KRANSTEINER Spenglerei - Blitzschutzbau - Schwarzdeckung
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Nr. 2 / 2004 www.Waldegg-Aktuell<br />
aldegg-Aktuell<br />
aldegg-Aktuell.at<br />
aldegg-Aktuell<br />
Seite 8<br />
Warum beschließt der Gemeinderat eine Gebührenerhöhung?<br />
Kanalbenützungsgebühren<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Waldegg musste in seiner Sitzung<br />
am 27.4.2004 den Einheitssatz für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren<br />
mit € 1,76 neu festsetzen. Das ist ein Beschluss,<br />
der dem Gemeinderat nicht leicht gefallen ist und den so manche unserer<br />
Gemeindebürger(innen) sicherlich auch nicht verstehen werden.<br />
Warum wurde nun diese Erhöhung beschlossen?<br />
Es wäre leicht, hier nun ganz einfach zu schreiben - und es wäre auch<br />
nicht falsch, es ist ja tatsächlich so abgelaufen - die Gemeinde musste<br />
diese Erhöhung beschließen, weil sie vom Amt der NÖ Landesregierung<br />
dazu aufgefordert wurde und die Gemeinde ganz einfach nicht die Möglichkeit<br />
hat, sich gegen eine derartige Verpflichtung zu wehren.<br />
Hier aber der Versuch einer ausführlicheren Erklärung:<br />
Im Interesse unserer gesunden Umwelt sind grundsätzlich alle Liegenschaftseigentümer<br />
verpflichtet, sämtliche häuslichen und betrieblichen<br />
Abwässer über eine Kläranlage zu reinigen. Die Versickerung über sogenannte<br />
Sickergruben ist schon seit Jahren verboten. Die Gemeinden<br />
wiederum sind verpflichtet, die dazu notwendigen Kanäle zu verlegen,<br />
die entsprechenden Kläranlagen zu errichten und für deren ordnungsgemäßen<br />
Betrieb zu sorgen. Dafür sind die Gemeinden berechtigt/verpflichtet<br />
Kanaleinmündungs- und Kanalbenützungsgebühren einzuheben.<br />
Laut niederösterreichischem Landesgesetz müssen diese Gebühren<br />
zumindest kostendeckend sein.<br />
Das Problem ist, dass die Auflagen für die Reinigung der Abwässer<br />
laufend verschärft werden. Das bedeutet, der Reinigungsgrad der Kläranlagen<br />
muss erhöht werden. Das bringt auf der einen Seite natürlich<br />
einen sehr positiven Effekt für die Umwelt, wenn das Abwasser der<br />
Kläranlage in einem viel reineren Zustand zur Versickerung gebracht<br />
wird, bedeutet aber auf der anderen Seite auch, dass die Kosten für die<br />
Reinigung des Abwassers in den letzten Jahren generell stark gestiegen<br />
sind.<br />
Anlässlich der Überprüfung der Gemeindeabgaben durch das Amt der<br />
NÖ Landesregierung wurden von den Prüforganen folgende Feststellungen<br />
getroffen (wörtlicher Auszug aus dem Prüfprotokoll):<br />
„........ Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wird seit dem Jahr<br />
2002 nicht kostendeckend geführt. Auf Grund der Rechnungsabschlüsse<br />
beträgt der Abgang im Jahr 2002 € 1.433,39 und im Jahr 2003 € 47.408,76<br />
bei Gesamteinnahmen von € 493.909,63 und Ausgaben von € 542,751,78.<br />
Im Voranschlag 2004 wurden € 37.000 Mehrausgaben budgetiert. ......<br />
Auf Grund der Aufwendungen für das Jahr 2004 wäre ein Einheitssatz<br />
für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren von € 1,76 notwendig,<br />
um Kostendeckung zu erreichen.“<br />
Als Auflage wird im Prüfprotokoll schließlich vorgeschrieben (Fettdruck<br />
wie im Protokoll):<br />
„Die Kanalbenützungsgebühren sind zumindest in kostendeckender<br />
Höhe festzusetzen. Es wird darauf verwiesen, dass derzeit die Richtlinien<br />
für die Vergabe von Bedarfszuweisungen (kostendeckende Gebührenhaushalte)<br />
nicht erfüllt werden.“<br />
Auf Grund dieses Berichtes wurden der Gemeinde die für heuer bereits<br />
zugesagten Bedarfszuweisungen (€ 10.000,- für den<br />
Straßenbau und € 8.200,- für den Rettungsdienst) bis<br />
zur Neufestsetzung des Einheitssatzes gesperrt.<br />
Der nun beschlossene und ab 1.7. gültige neue Einheitssatz<br />
(€ 1,76) bringt eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr<br />
um rund 20 %. Die tatsächliche Erhöhung<br />
hängt natürlich von der Größe der Berechnungsfläche<br />
des betreffenden Hauses ab. Die Berechnungsflächen<br />
für die Kanalbenützungsgebühr (=Summe<br />
der Flächen der angeschlossenen Geschoße) durchschnittlicher<br />
Häuser bewegen sich im Bereich von 80<br />
bis 200 m2. Die Erhöhung beträgt pro Quartal bei einer<br />
Berechnungsfläche von<br />
80 m2 € 6,20<br />
120 m2 € 9,30<br />
150 m2 € 11,60<br />
200 m2 € 15,50<br />
Hier nun für alle, die es interessiert, eine Aufstellung<br />
der Einheitssätze der Kanalbenützungsgebühren unserer<br />
Nachbargemeinden, aus der ersichtlich ist, dass<br />
wir auch nach der Erhöhung im Vergleich mit unseren<br />
unmittelbaren Nachbarn gar nicht so schlecht abschneiden:<br />
Pernitz € 1,69<br />
Muggendorf € 1,75<br />
Waldegg (NEU) € 1,76<br />
Waidmannsfeld € 1,97<br />
Markt Piesting € 2,00<br />
Wir hoffen, unseren Lesern eine Hilfe bei dem leidigen<br />
Thema „Gebührenerhöhung“ gegeben zu haben. Für<br />
ausführlichere Erklärungen stehen Ihnen selbstverständlich<br />
die Bediensteten unserer Marktgemeinde zur<br />
Verfügung.<br />
Fortsetzung von Seite 1<br />
Spatenstich für neuen Nahversorger<br />
eine Abordnung der Trachtenkapelle Miesenbach. Im<br />
Anschluss an die Feier lud Bürgermeister Johann Klesl<br />
alle Gäste zu einem gemütlichen Beisammensein in die<br />
Landesberufsschule für Tourismus. Die Berufsschule,<br />
an der Spitze mit Direktor Johann Dinhobl, überraschte<br />
alle mit einem ganz vorzüglichen, speziell für<br />
diesen Anlass kreierten Menü.<br />
WALDEGG AKTUELL wünscht ein gutes Gelingen<br />
dieses neuen Baues und vor allem der Betreiberin des<br />
neuen Nah & Frisch Geschäftes viel Erfolg!<br />
ERBER SOLAR<br />
Pauline Dunglstr. 31 2753 Oberpiesting<br />
Telefon: 02633/42006<br />
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