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08/08 BaFinJournal

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AUSGABE AUGUST 20<strong>08</strong><br />

<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

Mitteilungen der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Aufsicht aktuell<br />

Neue Verbraucherbroschüre zu Wertpapiergeschäften<br />

Seite 4<br />

Interview<br />

BaFin-Abteilungspräsident Thomas<br />

Schmitz-Lippert zur Subprime-Krise<br />

Seite 10<br />

Aufsicht aktuell<br />

BaFin-Rundschreiben zu<br />

Mitarbeitergeschäften<br />

Seite 3<br />

Internationales<br />

EU-Kommission stellt Vorschläge zur Aufsicht<br />

über Ratingagenturen zur Konsultation<br />

Seite 6


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

Vorwort<br />

Zwar war in diesem Sommer das Wetter hierzulande<br />

nur sehr selten dazu angetan, die Körpertemperatur<br />

in die Höhe zu treiben. Mitfiebern konnten<br />

wir aber im zurückliegenden Monat mit den deutschen<br />

Athleten, während sie 16-faches olympisches<br />

Gold geholt haben. Dass indes nicht alles<br />

Gold ist, was glänzt, hat schon manch ein Investor<br />

zu spüren bekommen. Darum sollten sich vor<br />

allem Privatanleger ganz genau informieren, bevor<br />

sie zum Beispiel Wertpapiergeschäfte abschließen.<br />

Wichtige Fragen, die es in diesem Zusammenhang<br />

zu klären gilt, finden Sie in der neuen Broschüre<br />

der BaFin „Wertpapiergeschäfte – Was Sie als<br />

Anleger beachten sollten“. Mehr dazu steht auf<br />

Seite 4 dieser Ausgabe des <strong>BaFinJournal</strong>s. Für die<br />

Wertpapiertransaktionen ihrer Mitarbeiter müssen<br />

sich Institute künftig ganz besonders interessieren:<br />

Die BaFin hat nämlich mit einem Rundschreiben<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-2-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

die gesetzlichen Pflichten konkretisiert, die Banken<br />

und Wertpapierdienstleister haben, wenn es darum<br />

geht, Insiderhandel zu verhindern. Details lesen<br />

Sie ab Seite 3. Und wie die Aufseher weltweit auf<br />

die aktuelle Finanzkrise reagieren – das erklärt<br />

BaFin-Abteilungspräsident Thomas Schmitz-Lippert<br />

in einem Interview ab Seite 10.<br />

Beim Lesen dieser Ausgabe wünscht Ihnen viel<br />

Vergnügen<br />

Dr. Sabine Reimer, Leiterin der Presse-<br />

und Öffentlichkeitsarbeit der BaFin<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

Aufsicht aktuell<br />

AUFSICHTSRECHT<br />

BaFin-Rundschreiben zu Mitarbeitergeschäften<br />

Wie sollen Banken und Wertpapierdienstleister die<br />

Geschäfte ihrer Mitarbeiter kontrollieren? Die BaFin<br />

hat dazu im August ein Rundschreiben veröffentlicht,<br />

in dem sie die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

(§ 33b WpHG) und des Kreditwesengestzes<br />

(§ 25a KWG) zu Mitarbeitergeschäften konkretisiert.<br />

In dem Rundschreiben erläutert die Aufsicht, welche<br />

Anforderungen die seit November 2007 geltende<br />

gesetzliche Verpflichtung zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften<br />

an Banken und Wertpapierdienstleister<br />

stellt. Mitarbeitergeschäfte zu überwachen,<br />

gehört unbedingt zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation<br />

und zum allgemeinen Risikomanagement<br />

eines Instituts. Das Rundschreiben enthält<br />

darum nicht nur Vorgaben für die Überwachung von<br />

Mitarbeitern im Wertpapiergeschäft, sondern es<br />

erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter einer Bank<br />

oder eines Wertpapierdienstleisters, die Zugang zu<br />

sensiblen Informationen haben.<br />

So stellt es klar, wen beispielsweise die Institute<br />

kontrollieren müssen, welche Geschäfte als Mitarbeitergeschäfte<br />

anzusehen sind und welche organisatorischen<br />

Voraussetzungen sie schaffen können, um<br />

diese Geschäftes angemessen zu überwachen. Welche<br />

Mitarbeiter im Einzelfall zu überwachen sind,<br />

müssen die Unternehmen eigenverantwortlich festlegen.<br />

In Betracht kommen dafür sowohl die Miitarbeiter,<br />

die eine Tätigkeit ausüben, die Anlass zu einem<br />

Interessenkonflikt geben kann, als auch die Mitarbeiter,<br />

die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu Insiderinformationen<br />

haben. Viele Banken und Wertpapierdienstleister<br />

haben Tätigkeiten ausgelagert. Darum<br />

legt das Rundschreiben auch fest, welche Mitarbeiter<br />

der Outsourcing-Unternehmen überwacht werden<br />

müssen.<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-3-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

