08/08 BaFinJournal
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AUSGABE AUGUST 20<strong>08</strong><br />
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
Mitteilungen der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Aufsicht aktuell<br />
Neue Verbraucherbroschüre zu Wertpapiergeschäften<br />
Seite 4<br />
Interview<br />
BaFin-Abteilungspräsident Thomas<br />
Schmitz-Lippert zur Subprime-Krise<br />
Seite 10<br />
Aufsicht aktuell<br />
BaFin-Rundschreiben zu<br />
Mitarbeitergeschäften<br />
Seite 3<br />
Internationales<br />
EU-Kommission stellt Vorschläge zur Aufsicht<br />
über Ratingagenturen zur Konsultation<br />
Seite 6
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
Vorwort<br />
Zwar war in diesem Sommer das Wetter hierzulande<br />
nur sehr selten dazu angetan, die Körpertemperatur<br />
in die Höhe zu treiben. Mitfiebern konnten<br />
wir aber im zurückliegenden Monat mit den deutschen<br />
Athleten, während sie 16-faches olympisches<br />
Gold geholt haben. Dass indes nicht alles<br />
Gold ist, was glänzt, hat schon manch ein Investor<br />
zu spüren bekommen. Darum sollten sich vor<br />
allem Privatanleger ganz genau informieren, bevor<br />
sie zum Beispiel Wertpapiergeschäfte abschließen.<br />
Wichtige Fragen, die es in diesem Zusammenhang<br />
zu klären gilt, finden Sie in der neuen Broschüre<br />
der BaFin „Wertpapiergeschäfte – Was Sie als<br />
Anleger beachten sollten“. Mehr dazu steht auf<br />
Seite 4 dieser Ausgabe des <strong>BaFinJournal</strong>s. Für die<br />
Wertpapiertransaktionen ihrer Mitarbeiter müssen<br />
sich Institute künftig ganz besonders interessieren:<br />
Die BaFin hat nämlich mit einem Rundschreiben<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-2-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
die gesetzlichen Pflichten konkretisiert, die Banken<br />
und Wertpapierdienstleister haben, wenn es darum<br />
geht, Insiderhandel zu verhindern. Details lesen<br />
Sie ab Seite 3. Und wie die Aufseher weltweit auf<br />
die aktuelle Finanzkrise reagieren – das erklärt<br />
BaFin-Abteilungspräsident Thomas Schmitz-Lippert<br />
in einem Interview ab Seite 10.<br />
Beim Lesen dieser Ausgabe wünscht Ihnen viel<br />
Vergnügen<br />
Dr. Sabine Reimer, Leiterin der Presse-<br />
und Öffentlichkeitsarbeit der BaFin<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
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Aufsicht aktuell<br />
AUFSICHTSRECHT<br />
BaFin-Rundschreiben zu Mitarbeitergeschäften<br />
Wie sollen Banken und Wertpapierdienstleister die<br />
Geschäfte ihrer Mitarbeiter kontrollieren? Die BaFin<br />
hat dazu im August ein Rundschreiben veröffentlicht,<br />
in dem sie die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes<br />
(§ 33b WpHG) und des Kreditwesengestzes<br />
(§ 25a KWG) zu Mitarbeitergeschäften konkretisiert.<br />
In dem Rundschreiben erläutert die Aufsicht, welche<br />
Anforderungen die seit November 2007 geltende<br />
gesetzliche Verpflichtung zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften<br />
an Banken und Wertpapierdienstleister<br />
stellt. Mitarbeitergeschäfte zu überwachen,<br />
gehört unbedingt zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation<br />
und zum allgemeinen Risikomanagement<br />
eines Instituts. Das Rundschreiben enthält<br />
darum nicht nur Vorgaben für die Überwachung von<br />
Mitarbeitern im Wertpapiergeschäft, sondern es<br />
erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter einer Bank<br />
oder eines Wertpapierdienstleisters, die Zugang zu<br />
sensiblen Informationen haben.<br />
So stellt es klar, wen beispielsweise die Institute<br />
kontrollieren müssen, welche Geschäfte als Mitarbeitergeschäfte<br />
anzusehen sind und welche organisatorischen<br />
Voraussetzungen sie schaffen können, um<br />
diese Geschäftes angemessen zu überwachen. Welche<br />
Mitarbeiter im Einzelfall zu überwachen sind,<br />
müssen die Unternehmen eigenverantwortlich festlegen.<br />
In Betracht kommen dafür sowohl die Miitarbeiter,<br />
die eine Tätigkeit ausüben, die Anlass zu einem<br />
Interessenkonflikt geben kann, als auch die Mitarbeiter,<br />
die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu Insiderinformationen<br />
haben. Viele Banken und Wertpapierdienstleister<br />
haben Tätigkeiten ausgelagert. Darum<br />
legt das Rundschreiben auch fest, welche Mitarbeiter<br />
der Outsourcing-Unternehmen überwacht werden<br />
müssen.<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-3-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
Die BaFin listet zudem „angemessene organisatorische<br />
Maßnahmen“ auf, mit denen ein Unternehmen<br />
den Pflichten des § 33b WpHG nachkommen kann:<br />
So können Banken, um unzulässige Mitarbeitergeschäfte<br />
zu verhindern, etwa Vertraulichkeitsbereiche,<br />
so genannte Chinese Walls, schaffen. Oder sie können<br />
Beobachtungs- und Sperrlisten einrichten. Diese<br />
Liste enthalten entweder Finanzinstrumente, deren<br />
Handel das Institut ganz besonders im Auge behält,<br />
oder in denen bestimmte Mitarbeiter gar keine<br />
Geschäfte tätigen dürfen. Die BaFin gibt Beispiele<br />
dafür, auf welche Weise Institute die Geschäfte ihrer<br />
Mitarbeiter überwachen können; bewährt hat sich<br />
etwa das Zweitschriftenverfahren. Das sieht vor,<br />
dass die Depotbank automatisch von jedem Geschäft<br />
des Mitarbeiters eine Kopie an den Arbeitgeber<br />
schickt. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute<br />
können aus dem Katalog der organisatorischen Vorkehrungen,<br />
den die BaFin nun vorgelegt hat, entweder<br />
die für sie passenden auswählen oder selbst<br />
Konzepte entwickeln, die den Vorschlägen der<br />
Finanzaufsicht vergleichbar sind. Ob letzteres der<br />
Fall ist, kontrolliert die BaFin bei ihren jährlichen<br />
Prüfungen der Institute.<br />
Mit der Veröffentlichung des Rundschreibens hat die<br />
Finanzaufsicht auf den Wunsch von Branchenvertretern<br />
reagiert, die hinsichtlich einiger Regelungen des<br />
§ 33b WpHG Klärungsbedarf gesehen hatten. Die<br />
Institute haben das Rundschreiben, das zuvor öffentlich<br />
konsultiert worden war, einhellig begrüßt.<br />
