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<strong>Torsteuerungen</strong>Produktkatalog


Für jeden Anspruch die passende SteuerungRoll- und Sektionaltore, Rollgitter, Schnelllauftoreund viele mehr – die Einsatzbereiche für Tor -steuerungen sind vielfältig.Genau wie das <strong>Becker</strong>-Steuerungsprogramm:Wir bieten für jeden Anspruch und alle industriellenAnwendungsbereiche die passende Steuerung.Auch in puncto Komfort und Sicherheit bleibenkeine Wünsche offen. Selbstverständlichentsprechen unsere Steuerungen den aktuelleneuropäischen Normen und sind durch den TÜV-Nord baumustergeprüft.Wählen Sie die passende Steuerung aus unseremumfangreichen Angebot – von der einfachenTotmannsteuerung, bis Selbsthaltung, über Funk -erweiterung bis hin zur Gegenverkehrssteuerung.Artikel zur Komplettierung oder Erweiterungder <strong>Becker</strong>-<strong>Torsteuerungen</strong> finden Sie imProduktkatalog Elektro-Zubehör Torantriebe.<strong>Becker</strong>. So einfach geht das.Dieser Katalog soll nach bestem Wissen der Information dienen. Eine Rechts -verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Angaben und Abbil -dung en sind unverbindlich und entsprechen den zum Zeitpunkt der Druck legungvorhandenen Kenntnissen. Maße und technische Änderungen bleiben <strong>Becker</strong> -<strong>Antriebe</strong> vorbehalten.Stand: 12/2008Art.-Nr.: 4995 801 750 02


Inhaltsverzeichnis<strong>Torsteuerungen</strong>S10-AF .................................................................... 4S20......................................................................... 5S55 ......................................................................... 6S80 ......................................................................... 7S80-AF.................................................................... 7MLS-/ELS-/AE-Professional-Card ............................. 8WSTE1000 ............................................................... 9Bestellformular............................................................. 10Allgemeine Verkaufsbedingungen............................... 123


<strong>Torsteuerungen</strong>S10-AFmit integriertem 3-fach DrucktasterArtikelnummer 4023 000 205 0AusführungIntegrierter 3-fach Drucktaster AUF, STOP, ABAB in TotmannbetriebAUF in Selbsthaltung / wahlweise in „Totmann“Integriertes Bremsmodul zur Ansteuerungeiner externen Motorbremse für<strong>Becker</strong>-Rolltorantriebe AF450 – AF750Zum Bedienen von Rolltoren in Verbindung mit BECKER-Torantriebender Baureihe AF450 – AF750 im Totmannbetrieb.Technische DatenSchutzartAbmessungen (B x H x T)NetzanschlussMax. MotornennleistungSteuerspannungGewichtUmgebungstemperaturbereichBauseitige AbsicherungIP65für Montage im Innenraum180 x 182 x 90 mm3 x 400 V, 50-60 Hz4,5 kW24 V/DC1,5 kg0 °C….+50 °C3 x 10 AFunktionen und externe BefehlsgeberExterner Befehlsgeber (AUF, STOP, AB)Externer Not-Aus TasterSchlaffseilendschalter(in Reihe mit dem Not-Aus-Taster)Potentialfreies Relais (Wechslerkontakt)4


S20mit 3-fach FolientastaturArtikelnummer 4023 000 303 0AusführungIntegrierter 3-fach Folientaster AUF, STOP, ABAB in Selbsthaltung oder TotmannbetriebAUF in SelbsthaltungZum Bedienen von Sektional- und Rolltorenin Verbindung mit BECKER-Torantrieben mitmechanischer Endabschaltung.Technische DatenSchutzart IP 54für Montage im InnenraumAbmessungen (B x H x T) 155 x 130 x 50 mmNetzanschluss3 x 400 V, 50-60 HzMax. Motornennleistung 1,8 kWSteuerspannung24 V/DCGewicht0,5 kgUmgebungstemperaturbereich0 °C….+50 °CBauseitige Absicherung 3 x 10 AFunktionen und externe BefehlsgeberExterner Befehlsgeber (AUF, STOP, AB)Externer Not-Aus TasterSchlaffseilschalterEinzugsicherungElektrische, pneumatische Sicherheitsleistemit 1,2 oder 8,2 kOhm, oder OptoelektronischeSicherheitsleiste (FRABA)LichtschrankeInduktionsschleifeSchlupftürschalter/FederbruchsicherungExterner 1-fach Taster5


