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Durchführung von Arbeiten in Luxemburg - Wirtschaftsportal der ...

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schluss an den Erwerb e<strong>in</strong>er Wohnung<br />

durchgeführt werden. Die Anwendung des<br />

reduzierten Mehrwertsteuersatzes kann<br />

nur auf Antrag erfolgen. Die Antragsformulare<br />

sowie Ausfüllhilfen s<strong>in</strong>d im Internet<br />

zugänglich unter: www.aed.public.lu<br />

(Pfad: formulaires > TVA sur logement<br />

affecté à des f<strong>in</strong>s d´habitation pr<strong>in</strong>cipale ><br />

remboursement ou application du taux<br />

directe de 3%)<br />

Zuständige Behörde für die Beantragung<br />

des verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Mehrwertsteuersatzes<br />

ist:<br />

Adm<strong>in</strong>istration de L´Enregistrement et des<br />

Doma<strong>in</strong>es<br />

Bureau d´Imposition XII – Service Agrément<br />

7, rue du Plébiscite<br />

B.P. 31<br />

L-2010 Luxembourg<br />

Telefon : (0 03 52) 44 90 5- 3 09<br />

1.2 Direkte Besteuerung<br />

Die <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> <strong>Arbeiten</strong> im EU<br />

Ausland löst häufig ke<strong>in</strong>e direkte Steuerpflicht<br />

am E<strong>in</strong>satzort aus. Dauert e<strong>in</strong>e<br />

Baustelle o<strong>der</strong> Montage jedoch je nach<br />

Zielland m<strong>in</strong>destens sechs Monate, neun<br />

o<strong>der</strong> zwölf Monate o<strong>der</strong> werden Arbeitnehmer<br />

sehr häufig <strong>in</strong> denselben Zielmarkt<br />

entsandt, kann unter Umständen e<strong>in</strong>e<br />

direkte Steuerpflicht im Zielmarkt entstehen.<br />

Geregelt wird die Steuerhoheit bei<br />

Auslandse<strong>in</strong>sätzen durch so genannte<br />

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),<br />

die meistens bilateral abgeschlossen<br />

werden.<br />

1.2.1 Besteuerung <strong>von</strong> Unternehmen<br />

Bei <strong>der</strong> grenzüberschreitenden <strong>Durchführung</strong><br />

<strong>von</strong> Bauarbeiten und Montagen <strong>in</strong><br />

<strong>Luxemburg</strong> entsteht <strong>in</strong> Anlehnung an das<br />

deutsch-luxemburgische DBA 2 am E<strong>in</strong>satzort<br />

nur dann e<strong>in</strong>e Betriebsstätte, wenn<br />

die <strong>Arbeiten</strong> länger als sechs Monate<br />

dauern. Dies führt zu e<strong>in</strong>er beschränkten<br />

Steuerpflicht <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong>; d. h. das<br />

deutsche Unternehmen muss die im<br />

Großherzogtum erwirtschafteten Gew<strong>in</strong>ne<br />

auch vor Ort versteuern und für e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Buchführung sorgen. Mehrere<br />

örtlich getrennte und/ o<strong>der</strong> verschiedenen<br />

Auftraggebern zuzurechnende<br />

Baustellen o<strong>der</strong> Montagen werden nicht zu<br />

e<strong>in</strong>er Betriebsstätte zusammenaddiert.<br />

Das heißt e<strong>in</strong> deutsches Unternehmen<br />

könnte beispielsweise <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> drei<br />

separate Aufträge mit e<strong>in</strong>er Dauer <strong>von</strong><br />

jeweils vier Monaten nache<strong>in</strong>an<strong>der</strong> durchführen,<br />

ohne dass dies zu e<strong>in</strong>er direkten<br />

Steuerpflicht führen würde.<br />

Zuständige Stelle ist die:<br />

Verwaltung für direkte Steuern<br />

(Adm<strong>in</strong>istration des Contributions<br />

Directes)<br />

45, blv. F.D. Roosevelt<br />

Steuerbüro –Natürliche Personen<br />

18, rue du Fort Wedell/ 111, route de<br />

Hollerich<br />

Steuerbüro- Gesellschaften<br />

18, rue Fort Wedell<br />

Tel: (00 352) 40 80 01<br />

Fax: (00 352) 47 33 29 (Direktion)<br />

(00 352) 40 78 68 (Steuerbüro-<br />

Natürliche Personen)<br />

(00 352) 48 77 44 o<strong>der</strong> 48 88 15<br />

(Steuerbüro- Gesellschaften)<br />

1.2.2 Besteuerung <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

2 Der Text des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens<br />

ist im Internet zugänglich unter:<br />

www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de (Pfad: Steuern ><br />

Veröffentlichungen zu Steuerarten > Internationales<br />

Steuerrecht > DBA)<br />

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