Mit ihrem Rundschreiben legt die BaFin ein Mindestmaß<br />
an Regelungen für Mitarbeitergeschäfte fest.<br />
Die Institute können natürlich darüber hinausgehen<br />
– wie einige Banken, die Mitarbeitergeschäfte ganz<br />
oder teilweise verbieten. Auf das Rundschreiben<br />
können sie sich dann allerdings nicht beziehen.<br />
Banken und Wertpapierdienstleister sind zwar bereits<br />
seit 1993 dazu verpflichtet zu verhindern, dass ihre<br />
Mitarbeiter mit Finanzinstrumenten Geschäfte<br />
abschließen, mit denen sie gegen Insidervorschriften<br />
verstoßen könnten. Lange Zeit beruhte diese Verpflichtung<br />
aber lediglich auf den Mitarbeiter-Leitsät-
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
zen, einer gemeinsamen Bekanntmachung aus dem<br />
Jahr 2000 zweier BaFin-Vorgängerbehörden, den<br />
Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen und für<br />
den Wertpapierhandel. Eine ausdrückliche gesetzliche<br />
Regelung zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften<br />
existiert erst seit der Umsetzung des<br />
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG)<br />
zum 1. November 2007. Seitdem regelt § 33b WpHG<br />
detailliert die Überwachung von Mitarbeitergeschäften.<br />
Da Systematik und Regelungsgehalt sich sehr<br />
von den Mitarbeiter-Leitsätzen unterscheiden, hat<br />
die BaFin die Leitsätze zwar aufgehoben, den Instituten<br />
aber einen Übergangszeitraum bis Ende Oktober<br />
20<strong>08</strong> eingeräumt. So lange reicht es noch, auf<br />
die Mitarbeiter-Leitsätze zurückzugreifen, um sich<br />
WpHG-konform zu verhalten. Ende Oktober müssen<br />
die Betroffenen allerdings die Vorgaben, die das<br />
neue Rundschreiben nun macht, erfüllen. Die BaFin<br />
hat ihr Rundschreiben daher schon mehr als zwei<br />
Monate vor Ablauf der Übergangsperiode veröffentlicht,<br />
um den Instituten ausreichend Zeit zu geben,<br />
ihre Systeme anzupassen.<br />
www.bafin.de » Veröffentlichungen »<br />
Rundschreiben<br />
AUFSICHTSPRAXIS<br />
BaFin informiert Verbraucher<br />
„Wer nicht fragt, bleibt dumm“ – das war die zentrale<br />
Botschaft des Titelliedes der berühmten Kinderserie<br />
Sesamstraße. Fragen zu stellen, ist aber keineswegs<br />
den Kleinen vorbehalten; auch Erwachsene<br />
sollten das ausgiebig tun – vor allem, wenn sie sich<br />
mit dem Gedanken tragen, eine Wertpapieranlage zu<br />
tätigen. In ihrer neuen Verbraucherbroschüre „Wertpapiergeschäfte<br />
– Was Sie als Anleger beachten sollten“<br />
ermuntert die BaFin Privatanleger dazu, sich<br />
umfassend zu informieren, bevor sie ihr Geld anlegen.<br />
Die soeben erschienene Publikation ist eine<br />
Anleitung dazu, die richtigen Fragen zu stellen. Denn<br />
die scheinbar profane, aber doch nicht immer beherzigte<br />
Grundregel für Investmentanlagen lautet: Kaufen<br />
Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben.<br />
In ihrer Broschüre, die als Download im Internet<br />
oder auf Anfrage per Post kostenlos erhältlich ist,<br />
klärt die BaFin Anleger unter anderem darüber auf,<br />
wie und wo sie sich über Wertpapiere und deren<br />
Emittenten informieren können oder welche Gedanken<br />
sie sich machen sollten, bevor sie sich bei ihrer<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-4-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
Bank oder Sparkasse beraten lassen. Wie wichtig<br />
sind beispielsweise Sicherheit, Rentabilität und Liquidität<br />
der Anlage? Darüber hinaus erklärt die BaFin,<br />
welche Informationen ein Anleger von seiner Bank,<br />
von einem Emittenten oder von der Börse erwarten<br />
kann und worauf man achten sollte, wenn man eine<br />
Order erteilt. Außerdem warnt sie vor Abzockern:<br />
Vorsicht geboten ist etwa, wenn Wertpapiere oder<br />
Derivate in marktschreierischer Weise zum Kauf<br />
angeboten werden oder wenn die angeblichen Fakten,<br />
auf denen eine Kaufempfehlung beruhen, nicht<br />
nachprüfbar sind.<br />
Sehr offensiv beworben werden einige Freiverkehrswerte.<br />
Einen gesonderten Hinweis dazu hat die BaFin<br />
daher Ende Juni auf ihrer Webseite eingestellt. Es<br />
gibt Warnsignale, die den Anleger misstrauisch werden<br />
lassen sollten: etwa dass die Papiere erst seit<br />
kurzem im Freiverkehr notieren oder dass der<br />
Gesellschaftszweck des Unternehmens unmittelbar<br />
vor der Notierungsaufnahme geändert wurde. Letzteres<br />
sollte vor allem dann zu denken geben, wenn<br />
der neue Gesellschaftszweck in einer Branche angesiedelt<br />
ist, die besonders „in“ ist. Das gilt zum Beispiel<br />
für die Rohstoff- oder die Telekommunikationsbranche.<br />
Äußerste Zurückhaltung ist zudem geboten,<br />
wenn es über das Unternehmen keine aussagekräftigen<br />
und verlässlichen Informationen gibt – wie<br />
testierte Jahresabschlüsse oder unabhängiges Research<br />
– oder wenn die Gesellschaft ihren Sitz unter<br />
derselben Adresse hat wie viele andere.<br />
Vor „schwarzen Schafen“ und unlauteren Geschäftspraktiken<br />
warnt die BaFin auch in ihrer<br />
bereits im Februar erschienenen Broschüre „Geldanlage<br />
– Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen“. Zwar<br />
dürfen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte<br />
hierzulande nur mit staatlicher<br />
Erlaubnis betrieben werden, und Wertpapiere und<br />
Vermögensanlagen dürfen nur angeboten werden,<br />
wenn zuvor ein von der BaFin genehmigter Prospekt<br />
veröffentlicht wurde. Daraus lässt sich aber nicht<br />
unbedingt folgern, dass jeder Anbieter und alle Produkte<br />
seriös sind. So braucht beispielsweise nicht<br />
jeder, der eine Geldanlage anbietet, eine Genehmigung<br />
der BaFin. Und ein Prospekt, der bei der Aufsicht<br />
hinterlegt ist, sagt noch lange nichts über<br />
Seriosität oder Bonität der Anlage aus. Die BaFin<br />
fordert in ihren Publikationen die Verbraucher ausdrücklich<br />
dazu auf, sich bei ihr zu melden, wenn<br />
ihnen Angebote verdächtig erscheinen oder wenn sie<br />
das Gefühl haben, Opfer falscher Beratung geworden<br />
zu sein. Die Aufsicht stellt allerdings auch klar, dass<br />
sie keine Schiedsstelle ist und Streitfälle nicht verbindlich<br />
entscheiden kann.
