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Kaffeedegustation - Landesverwaltung Liechtenstein

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USM APO FLip<br />

Besoldungsgesetz - Endspurt<br />

In der letzten FLip-Ausgabe berichteten<br />

wir über die Diskussion im Landtag<br />

sowie über die wesentlichen Eckpunkte<br />

des neues Besoldungssystems.<br />

In der Zwischenzeit konzentrierten<br />

sich die Arbeiten der Projektgruppe<br />

auf die Definition und die Detaillierung<br />

der Umsetzungsmassnahmen.<br />

Die Umsetzung des Gesetzes bedingt<br />

auf verschiedenen Ebenen umfangreiche<br />

Vorarbeiten.<br />

Verordnung<br />

Im Gesetz wird an verschiedenen<br />

Stellen auf die entsprechende Verordnung<br />

verwiesen. Wie bereits<br />

beim alten Besoldungssystem dient<br />

die Verordnung in erster Linie der<br />

Präzisierung und Detaillierung verschiedener<br />

Gesetzesartikel. Ausserdem<br />

werden darin auch einzelne<br />

Verfahrensschritte dargelegt. Die<br />

Verordnung liegt im Entwurf vor.<br />

Sie wird vermutlich nicht mehr auf<br />

den 1.1.2004 in Kraft gesetzt werden<br />

können. Dies ist aber weiter<br />

nicht tragisch, weil die Umsetzung<br />

des Gesetzes eigentlich mit der im<br />

Herbst 2004 stattfindenden Lohnrunde<br />

beginnt. Alle vorher geplanten<br />

Schritte dienen der Information,<br />

Schulung, Vorbereitung und Übernahme.<br />

Informatik<br />

Peter Mella<br />

Amtsleiter APO<br />

Das neue Besoldungsgesetz setzt<br />

umfangreiche Anpassungen an der<br />

bestehenden Informatiklösung voraus.<br />

Die Detailspezifikationen waren<br />

INFORMATION 4<br />

bereits vor der zweiten Lesung<br />

erstellt worden, so dass man sich<br />

bereits in der Umsetzungs- und teilweise<br />

Testphase befindet. Als erstes<br />

gilt es, die Übernahme der Löhne<br />

und damit auch der Stellenzuordnungen<br />

vorzubereiten. Dies ist im<br />

März 2004 geplant. Die eigentliche<br />

Bewährungsprobe kommt dann aber<br />

mit der Lohnrunde 2005. Hier gilt<br />

es einerseits das vom Landtag<br />

genehmigte Totalbudget anhand von<br />

Verteilungsrichtlinien auf die einzelnen<br />

Amtsstellen zu verteilen und<br />

andererseits auf der Basis der<br />

Leistungsbeurteilung Zuteilungsvorschläge<br />

zu generieren. So einfach<br />

dies auf den ersten Blick tönt,<br />

so komplex und aufwändig sind die<br />

dafür notwendigen Informatikapplikationen<br />

im Hintergrund.<br />

Information und Schulung<br />

Sehr grossen Wert wird vom<br />

Projektteam auf Information und<br />

Schulung gelegt. Besonders bei der<br />

Information werden die Möglichkeiten<br />

des Intranets ausgeschöpft.<br />

Umfangreiches Informationsmaterial,<br />

die am häufigsten gestellten Fragen<br />

und auch eine kleine Simulation für<br />

die Berechnung von Löhnen sind<br />

die Eckpunkte dieser Informationsschiene.<br />

Im Intranet können ausserdem<br />

alle Dokumente abgerufen<br />

werden, die mit der Konzeption des<br />

neuen Gesetzes zusammenhängen.<br />

Dies sind in erster Linie der Bericht<br />

und Antrag der Regierung an den<br />

Landtag sowie die Stellungnahme<br />

aufgrund der ersten Lesung. Ausserdem<br />

sind auch verschiedene<br />

Ansprechpersonen definiert, die<br />

individuelle Auskünfte erteilen. Über<br />

eine zentrale Mail-Adresse «Besoldungssystem»<br />

können ausserdem<br />

Fragen genereller Natur gestellt<br />

werden. Die entsprechenden Seiten<br />

im Intranet sind unter der Rubrik<br />

«Information» und «Neues Lohnsystem»<br />

abrufbar.<br />

Ein weiterer, wichtiger Informationsträger<br />

ist die Broschüre, die<br />

Das neue Lohnsystem ist marktkonform, honoriert gute Leistungen und ist auch in sozialer<br />

Hinsicht ausgewogen.

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