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Becker Centronic Katalog - auf enobi.de

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Allgemeine Verk<strong>auf</strong>sbedingungenAllgemeine Verk<strong>auf</strong>sbedingungen <strong>de</strong>r BECKER-Antriebe GmbH, Sinn§1 Geltung <strong>de</strong>r BedingungenFür sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen BECKER-Antriebe GmbH(nachfolgend auch Hersteller genannt) und <strong>de</strong>ren Kun<strong>de</strong>n (nachfolgendauch Besteller genannt) gelten, ab 1.1.2005, ausschließlich die nachfolgen<strong>de</strong>nAllgemeinen Verk<strong>auf</strong>sbe dingungen (AVB). Sie gelten auch für alle künftigenGeschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklichvereinbart wer<strong>de</strong>n.Mit Bestellung <strong>de</strong>r Ware durch <strong>de</strong>n Besteller <strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Angebote<strong>de</strong>s Herstellers gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen bestäti -gungen <strong>de</strong>s Bestellers unter Hinweis <strong>auf</strong> seine Geschäfts- bzw. Eink<strong>auf</strong>s -bedingungen wer<strong>de</strong>n hiermit wi<strong>de</strong>rsprochen.Sie gelten nur, wenn <strong>de</strong>r Hersteller ihnen zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.Alle Vereinbarungen, die zwischen <strong>de</strong>m Hersteller und <strong>de</strong>m Besteller zwecksAusführung <strong>de</strong>s Auftrages getroffen wer<strong>de</strong>n, sind schriftlich nie<strong>de</strong>rzulegen.§2 Angebot und AuftragserteilungAngebote <strong>de</strong>s Herstellers, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlichbezeichnet wer<strong>de</strong>n, sind freibleibend. Bestellungen <strong>de</strong>s Bestellers sindfür diesen bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Vertragsangebote.Die zu <strong>de</strong>m Angebot gehören<strong>de</strong>n Unterlagen wie <strong>Katalog</strong>e, Abbildungen,Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und durch spätereAbweichungen die vertragsmäßige Verwendbarkeit und Funktionalität<strong>de</strong>r K<strong>auf</strong>gegenstän<strong>de</strong> nicht beeinträchtigt wird.An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Muster und an<strong>de</strong>ren Unterlagenbehält sich <strong>de</strong>r Hersteller Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfenDritten nicht zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n. Der Hersteller ist verpflichtet, vomBesteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit <strong>de</strong>ssen ZustimmungDritten zugänglich zu machen.§3 PreiseSoweit sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, gelten diePreise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlichVerpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Versicherung gegen Trans -port schä<strong>de</strong>n führt <strong>de</strong>r Hersteller nur <strong>auf</strong> ausdrücklichen Wunsch <strong>de</strong>sBestellers für <strong>de</strong>ssen Rechnung aus.Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in <strong>de</strong>n Preisen nicht eingeschlossen. Siewird in gesetzlicher Höhe am Tag <strong>de</strong>r Rechnungsstellung in <strong>de</strong>r Rechnunggeson<strong>de</strong>rt ausgewiesen. Zusätzliche Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen wer<strong>de</strong>ngeson<strong>de</strong>rt berechnet.§4 Liefer- und LeistungszeitVerbindlich vereinbarte Termine o<strong>de</strong>r Fristen <strong>de</strong>r Lieferung o<strong>de</strong>r Leistungbedürfen <strong>de</strong>r Schriftform.Wird die Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Hersteller nicht zuvertreten hat, insbeson<strong>de</strong>re beispielsweise durch Vorkommnisse höhererGewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschä<strong>de</strong>n Strom -sperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung,Materialmangel o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re unabwendbare Ereignisse ganz o<strong>de</strong>r teilweiseverzögert, so ist <strong>de</strong>r Hersteller berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer <strong>de</strong>rBehin<strong>de</strong>rung zuzüglich einer angemessenen Anl<strong>auf</strong>zeit zu verlängern o<strong>de</strong>rwegen <strong>de</strong>s noch nicht erfüllten Teils ganz o<strong>de</strong>r teilweise vom Vertragzurückzutreten.Wenn die Behin<strong>de</strong>rung länger als drei Monate dauert, ist <strong>de</strong>r Besteller nachangemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich <strong>de</strong>s noch nichterfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit o<strong>de</strong>rwird <strong>de</strong>r Hersteller von seiner Verpflichtung frei, so kann <strong>de</strong>r Besteller keineScha<strong>de</strong>nsersatzansprüche herleiten.Die Einhaltung <strong>de</strong>r Liefer- und Leistungsverpflichtungen <strong>de</strong>s Herstellerssetzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>r Verpflichtungen<strong>de</strong>s Bestellers voraus. Kommt <strong>de</strong>r Besteller in Annahmeverzug, so ist <strong>de</strong>rHersteller berechtigt, Ersatz <strong>de</strong>s ihm entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>ns zu verlangen;mit Eintritt <strong>de</strong>s Annahmeverzuges geht die Gefahr <strong>de</strong>r zufälligenVerschlechterung und <strong>de</strong>s zufälligen Untergangs <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n Besteller über.§5 TeillieferungenDer Hersteller ist zu Teillieferungen und Teilleistungen je<strong>de</strong>rzeit berechtigt.