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
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Aufseherkonferenzen gewinnen an<br />
Bedeutung – in Europa und weltweit<br />
Die Subprime-Krise hat es deutlich gemacht: Die<br />
Kapitalmärkte sind über nationale Grenzen hinweg<br />
so eng miteinander verflochten, dass Krisen auch<br />
Banken in Mitleidenschaft ziehen, die weit entfernt<br />
vom Krisenherd ihren Sitz haben – vor allem, wenn<br />
diese Banken international tätig sind. So hat sich die<br />
von den Geld- und Kapitalmärkten in den USA ausgehende<br />
Verunsicherung weltweit auf die Finanzplätze<br />
ausgewirkt. Der politische Trend, die Kooperation<br />
der nationalen Aufsichtsbehörden auszubauen, wird<br />
darum stärker.<br />
Heimat- und Gastlandaufsicht rücken<br />
zusammen<br />
Wenn es um international arbeitende, große Konzerne<br />
geht, die an den weltweit wichtigsten Finanzplätzen<br />
präsent sind, müssen die Aufseher von Heimatund<br />
Gastländern zusammenarbeiten, wenn sie die<br />
Risiken der Unternehmen beurteilen wollen. Die<br />
BaFin hat schon früh zum Zweck der multilateralen<br />
Zusammenarbeit Aufseherkonferenzen veranstaltet.<br />
Die deutsche Versicherungsaufsicht pflegt bereits<br />
seit 2002 die grenzüberschreitende Aufsicht, indem<br />
sie „CoCo-Konferenzen“ organisiert. Hinter diesem<br />
Begriff verbergen sich Konferenzen des Coordination<br />
Committee für einen großen deutschen Versicherungskonzern.<br />
Heute helfen auch in der Bankenaufsicht<br />
in mehreren Fällen gemeinsame Aufsichtskonferenzen,<br />
so genannte Colleges of Supervisors, die<br />
Kooperation der Fachaufseher zu verbessern.<br />
Europäische Initiativen<br />
Für die Bankenaufseher in Europa und ihre grenzüberschreitende<br />
Zusammenarbeit spielt das Committee<br />
of European Banking Supervisors (CEBS) eine<br />
wichtige Rolle, der Ausschuss der Bankenaufseher<br />
der EU-Staaten. Die EU-Kommission hat CEBS im<br />
Jahr 2004 eingerichtet und ihm eine Reihe von Aufgaben<br />
übertragen, wie etwa die, den vertraulichen<br />
Austausch von Informationen über beaufsichtigte<br />
Kreditinstitute zu verbessern. Die CEBS-Arbeitsgruppe<br />
SON (Subgroup on Operational Networks) hat<br />
Regeln entwickelt, nach denen beispielsweise die in<br />
der europäische Kapitaladäquanzrichtlinie verankerten<br />
Vorgaben zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit<br />
und die dafür von CEBS entwickelten Vorgaben<br />
umgesetzt werden sollen. Ziele und Struktur<br />
der grenzüberschreitenden Aufsichtskonferenzen<br />
über 16 so genannte „SON-Banken“, unter denen<br />
auch deutsche Institute sind, finden sich in einem<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-5-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Mustervertrag, den die CEBS-Arbeitsgruppe im Auftrag<br />
der EU-Kommission entworfen hat.<br />
Unter Vorsitz der BaFin fanden zuletzt im Mai 20<strong>08</strong><br />
SON-Aufsichtskonferenzen für große deutsche Institute<br />
statt. An ihr haben die wichtigsten Aufseher aus<br />
elf europäischen Staaten teilgenommen. Es gab lebhafte<br />
Fachgespräche und intensive Diskussionen -<br />
ein Anreiz, den internationalen Dialog fortzuführen.<br />
Die Aufseher diskutierten mit den Bankern etwa über<br />
das Risikoprofil des Unternehmens und die laufende<br />
Marktentwicklung. Zudem stellten die Bankenvertreter<br />
beispielsweise ihre internen Kontrollmechanismen<br />
oder andere wichtige Bereiche des Konzerns vor. Die<br />
Colleges werden zunächst weiter im jährlichen Turnus<br />
tagen; daneben pflegen die Aufseher viele binationale<br />
Kontakte.<br />
Drei-Länder-Konferenzen<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
Die BaFin pflegt traditionell enge bilaterale Kontakte<br />
zur Finanzaufsicht in den USA und in Großbritannien.<br />
Behörden dieser beiden Staaten waren darum natürliche<br />
Partner der deutschen Finanzaufsicht, um die<br />
Zusammenarbeit im Rahmen einer Drei-Länder-Konferenz<br />
(„Trilateral“) zu festigen. Der Konzern, um<br />
den es dabei geht, generiert einen großen Teil seiner<br />
Erträge außerhalb Deutschlands, die Standorte London<br />
und New York haben dabei besondere Bedeutung.<br />
An den Trilateral-Konferenzen, welche die<br />
BaFin seit 2007 zweimal pro Jahr ausrichtet, nehmen<br />
die Deutsche Bundesbank, die Federal Reserve Bank<br />
of New York, das New York State Banking Department<br />
sowie die Financial Services Authority (UK) teil.<br />
Die Aufseher der drei Länder tauschen sich über Aufsichtsplanung<br />
und -ergebnisse aus, diskutieren Themen<br />
von internationaler Bedeutung für die Fachaufsicht<br />
und stimmen aufsichtsrechtliche<br />
Entscheidungen und Maßnahmen sowie die Prüfungsplanung<br />
ab. Nicht nur die Finanzaufseher, sondern<br />
auch die Unternehmen profitieren von den Aufsichtskonferenzen,<br />
den Colleges: In diesem Forum können<br />
sie Themen von länderübergreifender Bedeutung<br />
direkt mit ihren wichtigsten Aufsehern besprechen -<br />
das vermeidet Mehrfachanfragen und entlastet das<br />
Unternehmen.<br />
Das ist nur einer der Gründe, warum die Colleges<br />
eine zukunftsträchtige Form von Aufsicht über grenzüberschreitend<br />
tätige Finanzkonzerne darstellen.<br />
Bankenaufseher weltweit werden die Zusammenarbeit<br />
in Supervisory Colleges künftig ausbauen und<br />
intensivieren. Für den kommenden Herbst ist etwa<br />
eine Aufsichtskonferenz unter Leitung der BaFin mit<br />
den Aufsehern des Asien-Pazifik-Raums und des<br />
amerikanischen Kontinents geplant.