<strong>Torsteuerungen</strong>S55mit integriertem 3-fach DrucktasterArtikelnummer 4023 000 501 0MLS-Basic-CardMLS-Professional-CardELS-Professional-CardAE-Professional-Card4023 200 802 04023 200 842 04023 200 845 04023 200 866 0AusführungZum Bedienen von Sektional- und Rolltoren in Verbindungmit BECKER-Torantrieben mit mechanischer End ab schal -tung, beckereigener elektronischer Endab schaltung oderelektronischer Endabschaltung mit Absolutwertdrehgeber.Technische DatenSchutzart IP 54für Montage im InnenraumAbmessungen (B x H x T) 182 x 180 x 90 mmNetzanschluss3 x 230/400 V, 50-60 HzMax. Motornennleistung 2,0 kWSteuerspannung24 V/DCGewicht1,5 kgUmgebungstemperaturbereich0 °C….+50 °CBauseitige Absicherung 3 x 10 ANachrüstbar mitZeitmodul (nur in Verbindung mit Modulcard S55und Professional Card)1-Kanal FunkempfängerModulcard S55 zur Funktionerweiterung derTorsteuerung S55Anschlussklemmen für:- Potentialfreie 24V Versorgung- einen Relaisausgang mit frei wählbarer Funktion- Automatischen Wiederzulauf- Halbe ÖffnungshöheIntegrierter 3-fach Drucktaster AUF, STOP, ABBasic-Card:AUF in Selbsthaltung/Wahlweise in TotmannbetriebAB in TotmannbetriebProfessional-Cards:AUF in SelbsthaltungAB in SelbsthaltungOptional:Not-Aus-Schalter / Not-Aus-Schalter abschliessbarSchlüsselschalter (für 2. Öffnungshöhe)ZykluszählerFunktionen und externe BefehlsgeberExterner Befehlsgeber (AUF, STOP, AB)(Basic und Professional Card)Externer Not-Aus Taster (Basic und Professional Card)Schlaffseilendschalter (Basic und Professional Card)Einzugsicherung (Basic und Professional Card)24 V Ausgangsspannung, z. B. zur Versorgungeiner Lichtschranke (über Modulcard)Elektrische, pneumatische Sicherheitsleistemit 1,2 oder 8,2 kOhm, oder OptoelektronischeSicherheitsleiste (FRABA) (nur Professional Card)Lichtschranke (nur Professional Card)Automatischer Wiederzulauf(nur Professional Card plus Modulcard)1-Kanal FunkempfängerTeilöffnung (nur Professional Card plus Modulcard)Schlupftürschalter/Federbruchsicherung(Basic und Professional Card)Induktionsschleife (nur Professional Card)Externer 1-fach Taster (nur Professional Card)Relaisausgang mit frei wählbarer Funktion(über Modulcard)6