§6 Schutzrechte DritterIst <strong>de</strong>r Hersteller verpflichtet, <strong>de</strong>n Liefergegenstand nach Vorgaben <strong>de</strong>sBestellers (Zeichnungen, Mo<strong>de</strong>lle, Muster, Skizzen etc.) zu liefern, so steht<strong>de</strong>r Besteller dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletztwer<strong>de</strong>n. Im Falle <strong>de</strong>r schuldhaften Pflichtverletzung ist <strong>de</strong>r Besteller verpflichtet,<strong>de</strong>n Hersteller vor etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.§7 GefahrenübergangSoweit sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, geht die Gefahr<strong>de</strong>s Verlusts o<strong>de</strong>r Beschädigung <strong>de</strong>s Liefergegenstan<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Auslieferungan <strong>de</strong>n Spediteur, <strong>de</strong>n Frachtführer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n sonst zur Ausführung <strong>de</strong>rVersendung bestimmten Person o<strong>de</strong>r Anstalt <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n Besteller über. NachGefahrenübergang trägt <strong>de</strong>r Besteller die Gefahr für je<strong>de</strong> Art <strong>de</strong>s Verlusteso<strong>de</strong>r Beschädigung <strong>de</strong>s Liefergegenstan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Werkes.§8 GewährleistungFür Gewährleistungsansprüche im Falle von Sachmängeln an Rollla<strong>de</strong>n-,Sonnen schutz- und Torantrieben, sowie <strong>de</strong>ren Steuerungskomponenten,gilt folgen<strong>de</strong>s:1. Allgemeines1.1 Diese Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen gelten für Pro -duk te, die in Rollla<strong>de</strong>n-, Sonnenschutz- und Toranlagenanlagen eingesetztwer<strong>de</strong>n.1.2 Der Hersteller gewährleistet für neue Produkte Mängelbeseitigung,für <strong>de</strong>n Zeitraum von 2 Jahren entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichenVorschriften, soweit mit diesen Allgemeinen Verk<strong>auf</strong>sbedingungennichts an<strong>de</strong>res vereinbart wird. Für gebrauchte Produkte beträgt <strong>de</strong>rGewährleistungs zeitraum 1 Jahr.1.3 Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor anlässlich einer Überprüfung imHause <strong>de</strong>s Herstellers, ein vom Hersteller zu vertreten<strong>de</strong>r Mangel festgestelltwor<strong>de</strong>n ist.1.4 Die Gewährleistung beginnt mit <strong>de</strong>r Auslieferung <strong>de</strong>r Produkte anunseren Kun<strong>de</strong>n.1.5 Kein Gewährleistungsfall ist gegeben, wenn sich bei <strong>de</strong>r Überprüfunggemäß Ziffer 1.3 herausstellt, dass <strong>de</strong>r Reklamation eine unsachgemäßeHandhabung zugrun<strong>de</strong> liegt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mangel aus sonstigenGrün<strong>de</strong>n nicht vom Hersteller zu vertreten ist.1.6 Im Falle <strong>de</strong>s Vorliegens eines Mangels ist <strong>de</strong>r Hersteller berechtigt,zunächst <strong>de</strong>n dreimaligen Versuch <strong>de</strong>r Nacherfüllung zu unternehmen.Der Hersteller behält sich hierbei die Entscheidung vor, ob eineReparatur ausgeführt, ein Austauschgerät o<strong>de</strong>r ein Neugerät geliefertwird.1.7 Sofern die Nacherfüllung endgültig scheitert, bleiben <strong>de</strong>m Bestellernach Fristsetzung seine Rechte aus §437 Ziffer 2. und 3. BGB vorbehalten.Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen; die Frist mussangemessen sein, jedoch min<strong>de</strong>stens 14 Werktage betragen.Steht <strong>de</strong>m Besteller ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so entfällt diePflicht zum Wertersatz nach §346 Abs. 3 Ziffer 3 BGB nur, wenn <strong>de</strong>rBesteller die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsmannes beobachtethat.1.8 Das Recht <strong>de</strong>s Herstellers zur Nacherfüllung entfällt erst mit Leistung<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nersatzes, auch wenn zuvor <strong>de</strong>r Besteller ein entsprechen<strong>de</strong>sVerlangen stellt.1.9 Für die Gewährleistungsansprüche gilt ausschließlich das Recht <strong>de</strong>rBun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unter Ausschluß <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>sUN-K<strong>auf</strong>rechts.1.10 Durch <strong>de</strong>n Erwerb von Produkten <strong>de</strong>s Herstellers erkennt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>die Ge währ leistungs- und Garantiebestimmungen, jeweils in ihrer gültigenForm, an.2. Garantie für Rollla<strong>de</strong>n- und Sonnenschutzantriebe2.1 Über <strong>de</strong>n Gewährleistungszeitraum hinaus gibt <strong>de</strong>r Hersteller eine 3-jährige Garantie.2.2 Antriebe wer<strong>de</strong>n, bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren abHerstelldatum, kostenfrei instand gesetzt. Die Entscheidung, ob eineReparatur ausgeführt, ein gleichwertiges Austauschgerät o<strong>de</strong>r einNeugerät geliefert wird, obliegt hierbei <strong>de</strong>m Hersteller und erfolgtnach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.2.3 Weitere Kosten wer<strong>de</strong>n vom Hersteller nicht übernommen.3. Untersuchungs- und RügepflichtDer Besteller übernimmt in Bezug <strong>auf</strong> alle Lieferungen und Leistungen <strong>de</strong>sHerstellers eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach §377 <strong>de</strong>s HGB. BeiAbschluss eines Werkvertrages fin<strong>de</strong>t §377 HGB analoge Anwendung. DerBesteller hat nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistung bzw. Gefahrübergang <strong>de</strong>s Produktesdieses unverzüglich <strong>auf</strong> seine Funktionsfähigkeit zu untersuchen und fest -96

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