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
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Internationales<br />
BERICHT<br />
EU-Kommission stellt Vorschläge zur<br />
Aufsicht über Ratingagenturen zur<br />
Konsultation<br />
Noch bis zum 5. September 20<strong>08</strong> können sich die<br />
Marktteilnehmer zu zwei Papieren äußern, welche die<br />
Europäische Kommission Ende Juli zur Konsultation<br />
gestellt hat: Eines enthält den Vorschlag, Kreditratingagenturen,<br />
die in der EU tätig sein wollen, künftig<br />
zuzulassen und zu beaufsichtigen. Das andere<br />
Papier beschäftigt sich mit der Frage, wie die „übermäßige“<br />
Verwendung von Ratings vermieden und<br />
Finanzkrisen vorgebeugt werden kann.<br />
Das erstgenannte Konsultationspapier zur „Directive/Regulation<br />
of the European Parliament and of the<br />
Council on Credit Rating Agencies“ entwirft europäische<br />
Verhaltensregeln für Kreditratingagenturen und<br />
macht Vorschläge für die europaweite Zulassung und<br />
Beaufsichtigung von Agenturen, die auf dem europäischen<br />
Markt tätig sein wollen.<br />
Für die Struktur der künftigen Aufsicht über Kreditratingagenturen<br />
stellt die Kommission zwei Optionen<br />
zur Diskussion: Bei der ersten Option wäre einer der<br />
nationalen Wertpapieraufseher europaweit dafür<br />
zuständig, eine Ratingagentur zuzulassen und zu<br />
beaufsichtigen. Den jeweils verantwortlichen nationalen<br />
Aufseher würde das europäische Gremium der<br />
Wertpapieraufseher, CESR, bestimmen und zwar<br />
anhand von Kriterien wie etwa dem Sitz der Ratingagentur,<br />
dem Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Aktivität<br />
und dem Sitz ihrer wichtigsten Kunden. Eine<br />
vom verantwortlichen EU-Aufseher zugelassene Kreditratingagentur<br />
könnte in allen EU-Mitgliedstaaten<br />
aktiv werden. Dies würde grundsätzlich der auch als<br />
Passporting-Option bezeichneten Vorgehensweise im<br />
Banken- und Versicherungssektor entsprechen.<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-6-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
Die zweite Option, die die Kommission in ihrem Konsultationspapier<br />
vorschlägt, sieht entweder die<br />
Umwandlung von CESR in eine europäische Gemeinschaftsagentur<br />
vor oder die Errichtung einer neuen,<br />
voraussichtlich CESR-nahen Einrichtung als selbstständige<br />
Gemeinschaftsagentur. Die wäre dann als<br />
neue „Aufsichtsagentur“ auf europäischer Ebene<br />
dafür zuständig, Ratingagenturen am europäischen<br />
Markt zuzulassen und aus der Gruppe der nationalen<br />
Aufseher in Europa denjenigen zu bestellen, der für<br />
die Aufsicht über die Ratingagentur verantwortlich<br />
sein soll.<br />
Das zweite Konsultationspapier mit dem Titel „Tackling<br />
the problem of excessive reliance on ratings“<br />
zieht vorläufige Lehren aus der Subprime-Krise und<br />
unternimmt eine Bestandsaufnahme, wie Ratings auf<br />
EU-Ebene zu regulatorischen Zwecken genutzt werden.<br />
Um künftig Krisen zu vermeiden, nennt es drei<br />
Möglichkeiten:<br />
Erstens sollen regulierte und professionelle Investoren<br />
dazu angehalten werden, mehr als bisher auf<br />
ihre eigene Risikoanalyse zu bauen, insbesondere<br />
bei vergleichsweise großen Investments. Zweitens<br />
sollten Ratingagenturen zu veröffentlichten Ratings<br />
so genannte „health-warnings“ ausgeben, mit denen<br />
sie Investoren über die investmentspezifischen Risiken<br />
aufklären. Drittens soll die Verwendung von Kreditratings<br />
zu regulatorischen Zwecken unter die Lupe<br />
genommen und bei Bedarf eingeschränkt werden.<br />
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/20<strong>08</strong>/securities_agencies_en.htm
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
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Monoliner in der Krise<br />
In der aktuellen Kreditkrise spielen Versicherer eine<br />
besondere Rolle, von denen zwar keiner seinen Sitz<br />
in Deutschland hat, die aber dennoch die volle Aufmerksamkeit<br />
auch der deutschen Aufsicht genießen:<br />
Monoliner. Sie „veredeln“ Anleihen und strukturierte<br />
Geschäfte, indem sie diese gegen den Ausfall von<br />
Zins- und Tilgungszahlungen versichern. Diese Zahlungsgarantie<br />
hebt die Bonität von Anleihen und<br />
strukturierten Produkten auf das Niveau des Anleiheversicherers;<br />
für den ist es daher überaus wichtig,<br />
selbst ein erstklassiges Rating zu haben. Die größten<br />
Monoliner haben ihren Sitz in den USA. Sie sind<br />
indes weltweit für die Stabilität der Finanzmärkte<br />
von enormer Bedeutung: Fiele ein Großer unter<br />
ihnen aus, könnte das rund um den Globus Kettenreaktionen<br />
auf den Finanzmärkten in Gang setzen.<br />
Vor allem bestünde die Gefahr, dass sich die Marktwerte<br />
der von Monolinern versicherten Anleihen und<br />
Produkte verflüchtigten, in die auch die deutsche<br />
Finanzbranche investiert hat. Noch bedenklicher<br />
wäre es, wenn nicht nur der Monoliner ausfiele, sondern<br />
gleichzeitig auch noch das Produkt, das er versichert<br />
hat – wenn es also zu einem „Double<br />
Default“ käme.<br />
Abwegig sind solchen Szenarien nicht, denn auch die<br />
Anleiheversicherer sind in die Subprimekrise<br />
geschlittert. Die seit einem Jahr anhaltende globale<br />
Finanzkrise hat erhebliche Spuren in ihren Bilanzen<br />
hinterlassen. Verluste und Abschreibungen haben ihr<br />
bilanzielles Eigenkapital bereits kräftig abschmelzen<br />
lassen. Und das, obwohl die Anwendung legaler,<br />
aber aggressiver Bilanzierungsmöglichkeiten das<br />
Eigenkapital derzeit sogar noch entlastet. Die Mono-<br />
liner haben nämlich bisher erheblich davon profitiert,<br />
die amerikanischen Accounting Standards US-GAAP<br />
anwenden zu können. So hat ihnen etwa die darin<br />
vorgesehene Fair-Value-Bilanzierung, also die Bilanzierung<br />
zu Marktwerten, erlaubt, Verbindlichkeiten<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-7-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
abzuzinsen und damit rechnerisch schrumpfen zu<br />
lassen. Darüber hinaus wurde die künftige Steuerersparnis<br />
aus Verlustvorträgen als Vermögensgegenstand<br />
in der Bilanz aktiviert. Ohne diese Bilanzierungsmöglichkeiten<br />
würden einige Monoliner heute<br />
schon negatives bilanzielles Eigenkapital ausweisen.<br />
Wegfallen würden diese Bilanzierungsmöglichkeiten<br />
etwa dann, wenn absehbar wäre, dass das Unternehmen<br />
