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Becker Centronic Katalog - auf enobi.de

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gestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen,schrift lich gegenüber <strong>de</strong>m Hersteller in nachvollziehbarer Form anzuzeigen.Nach Abl<strong>auf</strong> dieser Frist wird vermutet, daß die Ware zum Zeitpunkt <strong>de</strong>sGefahrübergangs mangelfrei war. Der Besteller ist verpflichtet, <strong>de</strong>mHersteller sämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zurVerfügung zu stellen, die für die Mangelfeststellung erfor<strong>de</strong>rlich sind. Kannbei einer Überprüfung durch <strong>de</strong>n Hersteller <strong>de</strong>r Mangel nicht festgestelltwer<strong>de</strong>n, so trägt <strong>de</strong>r Besteller die Kosten <strong>de</strong>r Prüfung.§9 EigentumsvorbehaltBis zur Erfüllung aller For<strong>de</strong>rungen (einschließlich sämtlicher Saldo -for<strong>de</strong>rungen aus Kontokorrent), die <strong>de</strong>m Hersteller aus je<strong>de</strong>m Rechtsgrundgegen <strong>de</strong>n Besteller jetzt o<strong>de</strong>r künftig zustehen, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Hersteller diefolgen<strong>de</strong>n Sicherheiten gewährt, die er <strong>auf</strong> Verlangen nach seiner Wahl freigebenwird, soweit ihr Wert die For<strong>de</strong>rungen nachhaltig um mehr als 10 %übersteigt.Die Ware bleibt Eigentum <strong>de</strong>s Herstellers. Verarbeitung o<strong>de</strong>r Umbildungerfolgen stets für <strong>de</strong>n Hersteller als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung fürihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum <strong>de</strong>s Herstellers durch Verbindung, so wirdbereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum <strong>de</strong>s Bestellers an <strong>de</strong>r einheitlichenSache wertanteilmäßig (Rechnungswert) <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n Hersteller übergeht.Der Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum <strong>de</strong>s Herstellers unentgeltlich.Ware, an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Hersteller (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgen<strong>de</strong>nals Vorbe haltsware bezeichnet.Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßenGeschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht inVerzug ist. Verpfändungen o<strong>de</strong>r Sicherungsübereignungen sind unzulässig.Die aus <strong>de</strong>m Weiterverk<strong>auf</strong> o<strong>de</strong>r einem sonstigen Rechtsgrund(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich <strong>de</strong>r Vorbehaltsware entstehen<strong>de</strong>nFor<strong>de</strong>rungen (einschließlich sämtlicher Saldofor<strong>de</strong>rungen ausKontokorrent) tritt <strong>de</strong>r Be steller bereits jetzt sicherungshalber in vollemUmfang an <strong>de</strong>n Hersteller ab. Der Hersteller ermächtigt ihn wi<strong>de</strong>rruflich, diean <strong>de</strong>n Hersteller abgetretenen For<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>ssen Rechnung im eigenenNamen einzuziehen. Diese Ein ziehungsermächtigung kann nur wi<strong>de</strong>rrufenwer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäßnachkommt.Bei Zugriffen Dritter <strong>auf</strong> die Vorbehaltsware, insbeson<strong>de</strong>re Pfändungen, wird<strong>de</strong>r Besteller <strong>auf</strong> das Eigentum <strong>de</strong>s Herstellers hinweisen und diesen unverzüglichbenachrichtigen, damit <strong>de</strong>r Hersteller seine Eigentumsrechte durchsetzenkann. Soweit <strong>de</strong>r Dritte nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, <strong>de</strong>m Hersteller die in diesemZusammenhang entstehen<strong>de</strong>n gerichtlichen o<strong>de</strong>r außergerichtlichenKosten zu erstatten, haftet hierfür <strong>de</strong>r Besteller.Bei vertragswidrigem Verhalten <strong>de</strong>s Bestellers – insbeson<strong>de</strong>re Zahlungs -verzug – ist <strong>de</strong>r Hersteller berechtigt, die Herausgabe <strong>de</strong>r Vorbehalts wareo<strong>de</strong>r gegebenenfalls die Abtretung <strong>de</strong>r Herausgabeansprüche <strong>de</strong>sBestellers gegen Dritte zu verlangen. In <strong>de</strong>r Zurücknahme sowie in <strong>de</strong>rPfändung <strong>de</strong>r Vorbehalts ware durch <strong>de</strong>n Hersteller liegt kein Rücktritt vomVertrage.§10 ZahlungDie Rechnungen <strong>de</strong>s Herstellers sind, soweit nicht an<strong>de</strong>rs vereinbart, miteinem Ziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falleeiner Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt <strong>de</strong>rHersteller <strong>de</strong>m Besteller 2 % Skonto.Im Falle einer Lieferung ins Ausland ist <strong>de</strong>r Hersteller berechtigt, von <strong>de</strong>mBesteller zum Zwecke <strong>de</strong>r Besicherung seiner Zahlungsansprüche die Übergabeeiner unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer <strong>de</strong>utschenBank in Höhe <strong>de</strong>s Bestellwerts <strong>de</strong>r Ware zu for<strong>de</strong>rn.Im Falle von Teillieferungen o<strong>de</strong>r Teilleistungen ist <strong>de</strong>r Hersteller berechtigt,die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Kommt <strong>de</strong>rBesteller bei Teillieferungen o<strong>de</strong>r Teilleistungen seiner Zahlungspflichtbezüglich einer Teillieferung o<strong>de</strong>r Teilleistung nicht fristgerecht nach, ist <strong>de</strong>rHersteller berechtigt, weitere Teillieferungen o<strong>de</strong>r Teilleistungen zurückzubehalteno<strong>de</strong>r weitere Teillieferungen ausschließlich per Nachnahme <strong>auf</strong>Kosten <strong>de</strong>s Bestellers zu liefern.Sofern <strong>de</strong>r Hersteller begrün<strong>de</strong>te Zweifel an <strong>de</strong>r Bonität <strong>de</strong>s Bestellers hato<strong>de</strong>r dieser sich bei einer vorangegangenen Lieferung bzw. Teillieferung inZahlungsverzug befun<strong>de</strong>n hat, ist er berechtigt weitere Lieferungen bzw.Teillieferungen ausschließlich per Nachnahme <strong>auf</strong> Kosten <strong>de</strong>s Bestellers zuliefern. Eine Zurückbehaltung o<strong>de</strong>r Aufrechnung gegenüber <strong>de</strong>n Zahlungs -ansprüchen <strong>de</strong>s Herstellers ist ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sichum rechtskräftig festgestellte, unbestrittene o<strong>de</strong>r anerkannte Gegen an -sprüche.Gerät <strong>de</strong>r Besteller in Zahlungsverzug, so ist <strong>de</strong>r Hersteller berechtigt, von<strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % über <strong>de</strong>m jeweiligenBasiszinssatz <strong>de</strong>r Europäischen Zentralbank als Scha<strong>de</strong>nsersatz zu verlangen.Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn <strong>de</strong>r Besteller einegeringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Scha<strong>de</strong>nsdurch <strong>de</strong>n Hersteller ist zulässig.§11 HaftungsbeschränkungScha<strong>de</strong>nsersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sindsowohl gegen <strong>de</strong>n Hersteller als auch gegen <strong>de</strong>ssen Erfüllungs- bzw.Verrichtungs gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches o<strong>de</strong>r grobfahrlässiges Han<strong>de</strong>ln bzw. Unterlassen vorliegt.Im Falle eines grob fahrlässigen Han<strong>de</strong>lns bzw. Unterlassens ist die Haftung<strong>de</strong>s Herstellers <strong>de</strong>r Höhe nach beschränkt <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n vertragstypischen, vorhersehbarenScha<strong>de</strong>n.Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichtendurch ein Han<strong>de</strong>ln bzw. Unterlassen nicht leiten<strong>de</strong>r Angestellter ist dieHaftung <strong>de</strong>s Herstellers <strong>de</strong>r Höhe nach beschränkt <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n vertragstypischen,vernünftigerweise vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n.In je<strong>de</strong>m Fall bleiben unberührt eine Haftung <strong>de</strong>s Herstellers für Schä<strong>de</strong>n anLeben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit, eine Haftung nach <strong>de</strong>m Produkt -haftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung sowie beiÜber nahme <strong>de</strong>r Garantie durch <strong>de</strong>n Hersteller. Beruft sich <strong>de</strong>r Besteller <strong>auf</strong>die Übernahme <strong>de</strong>r Garantie, so trägt er für das Vorliegen eines Garantie -falles die Beweislast.Die Regelung <strong>de</strong>s §11 fin<strong>de</strong>t auch <strong>auf</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s Be -stellers im Zusammenhang mit Steuerungskomponenten, Tor-, Rollla<strong>de</strong>nundSonnenschutzantrieben Anwendung.§12 Haftung für Mängel bei Bearbeitung eingesandter TeileDer Hersteller haftet bei <strong>de</strong>r Bearbeitung eingesandten Materials nicht fürMängel, die sich aus <strong>de</strong>m Verhalten <strong>de</strong>s Werkstoffes ergeben. Wer<strong>de</strong>n eingesandteTeile durch Materialfehler o<strong>de</strong>r sonstige Mängel bei <strong>de</strong>rBearbeitung unbrauchbar, so sind <strong>de</strong>m Hersteller die <strong>auf</strong>gewen<strong>de</strong>tenBearbeitungskosten zu ersetzen.§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand TeilnichtigkeitFür diese Verk<strong>auf</strong>sbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischenHersteller und Besteller gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublikDeutschland.Die Bestimmungen <strong>de</strong>s UN-K<strong>auf</strong>rechts fin<strong>de</strong>n keine Anwendung.Soweit <strong>de</strong>r Besteller Vollk<strong>auf</strong>mann i. S. <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuchs, juristischePerson <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r öffentlich-rechtliches Son<strong>de</strong>r -vermögen ist, ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Herstellers ausschließlich Gerichtsstand für allesich aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar ergeben<strong>de</strong>nStreitigkeiten.Das selbe gilt, wenn <strong>de</strong>r Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand inDeutsch land hat o<strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkteiner Klageerhebung nicht bekannt sind.Sollte eine Bestimmung in diesen Verk<strong>auf</strong>sbedingungen o<strong>de</strong>r eine Bestim -mung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n,so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen o<strong>de</strong>rVereinbarungen nicht berührt. Die ganz o<strong>de</strong>r teilweise unwirksameRegelung ist in diesem Fall durch eine wirksame Regelung zu ersetzen,<strong>de</strong>ren wirtschaftlicher Erfolg <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r unwirksamen Regelung möglichstnahe kommt.Stand: 01.01.200597

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