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feuerzauber bei eiseskälte sommerfest am 01.09.12 | 14

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DAS KLEINE MIET-LEXIKON<br />

Mietvertrag<br />

Er wird auf Grundlage des § 535 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschlossen. Darin<br />

verpfl ichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Mietsache gegen ein Entgelt (Miete)<br />

zur Nutzung über einen bestimmten Zeitraum zu überlassen. Ohne Erlaubnis des Vermieters<br />

ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietsache an Dritte zu überlassen. Der<br />

Vermieter hat die anfallenden Kosten der Bewirtschaftung zu tragen. Diese Kosten<br />

können zu einem Teil als Betriebskosten auf die Wohnkosten umgelegt werden.<br />

Mietzahlung<br />

Der Mieter ist verpfl ichtet, die vereinbarte Miete zum festgelegten Termin zu zahlen.<br />

Die Mietzahlung ist auch dann fällig, wenn der Mieter persönlich verhindert ist,<br />

seiner Pfl icht aus dem Mietvertrag nachzukommen. Bei ausbleibenden Zahlungen der<br />

Mieter kann der Vermieter seiner Verpfl ichtung zur vertragsgerechten Bewirtschaftung<br />

der Mietsache nicht nachkommen. Bleibt der Mieter die Mietzahlung an zwei<br />

aufeinander folgenden Monaten gegenüber dem Vermieter schuldig oder zahlt er die<br />

Miete ohne Absprache anhaltend unregelmäßig, kann der Vermieter den Mietvertrag<br />

fristlos kündigen. Entsprechend § 558 BGB kann der Vermieter die Miete alle 3 Jahre<br />

anpassen, wenn eine Wertsteigerung erfolgte oder der Mietspiegel eine Höherstufung<br />

zulässt.<br />

Mietspiegel<br />

Mit dem Mietspiegel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erhalten Mieter und<br />

Vermieter einen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für<br />

vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin.<br />

Beispiel: Adresse: Quedlinburger Straße, alle Hausnummern<br />

Bezirk: Marzahn-Hellersdorf<br />

Wohnlage: Mittel<br />

Gebäudealter: 1973–1990<br />

Gebäudeart: Neubau<br />

Wohnfl äche: 60 m² bis unter 90 m²<br />

Mittelwert: 4,75 €<br />

UNSERE NEUMIETER<br />

Die gebürtige Armenierin Marianna Siegel k<strong>am</strong> 2006<br />

nach Deutschland. Nach dem Tod ihres Mannes hat sie<br />

sich für einen Umzug von Lichtenberg nach Hellersdorf<br />

in die Stollberger Straße entschieden. Vor allem das viele<br />

Grün im Bezirk gefalle ihr sehr, so die 52-Jährige. Nach<br />

Lichtenberg geht es aber noch aus beruflichen Gründen.<br />

Frau Siegel ar<strong>bei</strong>tet in der Kita Glückspilze als Musikerzieherin<br />

und Erzieherhelferin.<br />

Roxana Wenck<br />

Eine gemütliche Einraumwohnung in der Adorfer Straße<br />

hat sich Hannes Hellrung als erste eigene Bude ausgeguckt.<br />

Und obwohl er im August eine Ausbildung zum<br />

Groß- und Außenhandelskaufmann in Friedrichshain<br />

beginnt, k<strong>am</strong> ein Umzug in den Szenebezirk für ihn nicht<br />

infrage. „Ich wollte in meiner bekannten Umgebung und<br />

<strong>bei</strong> meinen Freunden bleiben. Außerdem sind die Mieten<br />

hier unschlagbar“, findet der 21-Jährige.<br />

Marianna Siegel<br />

Der Umzug ist geschafft und Roxana Wenck ist sehr<br />

zufrieden mit ihrem neuen Zuhause. Gemeins<strong>am</strong> mit<br />

ihrem Sohn Fabian hat es die 33-Jährige nach der<br />

Trennung von ihrem Freund von Kaulsdorf Nord in die<br />

Stollberger Straße verschlagen. Und auch der Neunjährige<br />

fühlt sich wohl: „Die Spielplätze sind toll und ich<br />

habe sogar schon zwei neue Freunde gefunden.“<br />

Hannes Hellrung<br />

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