zukünftig keine steuerlichen Gewinne mehr<br />
machen wird.<br />
Hinzu kommt, dass Monoliner ihr Geschäft in den<br />
vergangenen Jahren ohnehin schon mit vergleichsweise<br />
geringem Eigenkapitaleinsatz betrieben haben.<br />
Zwar gehört es zum traditionellen Basisgeschäft der<br />
Monoliner, relativ risikoarme Kommunalanleihen zu<br />
versichern. Aber in den vergangenen Jahren sind sie<br />
mehr und mehr dazu übergegangen, sich auch riskanter<br />
strukturierter Kreditprodukte anzunehmen.<br />
Ihre Kapitalausstattung hat indes nicht Schritt gehalten<br />
mit ihrem Risikoappetit: Die Relation von Eigenkapital<br />
und versichertem Anleihevolumen betrug<br />
nicht selten 1:150 und darüber. Berechtigterweise<br />
fordert daher auch das Financial Stability Forum<br />
(FSF), dem unter anderem hochrangige Vertreter der<br />
Finanzministerien, Zentralbanken und Aufsichtsbehörden<br />
der G-7-Länder angehören, die Relation von<br />
Risiko und Kapital der Monoliner zu verbessern.<br />
Bleibt der Kapitalbedarf der Monoliner so hoch und<br />
bekommen sie nicht massive externe Hilfe, etwa von<br />
Seiten des Staates oder von privaten Kapitalgebern,<br />
ist denkbar, dass weitere Monoliner ausfallen. ACA<br />
hat sich bereits mit seinen Gläubigern auf einen<br />
„Run-off“ geeinigt, bei dem der Monoliner sein bisheriges<br />
Geschäft auslaufen lässt; Blue Point Re hat<br />
Anfang August Insolvenz angemeldet.<br />
Die Ratingagenturen haben – wenn auch zunächst<br />
äußerst zögerlich – auf die Probleme der Monoliner<br />
reagiert und das Financial Strength Rating für die<br />
Anleiheversicherer MBIA, Ambac, FGIC, CIFG,<br />
XL/SCA sowie Radian deutlich gesenkt. Selbst die
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
beiden bis vor kurzem unumstrittenen Unternehmen<br />
FSA und Assured sind in den Fokus der Ratingagenturen<br />
gerückt. Moody´s hat angekündigt, das bisherige<br />
AAA-Rating der beiden Unternehmen zu überprüfen.<br />
CDS-Spreads ausgewählter Monoliner<br />
Quelle: Bloomberg<br />
Jedes Rating-Downgrade bedroht jedoch massiv das<br />
Neugeschäft der Monoliner. Dies beweist der schwache<br />
Start der bereits herabgestuften Anleiheversicherer<br />
im ersten Quartal, von denen einige kaum<br />
noch Neugeschäfte abgeschlossen haben. Dagegen<br />
hat der Anleiheversicherer Berkshire Hathaway Assurance<br />
Corp., den US-Investor Warren Buffett zum<br />
Jahresende 2007 gegründet hat, im ersten Quartal<br />
20<strong>08</strong> mit Hilfe seines uneingeschränkten Triple-A<br />
Ratings Monoline-Geschäfte in Höhe von 400 Mio.<br />
Dollar generiert. Darin enthalten sind auch schon<br />
bestehende Anleiheversicherungsverträge, die Berkshire<br />
von anderen Monolinern übernommen hat.<br />
Wie kritisch der Markt die Situation der Monoliner<br />
sieht, beweisen die inzwischen deutlich ausgeweiteten<br />
CDS-Spreads. Die Risikoaufschläge von derzeit<br />
bis zu 2500 Basispunkten stehen in krassem Widerspruch<br />
zu den immer noch relativ guten Ratings der<br />
Anleiheversicherer.<br />
Zurzeit überdenken die Monoliner ihre Geschäftsstrategie.<br />
Möglich wäre zum Beispiel, riskante Sparten<br />
abzuspalten, Versicherungsverträge aufzulösen oder<br />
einen „Run-Off-Status“ einzuführen. Einige Monoliner<br />
überlegen auch, neue Töchter zu gründen, die dann<br />
– ohne Altlasten – das Geschäft wieder aufnehmen<br />
sollen. Bei dieser Variante würden die bestehenden<br />
Töchter ihr Geschäft auslaufen lassen oder sogar in<br />
Konkurs gehen.<br />
Obwohl es keine deutschen Monoliner gibt, muss<br />
sich auch die BaFin mit dieser Art von Versicherern<br />
auseinander setzen. Der BaFin ist bekannt, in welchem<br />
Ausmaß deutsche Institute dem Risiko ausge-<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-8-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
setzt sind, das von Monolinern ausgeht. Dabei ist<br />
das Exposure von Institut zu Institut sehr unterschiedlich.<br />
Die BaFin wird die weitere Entwicklung<br />
der Monoliner-Industrie verfolgen und von deutschen<br />
Instituten verlangen, dass sie ihre Exposures dem<br />
Risiko entsprechend behandeln.<br />
CEBS: Bewertung komplexer und<br />
illiquider Finanzinstrumente soll<br />
besser werden<br />
Wie lassen sich Vermögenswerte und Schulden korrekt<br />
bewerten? Darüber wird traditionell sehr kontrovers<br />
diskutiert. Wie viel Brisanz in dieser Frage<br />
steckt, haben die Turbulenzen der Subprime-Krise<br />
gezeigt. Denn mit einem Mal trockneten vormals<br />
liquide Märkte für komplexe Finanzinstrumente aus –<br />
wodurch es sehr schwer wurde, diese Instrumente<br />
zuverlässig zu bewerten.<br />
Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der<br />
Europäischen Gemeinschaft (ECOFIN) hat daher<br />
CEBS, das europäische Gremium der nationalen Bankenaufseher,<br />
damit beauftragt, in Kooperation mit<br />
anderen Aufsichtsbehörden, Normensetzern und der<br />
interessierten Öffentlichkeit einen gemeinsamen<br />
Ansatz für die bilanzielle Bewertung illiquider Vermögenswerte<br />
zu entwickeln. CEBS sollte auch mögliche<br />
Auswirkungen dieses Ansatzes auf die Risikomanagementverfahren<br />
der Banken untersuchen. Im Mittelpunkt<br />
sollte die Bewertung solcher finanzieller<br />
Vermögenswerte stehen, deren Referenzmärkte im<br />
Zuge der Finanzmarktturbulenzen illiquide geworden<br />
sind.<br />
Zum Hintergrund: Die derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften<br />
schreiben vor, verschiedene<br />
Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert, zum<br />
Fair Value, zu bewerten. Das setzt voraus, dass verlässliche<br />
Daten – vorzugsweise Marktwerte – für die<br />
zu bewertenden Finanzinstrumente vorliegen. Verlässliche<br />
Marktwerte sind indes lediglich in „aktiven“<br />
Märkten mit einem ausreichenden Transaktionsvolumen<br />
feststellbar. Finden nun auf Märkten keine<br />
Transaktionen mehr statt, so muss der Bilanzierende<br />
den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments<br />
entweder aus Transaktionen vergleichbarer Finanzinstrumente<br />
oder mit Hilfe alternativer Modellverfahren<br />
ableiten. Diese Methoden bieten den Bilanzierenden<br />
allerdings erhebliche Ermessensspielräume und<br />
gefährden damit die Vergleichbarkeit der Finanzinformationen.<br />
Und ein Mangel an Vergleichbarkeit und<br />
Verlässlichkeit zerstört das Vertrauen der Adressaten<br />
in die Qualität der Finanzberichterstattung.