S80 und S80-AFmit integriertem 3-fach DrucktasterArtikelnummer S80 4023 000 802 0Artikelnummer S80-AF 4023 000 853 0MLS-Basic-CardMLS-Professional-CardELS-Professional-CardAE-Professional-Card4023 200 802 04023 200 842 04023 200 845 04023 200 866 0S80 – Zum Bedienen von Sektional- und Rolltoren inVerbindung mit BECKER-Torantrieben mit mechanischerEndabschal tung, beckereigener elektronischer Endab -schaltung oder elektronischer Endabschaltung mit Absolut -wertdrehgeber.S80-AF – Zum Bedienen von Rolltoren in Verbindung mit BECKER-Toran -trieben der Baureihe AF450 – AF750.Technische DatenSchutzart IP 65für Montage im InnenraumAbmessungen (B x H x T) 182 x 254 x 90 mmNetzanschluss3 x 230/400 V, 50-60 HzMax. Motornennleistung 2,0 kWSteuerspannung24 V/DCGewicht1,5 kgUmgebungstemperaturbereich0 °C….+50 °CBauseitige Absicherung 3 x 10 AAbweichende Technische Daten S80-AFNetzanschlussMax. MotornennleistungNachrüstbar mit3 x 400 V, 50-60 Hz4,5 kWNot-Aus-Schalter/Not-Aus-Schalter abschliessbarHauptschalterSchlüsselschalter (für 2. Öffnungshöhe)Zeitmodul1-Kanal Funkempfänger4-Kanal FunkempfängerAusführungIntegrierter 3-fach Drucktaster AUF, STOP, ABBasic-Card:AUF in Selbsthaltung/Wahlweise in TotmannbetriebAB in TotmannbetriebProfessional-Cards:AUF in SelbsthaltungAB in SelbsthaltungOptional:ZykluszählerFunktionen und externe BefehlsgeberExterner Befehlsgeber (AUF, STOP, AB)(Basic und Professional Card)Externer Not-Aus Taster (Basic und Professional Card)Schlaffseilendschalter (Basic und Professional Card)Einzugsicherung (Basic und Professional Card)24 V Ausgangsspannung, z.B. zur Versorgungeiner Lichtschranke (Basic und Professional Card)Elektrische, pneumatische Sicherheitsleistemit 1,2 oder 8,2 kOhm, oder OptoelektronischeSicherheitsleiste (FRABA) (nur Professional Card)Lichtschranke (nur Professional Card)Automatischer Wiederzulauf (nur Professional Card)1- oder 4-Kanal FunkempfängerTeilöffnung (nur Professional Card)Schlupftürschalter/Federbruchsicherung(Basic und Professional Card)Induktionsschleife (nur Professional Card)Externer 1-fach Taster (nur Professional Card)2 potentialfreie Relaisausgänge (Wechslerkontakte)7


<strong>Torsteuerungen</strong>FunktionenMLS-Professional-Card für den Betrieb von <strong>Becker</strong>-Tor antrieben mitmechanischer Endabschaltung in Verbindung mit den <strong>Torsteuerungen</strong> S55und S80 in Selbsthaltung.MLS-Professional-Card4023 200 842 0Auswertung und Überwachung einer elektrischenoder pneumatischen Sicherheitsleiste mitAbschlusswiderstand 1,2 oder 8,2 KOhmAuswertung einer optoelektronischenSicherheitsleiste (FRABA)Auswertung einer 24 V Lichtschranke in BodennäheSelbsthaltung (AUF/AB)Laufzeitüberwachung (nur MLS-Professional-Card)Blockiererkennung (ELS- und AE-Professional-Card)Hoflicht oder Warnlicht mit verschiedenen Funktionen(Impuls-/Dauerlicht) sowie TorzustandsanzeigeZweite ÖffnungshöheAutomatischer Wiederzulauf Ein- und AusschaltbarAutomatischer Wiederzulauf einstellbar über ZeitmodulReversieren in der unteren Endlage einstellbar(Entlasten der Sicherheitsleiste)Impulseingang (AUF, STOP, AB, STOP)Fehlercodeanzeige und FunktionsanalyseAuswertung eines 1- oder 4-Kanal Funksignals(1-Kanal: AUF, STOP, AB, STOP/4-Kanal: definierte Befehle)ELS-Professional-Card für den Betrieb von <strong>Becker</strong>-Torantrieben,mit beckereigener elektronischer Endabschaltung, in Verbindung mit den<strong>Torsteuerungen</strong> S55 und S80 in SelbsthaltungELS-Professional-Card4023 200 845 0AE-Professional-Card für den Betrieb von <strong>Becker</strong>-Torantrieben mit elektronischerEndabschaltung mit Absolutwertdrehgeber in Verbindung mit den<strong>Torsteuerungen</strong> S55 und S80 in SelbsthaltungAE-Professional-Card4023 200 866 08


