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KRANSTEINER Spenglerei - Blitzschutzbau - Schwarzdeckung

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Nr. 2 / 2004 www.Waldegg-Aktuell<br />

aldegg-Aktuell<br />

aldegg-Aktuell.at<br />

aldegg-Aktuell<br />

Seite 8<br />

Warum beschließt der Gemeinderat eine Gebührenerhöhung?<br />

Kanalbenützungsgebühren<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldegg musste in seiner Sitzung<br />

am 27.4.2004 den Einheitssatz für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren<br />

mit € 1,76 neu festsetzen. Das ist ein Beschluss,<br />

der dem Gemeinderat nicht leicht gefallen ist und den so manche unserer<br />

Gemeindebürger(innen) sicherlich auch nicht verstehen werden.<br />

Warum wurde nun diese Erhöhung beschlossen?<br />

Es wäre leicht, hier nun ganz einfach zu schreiben - und es wäre auch<br />

nicht falsch, es ist ja tatsächlich so abgelaufen - die Gemeinde musste<br />

diese Erhöhung beschließen, weil sie vom Amt der NÖ Landesregierung<br />

dazu aufgefordert wurde und die Gemeinde ganz einfach nicht die Möglichkeit<br />

hat, sich gegen eine derartige Verpflichtung zu wehren.<br />

Hier aber der Versuch einer ausführlicheren Erklärung:<br />

Im Interesse unserer gesunden Umwelt sind grundsätzlich alle Liegenschaftseigentümer<br />

verpflichtet, sämtliche häuslichen und betrieblichen<br />

Abwässer über eine Kläranlage zu reinigen. Die Versickerung über sogenannte<br />

Sickergruben ist schon seit Jahren verboten. Die Gemeinden<br />

wiederum sind verpflichtet, die dazu notwendigen Kanäle zu verlegen,<br />

die entsprechenden Kläranlagen zu errichten und für deren ordnungsgemäßen<br />

Betrieb zu sorgen. Dafür sind die Gemeinden berechtigt/verpflichtet<br />

Kanaleinmündungs- und Kanalbenützungsgebühren einzuheben.<br />

Laut niederösterreichischem Landesgesetz müssen diese Gebühren<br />

zumindest kostendeckend sein.<br />

Das Problem ist, dass die Auflagen für die Reinigung der Abwässer<br />

laufend verschärft werden. Das bedeutet, der Reinigungsgrad der Kläranlagen<br />

muss erhöht werden. Das bringt auf der einen Seite natürlich<br />

einen sehr positiven Effekt für die Umwelt, wenn das Abwasser der<br />

Kläranlage in einem viel reineren Zustand zur Versickerung gebracht<br />

wird, bedeutet aber auf der anderen Seite auch, dass die Kosten für die<br />

Reinigung des Abwassers in den letzten Jahren generell stark gestiegen<br />

sind.<br />

Anlässlich der Überprüfung der Gemeindeabgaben durch das Amt der<br />

NÖ Landesregierung wurden von den Prüforganen folgende Feststellungen<br />

getroffen (wörtlicher Auszug aus dem Prüfprotokoll):<br />

„........ Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wird seit dem Jahr<br />

2002 nicht kostendeckend geführt. Auf Grund der Rechnungsabschlüsse<br />

beträgt der Abgang im Jahr 2002 € 1.433,39 und im Jahr 2003 € 47.408,76<br />

bei Gesamteinnahmen von € 493.909,63 und Ausgaben von € 542,751,78.<br />

Im Voranschlag 2004 wurden € 37.000 Mehrausgaben budgetiert. ......<br />

Auf Grund der Aufwendungen für das Jahr 2004 wäre ein Einheitssatz<br />

für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren von € 1,76 notwendig,<br />

um Kostendeckung zu erreichen.“<br />

Als Auflage wird im Prüfprotokoll schließlich vorgeschrieben (Fettdruck<br />

wie im Protokoll):<br />

„Die Kanalbenützungsgebühren sind zumindest in kostendeckender<br />

Höhe festzusetzen. Es wird darauf verwiesen, dass derzeit die Richtlinien<br />

für die Vergabe von Bedarfszuweisungen (kostendeckende Gebührenhaushalte)<br />

nicht erfüllt werden.“<br />

Auf Grund dieses Berichtes wurden der Gemeinde die für heuer bereits<br />

zugesagten Bedarfszuweisungen (€ 10.000,- für den<br />

Straßenbau und € 8.200,- für den Rettungsdienst) bis<br />

zur Neufestsetzung des Einheitssatzes gesperrt.<br />

Der nun beschlossene und ab 1.7. gültige neue Einheitssatz<br />

(€ 1,76) bringt eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr<br />

um rund 20 %. Die tatsächliche Erhöhung<br />

hängt natürlich von der Größe der Berechnungsfläche<br />

des betreffenden Hauses ab. Die Berechnungsflächen<br />

für die Kanalbenützungsgebühr (=Summe<br />

der Flächen der angeschlossenen Geschoße) durchschnittlicher<br />

Häuser bewegen sich im Bereich von 80<br />

bis 200 m2. Die Erhöhung beträgt pro Quartal bei einer<br />

Berechnungsfläche von<br />

80 m2 € 6,20<br />

120 m2 € 9,30<br />

150 m2 € 11,60<br />

200 m2 € 15,50<br />

Hier nun für alle, die es interessiert, eine Aufstellung<br />

der Einheitssätze der Kanalbenützungsgebühren unserer<br />

Nachbargemeinden, aus der ersichtlich ist, dass<br />

wir auch nach der Erhöhung im Vergleich mit unseren<br />

unmittelbaren Nachbarn gar nicht so schlecht abschneiden:<br />

Pernitz € 1,69<br />

Muggendorf € 1,75<br />

Waldegg (NEU) € 1,76<br />

Waidmannsfeld € 1,97<br />

Markt Piesting € 2,00<br />

Wir hoffen, unseren Lesern eine Hilfe bei dem leidigen<br />

Thema „Gebührenerhöhung“ gegeben zu haben. Für<br />

ausführlichere Erklärungen stehen Ihnen selbstverständlich<br />

die Bediensteten unserer Marktgemeinde zur<br />

Verfügung.<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

Spatenstich für neuen Nahversorger<br />

eine Abordnung der Trachtenkapelle Miesenbach. Im<br />

Anschluss an die Feier lud Bürgermeister Johann Klesl<br />

alle Gäste zu einem gemütlichen Beisammensein in die<br />

Landesberufsschule für Tourismus. Die Berufsschule,<br />

an der Spitze mit Direktor Johann Dinhobl, überraschte<br />

alle mit einem ganz vorzüglichen, speziell für<br />

diesen Anlass kreierten Menü.<br />

WALDEGG AKTUELL wünscht ein gutes Gelingen<br />

dieses neuen Baues und vor allem der Betreiberin des<br />

neuen Nah & Frisch Geschäftes viel Erfolg!<br />

ERBER SOLAR<br />

Pauline Dunglstr. 31 2753 Oberpiesting<br />

Telefon: 02633/42006<br />

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