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
CEBS hat den ECOFIN-Auftrag inzwischen erfüllt und<br />
einen Bericht veröffentlicht: den „Report on issues<br />
regarding the valuation of complex and illiquid financial<br />
instruments“. Der Bericht und die darin enthaltenen<br />
Verbesserungsvorschläge basieren unter anderem<br />
auf den Ergebnissen der Diskussionen, welche<br />
die Aufseher mit Vertretern der europäischen Bankenindustrie<br />
geführt haben. Der Bericht folgt in seiner<br />
Struktur den Empfehlungen des Financial Stability<br />
Forums zur Bewältigung der Folgen der<br />
Subprime-Krise („Enhancing Market and Institutional<br />
Resilience“ vom 7. April 20<strong>08</strong>) und ist mit den Arbeiten<br />
anderer Gruppen (etwa CESR und CEIOPS, den<br />
Gremien der nationalen Wertpapier- beziehungsweise<br />
Versicherungsaufseher in Europa) abgestimmt.<br />
Mit seinen Vorschlägen will CEBS dazu beitragen,<br />
dass Banken auch in Krisenzeiten ihre Vermögensund<br />
Ertragslage möglichst realistisch abbilden.<br />
Die Empfehlungen des CEBS-Berichts richten sich<br />
primär an die Normensetzer der Rechnungslegung,<br />
wie etwa das International Accounting Standards<br />
Board (IASB) und das Financial Accounting Standards<br />
Board (FASB), an die Normensetzer der Prüfung,<br />
beispielsweise das International Auditing and<br />
Assurance Standards Board (IAASB), und an die<br />
Anwender, das heißt: die Institute selbst.<br />
Konkrete Vorschläge von CEBS<br />
CEBS hat sich in seinem Bericht mit Problemen im<br />
Zusammenhang mit Finanzinstrumenten beschäftigt,<br />
deren Bewertung im International Accounting Standard<br />
(IAS) 39 beschrieben wird; darunter schwerpunktmäßig<br />
solche, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert,<br />
also zum Fair Value, bewertet werden. Unter<br />
anderem für die Bewertung komplexer und illiquider<br />
Finanzinstrumente macht CEBS dann auch in seinem<br />
Bericht konkrete Verbesserungsvorschläge. Andere<br />
Vorschläge betreffen die Transparenz der Berichterstattung<br />
über Bewertungspraktiken und –methoden<br />
sowie die Prüfung der Schätzungen, die in die<br />
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eingehen.<br />
CEBS wünscht sich bei der Bewertung komplexer<br />
und illiquider Finanzinstrumente beispielsweise, dass<br />
die Normensetzer der Rechnungslegung künftig darauf<br />
hinweisen, wie bei der Bewertung vorzugehen<br />
ist, falls es krisenbedingt zu einem „Austrocknen“<br />
vormals aktiver Märkte kommt. So fehle eine eindeutige<br />
Definition für einen „aktiven Markt“. Die<br />
Institute müssten zudem ihre Bewertungsverfahren<br />
und Kontrollen überarbeiten, um zu gewährleisten,<br />
dass Informationen angemessen übermittelt würden.<br />
Gerade bei modellbasierten Bewertungsverfahren sei<br />
sicherzustellen, dass sämtliche relevanten Risikofaktoren<br />
in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-9-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
einflössen. Voraussetzung hierfür sei wiederum, dass<br />
es adäquate Risikomanagementsysteme in den Instituten<br />
gebe. Andernfalls sei es nicht möglich, die<br />
Risiken überhaupt zu erkennen, die mit den Transaktionen<br />
verbundenen seien, geschweige denn, sie in<br />
die Bewertung einfließen zu lassen.<br />
Fragwürdiges Ergebnis<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
Weitere Knackpunkte bei der Bewertung finanzieller<br />
Vermögenswerte und Schulden, die CEBS in seinem<br />
Bericht identifiziert, sind die Klassifizierung der<br />
Finanzinstrumente 1 , die zeitnahe Erfassung von<br />
Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten<br />
und die Behandlung von so genannten „day 1 profits“<br />
und „day 1 losses“. Darunter versteht man den<br />
Unterschied zwischen dem aktuellen beizulegenden<br />
Zeitwert (im Sinne eines „Veräußerungspreises“) und<br />
dem Transaktionspreis bei der Zugangsbewertung.<br />
Außerdem befasst sich der CEBS-Bericht mit der<br />
Berücksichtigung der eigenen Bonität bei der Bewertung<br />
von finanziellen Schulden. Diese führt nämlich<br />
zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass der beizulegende<br />
Zeitwert der Schuld sinkt, wenn sich die Bonität<br />
des bilanzierenden Schuldners verschlechtert. Der<br />
Normensetzer könne durch geeignete Vorschriften<br />
die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichterstattung<br />
fördern.<br />
Wenn es um die Transparenz der Berichterstattung<br />
geht, sind nach Einschätzung von CEBS ebenfalls<br />
sowohl die Normensetzer der Rechnungslegung als<br />
auch die Institute gefordert. Die gegenwärtige<br />
Finanzkrise habe sehr deutlich gezeigt, dass die bisherige<br />
Berichtspraxis den Anforderungen der Rechnungslegungsadressaten<br />
an eine geeignete Informationsvermittlung<br />
bei weitem nicht gerecht werde.<br />
1 IAS 39 unterscheidet beispielsweise für die Bewertung vier verschiedene<br />
Kategorien von finanziellen Vermögenswerten: (1) Handelsinstrumente<br />
und solche, für die die Option einer Zeitwertbewertung<br />
gewählt wurde (at fair value through profit or loss); (2)<br />
Kredite und Forderungen (loans & receivables); (3) bis zur Endfälligkeit<br />
gehaltene finanzielle Vermögenswerte (held to maturity)<br />
und (4) zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
(available for sale).
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
Häufig gebe man lediglich Scheininformationen, also<br />
oberflächliche oder sogar nichtssagende Informationen.<br />
Eine risikoorientierte Berichterstattung schlösse<br />
beispielsweise ein, dass die Institute Informationen<br />
vermittelten über ihre einzelnen, zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewerteten Engagements (exposures) –<br />
jeweils getrennt nach dem Grad der Verlässlichkeit<br />
der Daten, die in die Bewertung einflössen (so<br />
genannte fair value hierarchy). Es sei wünschenswert,<br />
dass Banken auch Informationen darüber<br />
geben, wie und vor allem wie sensibel der beizulegende<br />
Zeitwert auf Änderungen der Rahmenbedingungen<br />
reagiere (stress scenarios), zum Beispiel auf<br />
Änderungen der Zinssätze. Die Normensetzer der<br />
Rechnungslegung könnten entsprechende Anforderungen<br />
in die IFRS, die International Financial<br />
Reporting Standards, einfügen – genauer gesagt: in<br />
den International Financial Reporting Standard<br />
(IFRS) 7 – und so dafür sorgen, dass Banken diese<br />
Angaben publizierten.<br />
Das Marktvertrauen der Öffentlichkeit hängt auch<br />
stark von der Qualität der Abschlussprüfung ab. In<br />
diesem Zusammenhang, so schreibt CEBS, obliege<br />
es den Normensetzern der Prüfung (zum Beispiel<br />
dem oben genannten IAASB), ihre Richtlinien zu<br />
überarbeiten, nach denen die Schätzwerte zu prüfen<br />
seien, die in die modellbezogene Ermittlung der beizulegenden<br />
Zeitwerte eingehen. Ziel sei, künftig zu<br />
einer aussagekräftigen Berichterstattung zu gelangen.<br />
Die jeweiligen Abschlussprüfer könnten ihrerseits<br />
in den Unternehmen selbst darauf hinwirken,<br />
dass die Berichterstattung ihrer Mandanten über die<br />
modellbezogenen Bewertungsverfahren aussagekräftige<br />
und verständliche Informationen enthalte über<br />
die Art der Bewertungsverfahren sowie die mit ihnen<br />
verbundenen Risiken und Unsicherheiten.<br />
www.c-ebs.org/documents<br />
www.fsforum.org/publications<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-10-<br />
INTERVIEW<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
BaFin-Abteilungspräsident<br />
Thomas Schmitz-Lippert zur<br />
Subprime-Krise<br />
Wann ist die Subprime-Kriseausgestanden?<br />
Genau kann das<br />
heute niemand<br />
sagen. Ich gehe allerdings<br />
davon aus,<br />
dass die Krise an den<br />
Finanzmärkten noch<br />
einige Zeit andauern<br />
wird. Die meisten Prognosen sehen das Ende<br />
der Krise zwischen Mitte 2009 bis 2010. Längst<br />
hat sich ja die Krise, die zunächst auf das enge<br />
Marktsegment der Subprime-Hypotheken in<br />
USA begrenzt war, zu einer handfesten globalen<br />
Finanzkrise entwickelt. Angesichts der Tatsache,<br />
dass bereits über 100 Hypothekenfinanzierer in<br />
den USA Pleite gegangen sind, muss man kein<br />
Prophet sein, um zu prognostizieren, dass wir<br />
noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht<br />
haben. Entscheidend wird sein, dass die US-<br />
Regierung das Vertrauen in die Stabilität des<br />
Systems wahren kann.<br />
Bis dato können wir von Verlusten und<br />
Abschreibungen von mehr als 500 Mrd. US-Dollar<br />
ausgehen, die Hälfte davon in der EU. Der<br />
Internationale Währungsfonds schätzt die Verluste<br />
sogar auf weltweit 950 Mrd. US-Dollar. Wir<br />
haben es inzwischen mit der größten globalen<br />
Sozialisierung nationaler Kreditausfälle in der<br />
Finanzgeschichte zu tun.<br />
Wie konnte es soweit kommen?<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
„When the music plays you dance”, heißt es.<br />
Will sagen: Warum aufhören, wenn es so schön<br />
ist und alle weitermachen? Grenzenlose Gier,<br />
die euphemistisch „search for yield“ genannt<br />
wird, und überschüssige Liquidität haben dazu<br />
geführt, dass bei der Vergabe und dem Weiterreichen<br />
von Krediten lange Zeit elementare<br />
Grundprinzipien der Vorsicht und des Risikomanagements<br />
über Bord geworfen wurden. Nur<br />
ganz wenige haben die Tanzfläche verlassen,<br />
bevor sie in Brand geriet. Aber hinterher ist<br />
man immer schlauer.