Die BaFin listet zudem „angemessene organisatorische<br />

Maßnahmen“ auf, mit denen ein Unternehmen<br />

den Pflichten des § 33b WpHG nachkommen kann:<br />

So können Banken, um unzulässige Mitarbeitergeschäfte<br />

zu verhindern, etwa Vertraulichkeitsbereiche,<br />

so genannte Chinese Walls, schaffen. Oder sie können<br />

Beobachtungs- und Sperrlisten einrichten. Diese<br />

Liste enthalten entweder Finanzinstrumente, deren<br />

Handel das Institut ganz besonders im Auge behält,<br />

oder in denen bestimmte Mitarbeiter gar keine<br />

Geschäfte tätigen dürfen. Die BaFin gibt Beispiele<br />

dafür, auf welche Weise Institute die Geschäfte ihrer<br />

Mitarbeiter überwachen können; bewährt hat sich<br />

etwa das Zweitschriftenverfahren. Das sieht vor,<br />

dass die Depotbank automatisch von jedem Geschäft<br />

des Mitarbeiters eine Kopie an den Arbeitgeber<br />

schickt. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

können aus dem Katalog der organisatorischen Vorkehrungen,<br />

den die BaFin nun vorgelegt hat, entweder<br />

die für sie passenden auswählen oder selbst<br />

Konzepte entwickeln, die den Vorschlägen der<br />

Finanzaufsicht vergleichbar sind. Ob letzteres der<br />

Fall ist, kontrolliert die BaFin bei ihren jährlichen<br />

Prüfungen der Institute.<br />

Mit der Veröffentlichung des Rundschreibens hat die<br />

Finanzaufsicht auf den Wunsch von Branchenvertretern<br />

reagiert, die hinsichtlich einiger Regelungen des<br />

§ 33b WpHG Klärungsbedarf gesehen hatten. Die<br />

Institute haben das Rundschreiben, das zuvor öffentlich<br />

konsultiert worden war, einhellig begrüßt.<br />

Mit ihrem Rundschreiben legt die BaFin ein Mindestmaß<br />

an Regelungen für Mitarbeitergeschäfte fest.<br />

Die Institute können natürlich darüber hinausgehen<br />

– wie einige Banken, die Mitarbeitergeschäfte ganz<br />

oder teilweise verbieten. Auf das Rundschreiben<br />

können sie sich dann allerdings nicht beziehen.<br />

Banken und Wertpapierdienstleister sind zwar bereits<br />

seit 1993 dazu verpflichtet zu verhindern, dass ihre<br />

Mitarbeiter mit Finanzinstrumenten Geschäfte<br />

abschließen, mit denen sie gegen Insidervorschriften<br />

verstoßen könnten. Lange Zeit beruhte diese Verpflichtung<br />

aber lediglich auf den Mitarbeiter-Leitsät-


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

zen, einer gemeinsamen Bekanntmachung aus dem<br />

Jahr 2000 zweier BaFin-Vorgängerbehörden, den<br />

Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen und für<br />

den Wertpapierhandel. Eine ausdrückliche gesetzliche<br />

Regelung zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften<br />

existiert erst seit der Umsetzung des<br />

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG)<br />

zum 1. November 2007. Seitdem regelt § 33b WpHG<br />

detailliert die Überwachung von Mitarbeitergeschäften.<br />

Da Systematik und Regelungsgehalt sich sehr<br />

von den Mitarbeiter-Leitsätzen unterscheiden, hat<br />

die BaFin die Leitsätze zwar aufgehoben, den Instituten<br />

aber einen Übergangszeitraum bis Ende Oktober<br />

20<strong>08</strong> eingeräumt. So lange reicht es noch, auf<br />

die Mitarbeiter-Leitsätze zurückzugreifen, um sich<br />

WpHG-konform zu verhalten. Ende Oktober müssen<br />

die Betroffenen allerdings die Vorgaben, die das<br />

neue Rundschreiben nun macht, erfüllen. Die BaFin<br />

hat ihr Rundschreiben daher schon mehr als zwei<br />

Monate vor Ablauf der Übergangsperiode veröffentlicht,<br />

um den Instituten ausreichend Zeit zu geben,<br />

ihre Systeme anzupassen.<br />

www.bafin.de » Veröffentlichungen »<br />

Rundschreiben<br />

AUFSICHTSPRAXIS<br />

BaFin informiert Verbraucher<br />

„Wer nicht fragt, bleibt dumm“ – das war die zentrale<br />

Botschaft des Titelliedes der berühmten Kinderserie<br />

Sesamstraße. Fragen zu stellen, ist aber keineswegs<br />

den Kleinen vorbehalten; auch Erwachsene<br />

sollten das ausgiebig tun – vor allem, wenn sie sich<br />

mit dem Gedanken tragen, eine Wertpapieranlage zu<br />

tätigen. In ihrer neuen Verbraucherbroschüre „Wertpapiergeschäfte<br />

– Was Sie als Anleger beachten sollten“<br />

ermuntert die BaFin Privatanleger dazu, sich<br />

umfassend zu informieren, bevor sie ihr Geld anlegen.<br />

Die soeben erschienene Publikation ist eine<br />

Anleitung dazu, die richtigen Fragen zu stellen. Denn<br />

die scheinbar profane, aber doch nicht immer beherzigte<br />

Grundregel für Investmentanlagen lautet: Kaufen<br />

Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben.<br />

In ihrer Broschüre, die als Download im Internet<br />

oder auf Anfrage per Post kostenlos erhältlich ist,<br />

klärt die BaFin Anleger unter anderem darüber auf,<br />

wie und wo sie sich über Wertpapiere und deren<br />

Emittenten informieren können oder welche Gedanken<br />

sie sich machen sollten, bevor sie sich bei ihrer<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-4-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

Bank oder Sparkasse beraten lassen. Wie wichtig<br />

sind beispielsweise Sicherheit, Rentabilität und Liquidität<br />

der Anlage? Darüber hinaus erklärt die BaFin,<br />

welche Informationen ein Anleger von seiner Bank,<br />

von einem Emittenten oder von der Börse erwarten<br />

kann und worauf man achten sollte, wenn man eine<br />

Order erteilt. Außerdem warnt sie vor Abzockern:<br />

Vorsicht geboten ist etwa, wenn Wertpapiere oder<br />

Derivate in marktschreierischer Weise zum Kauf<br />

angeboten werden oder wenn die angeblichen Fakten,<br />

auf denen eine Kaufempfehlung beruhen, nicht<br />

nachprüfbar sind.<br />

Sehr offensiv beworben werden einige Freiverkehrswerte.<br />

Einen gesonderten Hinweis dazu hat die BaFin<br />

daher Ende Juni auf ihrer Webseite eingestellt. Es<br />

gibt Warnsignale, die den Anleger misstrauisch werden<br />

lassen sollten: etwa dass die Papiere erst seit<br />

kurzem im Freiverkehr notieren oder dass der<br />

Gesellschaftszweck des Unternehmens unmittelbar<br />

vor der Notierungsaufnahme geändert wurde. Letzteres<br />

sollte vor allem dann zu denken geben, wenn<br />

der neue Gesellschaftszweck in einer Branche angesiedelt<br />

ist, die besonders „in“ ist. Das gilt zum Beispiel<br />

für die Rohstoff- oder die Telekommunikationsbranche.<br />

Äußerste Zurückhaltung ist zudem geboten,<br />

wenn es über das Unternehmen keine aussagekräftigen<br />

und verlässlichen Informationen gibt – wie<br />

testierte Jahresabschlüsse oder unabhängiges Research<br />

– oder wenn die Gesellschaft ihren Sitz unter<br />

derselben Adresse hat wie viele andere.<br />

Vor „schwarzen Schafen“ und unlauteren Geschäftspraktiken<br />

warnt die BaFin auch in ihrer<br />

bereits im Februar erschienenen Broschüre „Geldanlage<br />

– Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen“. Zwar<br />

dürfen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte<br />

hierzulande nur mit staatlicher<br />

Erlaubnis betrieben werden, und Wertpapiere und<br />

Vermögensanlagen dürfen nur angeboten werden,<br />

wenn zuvor ein von der BaFin genehmigter Prospekt<br />

veröffentlicht wurde. Daraus lässt sich aber nicht<br />

unbedingt folgern, dass jeder Anbieter und alle Produkte<br />

seriös sind. So braucht beispielsweise nicht<br />

jeder, der eine Geldanlage anbietet, eine Genehmigung<br />

der BaFin. Und ein Prospekt, der bei der Aufsicht<br />

hinterlegt ist, sagt noch lange nichts über<br />

Seriosität oder Bonität der Anlage aus. Die BaFin<br />

fordert in ihren Publikationen die Verbraucher ausdrücklich<br />

dazu auf, sich bei ihr zu melden, wenn<br />

ihnen Angebote verdächtig erscheinen oder wenn sie<br />

das Gefühl haben, Opfer falscher Beratung geworden<br />

zu sein. Die Aufsicht stellt allerdings auch klar, dass<br />

sie keine Schiedsstelle ist und Streitfälle nicht verbindlich<br />

entscheiden kann.


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

Aufseherkonferenzen gewinnen an<br />

Bedeutung – in Europa und weltweit<br />

Die Subprime-Krise hat es deutlich gemacht: Die<br />

Kapitalmärkte sind über nationale Grenzen hinweg<br />

so eng miteinander verflochten, dass Krisen auch<br />

Banken in Mitleidenschaft ziehen, die weit entfernt<br />

vom Krisenherd ihren Sitz haben – vor allem, wenn<br />

diese Banken international tätig sind. So hat sich die<br />

von den Geld- und Kapitalmärkten in den USA ausgehende<br />

Verunsicherung weltweit auf die Finanzplätze<br />

ausgewirkt. Der politische Trend, die Kooperation<br />

der nationalen Aufsichtsbehörden auszubauen, wird<br />

darum stärker.<br />

Heimat- und Gastlandaufsicht rücken<br />

zusammen<br />

Wenn es um international arbeitende, große Konzerne<br />

geht, die an den weltweit wichtigsten Finanzplätzen<br />

präsent sind, müssen die Aufseher von Heimatund<br />

Gastländern zusammenarbeiten, wenn sie die<br />

Risiken der Unternehmen beurteilen wollen. Die<br />

BaFin hat schon früh zum Zweck der multilateralen<br />

Zusammenarbeit Aufseherkonferenzen veranstaltet.<br />

Die deutsche Versicherungsaufsicht pflegt bereits<br />

seit 2002 die grenzüberschreitende Aufsicht, indem<br />

sie „CoCo-Konferenzen“ organisiert. Hinter diesem<br />

Begriff verbergen sich Konferenzen des Coordination<br />

Committee für einen großen deutschen Versicherungskonzern.<br />

Heute helfen auch in der Bankenaufsicht<br />

in mehreren Fällen gemeinsame Aufsichtskonferenzen,<br />

so genannte Colleges of Supervisors, die<br />

Kooperation der Fachaufseher zu verbessern.<br />

Europäische Initiativen<br />

Für die Bankenaufseher in Europa und ihre grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit spielt das Committee<br />

of European Banking Supervisors (CEBS) eine<br />

wichtige Rolle, der Ausschuss der Bankenaufseher<br />

der EU-Staaten. Die EU-Kommission hat CEBS im<br />

Jahr 2004 eingerichtet und ihm eine Reihe von Aufgaben<br />

übertragen, wie etwa die, den vertraulichen<br />

Austausch von Informationen über beaufsichtigte<br />

Kreditinstitute zu verbessern. Die CEBS-Arbeitsgruppe<br />

SON (Subgroup on Operational Networks) hat<br />

Regeln entwickelt, nach denen beispielsweise die in<br />

der europäische Kapitaladäquanzrichtlinie verankerten<br />

Vorgaben zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit<br />

und die dafür von CEBS entwickelten Vorgaben<br />

umgesetzt werden sollen. Ziele und Struktur<br />

der grenzüberschreitenden Aufsichtskonferenzen<br />

über 16 so genannte „SON-Banken“, unter denen<br />

auch deutsche Institute sind, finden sich in einem<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-5-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Mustervertrag, den die CEBS-Arbeitsgruppe im Auftrag<br />