WSTE1000mit 3-fach FolientastaturArtikelnummer, Vers. DW 4019 000 161 0Artikelnummer, Vers. EL4019 000 162 0Ausführung3-fach Folientastatur AUF, STOP, ABSchlüsselschalter für halbe ÖffnungshöheAUF und AB in SelbsthaltungZum Bedienen von Sektional- und Rolltoren in Verbindung mitBECKER-Torantrieben mit mechanischer Endabschaltung.Erforderlich bei Toranlagen mit Gegenverkehrsregelung.Technische DatenSchutzart IP 64Abmessungen (B x H x T) 254 x 182 x 90 mmNetzanschluss3 x 400 V, 50-60 HzMax. Motornennleistung 1,5 kWSteuerspannung24 V/DCGewicht1,5 kgFunktionen und externe BefehlsgeberNachrüstbar mitNot-Aus-Schalter/Not-Aus-Schalter abschliessbar1-Kanal Funkempfänger4-Kanal Funkempfänger(Beim Einsatz einer Gegenverkehrsampel inZusammenhang mit Funkbetrieb ist zwingendein 4-Kanal Funkempfänger einzusetzen)Externer Befehlsgeber (AUF, STOP, AB)Externer Not-Aus-TasterSchlaffseilschalterEinzugsicherungElektrische oder pneumatische Sicherheitsleistemit 1,2 oder 8,2 kOhmLichtschrankeAutomatischer Wiederzulauf1- oder 4-Kanal-FunkempfängerTeilöffnung (über eingebauten Schlüsselschalter)Schlupftürschalter/FederbruchsicherungTaster AUF, z. B. für InduktionsschleifeTastereingang AUF, STOP, AUF innenTastereingang AUF, STOP, AUF außenAmpel Innen (Rot/Grün)Ampel Außen (Rot/Grün)4 potentialfreie Relaisausgänge9


BestellformularBestellformular <strong>Torsteuerungen</strong>FirmaStraße / HausnummerPLZ / OrtBestellerBestell-Nr. / KommissionVersandanschriftFirmaStraße / HausnummerPLZ / OrtWunsch-Liefertermin (bei <strong>Becker</strong> abgehend)Kunden-Nr.Versand perPaketdienstSpeditionSped. Terming.UhrPostNachnahmeTNT bisUhrSeite BezeichnungArtikelnummer Menge Preis/StückBemerkungen<strong>Becker</strong>-Auftr.-Nr.Bearbeitungsvermerk10


Bestellformular <strong>Torsteuerungen</strong>FirmaStraße / HausnummerPLZ / OrtBestellerBestell-Nr. / KommissionVersandanschriftFirmaStraße / HausnummerPLZ / OrtWunsch-Liefertermin (bei <strong>Becker</strong> abgehend)Kunden-Nr.Versand perPaketdienstSpeditionSped. Terming.UhrPostNachnahmeTNT bisUhrSeite BezeichnungArtikelnummer Menge Preis/StückBemerkungen<strong>Becker</strong>-Auftr.-Nr.Bearbeitungsvermerk11