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
Es wäre jedoch zu einfach, zu behaupten, die<br />
Banken seien die alleinig Schuldigen. Im so<br />
genannten „Originate-to-Distribute“-Modell<br />
(OTD) sind über die gesamte Wertschöpfungskette<br />
sämtliche Sicherungen durchgebrannt. Am<br />
Anfang der Kette standen die Originatoren, die<br />
nur die Provisionen im Blick hatten und sicher<br />
wussten, dass das Risiko aus fragwürdigen<br />
Hypothekenkrediten vollständig auf die weiteren<br />
Glieder in der Kette übergehen würde: Sie<br />
haben Kredite ohne seriöse Kreditprüfung vergeben<br />
und weiterverkauft. Die Intermediäre,<br />
die an einem stetigen Fluss von Beratungshonoraren<br />
interessiert waren, haben die Kredite<br />
dann gut verpackt und portioniert und eigentlich<br />
hochriskante Produkte immer weiter in vermeintlich<br />
leicht verdauliche, risikoarme „Häppchen“<br />
umstrukturiert.<br />
Die Ratingagenturen haben erheblich zur Entstehung<br />
und Ausweitung der Krise beigetragen:<br />
Sie haben geglaubt, sie könnten auch noch die<br />
komplexesten strukturierten Produkte bewerten<br />
wie solide Unternehmensanleihen – auch wenn<br />
sie nicht über die entsprechende Datenhistorie<br />
und Expertise verfügten. Und die Investoren<br />
selbst haben den Ratings blind vertraut.<br />
Welche Folgen kann die Finanzkrise für die<br />
Realwirtschaft haben?<br />
Die Folgen sind schon spürbar: Dem Immobilienmarkt<br />
etwa in Spanien, Großbritannien oder<br />
Irland geht es wirklich nicht gut. Besonders<br />
gebeutelt sind die USA: Die Blase ist geplatzt,<br />
die Häuserpreise sind, zumindest in einigen<br />
Bundesstaaten, im freien Fall, der Konsum<br />
schwächt sich ab. Wäre nicht gerade Wahlkampf<br />
in den USA und würde die Bush-Administration<br />
nicht geradezu von keynsianischem<br />
Eifer beseelt ein Konjunkturprogramm nach<br />
dem anderen auflegen und zusammen mit der<br />
Federal Reserve Bank eine Rettungsaktion nach<br />
der anderen mit staatlichen Garantien durch<br />
führen - wer weiß, wie es aussähe in der US-<br />
Wirtschaft. Aber auch diese Zeche wird irgendeine<br />
Generation bezahlen müssen.<br />
In Deutschland gab es glücklicherweise keine<br />
Überhitzung wie etwa in den USA. Bei uns<br />
haben wir darum auch keine Signale für einen<br />
„Credit Crunch“ oder auch nur für eine Kreditverknappung.<br />
Dies belegen jüngste Umfragen,<br />
wie etwa die „Bank Lending Survey“ der Europäischen<br />
Zentralbank.<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-11-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
Wie sieht es mit den Folgen für die Finanzbranche<br />
aus - werden Banken etwa wieder<br />
zurückkehren zum klassischen Modell: Kredite<br />
vergeben und halten, anstatt sie zu<br />
verbriefen und weiterzugeben?<br />
Nein, das glaube ich nicht. Im Grundsatz wird<br />
das OTD-Modell Bestand haben, auch wenn die<br />
ganz komplizierten Produkte und Instrumente<br />
wahrscheinlich zumindest mittelfristig mangels<br />
Käufer vom Markt verschwinden werden. Das<br />
Prinzip, Risiken auf mehrere Schultern zu verteilen,<br />
um dadurch höhere Systemstabilität zu<br />
erhalten, ist aus aufsichtlicher Perspektive<br />
durchaus zu befürworten. Höchste Priorität für<br />
uns Aufseher hat jetzt jedoch, die offensichtlichen<br />
Fehlanreize, die das OTD-Modell produziert<br />
hat, so schnell wie möglich abzustellen.<br />
Das Forum für Finanzmarktstabilität<br />
(Financial Stability Forum, FSF), dem<br />
hochrangige Vertreter der Finanzministerien,<br />
der Aufsichtsbehörden und der Zentralbanken<br />
der weltweit wichtigsten<br />
Finanzplätze angehören, hat unter dem<br />
Eindruck der Finanzkrise 67 Empfehlungen<br />
ausgesprochen. Was sind die in Ihren<br />
Augen wichtigsten?<br />
Die FSF-Empfehlungen betreffen unter anderem<br />
die Themen Eigenkapital, Liquidität, Transparenz,<br />
Ratingagenturen, sowie Risiko- und Krisenmanagement.<br />
Eine wesentliche Aussage, die<br />
gelegentlich leichtfertig übergangen wird,<br />
besteht darin, dass das FSF dem Eigenkapitalregime<br />
für Banken Basel II das Vertrauen ausgesprochen<br />
hat. Mehr noch, es fordert dessen<br />
zügige Umsetzung in nationales Recht. Dies gilt<br />
insbesondere mit Blick auf die USA, die Basel II<br />
auch zum 1.1.2009 noch nicht umsetzen werden.<br />
Dass sich das FSF ausdrücklich für Basel II ausspricht,<br />
ist unter anderem deswegen wichtig,<br />
weil das neue Regelwerk angesichts der Finanzkrise<br />
in die Kritik geraten ist. Was man aber<br />
bedenken muss: Bei Ausbruch der Finanzkrise<br />
haben einige Institute in Europa noch von EU-<br />
Übergangsvorschriften Gebrauch gemacht. Für<br />
diese Institute galt die alte Null-Gewichtung<br />
nach Basel I auf nicht in Anspruch genommene<br />
Kreditzusagen mit einer Ursprungslaufzeit von<br />
weniger als einem Jahr, also auch für so<br />
genannte Liquiditätsfazilitäten. Und diese Fazilitäten<br />
haben bei einigen Banken, die in Zuge
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
der Krise in Bedrängnis geraten sind, eine wichtige<br />
Rolle gespielt. Die "Aufsichtslücke" hat sich<br />
jedoch geschlossen, als die Übergangszeit vorbei<br />
war und Basel II am 1. Januar 20<strong>08</strong> endgültig<br />
in Kraft getreten ist.<br />
Auch bei Basel II sind indes schon jetzt einige<br />
Bereiche bekannt, in denen man nicht umhin<br />
kommen wird, höhere Eigenkapitalanforderungen<br />
zu stellen, so zum Beispiel für bestimmte<br />
Risiken des Handelsbuchs. Einige Arbeitsgruppen<br />
auf globaler und europäischer Ebene sind<br />
darum schon damit betraut, die Auswirkungen<br />
der neuen Regelungen zu untersuchen und<br />
Adjustierungen vorzuschlagen. In seiner Analyse<br />