der EU-Kommission entworfen hat.<br />

Unter Vorsitz der BaFin fanden zuletzt im Mai 20<strong>08</strong><br />

SON-Aufsichtskonferenzen für große deutsche Institute<br />

statt. An ihr haben die wichtigsten Aufseher aus<br />

elf europäischen Staaten teilgenommen. Es gab lebhafte<br />

Fachgespräche und intensive Diskussionen -<br />

ein Anreiz, den internationalen Dialog fortzuführen.<br />

Die Aufseher diskutierten mit den Bankern etwa über<br />

das Risikoprofil des Unternehmens und die laufende<br />

Marktentwicklung. Zudem stellten die Bankenvertreter<br />

beispielsweise ihre internen Kontrollmechanismen<br />

oder andere wichtige Bereiche des Konzerns vor. Die<br />

Colleges werden zunächst weiter im jährlichen Turnus<br />

tagen; daneben pflegen die Aufseher viele binationale<br />

Kontakte.<br />

Drei-Länder-Konferenzen<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

Die BaFin pflegt traditionell enge bilaterale Kontakte<br />

zur Finanzaufsicht in den USA und in Großbritannien.<br />

Behörden dieser beiden Staaten waren darum natürliche<br />

Partner der deutschen Finanzaufsicht, um die<br />

Zusammenarbeit im Rahmen einer Drei-Länder-Konferenz<br />

(„Trilateral“) zu festigen. Der Konzern, um<br />

den es dabei geht, generiert einen großen Teil seiner<br />

Erträge außerhalb Deutschlands, die Standorte London<br />

und New York haben dabei besondere Bedeutung.<br />

An den Trilateral-Konferenzen, welche die<br />

BaFin seit 2007 zweimal pro Jahr ausrichtet, nehmen<br />

die Deutsche Bundesbank, die Federal Reserve Bank<br />

of New York, das New York State Banking Department<br />

sowie die Financial Services Authority (UK) teil.<br />

Die Aufseher der drei Länder tauschen sich über Aufsichtsplanung<br />

und -ergebnisse aus, diskutieren Themen<br />

von internationaler Bedeutung für die Fachaufsicht<br />

und stimmen aufsichtsrechtliche<br />

Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Prüfungsplanung<br />

ab. Nicht nur die Finanzaufseher, sondern<br />

auch die Unternehmen profitieren von den Aufsichtskonferenzen,<br />

den Colleges: In diesem Forum können<br />

sie Themen von länderübergreifender Bedeutung<br />

direkt mit ihren wichtigsten Aufsehern besprechen -<br />

das vermeidet Mehrfachanfragen und entlastet das<br />

Unternehmen.<br />

Das ist nur einer der Gründe, warum die Colleges<br />

eine zukunftsträchtige Form von Aufsicht über grenzüberschreitend<br />

tätige Finanzkonzerne darstellen.<br />

Bankenaufseher weltweit werden die Zusammenarbeit<br />

in Supervisory Colleges künftig ausbauen und<br />

intensivieren. Für den kommenden Herbst ist etwa<br />

eine Aufsichtskonferenz unter Leitung der BaFin mit<br />

den Aufsehern des Asien-Pazifik-Raums und des<br />

amerikanischen Kontinents geplant.


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

Internationales<br />

BERICHT<br />

EU-Kommission stellt Vorschläge zur<br />

Aufsicht über Ratingagenturen zur<br />

Konsultation<br />

Noch bis zum 5. September 20<strong>08</strong> können sich die<br />

Marktteilnehmer zu zwei Papieren äußern, welche die<br />

Europäische Kommission Ende Juli zur Konsultation<br />

gestellt hat: Eines enthält den Vorschlag, Kreditratingagenturen,<br />

die in der EU tätig sein wollen, künftig<br />

zuzulassen und zu beaufsichtigen. Das andere<br />

Papier beschäftigt sich mit der Frage, wie die „übermäßige“<br />

Verwendung von Ratings vermieden und<br />

Finanzkrisen vorgebeugt werden kann.<br />

Das erstgenannte Konsultationspapier zur „Directive/Regulation<br />

of the European Parliament and of the<br />

Council on Credit Rating Agencies“ entwirft europäische<br />

Verhaltensregeln für Kreditratingagenturen und<br />

macht Vorschläge für die europaweite Zulassung und<br />

Beaufsichtigung von Agenturen, die auf dem europäischen<br />

Markt tätig sein wollen.<br />

Für die Struktur der künftigen Aufsicht über Kreditratingagenturen<br />

stellt die Kommission zwei Optionen<br />

zur Diskussion: Bei der ersten Option wäre einer der<br />

nationalen Wertpapieraufseher europaweit dafür<br />

zuständig, eine Ratingagentur zuzulassen und zu<br />

beaufsichtigen. Den jeweils verantwortlichen nationalen<br />

Aufseher würde das europäische Gremium der<br />

Wertpapieraufseher, CESR, bestimmen und zwar<br />

anhand von Kriterien wie etwa dem Sitz der Ratingagentur,<br />

dem Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Aktivität<br />

und dem Sitz ihrer wichtigsten Kunden. Eine<br />

vom verantwortlichen EU-Aufseher zugelassene Kreditratingagentur<br />

könnte in allen EU-Mitgliedstaaten<br />

aktiv werden. Dies würde grundsätzlich der auch als<br />

Passporting-Option bezeichneten Vorgehensweise im<br />

Banken- und Versicherungssektor entsprechen.<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-6-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

Die zweite Option, die die Kommission in ihrem Konsultationspapier<br />

vorschlägt, sieht entweder die<br />

Umwandlung von CESR in eine europäische Gemeinschaftsagentur<br />

vor oder die Errichtung einer neuen,<br />

voraussichtlich CESR-nahen Einrichtung als selbstständige<br />

Gemeinschaftsagentur. Die wäre dann als<br />

neue „Aufsichtsagentur“ auf europäischer Ebene<br />

dafür zuständig, Ratingagenturen am europäischen<br />

Markt zuzulassen und aus der Gruppe der nationalen<br />

Aufseher in Europa denjenigen zu bestellen, der für<br />

die Aufsicht über die Ratingagentur verantwortlich<br />

sein soll.<br />

Das zweite Konsultationspapier mit dem Titel „Tackling<br />

the problem of excessive reliance on ratings“<br />

zieht vorläufige Lehren aus der Subprime-Krise und<br />

unternimmt eine Bestandsaufnahme, wie Ratings auf<br />

EU-Ebene zu regulatorischen Zwecken genutzt werden.<br />

Um künftig Krisen zu vermeiden, nennt es drei<br />

Möglichkeiten:<br />

Erstens sollen regulierte und professionelle Investoren<br />

dazu angehalten werden, mehr als bisher auf<br />

ihre eigene Risikoanalyse zu bauen, insbesondere<br />

bei vergleichsweise großen Investments. Zweitens<br />

sollten Ratingagenturen zu veröffentlichten Ratings<br />

so genannte „health-warnings“ ausgeben, mit denen<br />

sie Investoren über die investmentspezifischen Risiken<br />

aufklären. Drittens soll die Verwendung von Kreditratings<br />

zu regulatorischen Zwecken unter die Lupe<br />

genommen und bei Bedarf eingeschränkt werden.<br />

http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/20<strong>08</strong>/securities_agencies_en.htm


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

Monoliner in der Krise<br />

In der aktuellen Kreditkrise spielen Versicherer eine<br />

besondere Rolle, von denen zwar keiner seinen Sitz<br />

in Deutschland hat, die aber dennoch die volle Aufmerksamkeit<br />

auch der deutschen Aufsicht genießen:<br />

Monoliner. Sie „veredeln“ Anleihen und strukturierte<br />

Geschäfte, indem sie diese gegen den Ausfall von<br />

Zins- und Tilgungszahlungen versichern. Diese Zahlungsgarantie<br />

hebt die Bonität von Anleihen und<br />

strukturierten Produkten auf das Niveau des Anleiheversicherers;<br />

für den ist es daher überaus wichtig,<br />

selbst ein erstklassiges Rating zu haben. Die größten<br />

Monoliner haben ihren Sitz in den USA. Sie sind<br />

indes weltweit für die Stabilität der Finanzmärkte<br />

von enormer Bedeutung: Fiele ein Großer unter<br />

ihnen aus, könnte das rund um den Globus Kettenreaktionen<br />

auf den Finanzmärkten in Gang setzen.<br />

Vor allem bestünde die Gefahr, dass sich die Marktwerte<br />

der von Monolinern versicherten Anleihen und<br />

Produkte verflüchtigten, in die auch die deutsche<br />

Finanzbranche investiert hat. Noch bedenklicher<br />

wäre es, wenn nicht nur der Monoliner ausfiele, sondern<br />

gleichzeitig auch noch das Produkt, das er versichert<br />

hat – wenn es also zu einem „Double<br />

Default“ käme.<br />

Abwegig sind solchen Szenarien nicht, denn auch die<br />

Anleiheversicherer sind in die Subprimekrise<br />

geschlittert. Die seit einem Jahr anhaltende globale<br />

Finanzkrise hat erhebliche Spuren in ihren Bilanzen<br />

hinterlassen. Verluste und Abschreibungen haben ihr<br />

bilanzielles Eigenkapital bereits kräftig abschmelzen<br />

lassen. Und das, obwohl die Anwendung legaler,<br />

aber aggressiver Bilanzierungsmöglichkeiten das<br />

Eigenkapital derzeit sogar noch entlastet. Die Mono-<br />

liner haben nämlich bisher erheblich davon profitiert,<br />

die amerikanischen Accounting Standards US-GAAP<br />

anwenden zu können. So hat ihnen etwa die darin<br />

vorgesehene Fair-Value-Bilanzierung, also die Bilanzierung<br />

zu Marktwerten, erlaubt, Verbindlichkeiten<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-7-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