Allgemeine VerkaufsbedingungenAllgemeine Verkaufsbedingungen der BECKER-<strong>Antriebe</strong> GmbH, Sinn§1 Geltung der BedingungenFür sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen BECKER-<strong>Antriebe</strong> GmbH (nachfolgendauch Hersteller genannt) und deren Kunden (nachfolgend auchBesteller genannt) gelten, ab 1.1.2005, ausschließlich die nachfolgendenAllgemeinen Verkaufsbe dingungen (AVB). Sie gelten auch für alle künftigenGeschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbartwerden.Mit Bestellung der Ware durch den Besteller auf der Grundlage der Angebotedes Herstellers gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen bestäti -gungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs -bedingungen werden hiermit widersprochen.Sie gelten nur, wenn der Hersteller ihnen zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Hersteller und dem Besteller zwecksAusführung des Auftrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.§2 Angebot und AuftragserteilungAngebote des Herstellers, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlichbezeichnet werden, sind freibleibend. Bestellungen des Bestellers sind für diesenbindende Vertragsangebote.Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Kataloge, Abbildungen,Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und durch spätereAbweichungen die vertragsmäßige Verwendbarkeit und Funktionalität derKaufgegenstände nicht beeinträchtigt wird.An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Muster und anderen Unterlagen behältsich der Hersteller Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nichtzugänglich gemacht werden. Der Hersteller ist verpflichtet, vom Besteller alsvertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zumachen.§3 PreiseSoweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preiseab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung,Fracht, Porto und Versicherung. Versicherung gegen Trans port schäden führtder Hersteller nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für dessenRechnung aus.Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Siewird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnunggesondert ausgewiesen. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werdengesondert berechnet.§4 Liefer- und LeistungszeitVerbindlich vereinbarte Termine oder Fristen der Lieferung oder Leistungbedürfen der Schriftform.Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Hersteller nicht zuvertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höhererGewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden Strom -sperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung,Materialmangel oder andere unabwendbare Ereignisse ganz oder teilweise verzögert,so ist der Hersteller berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer derBehinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oderwegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertragzurückzutreten.Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nachangemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfülltenTeils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird derHersteller von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller keineSchadensersatzansprüche herleiten.Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Herstellers setztdie rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen desBestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist der Herstellerberechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt desAnnahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und deszufälligen Untergangs auf den Besteller über.§5 TeillieferungenDer Hersteller ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.