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Anton Senner

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Gliederung1. Entwicklung des Werkstattangebots2. Auftrag der ASMK3. Position: Bund-Länder-Gruppe4. Position: Verbände und Behindertenbeauftragte5. Das Hamburger Budget für Arbeit6. Die Modelle in Rheinland-Pfalz, NRW undNiedersachsen7. Rentenrechtliche Aspekte8. Erste Ergebnisse im Hamburger Budget für Arbeit


3. Position: Bund-Länder-Arbeitsgruppe„Die bestehenden gesetzlichen Regelungen gehengrundsätzlich davon aus, dass bei erwerbsfähigenMenschen mit und ohne Behinderung andere Kostenträgerim Zusammenhang mit der Eingliederung in denArbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)vorrangig leistungsverpflichtet sind. Der Träger derSozialhilfe soll nicht Ausfallbürge bei der Eingliederung inden allgemeinen Arbeitsmarkt sein.“


4 Position: Verbände und Behindertenbeauftragte“Die gleichberechtigte berufliche Teilhabe von behinderten Menschen miteiner vollen Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit muss die Möglichkeit zueiner aus Mitteln der Eingliederungshilfe gefördertenversicherungspflichtigen Beschäftigung auf Arbeitsplätzen desallgemeinen Arbeitsmarktes einschließen.Die Verbände und anwesenden Behindertenbeauftragten aus Bund undLändern nahmen die Ausführungen zu den Beweggründen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, sich gegen einen neue Leistungstatbestand‚Finanzieller Minderleistungsausgleich‘ in der Eingliederungshilfeauszusprechen, zur Kenntnis, ohne sich die Auffassung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu eigen zu machen.“22.10.2012


5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Ziel„Das Modellvorhaben Hamburger Budget für Arbeit will denZugang von Menschen mit Behinderung, die in einer WfbMbeschäftigt sind, in sozialversicherungspflichtigeArbeitsverhältnisse durch dauerhafte Lohnsubventionierung,berufliche Assistenzleistung und Prämien an Arbeitgeberfördern.Die Freie und Hansestadt Hamburg wird dazu in den Jahren2012 bis 2016 im Rahmen eines Modellprojekts desIntegrationsamtes in Kooperation mit dem Sozialhilfeträgerneue Förderstrukturen erproben, um einen neuen Weg inRichtung inklusiven Arbeitsmarkt zu gehen.“Amtlicher Anzeiger Nr. 59 vom 31.07.2012


5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Förderung• Lohnkostenzuschuss bis zu 70% des Arbeitgeberbruttoentgelts• Maximale Förderung bis zu 1.100,- € p.m. bei einem Arbeitsverhältnisvon mindestens 35 Wochenstunden• Maximale Förderung bis zu 900,- € p.m. bei teilzeitlicherBeschäftigung (in der Regel 25 bis 35 Wochenstunden, Einzelfallentscheidungenmit noch geringerer Stundenzahl sind möglich)• Sozialpädagogische Betreuung als Sachleistung (wird durch IFD oderWfbM erbracht, Pauschalen nach Bedarf 300,- / 350,- / 400,- € p.m.)• Anrechnung auf Pflichtbeschäftigung (bis zu drei Pflichtarbeitsplätze)• Ersatzweise: Prämie in Höhe von 230,- € p.m.


5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Förderung• Teilnehmerakquisition: dreitägige Seminare, Pauschale von400,- € pro Teilnehmer für Durchführung und Nachbetreuung• Vermittlung: erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 9.000,- €(schließt alle Aufwendungen für Vermittlung, Vorbereitung,Trainigsmaßnahmen, Praktika etc. ein)• Auszahlung der Vermittlungsprämie in zwei Tranchen zu je4.500.- €:1.) nach Arbeitsaufnahme, 2.) sechs Monate späterbei ungekündigtem Arbeitsverhältnis• Bei Vermittlung in ein Integrationsprojekt oder bei Umwandlungeiner Außenarbeitsgruppe in eine Integrationsabteilungreduziert sich die Vergütung um 50%