abzuzinsen und damit rechnerisch schrumpfen zu<br />

lassen. Darüber hinaus wurde die künftige Steuerersparnis<br />

aus Verlustvorträgen als Vermögensgegenstand<br />

in der Bilanz aktiviert. Ohne diese Bilanzierungsmöglichkeiten<br />

würden einige Monoliner heute<br />

schon negatives bilanzielles Eigenkapital ausweisen.<br />

Wegfallen würden diese Bilanzierungsmöglichkeiten<br />

etwa dann, wenn absehbar wäre, dass das Unternehmen<br />

zukünftig keine steuerlichen Gewinne mehr<br />

machen wird.<br />

Hinzu kommt, dass Monoliner ihr Geschäft in den<br />

vergangenen Jahren ohnehin schon mit vergleichsweise<br />

geringem Eigenkapitaleinsatz betrieben haben.<br />

Zwar gehört es zum traditionellen Basisgeschäft der<br />

Monoliner, relativ risikoarme Kommunalanleihen zu<br />

versichern. Aber in den vergangenen Jahren sind sie<br />

mehr und mehr dazu übergegangen, sich auch riskanter<br />

strukturierter Kreditprodukte anzunehmen.<br />

Ihre Kapitalausstattung hat indes nicht Schritt gehalten<br />

mit ihrem Risikoappetit: Die Relation von Eigenkapital<br />

und versichertem Anleihevolumen betrug<br />

nicht selten 1:150 und darüber. Berechtigterweise<br />

fordert daher auch das Financial Stability Forum<br />

(FSF), dem unter anderem hochrangige Vertreter der<br />

Finanzministerien, Zentralbanken und Aufsichtsbehörden<br />

der G-7-Länder angehören, die Relation von<br />

Risiko und Kapital der Monoliner zu verbessern.<br />

Bleibt der Kapitalbedarf der Monoliner so hoch und<br />

bekommen sie nicht massive externe Hilfe, etwa von<br />

Seiten des Staates oder von privaten Kapitalgebern,<br />

ist denkbar, dass weitere Monoliner ausfallen. ACA<br />

hat sich bereits mit seinen Gläubigern auf einen<br />

„Run-off“ geeinigt, bei dem der Monoliner sein bisheriges<br />

Geschäft auslaufen lässt; Blue Point Re hat<br />

Anfang August Insolvenz angemeldet.<br />

Die Ratingagenturen haben – wenn auch zunächst<br />

äußerst zögerlich – auf die Probleme der Monoliner<br />

reagiert und das Financial Strength Rating für die<br />

Anleiheversicherer MBIA, Ambac, FGIC, CIFG,<br />

XL/SCA sowie Radian deutlich gesenkt. Selbst die


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

beiden bis vor kurzem unumstrittenen Unternehmen<br />

FSA und Assured sind in den Fokus der Ratingagenturen<br />

gerückt. Moody´s hat angekündigt, das bisherige<br />

AAA-Rating der beiden Unternehmen zu überprüfen.<br />

CDS-Spreads ausgewählter Monoliner<br />

Quelle: Bloomberg<br />

Jedes Rating-Downgrade bedroht jedoch massiv das<br />

Neugeschäft der Monoliner. Dies beweist der schwache<br />

Start der bereits herabgestuften Anleiheversicherer<br />

im ersten Quartal, von denen einige kaum<br />

noch Neugeschäfte abgeschlossen haben. Dagegen<br />

hat der Anleiheversicherer Berkshire Hathaway Assurance<br />

Corp., den US-Investor Warren Buffett zum<br />

Jahresende 2007 gegründet hat, im ersten Quartal<br />

20<strong>08</strong> mit Hilfe seines uneingeschränkten Triple-A<br />

Ratings Monoline-Geschäfte in Höhe von 400 Mio.<br />

Dollar generiert. Darin enthalten sind auch schon<br />

bestehende Anleiheversicherungsverträge, die Berkshire<br />

von anderen Monolinern übernommen hat.<br />

Wie kritisch der Markt die Situation der Monoliner<br />

sieht, beweisen die inzwischen deutlich ausgeweiteten<br />

CDS-Spreads. Die Risikoaufschläge von derzeit<br />

bis zu 2500 Basispunkten stehen in krassem Widerspruch<br />

zu den immer noch relativ guten Ratings der<br />

Anleiheversicherer.<br />

Zurzeit überdenken die Monoliner ihre Geschäftsstrategie.<br />

Möglich wäre zum Beispiel, riskante Sparten<br />

abzuspalten, Versicherungsverträge aufzulösen oder<br />

einen „Run-Off-Status“ einzuführen. Einige Monoliner<br />

überlegen auch, neue Töchter zu gründen, die dann<br />

– ohne Altlasten – das Geschäft wieder aufnehmen<br />

sollen. Bei dieser Variante würden die bestehenden<br />

Töchter ihr Geschäft auslaufen lassen oder sogar in<br />

Konkurs gehen.<br />

Obwohl es keine deutschen Monoliner gibt, muss<br />

sich auch die BaFin mit dieser Art von Versicherern<br />

auseinander setzen. Der BaFin ist bekannt, in welchem<br />

Ausmaß deutsche Institute dem Risiko ausge-<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-8-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

setzt sind, das von Monolinern ausgeht. Dabei ist<br />

das Exposure von Institut zu Institut sehr unterschiedlich.<br />

Die BaFin wird die weitere Entwicklung<br />

der Monoliner-Industrie verfolgen und von deutschen<br />

Instituten verlangen, dass sie ihre Exposures dem<br />

Risiko entsprechend behandeln.<br />

CEBS: Bewertung komplexer und<br />

illiquider Finanzinstrumente soll<br />

besser werden<br />

Wie lassen sich Vermögenswerte und Schulden korrekt<br />

bewerten? Darüber wird traditionell sehr kontrovers<br />

diskutiert. Wie viel Brisanz in dieser Frage<br />

steckt, haben die Turbulenzen der Subprime-Krise<br />

gezeigt. Denn mit einem Mal trockneten vormals<br />

liquide Märkte für komplexe Finanzinstrumente aus –<br />

wodurch es sehr schwer wurde, diese Instrumente<br />

zuverlässig zu bewerten.<br />

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der<br />

Europäischen Gemeinschaft (ECOFIN) hat daher<br />

CEBS, das europäische Gremium der nationalen Bankenaufseher,<br />

damit beauftragt, in Kooperation mit<br />

anderen Aufsichtsbehörden, Normensetzern und der<br />

interessierten Öffentlichkeit einen gemeinsamen<br />

Ansatz für die bilanzielle Bewertung illiquider Vermögenswerte<br />

zu entwickeln. CEBS sollte auch mögliche<br />

Auswirkungen dieses Ansatzes auf die Risikomanagementverfahren<br />

der Banken untersuchen. Im Mittelpunkt<br />

sollte die Bewertung solcher finanzieller<br />

Vermögenswerte stehen, deren Referenzmärkte im<br />

Zuge der Finanzmarktturbulenzen illiquide geworden<br />

sind.<br />

Zum Hintergrund: Die derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften<br />

schreiben vor, verschiedene<br />

Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert, zum<br />

Fair Value, zu bewerten. Das setzt voraus, dass verlässliche<br />

Daten – vorzugsweise Marktwerte – für die<br />

zu bewertenden Finanzinstrumente vorliegen. Verlässliche<br />

Marktwerte sind indes lediglich in „aktiven“<br />

Märkten mit einem ausreichenden Transaktionsvolumen<br />

feststellbar. Finden nun auf Märkten keine<br />

Transaktionen mehr statt, so muss der Bilanzierende<br />

den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments<br />

entweder aus Transaktionen vergleichbarer Finanzinstrumente<br />

oder mit Hilfe alternativer Modellverfahren<br />

ableiten. Diese Methoden bieten den Bilanzierenden<br />

allerdings erhebliche Ermessensspielräume und<br />

gefährden damit die Vergleichbarkeit der Finanzinformationen.<br />

Und ein Mangel an Vergleichbarkeit und<br />

Verlässlichkeit zerstört das Vertrauen der Adressaten<br />

in die Qualität der Finanzberichterstattung.


