Kaffeedegustation - Landesverwaltung Liechtenstein
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USM APO FLip<br />
Besoldungsgesetz - Endspurt<br />
In der letzten FLip-Ausgabe berichteten<br />
wir über die Diskussion im Landtag<br />
sowie über die wesentlichen Eckpunkte<br />
des neues Besoldungssystems.<br />
In der Zwischenzeit konzentrierten<br />
sich die Arbeiten der Projektgruppe<br />
auf die Definition und die Detaillierung<br />
der Umsetzungsmassnahmen.<br />
Die Umsetzung des Gesetzes bedingt<br />
auf verschiedenen Ebenen umfangreiche<br />
Vorarbeiten.<br />
Verordnung<br />
Im Gesetz wird an verschiedenen<br />
Stellen auf die entsprechende Verordnung<br />
verwiesen. Wie bereits<br />
beim alten Besoldungssystem dient<br />
die Verordnung in erster Linie der<br />
Präzisierung und Detaillierung verschiedener<br />
Gesetzesartikel. Ausserdem<br />
werden darin auch einzelne<br />
Verfahrensschritte dargelegt. Die<br />
Verordnung liegt im Entwurf vor.<br />
Sie wird vermutlich nicht mehr auf<br />
den 1.1.2004 in Kraft gesetzt werden<br />
können. Dies ist aber weiter<br />
nicht tragisch, weil die Umsetzung<br />
des Gesetzes eigentlich mit der im<br />
Herbst 2004 stattfindenden Lohnrunde<br />
beginnt. Alle vorher geplanten<br />
Schritte dienen der Information,<br />
Schulung, Vorbereitung und Übernahme.<br />
Informatik<br />
Peter Mella<br />
Amtsleiter APO<br />
Das neue Besoldungsgesetz setzt<br />
umfangreiche Anpassungen an der<br />
bestehenden Informatiklösung voraus.<br />
Die Detailspezifikationen waren<br />
INFORMATION 4<br />
bereits vor der zweiten Lesung<br />
erstellt worden, so dass man sich<br />
bereits in der Umsetzungs- und teilweise<br />
Testphase befindet. Als erstes<br />
gilt es, die Übernahme der Löhne<br />
und damit auch der Stellenzuordnungen<br />
vorzubereiten. Dies ist im<br />
März 2004 geplant. Die eigentliche<br />
Bewährungsprobe kommt dann aber<br />
mit der Lohnrunde 2005. Hier gilt<br />
es einerseits das vom Landtag<br />
genehmigte Totalbudget anhand von<br />
Verteilungsrichtlinien auf die einzelnen<br />
Amtsstellen zu verteilen und<br />
andererseits auf der Basis der<br />
Leistungsbeurteilung Zuteilungsvorschläge<br />
zu generieren. So einfach<br />
dies auf den ersten Blick tönt,<br />
so komplex und aufwändig sind die<br />
dafür notwendigen Informatikapplikationen<br />
im Hintergrund.<br />
Information und Schulung<br />
Sehr grossen Wert wird vom<br />
Projektteam auf Information und<br />
Schulung gelegt. Besonders bei der<br />
Information werden die Möglichkeiten<br />
des Intranets ausgeschöpft.<br />
Umfangreiches Informationsmaterial,<br />
die am häufigsten gestellten Fragen<br />
und auch eine kleine Simulation für<br />
die Berechnung von Löhnen sind<br />
die Eckpunkte dieser Informationsschiene.<br />
Im Intranet können ausserdem<br />
alle Dokumente abgerufen<br />
werden, die mit der Konzeption des<br />
neuen Gesetzes zusammenhängen.<br />
Dies sind in erster Linie der Bericht<br />
und Antrag der Regierung an den<br />
Landtag sowie die Stellungnahme<br />
aufgrund der ersten Lesung. Ausserdem<br />
sind auch verschiedene<br />
Ansprechpersonen definiert, die<br />
individuelle Auskünfte erteilen. Über<br />
eine zentrale Mail-Adresse «Besoldungssystem»<br />
können ausserdem<br />
Fragen genereller Natur gestellt<br />
werden. Die entsprechenden Seiten<br />
im Intranet sind unter der Rubrik<br />
«Information» und «Neues Lohnsystem»<br />
abrufbar.<br />
Ein weiterer, wichtiger Informationsträger<br />
ist die Broschüre, die<br />
Das neue Lohnsystem ist marktkonform, honoriert gute Leistungen und ist auch in sozialer<br />
Hinsicht ausgewogen.