§6 Schutzrechte DritterIst der Hersteller verpflichtet, den Liefergegenstand nach Vorgaben desBestellers (Zeichnungen, Modelle, Muster, Skizzen etc.) zu liefern, so steht derBesteller dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. ImFalle der schuldhaften Pflichtverletzung ist der Besteller verpflichtet, denHersteller vor etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.§7 GefahrenübergangSoweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Gefahrdes Verlusts oder Beschädigung des Liefergegenstandes mit der Auslieferungan den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung derVersendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. NachGefahrenübergang trägt der Besteller die Gefahr für jede Art des Verlustes oderBeschädigung des Liefergegenstandes oder des Werkes.§8 GewährleistungFür Gewährleistungsansprüche im Falle von Sachmängeln an Rollladen-,Sonnen schutz- und Torantrieben, sowie deren Steuerungskomponenten, gilt folgendes:1. Allgemeines1.1 Diese Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen gelten für Pro duk te,die in Rollladen-, Sonnenschutz- und Toranlagenanlagen eingesetzt werden.1.2 Der Hersteller gewährleistet für neue Produkte Mängelbeseitigung, für denZeitraum von 2 Jahren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, soweitmit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes vereinbartwird. Für gebrauchte Produkte beträgt der Gewährleistungs zeitraum 1 Jahr.1.3 Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor anlässlich einer Überprüfung imHause des Herstellers, ein vom Hersteller zu vertretender Mangel festgestelltworden ist.1.4 Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Produkte an unserenKunden.1.5 Kein Gewährleistungsfall ist gegeben, wenn sich bei der Überprüfunggemäß Ziffer 1.3 herausstellt, dass der Reklamation eine unsachgemäßeHandhabung zugrunde liegt oder der Mangel aus sonstigen Gründen nichtvom Hersteller zu vertreten ist.1.6 Im Falle des Vorliegens eines Mangels ist der Hersteller berechtigt,zunächst den dreimaligen Versuch der Nacherfüllung zu unternehmen. DerHersteller behält sich hierbei die Entscheidung vor, ob eine Reparatur ausgeführt,ein Austauschgerät oder ein Neugerät geliefert wird.1.7 Sofern die Nacherfüllung endgültig scheitert, bleiben dem Besteller nachFristsetzung seine Rechte aus §437 Ziffer 2. und 3. BGB vorbehalten. DieFristsetzung hat schriftlich zu erfolgen; die Frist muss angemessen sein,jedoch mindestens 14 Werktage betragen.Steht dem Besteller ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so entfällt diePflicht zum Wertersatz nach §346 Abs. 3 Ziffer 3 BGB nur, wenn derBesteller die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsmannes beobachtethat.1.8 Das Recht des Herstellers zur Nacherfüllung entfällt erst mit Leistung desSchadenersatzes, auch wenn zuvor der Besteller ein entsprechendesVerlangen stellt.1.9 Für die Gewährleistungsansprüche gilt ausschließlich das Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.1.10 Durch den Erwerb von Produkten des Herstellers erkennt der Kunde die Ge -währ leistungs- und Garantiebestimmungen, jeweils in ihrer gültigen Form,an.2. Garantie für Rollladen- und Sonnenschutzantriebe2.1 Über den Gewährleistungszeitraum hinaus gibt der Hersteller eine 3-jährigeGarantie.2.2 <strong>Antriebe</strong> werden, bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren ab Herstelldatum,kostenfrei instand gesetzt. Die Entscheidung, ob eine Reparatur ausgeführt,ein gleichwertiges Austauschgerät oder ein Neugerät geliefert wird,obliegt hierbei dem Hersteller und erfolgt nach wirtschaftlichenGesichtspunkten.2.3 Weitere Kosten werden vom Hersteller nicht übernommen.3. Untersuchungs- und RügepflichtDer Besteller übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen des12