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

CEBS hat den ECOFIN-Auftrag inzwischen erfüllt und<br />

einen Bericht veröffentlicht: den „Report on issues<br />

regarding the valuation of complex and illiquid financial<br />

instruments“. Der Bericht und die darin enthaltenen<br />

Verbesserungsvorschläge basieren unter anderem<br />

auf den Ergebnissen der Diskussionen, welche<br />

die Aufseher mit Vertretern der europäischen Bankenindustrie<br />

geführt haben. Der Bericht folgt in seiner<br />

Struktur den Empfehlungen des Financial Stability<br />

Forums zur Bewältigung der Folgen der<br />

Subprime-Krise („Enhancing Market and Institutional<br />

Resilience“ vom 7. April 20<strong>08</strong>) und ist mit den Arbeiten<br />

anderer Gruppen (etwa CESR und CEIOPS, den<br />

Gremien der nationalen Wertpapier- beziehungsweise<br />

Versicherungsaufseher in Europa) abgestimmt.<br />

Mit seinen Vorschlägen will CEBS dazu beitragen,<br />

dass Banken auch in Krisenzeiten ihre Vermögensund<br />

Ertragslage möglichst realistisch abbilden.<br />

Die Empfehlungen des CEBS-Berichts richten sich<br />

primär an die Normensetzer der Rechnungslegung,<br />

wie etwa das International Accounting Standards<br />

Board (IASB) und das Financial Accounting Standards<br />

Board (FASB), an die Normensetzer der Prüfung,<br />

beispielsweise das International Auditing and<br />

Assurance Standards Board (IAASB), und an die<br />

Anwender, das heißt: die Institute selbst.<br />

Konkrete Vorschläge von CEBS<br />

CEBS hat sich in seinem Bericht mit Problemen im<br />

Zusammenhang mit Finanzinstrumenten beschäftigt,<br />

deren Bewertung im International Accounting Standard<br />

(IAS) 39 beschrieben wird; darunter schwerpunktmäßig<br />

solche, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert,<br />

also zum Fair Value, bewertet werden. Unter<br />

anderem für die Bewertung komplexer und illiquider<br />

Finanzinstrumente macht CEBS dann auch in seinem<br />

Bericht konkrete Verbesserungsvorschläge. Andere<br />

Vorschläge betreffen die Transparenz der Berichterstattung<br />

über Bewertungspraktiken und –methoden<br />

sowie die Prüfung der Schätzungen, die in die<br />

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eingehen.<br />

CEBS wünscht sich bei der Bewertung komplexer<br />

und illiquider Finanzinstrumente beispielsweise, dass<br />

die Normensetzer der Rechnungslegung künftig darauf<br />

hinweisen, wie bei der Bewertung vorzugehen<br />

ist, falls es krisenbedingt zu einem „Austrocknen“<br />

vormals aktiver Märkte kommt. So fehle eine eindeutige<br />

Definition für einen „aktiven Markt“. Die<br />

Institute müssten zudem ihre Bewertungsverfahren<br />

und Kontrollen überarbeiten, um zu gewährleisten,<br />

dass Informationen angemessen übermittelt würden.<br />

Gerade bei modellbasierten Bewertungsverfahren sei<br />

sicherzustellen, dass sämtliche relevanten Risikofaktoren<br />

in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-9-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

einflössen. Voraussetzung hierfür sei wiederum, dass<br />

es adäquate Risikomanagementsysteme in den Instituten<br />

gebe. Andernfalls sei es nicht möglich, die<br />

Risiken überhaupt zu erkennen, die mit den Transaktionen<br />

verbundenen seien, geschweige denn, sie in<br />

die Bewertung einfließen zu lassen.<br />

Fragwürdiges Ergebnis<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

Weitere Knackpunkte bei der Bewertung finanzieller<br />

Vermögenswerte und Schulden, die CEBS in seinem<br />

Bericht identifiziert, sind die Klassifizierung der<br />

Finanzinstrumente 1 , die zeitnahe Erfassung von<br />

Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten<br />

und die Behandlung von so genannten „day 1 profits“<br />

und „day 1 losses“. Darunter versteht man den<br />

Unterschied zwischen dem aktuellen beizulegenden<br />

Zeitwert (im Sinne eines „Veräußerungspreises“) und<br />

dem Transaktionspreis bei der Zugangsbewertung.<br />

Außerdem befasst sich der CEBS-Bericht mit der<br />

Berücksichtigung der eigenen Bonität bei der Bewertung<br />

von finanziellen Schulden. Diese führt nämlich<br />

zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass der beizulegende<br />

Zeitwert der Schuld sinkt, wenn sich die Bonität<br />

des bilanzierenden Schuldners verschlechtert. Der<br />

Normensetzer könne durch geeignete Vorschriften<br />

die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichterstattung<br />

fördern.<br />

Wenn es um die Transparenz der Berichterstattung<br />

geht, sind nach Einschätzung von CEBS ebenfalls<br />

sowohl die Normensetzer der Rechnungslegung als<br />

auch die Institute gefordert. Die gegenwärtige<br />

Finanzkrise habe sehr deutlich gezeigt, dass die bisherige<br />

Berichtspraxis den Anforderungen der Rechnungslegungsadressaten<br />

an eine geeignete Informationsvermittlung<br />

bei weitem nicht gerecht werde.<br />

1 IAS 39 unterscheidet beispielsweise für die Bewertung vier verschiedene<br />

Kategorien von finanziellen Vermögenswerten: (1) Handelsinstrumente<br />

und solche, für die die Option einer Zeitwertbewertung<br />

gewählt wurde (at fair value through profit or loss); (2)<br />

Kredite und Forderungen (loans & receivables); (3) bis zur Endfälligkeit<br />

gehaltene finanzielle Vermögenswerte (held to maturity)<br />

und (4) zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

(available for sale).


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

Häufig gebe man lediglich Scheininformationen, also<br />

oberflächliche oder sogar nichtssagende Informationen.<br />

Eine risikoorientierte Berichterstattung schlösse<br />

beispielsweise ein, dass die Institute Informationen<br />

vermittelten über ihre einzelnen, zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewerteten Engagements (exposures) –<br />

jeweils getrennt nach dem Grad der Verlässlichkeit<br />

der Daten, die in die Bewertung einflössen (so<br />

genannte fair value hierarchy). Es sei wünschenswert,<br />

dass Banken auch Informationen darüber<br />

geben, wie und vor allem wie sensibel der beizulegende<br />

Zeitwert auf Änderungen der Rahmenbedingungen<br />

reagiere (stress scenarios), zum Beispiel auf<br />

Änderungen der Zinssätze. Die Normensetzer der<br />

Rechnungslegung könnten entsprechende Anforderungen<br />

in die IFRS, die International Financial<br />

Reporting Standards, einfügen – genauer gesagt: in<br />

den International Financial Reporting Standard<br />

(IFRS) 7 – und so dafür sorgen, dass Banken diese<br />

Angaben publizierten.<br />

Das Marktvertrauen der Öffentlichkeit hängt auch<br />

stark von der Qualität der Abschlussprüfung ab. In<br />

diesem Zusammenhang, so schreibt CEBS, obliege<br />

es den Normensetzern der Prüfung (zum Beispiel<br />

dem oben genannten IAASB), ihre Richtlinien zu<br />

überarbeiten, nach denen die Schätzwerte zu prüfen<br />

seien, die in die modellbezogene Ermittlung der beizulegenden<br />

Zeitwerte eingehen. Ziel sei, künftig zu<br />

einer aussagekräftigen Berichterstattung zu gelangen.<br />

Die jeweiligen Abschlussprüfer könnten ihrerseits<br />

in den Unternehmen selbst darauf hinwirken,<br />

dass die Berichterstattung ihrer Mandanten über die<br />

modellbezogenen Bewertungsverfahren aussagekräftige<br />

und verständliche Informationen enthalte über<br />

die Art der Bewertungsverfahren sowie die mit ihnen<br />

verbundenen Risiken und Unsicherheiten.<br />

www.c-ebs.org/documents<br />

www.fsforum.org/publications<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-10-<br />