5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Rahmen• Es ist ein angemessener Mindestlohn sicherzustellen.Dessen Höhen richtet sich nach den jeweils anzuwendendentariflichen Bestimmungen• Die geförderten Arbeitsverhältnisse unterliegen der vollenSozialversicherungspflicht mit Ausnahme derArbeitslosenversicherung• Der beschäftigte Mensch mit Behinderung hat einunbeschränktes Rückkehrrecht in die WfbM


6. Modelle in Rheinland-Pfalz, NRW und NiedersachsenRLP LVR LWL Nieders.Höhe LKZ 70% 70% 75% max.900€Vermittl./Begleit. WfbM IFD/WfbM IFD IFDFinanzierung 50/50 70/30 EGH 75/25SH-Träger I-Amt/EGH Land/Komm.Rückkehrgarantie ja 5 Jahre 2 Jahre jaTN-Stand 2011 184 62 100 27


7. Rentenrechtliche Aspekte• Bei einem dauerhaften Wechsel aus der WfbM in den allgemeinenArbeitsmarkt werden die in der WfbM erbrachten Beitragszeiten alsreguläre Beiträge betrachtet• Bei einer Rückkehr in die WfbM kann die Vermittlung (i.d.R. durchärztliches Gutachten) als gescheiterter Arbeitsversuch betrachtetwerden. Hierfür gibt es keine zeitliche Begrenzung. DieBeitragszeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden auf diebesonderen Wartezeiten nach §43,6 SGB VI (Rente wegen vollerErwerbsminderung nach 20 Jahren Wartezeit) angerechnet


7. Rentenrechtliche Aspekte• Bei Rückkehr in die WfbM nach zwischenzeitlicherErwerbsfähigkeit tritt ein neuer Fall von vollerErwerbsminderung ein. Die Wartezeit nach §43,6 SGB VI warunterbrochen. Nach Rechtsauffassung der LVA Ober- undMittelfranken können die erbrachten Beitragszeiten dennochauf die Wartezeit von 20 Jahren abgerechnet werden „wennauch während der Beschäftigung auf dem allgemeinenArbeitsmarkt diese nach Art und Schwere der Behinderungeigentlich nicht hätte ausgeübt werden können.“(11.04.2005)


7. Rentenrechtliche Aspekte• Bei einem direkten Wechsel aus einer WfbM in einIntegrationsprojekt erstattet der Bund den Differenzbetrag vontatsächlichem Rentenbeitrag zu 80% der Bezugsgröße analogder Regelung in WfbM• Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gelten in der Zeit einerEingliederungsmaßnahme weiterhin als voll erwerbsgemindert.Das gezahlte Arbeitsentgelt wird in dieser Zeit alsHinzuverdienst auf die Rentenzahlung angerechnet. DerRentenanspruch geht verloren, wenn das Leistungsvermögen 6Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen desallgemeinen Arbeitsmarktes beträgt


8. Erste Ergebnisse im Hamburger Budget für Arbeit• Sowohl Menschen mit geistiger Behinderung als auch mitseelischer oder mehrfacher Behinderung nehmen das Angebot an• Die volle Förderhöhe ist nicht die Regel. Auch Vermittlungen mit50% und 60% des Lohnkostenzuschusses wurden realisiert.• Vermittlungen und Begleitungen erfolgen sowohl durch IFDs alsauch durch WfbM (duales Modell)• Hemmnisse aus Sicht der Menschen mit Behinderung sind keineoder nur geringfügige Verbesserungen der Einkommenssituationbei niedrigen Lohngruppen sowie Befürchtungen bezüglich einerVerschlechterung der Rentensituation


Wir setzen Zeichen.Vielen Dank für Ihr Interesse!Kontakt: a.senner@elbe-werkstaetten.deTelefon: 040 / 42868 - 9000<strong>Anton</strong> <strong>Senner</strong>Geschäftsführer

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