Herstellers eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach §377 des HGB. BeiAbschluss eines Werkvertrages findet §377 HGB analoge Anwendung. DerBesteller hat nach Abnahme der Leistung bzw. Gefahrübergang des Produktesdieses unverzüglich auf seine Funktionsfähigkeit zu untersuchen und festgestellteMängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen,schrift lich gegenüber dem Hersteller in nachvollziehbarer Form anzuzeigen.Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, daß die Ware zum Zeitpunkt desGefahrübergangs mangelfrei war. Der Besteller ist verpflichtet, dem Herstellersämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen,die für die Mangelfeststellung erforderlich sind. Kann bei einer Überprüfungdurch den Hersteller der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Bestellerdie Kosten der Prüfung.§9 EigentumsvorbehaltBis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo forderungenaus Kontokorrent), die dem Hersteller aus jedem Rechtsgrund gegen denBesteller jetzt oder künftig zustehen, werden dem Hersteller die folgendenSicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird,soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.Die Ware bleibt Eigentum des Herstellers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgenstets für den Hersteller als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.Erlischt das (Mit-) Eigentum des Herstellers durch Verbindung, so wird bereitsjetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichenSache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Hersteller übergeht. DerBesteller verwahrt das (Mit-) Eigentum des Herstellers unentgeltlich. Ware, ander dem Hersteller (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbe -haltsware bezeichnet.Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßenGeschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzugist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die ausdem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubteHandlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Be -steller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Hersteller ab. DerHersteller ermächtigt ihn widerruflich, die an den Hersteller abgetretenenForderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ein -ziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinenZahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wirdder Besteller auf das Eigentum des Herstellers hinweisen und diesen unverzüglichbenachrichtigen, damit der Hersteller seine Eigentumsrechte durchsetzenkann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Hersteller die in diesemZusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zuerstatten, haftet hierfür der Besteller.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungs verzug– ist der Hersteller berechtigt, die Herausgabe der Vorbehalts ware oder gegebenenfallsdie Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Drittezu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehalts waredurch den Hersteller liegt kein Rücktritt vom Vertrage.§10 ZahlungDie Rechnungen des Herstellers sind, soweit nicht anders vereinbart, mit einemZiel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle einerZahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Herstellerdem Besteller 2 % Skonto.Im Falle einer Lieferung ins Ausland ist der Hersteller berechtigt, von demBesteller zum Zwecke der Besicherung seiner Zahlungsansprüche die Übergabeeiner unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschenBank in Höhe des Bestellwerts der Ware zu fordern.Im Falle von Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Hersteller berechtigt, diebereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Kommt der Besteller beiTeillieferungen oder Teilleistungen seiner Zahlungspflicht bezüglich einerTeillieferung oder Teilleistung nicht fristgerecht nach, ist der Hersteller berechtigt,weitere Teillieferungen oder Teilleistungen zurückzubehalten oder weitereTeillieferungen ausschließlich per Nachnahme auf Kosten des Bestellers zu liefern.Sofern der Hersteller begründete Zweifel an der Bonität des Bestellers hat oderdieser sich bei einer vorangegangenen Lieferung bzw. Teillieferung inZahlungsverzug befunden hat, ist er berechtigt weitere Lieferungen bzw.Teillieferungen ausschließlich per Nachnahme auf Kosten des Bestellers zu liefern.Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber den Zahlungs -ansprüchen des Herstellers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich umrechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder anerkannte Gegen an sprüche.Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Hersteller berechtigt, von dembetreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligenBasiszinssatz der Europäischen Zentralbank als Schadensersatz zu verlangen.Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringereBelastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch denHersteller ist zulässig.§11 HaftungsbeschränkungSchadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind sowohlgegen den Hersteller als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungs -gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässigesHandeln bzw. Unterlassen vorliegt.Im Falle eines grob fahrlässigen Handelns bzw. Unterlassens ist die Haftung desHerstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbarenSchaden.Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durchein Handeln bzw. Unterlassen nicht leitender Angestellter ist die Haftung desHerstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweisevorhersehbaren Schaden.In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Herstellers für Schäden anLeben, Körper oder Gesundheit, eine Haftung nach dem Produkt -haftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung sowie beiÜber nahme der Garantie durch den Hersteller. Beruft sich der Besteller auf dieÜbernahme der Garantie, so trägt er für das Vorliegen eines Garantie falles dieBeweislast.Die Regelung des §11 findet auch auf Schadensersatzansprüche des Be stellersim Zusammenhang mit Steuerungskomponenten, Tor-, Rollladen- undSonnenschutzantrieben Anwendung.§12 Haftung für Mängel bei Bearbeitung eingesandter TeileDer Hersteller haftet bei der Bearbeitung eingesandten Materials nicht fürMängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes ergeben. Werden eingesandteTeile durch Materialfehler oder sonstige Mängel bei der Bearbeitungunbrauchbar, so sind dem Hersteller die aufgewendeten Bearbeitungskostenzu ersetzen.§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand TeilnichtigkeitFür diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischenHersteller und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenist, ist der Sitz des Herstellers ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus demVertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.Das selbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch -land hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einerKlageerhebung nicht bekannt sind.Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen oder eine Bestim mungim Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wirdhiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungennicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist in diesem Falldurch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg demder unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.Stand: 01.01.2005>>13


Notizen14


BECKER-<strong>Antriebe</strong> GmbHFriedrich-Ebert Str. 2-435764 SinnDeutschlandTel.: +49 (0) 27 72/5 07-0Fax: +49 (0) 27 72/5 07-11012/2008 4995 801 750 0E-Mail: info@becker-antriebe.comwww.becker-antriebe.de

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