INTERVIEW<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

BaFin-Abteilungspräsident<br />

Thomas Schmitz-Lippert zur<br />

Subprime-Krise<br />

Wann ist die Subprime-Kriseausgestanden?<br />

Genau kann das<br />

heute niemand<br />

sagen. Ich gehe allerdings<br />

davon aus,<br />

dass die Krise an den<br />

Finanzmärkten noch<br />

einige Zeit andauern<br />

wird. Die meisten Prognosen sehen das Ende<br />

der Krise zwischen Mitte 2009 bis 2010. Längst<br />

hat sich ja die Krise, die zunächst auf das enge<br />

Marktsegment der Subprime-Hypotheken in<br />

USA begrenzt war, zu einer handfesten globalen<br />

Finanzkrise entwickelt. Angesichts der Tatsache,<br />

dass bereits über 100 Hypothekenfinanzierer in<br />

den USA Pleite gegangen sind, muss man kein<br />

Prophet sein, um zu prognostizieren, dass wir<br />

noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht<br />

haben. Entscheidend wird sein, dass die US-<br />

Regierung das Vertrauen in die Stabilität des<br />

Systems wahren kann.<br />

Bis dato können wir von Verlusten und<br />

Abschreibungen von mehr als 500 Mrd. US-Dollar<br />

ausgehen, die Hälfte davon in der EU. Der<br />

Internationale Währungsfonds schätzt die Verluste<br />

sogar auf weltweit 950 Mrd. US-Dollar. Wir<br />

haben es inzwischen mit der größten globalen<br />

Sozialisierung nationaler Kreditausfälle in der<br />

Finanzgeschichte zu tun.<br />

Wie konnte es soweit kommen?<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

„When the music plays you dance”, heißt es.<br />

Will sagen: Warum aufhören, wenn es so schön<br />

ist und alle weitermachen? Grenzenlose Gier,<br />

die euphemistisch „search for yield“ genannt<br />

wird, und überschüssige Liquidität haben dazu<br />

geführt, dass bei der Vergabe und dem Weiterreichen<br />

von Krediten lange Zeit elementare<br />

Grundprinzipien der Vorsicht und des Risikomanagements<br />

über Bord geworfen wurden. Nur<br />

ganz wenige haben die Tanzfläche verlassen,<br />

bevor sie in Brand geriet. Aber hinterher ist<br />

man immer schlauer.


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

Es wäre jedoch zu einfach, zu behaupten, die<br />

Banken seien die alleinig Schuldigen. Im so<br />

genannten „Originate-to-Distribute“-Modell<br />

(OTD) sind über die gesamte Wertschöpfungskette<br />

sämtliche Sicherungen durchgebrannt. Am<br />

Anfang der Kette standen die Originatoren, die<br />

nur die Provisionen im Blick hatten und sicher<br />

wussten, dass das Risiko aus fragwürdigen<br />

Hypothekenkrediten vollständig auf die weiteren<br />

Glieder in der Kette übergehen würde: Sie<br />

haben Kredite ohne seriöse Kreditprüfung vergeben<br />

und weiterverkauft. Die Intermediäre,<br />

die an einem stetigen Fluss von Beratungshonoraren<br />

interessiert waren, haben die Kredite<br />

dann gut verpackt und portioniert und eigentlich<br />

hochriskante Produkte immer weiter in vermeintlich<br />

leicht verdauliche, risikoarme „Häppchen“<br />

umstrukturiert.<br />

Die Ratingagenturen haben erheblich zur Entstehung<br />

und Ausweitung der Krise beigetragen:<br />

Sie haben geglaubt, sie könnten auch noch die<br />

komplexesten strukturierten Produkte bewerten<br />

wie solide Unternehmensanleihen – auch wenn<br />

sie nicht über die entsprechende Datenhistorie<br />

und Expertise verfügten. Und die Investoren<br />

selbst haben den Ratings blind vertraut.<br />

Welche Folgen kann die Finanzkrise für die<br />

Realwirtschaft haben?<br />

Die Folgen sind schon spürbar: Dem Immobilienmarkt<br />

etwa in Spanien, Großbritannien oder<br />

Irland geht es wirklich nicht gut. Besonders<br />

gebeutelt sind die USA: Die Blase ist geplatzt,<br />

die Häuserpreise sind, zumindest in einigen<br />

Bundesstaaten, im freien Fall, der Konsum<br />

schwächt sich ab. Wäre nicht gerade Wahlkampf<br />

in den USA und würde die Bush-Administration<br />

nicht geradezu von keynsianischem<br />

Eifer beseelt ein Konjunkturprogramm nach<br />

dem anderen auflegen und zusammen mit der<br />

Federal Reserve Bank eine Rettungsaktion nach<br />

der anderen mit staatlichen Garantien durch<br />

führen - wer weiß, wie es aussähe in der US-<br />

Wirtschaft. Aber auch diese Zeche wird irgendeine<br />

Generation bezahlen müssen.<br />

In Deutschland gab es glücklicherweise keine<br />

Überhitzung wie etwa in den USA. Bei uns<br />

haben wir darum auch keine Signale für einen<br />

„Credit Crunch“ oder auch nur für eine Kreditverknappung.<br />

Dies belegen jüngste Umfragen,<br />

wie etwa die „Bank Lending Survey“ der Europäischen<br />

Zentralbank.<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-11-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

