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suhrer nachrichten - Druckerei AG Suhr

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GEMEINDE<strong>Suhr</strong> bewegtHarmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2)Per 1. Januar 2014 stellen sämtlicheGemeinden des Kantons Aargau aufdas neue Rechnungsmodell HRM2 um.Zielsetzungen von HRM2 sind:• Harmonisierung der Rechnungslegungvon Bund, Kantonen undGemeinden• Verbesserung der Transparenz derRechnungslegung und bezüglichBilanzwahrheit und -klarheitDiese Umstellung bedeutet für sämtlichebeteiligten Stellen einen komplettneuen Kontenplan. Damit trotzdem einVorjahresvergleich mit dem neuen KontenrahmenHRM2 möglich wird, musstedie Jahresrechnung 2012 umgerechnetund neu aufgeteilt werden. Zusätzlichhaben wir in <strong>Suhr</strong> auch das Budget2013 umgerechnet, wodurch die Entwicklungzwischen den Jahren 2012und 2014 transparenter nachvollzogenwerden kann.AUFWERTUNG GRUNDSTÜCKE VERWALTUNGSVERMÖGENFriedhof gilt als Spezialobjektund ist mitCHF 1.00 aufzuwertenSportplatz:50 % des aktuellenVerkehrswertesWald:CHF 1.00 pro m2LandGemeindehaus:50 % des aktuellenVerkehrswertesGemeindehaus:> 20 Jahre: CHF 1.00Nachfolgend eine kurze Übersicht überdie wichtigsten Änderungen, welche dieGemeindebuchhaltung mit dem neuenRechnungsmodell HRM2 erfährt:Neue Abschreibungsmethodeund -verbuchungBisher wurde das gesamte Verwaltungsvermögendegressiv aufgrund des Restbuchwertesabgeschrieben. Ertragsüberschüssewurden im Normalfall fürAUFLÖSUNG DER STILLEN RESERVENzusätzliche Abschreibungen verwendet.Neu werden die Anlagegüter linear nachNutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträgewerden direkt denentsprechenden Abteilungen (Funktionen)belastet und nicht mehr zentral.Dies führt hauptsächlich in Bereichenmit Liegenschaften und Verkehrsträgernzu wesentlichen Aufwandsteigerungen.Zusätzliche Abschreibungen sind nichtmehr erlaubt.Aufwertung des VermögensBereits abgeschriebene Investitionen desVerwaltungsvermögens müssen in HRM2auf 20 Jahre zurück wieder aufgewertetund nach der jeweiligen Nutzungsdauerabgeschrieben werden. Dadurch ergibtsich eine Annäherung an den künftigenrealen Abschreibungsbedarf. Damit infolgeUmstellung auf HRM2 keine Mehrbelastungbei den Abschreibungen entsteht,wurde als Übergangsbestimmung eineEntnahme aus der Aufwertungsreserveermöglicht, welche als ausserordentlicherErtrag verbucht wird.Ebenfalls sind Grundstücke des Verwaltungsvermögensneu zu bewertenund zu bilanzieren, jedoch nicht abzuschreiben.Auch die Liegenschaftendes Finanzvermögens müssen nachVerkehrswert neu bewertet werden.Für unüberbaute Grundstücke gelten teilweisebesondere Bestimmungen.Schaffung von Eigenkapital durchAuflösung von stillen ReservenDurch diese Bewertungsmassnahmenwerden bisherige stille Reserven offengelegt.Unter dem Eigenkapital werdendie Auf- und Neubewertungsreservengebildet. Dies bedeutet, dass das Eigenkapitalüber den Jahreswechsel 2013/2014 ganz massiv ansteigen wird.Trotz erheblich höherem Eigenkapitalverändert sich die finanzielle Lage derGemeinde, insbesondere die Liquiditätund die allfällige Fremdverschuldung,nicht. Es dürfen daher keine falschenRückschlüsse hinsichtlich Steuerfussgezogen werden.Ergebnis/Anhang zur Rechnung(siehe Ergebnisse Budget 2014)Der dreistufige Erfolgsausweis zeigt dasoperative Ergebnis, das ausserordentlicheErgebnis und das Gesamtergebnisder Erfolgsrechnung.Der Finanzierungsausweis gibt Auskunftüber die Nettoinvestitionen, die Eigenfinanzierungund das Finanzierungsergebnis.Die Aussagekraft der Rechnungwird durch einen umfangreichen Anhangerweitert. Dazu gehören Anlage-,Beteiligungs- und Rückstellungsspiegel,Eigenkapitalnachweis, Geldflussrechnungsowie Finanzkennzahlen.Diese Darstellungsformen haben sich inder Privatwirtschaft bestens bewährt.Auch für den interessierten Bürger wirdsich dadurch die Lesbarkeit der Gemeinderechnungverbessern.SUHRPLUS | NOVEMBER 2013 | 5

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