12.07.2015 Aufrufe

krieg - UNHCR

krieg - UNHCR

krieg - UNHCR

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das „Wunder“ vonDayton–10 Jahre danachFederführend bei der RückkehrDAS FRIEDENSABKOMMENVON DAYTON beendete denKrieg in Bosnien und Herzegowina.Es wurde von den Staatspräsidentenvon Bosnien und Herzegowina,Kroatien und der BundesrepublikJugoslawien am 21. November 1995auf dem LuftwaffenstützpunktWright-Patterson in Dayton imamerikanischen Bundesstaat Ohioparaphiert und am 14. Dezember1995 in Paris unterzeichnet.In dem Abkommen verpflichtetensich die Parteien, gegenseitigihre Souveränität zu achten, einenWaffenstillstand in Bosnien einzuhalten,ihre Truppen hinter vereinbarteTrennlinien zurückzuziehen,eine neue Verfassung zu verabschiedensowie Präsidenten- undParlamentswahlen durchzuführen.Die Hauptstadt Sarajewo wurdewiedervereint, es wurde eineZentralregierung gebildet, und –was einer der umstrittensten Punktewar – es wurden zwei separateGebietseinheiten innerhalb desLandes anerkannt, die seinerethnischen ZusammensetzungRechnung trugen : die so genannteBosnisch-Serbische Republik(Republika Srpska) und dieBosniakisch-Kroatische Föderation.Bei Ausbruch der Balkan<strong>krieg</strong>eim Jahre1991 hatte der UN-Generalsekretär <strong>UNHCR</strong> alsfederführende humanitäreOrganisation während der sichabzeichnenden Krise ernannt. ImDayton-Abkommen wurde das UN-Flüchtlingskommissariat erneutaufgefordert, die Federführung fürdie Bemühungen zur Rückführungmehrerer Millionen durch dieKämpfe entwurzelter Menschenan ihre früheren Wohnorte zuübernehmen.Obwohl der Vertrag nur fürBosnien und Herzegowina galt,hatte er in der gesamten Balkan-Region weitreichende politische,militärische und humanitäreAuswirkungen.Die humanitären Aufgabenwurden in Anhang 7 des Dayton-Abkommens aufgeführt undumfassten die folgendenwichtigsten Punkte :! <strong>UNHCR</strong> wurde als federführendeOrganisation damit betraut, „dieUnterstützung aller Organisationenbei der Rückführung zukoordinieren“ und einen Plan zuentwickeln, der „eine frühzeitige,friedliche, ordnungsgemäße undzeitlich abgestufte Rückkehr vonFlüchtlingen und Vertriebenenermöglicht“.! „Alle Flüchtlinge undVertriebenen haben das Recht,unbehindert an ihre früherenWohnorte zurückzukehren. Siesollen das Recht auf Rückgabe ihresEigentums haben, das ihnen im Laufeder Feindseligkeiten seit 1991genommen wurde, und sie sollen fürjegliches Eigentum entschädigtwerden, das ihnen nichtzurückgegeben werden kann.“! Rückkehrer sollten zurückkehrenkönnen, „ohne Gefahr zu laufen,schikaniert, eingeschüchtert,verfolgt oder diskriminiert zuwerden, insbesondere nichtaufgrund ihrer Volksgruppenzugehörigkeit,ihres Glaubens oderihrer politischen Ansichten“.! Alle Parteien verpflichteten sich,„der Diskriminierung dienendeGesetze und Verwaltungspraktiken“aufzuheben, Aufrufe zu „ethnischeroder religiöser Feindseligkeit oderHass“ über die Medien oder andereKanäle zu verhindern, ethnischeMinderheiten und ihrenproblemlosen Zugang zuhumanitären Organisationen zuschützen sowie Amtsträger, die dieGrundrechte von Minderheitenverletzen, strafrechtlich zu verfolgen,zu entlassen oder zu versetzen.! Die Parteien verpflichteten sich,„politische, wirtschaftliche undsoziale Bedingungen zu schaffen, dieder Rückkehr und Reintegrationförderlich sind“. Ein sehr wichtigerAspekt war die Einrichtung einerKommission für Vertriebene undFlüchtlinge. Sie sollte die potenziellmehreren hunderttausendEigentumsstreitigkeiten und-ansprüche entscheiden.14 FLÜCHTLINGE NR. 3/2005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!