Wie sieht es mit den Folgen für die Finanzbranche<br />

aus - werden Banken etwa wieder<br />

zurückkehren zum klassischen Modell: Kredite<br />

vergeben und halten, anstatt sie zu<br />

verbriefen und weiterzugeben?<br />

Nein, das glaube ich nicht. Im Grundsatz wird<br />

das OTD-Modell Bestand haben, auch wenn die<br />

ganz komplizierten Produkte und Instrumente<br />

wahrscheinlich zumindest mittelfristig mangels<br />

Käufer vom Markt verschwinden werden. Das<br />

Prinzip, Risiken auf mehrere Schultern zu verteilen,<br />

um dadurch höhere Systemstabilität zu<br />

erhalten, ist aus aufsichtlicher Perspektive<br />

durchaus zu befürworten. Höchste Priorität für<br />

uns Aufseher hat jetzt jedoch, die offensichtlichen<br />

Fehlanreize, die das OTD-Modell produziert<br />

hat, so schnell wie möglich abzustellen.<br />

Das Forum für Finanzmarktstabilität<br />

(Financial Stability Forum, FSF), dem<br />

hochrangige Vertreter der Finanzministerien,<br />

der Aufsichtsbehörden und der Zentralbanken<br />

der weltweit wichtigsten<br />

Finanzplätze angehören, hat unter dem<br />

Eindruck der Finanzkrise 67 Empfehlungen<br />

ausgesprochen. Was sind die in Ihren<br />

Augen wichtigsten?<br />

Die FSF-Empfehlungen betreffen unter anderem<br />

die Themen Eigenkapital, Liquidität, Transparenz,<br />

Ratingagenturen, sowie Risiko- und Krisenmanagement.<br />

Eine wesentliche Aussage, die<br />

gelegentlich leichtfertig übergangen wird,<br />

besteht darin, dass das FSF dem Eigenkapitalregime<br />

für Banken Basel II das Vertrauen ausgesprochen<br />

hat. Mehr noch, es fordert dessen<br />

zügige Umsetzung in nationales Recht. Dies gilt<br />

insbesondere mit Blick auf die USA, die Basel II<br />

auch zum 1.1.2009 noch nicht umsetzen werden.<br />

Dass sich das FSF ausdrücklich für Basel II ausspricht,<br />

ist unter anderem deswegen wichtig,<br />

weil das neue Regelwerk angesichts der Finanzkrise<br />

in die Kritik geraten ist. Was man aber<br />

bedenken muss: Bei Ausbruch der Finanzkrise<br />

haben einige Institute in Europa noch von EU-<br />

Übergangsvorschriften Gebrauch gemacht. Für<br />

diese Institute galt die alte Null-Gewichtung<br />

nach Basel I auf nicht in Anspruch genommene<br />

Kreditzusagen mit einer Ursprungslaufzeit von<br />

weniger als einem Jahr, also auch für so<br />

genannte Liquiditätsfazilitäten. Und diese Fazilitäten<br />

haben bei einigen Banken, die in Zuge


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

der Krise in Bedrängnis geraten sind, eine wichtige<br />

Rolle gespielt. Die "Aufsichtslücke" hat sich<br />

jedoch geschlossen, als die Übergangszeit vorbei<br />

war und Basel II am 1. Januar 20<strong>08</strong> endgültig<br />

in Kraft getreten ist.<br />

Auch bei Basel II sind indes schon jetzt einige<br />

Bereiche bekannt, in denen man nicht umhin<br />

kommen wird, höhere Eigenkapitalanforderungen<br />

zu stellen, so zum Beispiel für bestimmte<br />

Risiken des Handelsbuchs. Einige Arbeitsgruppen<br />

auf globaler und europäischer Ebene sind<br />

darum schon damit betraut, die Auswirkungen<br />

der neuen Regelungen zu untersuchen und<br />

Adjustierungen vorzuschlagen. In seiner Analyse<br />

hat das FSF festgestellt, dass eklatante<br />

Unterschiede im Risikomanagement der Institute<br />

bestehen. Dies lag unter anderem daran,<br />

dass Vorgaben des Risikomanagements nicht<br />

durchgängig eingehalten wurden. Eine zentrale<br />

Forderung ist deshalb, eine stärkere Einbindung<br />

des „Senior Managements“, also der Ebene des<br />

Vorstands, in das Risikomanagement.<br />

Das FSF attestiert den Ratingagenturen eine<br />

klare Mitschuld an der Entstehung und der Ausbreitung<br />

der Krise. Daher hat das internationale<br />

Gremium der Wertpapieraufseher IOSCO den<br />

bestehenden Code of Conduct, also den Verhaltenskodex<br />

für Ratingagenturen, erheblich verschärft.<br />

Das FSF fordert außerdem, Ratings für<br />

strukturierte Produkte von Ratings für „normale“<br />

Anleihen deutlich abzuheben. Darüber hinaus<br />

arbeitet die IOSCO an einem Aufsichtsgremium,<br />

einem „Monitoring Body“, der die<br />

Einhaltung des Code of Conduct überprüfen soll.<br />

Parallel dazu hat die EU- Kommission kürzlich<br />

einen Vorschlag zur Konsultation gestellt,<br />

Ratingagenturen, die in der EU aktiv sind, künftig<br />

unter Aufsicht zu stellen. Die Zeit der<br />

Selbstregulierung ist also in jedem Fall vorbei.<br />

Wie geht es weiter, wird das FSF nach den<br />

Empfehlungen weitere Arbeiten leisten?<br />

Nach den Empfehlungen haben wir uns im FSF<br />

nicht selbstzufrieden zurück gelehnt und die<br />

Arbeit eingestellt. Im Gegenteil: Der politische<br />

und aufsichtliche Druck zu handeln, bleibt weiterhin<br />

enorm hoch. Es gibt Folgearbeiten entweder<br />

direkt beim FSF oder in Arbeitsgruppen<br />

anderer Gremien, etwa dem Baseler Ausschuss<br />

für Bankenaufsicht, die das FSF beauftragt hat,<br />

zu verschiedenen Themen gemeinsame Standards<br />

zu erarbeiten. Die BaFin ist unter anderem<br />

in einer FSF-Arbeitsgruppe, die sich Gedan-<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-12-<br />

ken zur Ausgestaltung von Aufseherkonferenzen<br />

auf globaler Ebene, von so genannten „Colleges“,<br />

machen wird. Bei alledem müssen wir<br />

aber Augenmaß bewahren: Der volkswirtschaftliche<br />

Nutzen zusätzlicher Aufsichtsregeln ist<br />

sehr genau gegen ihre Kosten abzuwägen.<br />

Ein weiteres wichtiges Thema des FSF ist Pro-<br />

Zyklizität: Die FSF-Arbeitsgruppe zu „Market<br />

and Institutional Resilience“, zu der auch die<br />

BaFin gehört, geht der Frage nach, inwieweit<br />

bestehende Regeln in schlechten Zeiten die<br />

Krise verschärft und in guten Zeiten möglichen<br />

Übertreibungen am Markt zu wenig entgegengesetzt<br />

haben. Betrachtet werden vor allem<br />

Vergütungsstrukturen in Finanzinstituten und<br />

natürlich Bilanzierungs- und Bewertungsfragen.<br />

Ich kann Ihnen versprechen, es bleibt weiter<br />

spannend!<br />

Thomas Schmitz-Lippert leitet seit November 2005<br />

die BaFin-Abteilung Internationales. Er vertritt die<br />

Behörde in zahlreichen internationalen Gremien der<br />

Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht.<br />

Agenda<br />

TERMINE<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

05.- 07.09.20<strong>08</strong> BaFin auf der IAM Internationale<br />

Anlegermesse, Düsseldorf<br />

06.09.20<strong>08</strong> BaFin auf dem Börsentag<br />

Hamburg<br />

19.09.20<strong>08</strong> Institut für Versicherungswissenschaft<br />

der<br />

Universität Köln, 3. Kölner<br />

Versicherungstag<br />

17.09.20<strong>08</strong> BaFin-Workshop zu „eligible<br />

assets“, Frankfurt am Main<br />

22.-23.09.20<strong>08</strong> 5. Praxisforum der BaFin<br />

zu Wirtschaftskriminalität<br />

und Kapitalmarkt, Frankfurt<br />

am Main


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

Bekanntmachungen<br />

VERSICHERUNGSAUFSICHT<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt für den Monat August für den Bereich der<br />

Versicherungsaufsicht Folgendes bekannt:<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Die BaFin hat durch Verfügung vom <strong>08</strong>. Juli 20<strong>08</strong><br />

der<br />

1090<br />

Schweizerische Lebensversicherungs- und<br />

Rentenanstalt, Zürich<br />

Niederlassung für Deutschland<br />

Berliner Straße 85<br />

8<strong>08</strong>05 Münster<br />

die Erlaubnis zum Betrieb der<br />

Versicherungssparten und Risikoarten<br />

Die BaFin hat durch Verfügung vom 26. Juni 20<strong>08</strong><br />

der<br />

4144<br />

HanseMerkur Krankenversicherung AG<br />

Siegfried-Wedells-Platz 1<br />

20354 Hamburg<br />

die Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte<br />

und der Risikoarten<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes<br />

Versicherungssparten/-arten<br />

(Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG)<br />

Nr. 23 Kapitalisierungsgeschäfte<br />

erteilt.<br />

VA 26 – VU 1090 – 20<strong>08</strong>/0007<br />

Nr. 2 Krankheit<br />

a) Tagegeld<br />

b) Kostenversicherung<br />

in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft<br />

und in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens<br />

über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-<br />

Abkommen)<br />

erteilt.<br />

Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erst-<br />

und Rückversicherung.<br />

VA 17 – VU 4018 – 20<strong>08</strong>/0001<br />

Errichtung einer EU/EWR-Zweigniederlassung<br />

Das englische Versicherungsunternehmen Nr. 1 Unfall<br />

Versicherungssparten/-arten<br />

(Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG)<br />

-13-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

« Seite zurück Seite vor »<br />

SR International Business Insurance Company<br />

SE<br />

30 St. Mary Axe<br />

London<br />

EC3A 8EP<br />

beabsichtigt, in Deutschland eine Niederlassung<br />

in Unterföhring bei München zu errichten. Ab<br />

dem 01. Januar 20<strong>08</strong> ist das Unternehmen<br />

berechtigt, den Geschäftsbetrieb in folgenden<br />

Versicherungszweigen aufzunehmen:<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

a) Summenversicherung<br />

b) Kostenversicherung<br />

c) kombinierte Leistungen<br />

d) Personenbeförderung<br />

Nr. 2 Krankheit<br />

a) Tagegeld<br />

b) Kostenversicherung<br />

c) kombinierte Leistungen<br />

Nr. 3 Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)<br />

Sämtliche Schäden an<br />

a) Kraftfahrzeugen<br />

b) Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb<br />

Nr. 4 Schienenfahrzeug-Kasko<br />

Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen<br />

Nr. 5 Luftfahrzeug-Kasko<br />

Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen<br />

Nr. 6 See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko<br />

Sämtliche Schäden an:<br />

a) Flussschiffen<br />

b) Binnenseeschiffen<br />

c) Seeschiffen<br />

Nr. 7 Transportgüter<br />

Sämtliche Schäden an transportierten Gütern,<br />

unabhängig von dem jeweils verwendeten<br />

Transportmittel<br />

Nr. 8 Feuer- und Elementarschäden<br />

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die<br />

Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:<br />

a) Feuer<br />

b) Explosion<br />

c) Sturm<br />

d) andere Elementarschäden außer Sturm<br />

f) Bodensenkungen und Erdrutsch<br />

Nr. 9 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden<br />

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die<br />

Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder<br />

Frost durch Ursachen anderer Art (wie beispielsweise<br />

Diebstahl) hervorgerufen, soweit diese Ursachen nicht<br />

-14-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

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Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

unter Nummer 8 erfasst sind<br />

Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht<br />

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des<br />

Frachtführers), die sich aus der Verwendung von<br />

Luftfahrzeugen ergibt<br />

Nr. 12 See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht<br />

Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des<br />

Frachtführers), die sich aus der Verwendung von<br />

Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt<br />

Nr. 13 Allgemeine Haftpflicht<br />

Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die<br />

Nummern 10, 11 und 12 fallen<br />

Nr. 14 Kredit<br />

a) allgemeine Zahlungsunfähigkeit<br />

b) Ausfuhrkredit<br />

c) Abzahlungsgeschäfte<br />

d) Hypothekendarlehen<br />

e) landwirtschaftliche Darlehen<br />

Nr. 15 Kaution<br />

Nr. 16 Verschiedene finanzielle Verluste<br />

a) Berufsrisiken<br />

b) ungenügende Einkommen (allgemein)<br />

c) Schlechtwetter<br />

d) Gewinnausfall<br />

e) laufende Unkosten allgemeiner Art<br />

f) unvorhergesehene Geschäftsunkosten<br />

g) Wertverluste<br />

h) Miet- oder Einkommensausfall<br />

i) indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits<br />

erwähnten<br />

j) nichtkommerzielle Geldverluste<br />

k) sonstige finanzielle Verluste<br />

Nr. 17 Rechtsschutz<br />

Nr. 18 Beistand<br />

Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in<br />

Schwierigkeiten befinden<br />

a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem<br />

Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort<br />

-15-<br />

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WERTGARANTIE Technische Versicherung AG<br />

Breite Str. 6-8<br />

30159 Hannover<br />

Dienstleistungsverkehr in Italien<br />

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die<br />

Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder<br />

Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise<br />

Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese<br />

Ursachen nicht unter Nummer 8 erfasst sind<br />

VA 32 – I 5079 – 5488 – 20<strong>08</strong>/0001<br />

Folgende zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland gemeldete Versicherungs-<br />

unternehmen haben ihre Namen/Adressen geändert<br />

Alter Name /Adresse Neuer Name / Adresse<br />

7597<br />

First American Title Insurance Company (UK)<br />

White Stubbs Lane, Broxbourne<br />

Hertfordshire EN10 7AF<br />

Vereinigtes Königreich<br />

7023<br />

General Surety & Guarantee Co. Company Limited<br />

Cheshire SK9 5BZ<br />

PO Box 10, Wilmslow<br />

Vereinigtes Königreich<br />

7521<br />

Lombard General Insurance Company Ltd.<br />

Lombard House<br />

182 High Street<br />

Tonbridge Kent TN9 1BY<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

7597<br />

First Title Insurance Plc<br />

London International Press Centre<br />

76 Shoe Lane<br />

London<br />

EC4A 3JB<br />

Vereinigtes Königreich<br />

VA 31 – I 5000 – 7597 – 20<strong>08</strong>/0001<br />

7023<br />

Zurich GSG Limited<br />

2 nd Floor<br />

Sandfield House<br />

Water Lane<br />

Wilmslow<br />

Cheshire<br />

SK9 5BZ<br />

Vereinigtes Königreich<br />

VA 31 – I 5000 – 7023 – 20<strong>08</strong>/0001<br />

7521<br />

Groupama Insurance Company Limited<br />

Groupama House<br />

24-26 Minories<br />

London<br />

EC3N 1DE<br />

Vereinigtes Königreich<br />

VA 31 – I 5000 – 7521 – 20<strong>08</strong>/0001<br />

-19-<br />

Internationales<br />

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Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

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Aufsichtspraxis<br />

-20-<br />

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Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

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Bankenaufsicht<br />

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<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

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I. Kreditinstitute<br />

Emporiki Bank of Greece SA<br />

Zweigniederlassung Deutschland, Frankfurt<br />

am Main<br />

FGH Bank N.V., Niederlassung Deutschland,<br />

Frankfurt am Main<br />

Macquarie Bank International Limited,<br />

Zweigniederlassung München, München<br />

Phynance GmbH, Köln<br />

UBI Banca International - Niederlassung<br />

München, München<br />

UniCredit Gestione Crediti S.p.A., ZNL<br />

Deutschland, München<br />

V-Bank AG, München<br />

II. Finanzdienstleistungsinstitute<br />

Dr. Unger Investment GmbH, Heilbronn,<br />

Neckar<br />

Finanzplanungsbüro Niklas & Lehmann GbR,<br />

Berlin<br />

Findependence AG, Gärtringen<br />

FiNet Asset Management AG, Marburg<br />

IG Markets Limited Zweigniederlassung<br />

Deutschland, Düsseldorf<br />

IMC Options B.V. Zweigniederlassung<br />

München, München<br />

Kaah Express Germany GmbH, Bonn<br />

Michael Anton Index Portfolio Concept<br />

GmbH, Dillingen, Saar<br />

MNB Nick Beteiligungen GmbH, Frankfurt<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

I. Kreditinstitute<br />

Calyon Financial SNC Niederlassung Frankfurt<br />

am Main, Frankfurt am Main<br />

fusioniert auf Newedge Group (Frankfurt<br />

Branch), Frankfurt am Main<br />

IXIS Corporate & Investment Bank<br />

Zweigniederlassung Deutschland, Frankfurt am<br />

Main<br />

fusioniert auf NATIXIS Zweigniederlassung<br />

Deutschland, Frankfurt am Main<br />

Wertpapierhandelsbank Wagner & Lang GmbH,<br />

Hamburg<br />

II. Finanzdienstleistungsinstitute<br />

-21-<br />

Internationales<br />

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Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Archelon Deutschland GmbH, Frankfurt am Main<br />

Brummer Financial Services e.K., Frankfurt am<br />

Main<br />

Eckstein Finanzportfolioberatung und<br />

-verwaltung, Königstein im Taunus<br />

EEC Ellen Ehrich Consulting, Hamburg<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

EFM East-in-West Fund Management GmbH,<br />

Mönchengladbach<br />

Jürgen Krüger Börsenmakler GmbH, Hamburg<br />

SAB Wertpapier Vermittlungsgesellschaft mbH,<br />

Bad Homburg v d Höhe


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

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-22-<br />

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<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

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CSR Beratungsgesellschaft mbH, Hofheim<br />

Dr. Walter Naggl rrm Research und Risiko<br />

Management, München<br />

EEC Ellen Ehrich Consulting, Hamburg<br />

Fiducia Treuhand AG, Bonn<br />

FPM Frankfurt Performance Management AG,<br />

Frankfurt am Main<br />

GM Kapital Anlage- und Wirtschaftsberatung<br />

GmbH & Co. KG, Altenkunstadt<br />

Kersten Anlageberatung GmbH, Niddatal<br />

Private Wealth Invest André Wörhoff e.K.,<br />

Runkel, Lahn<br />

Bekanntmachung<br />

SP-APR 1303-20<strong>08</strong>/00<strong>08</strong><br />

über eine ausländische Investmentgesellschaft vom 7. Juli 20<strong>08</strong><br />

Ausländische Investmentgesellschaft Repräsentant<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-<br />

aufsicht gibt nach § 138 Abs. 3 des Investment-<br />

gesetzes (InvG) in der Fassung der Bekannt-<br />

machung vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I<br />

S. 2676), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I<br />

S. 3<strong>08</strong>9) bekannt, dass die<br />

Alceda Fund Management S.A.<br />

4, rue Dicks<br />

L-1417 Luxemburg<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

die<br />

SEB AG<br />

Ulmenstraße 30<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

nach § 136 Abs. 1 Nr. 2 InvG als Repräsentant für das<br />

Investmentvermögen<br />

Aquila Capital Hedge – Multistrategy Opportunity<br />

benannt hat.<br />

WA 46-Wp 6300-aNU-70134857-20<strong>08</strong>/0001<br />

-23-<br />

Internationales<br />

Berichte<br />

Thema<br />

Interview<br />

Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

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Bitte beachten Sie die neue Postfachanschrift<br />

der BaFin:<br />

Postfach 1253, 53002 Bonn<br />

Aufsicht aktuell<br />

Aufsichtsrecht<br />

Aufsichtspraxis<br />

-24-<br />

Internationales<br />

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Thema<br />

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Agenda<br />

Bekanntmachungen<br />

Versicherungsaufsicht<br />

Bankenaufsicht<br />

Wertpapieraufsicht<br />

Die Satzung der BaFin hat sich geändert (BGBl. I<br />

Nr. 38, S. 1731). Die aktuelle Fassung finden Sie in<br />

Kürze auch auf unserer Homepage www.bafin.de<br />

unter BaFin » Grundlagen.


<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />

<strong>BaFinJournal</strong><br />

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Impressum<br />

Herausgeber<br />

Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Graurheindorfer Straße 1<strong>08</strong>, 53117 Bonn<br />

Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt<br />

Internet: www.bafin.de<br />

Redaktion und Layout<br />

BaFin, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Georg-von-Boeselager-Str. 25, 53117 Bonn<br />

E-Mail: journal@bafin.de<br />

Ansprechpartner<br />

Heike Schmidt, Fon: +49 228 - 41<strong>08</strong> 3529<br />

Sven Gebauer, Fon: +49 228 - 41<strong>08</strong> 1385<br />

Fotos<br />

Eigene Bilder, Fotolia.de, Photocase.com,<br />

-25-<br />

Journal-Design<br />

Discodoener<br />

Agentur für Design & Kommunikation<br />

Stiftstraße 1, 70173 Stuttgart<br />

Disclaimer<br />

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben sorgfältig<br />

zusammengestellt worden sind, jedoch eine Haftung<br />

der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der<br />

Angaben ausgeschlossen ist.<br />

Bezug<br />

Das <strong>BaFinJournal</strong> * erscheint jeweils zum Monatsende<br />

auf der Homepage der BaFin. Mit dem Abonnement<br />

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