hat das FSF festgestellt, dass eklatante<br />
Unterschiede im Risikomanagement der Institute<br />
bestehen. Dies lag unter anderem daran,<br />
dass Vorgaben des Risikomanagements nicht<br />
durchgängig eingehalten wurden. Eine zentrale<br />
Forderung ist deshalb, eine stärkere Einbindung<br />
des „Senior Managements“, also der Ebene des<br />
Vorstands, in das Risikomanagement.<br />
Das FSF attestiert den Ratingagenturen eine<br />
klare Mitschuld an der Entstehung und der Ausbreitung<br />
der Krise. Daher hat das internationale<br />
Gremium der Wertpapieraufseher IOSCO den<br />
bestehenden Code of Conduct, also den Verhaltenskodex<br />
für Ratingagenturen, erheblich verschärft.<br />
Das FSF fordert außerdem, Ratings für<br />
strukturierte Produkte von Ratings für „normale“<br />
Anleihen deutlich abzuheben. Darüber hinaus<br />
arbeitet die IOSCO an einem Aufsichtsgremium,<br />
einem „Monitoring Body“, der die<br />
Einhaltung des Code of Conduct überprüfen soll.<br />
Parallel dazu hat die EU- Kommission kürzlich<br />
einen Vorschlag zur Konsultation gestellt,<br />
Ratingagenturen, die in der EU aktiv sind, künftig<br />
unter Aufsicht zu stellen. Die Zeit der<br />
Selbstregulierung ist also in jedem Fall vorbei.<br />
Wie geht es weiter, wird das FSF nach den<br />
Empfehlungen weitere Arbeiten leisten?<br />
Nach den Empfehlungen haben wir uns im FSF<br />
nicht selbstzufrieden zurück gelehnt und die<br />
Arbeit eingestellt. Im Gegenteil: Der politische<br />
und aufsichtliche Druck zu handeln, bleibt weiterhin<br />
enorm hoch. Es gibt Folgearbeiten entweder<br />
direkt beim FSF oder in Arbeitsgruppen<br />
anderer Gremien, etwa dem Baseler Ausschuss<br />
für Bankenaufsicht, die das FSF beauftragt hat,<br />
zu verschiedenen Themen gemeinsame Standards<br />
zu erarbeiten. Die BaFin ist unter anderem<br />
in einer FSF-Arbeitsgruppe, die sich Gedan-<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-12-<br />
ken zur Ausgestaltung von Aufseherkonferenzen<br />
auf globaler Ebene, von so genannten „Colleges“,<br />
machen wird. Bei alledem müssen wir<br />
aber Augenmaß bewahren: Der volkswirtschaftliche<br />
Nutzen zusätzlicher Aufsichtsregeln ist<br />
sehr genau gegen ihre Kosten abzuwägen.<br />
Ein weiteres wichtiges Thema des FSF ist Pro-<br />
Zyklizität: Die FSF-Arbeitsgruppe zu „Market<br />
and Institutional Resilience“, zu der auch die<br />
BaFin gehört, geht der Frage nach, inwieweit<br />
bestehende Regeln in schlechten Zeiten die<br />
Krise verschärft und in guten Zeiten möglichen<br />
Übertreibungen am Markt zu wenig entgegengesetzt<br />
haben. Betrachtet werden vor allem<br />
Vergütungsstrukturen in Finanzinstituten und<br />
natürlich Bilanzierungs- und Bewertungsfragen.<br />
Ich kann Ihnen versprechen, es bleibt weiter<br />
spannend!<br />
Thomas Schmitz-Lippert leitet seit November 2005<br />
die BaFin-Abteilung Internationales. Er vertritt die<br />
Behörde in zahlreichen internationalen Gremien der<br />
Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht.<br />
Agenda<br />
TERMINE<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
05.- 07.09.20<strong>08</strong> BaFin auf der IAM Internationale<br />
Anlegermesse, Düsseldorf<br />
06.09.20<strong>08</strong> BaFin auf dem Börsentag<br />
Hamburg<br />
19.09.20<strong>08</strong> Institut für Versicherungswissenschaft<br />
der<br />
Universität Köln, 3. Kölner<br />
Versicherungstag<br />
17.09.20<strong>08</strong> BaFin-Workshop zu „eligible<br />
assets“, Frankfurt am Main<br />
22.-23.09.20<strong>08</strong> 5. Praxisforum der BaFin<br />
zu Wirtschaftskriminalität<br />
und Kapitalmarkt, Frankfurt<br />
am Main
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
Bekanntmachungen<br />
VERSICHERUNGSAUFSICHT<br />
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt für den Monat August für den Bereich der<br />
Versicherungsaufsicht Folgendes bekannt:<br />
Versicherungsunternehmen<br />
Die BaFin hat durch Verfügung vom <strong>08</strong>. Juli 20<strong>08</strong><br />
der<br />
1090<br />
Schweizerische Lebensversicherungs- und<br />
Rentenanstalt, Zürich<br />
Niederlassung für Deutschland<br />
Berliner Straße 85<br />
8<strong>08</strong>05 Münster<br />
die Erlaubnis zum Betrieb der<br />
Versicherungssparten und Risikoarten<br />
Die BaFin hat durch Verfügung vom 26. Juni 20<strong>08</strong><br />
der<br />
4144<br />
HanseMerkur Krankenversicherung AG<br />
Siegfried-Wedells-Platz 1<br />
20354 Hamburg<br />
die Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte<br />
und der Risikoarten<br />
Versicherungsunternehmen<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes<br />
Versicherungssparten/-arten<br />
(Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG)<br />
Nr. 23 Kapitalisierungsgeschäfte<br />
erteilt.<br />
VA 26 – VU 1090 – 20<strong>08</strong>/0007<br />
Nr. 2 Krankheit<br />
a) Tagegeld<br />
b) Kostenversicherung<br />
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft<br />
und in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens<br />
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-<br />
Abkommen)<br />
erteilt.<br />
Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erst-<br />
und Rückversicherung.<br />
VA 17 – VU 4018 – 20<strong>08</strong>/0001<br />
Errichtung einer EU/EWR-Zweigniederlassung<br />
Das englische Versicherungsunternehmen Nr. 1 Unfall<br />
Versicherungssparten/-arten<br />
(Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG)<br />
-13-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
« Seite zurück Seite vor »<br />
SR International Business Insurance Company<br />
SE<br />
30 St. Mary Axe<br />
London<br />
EC3A 8EP<br />
beabsichtigt, in Deutschland eine Niederlassung<br />
in Unterföhring bei München zu errichten. Ab<br />
dem 01. Januar 20<strong>08</strong> ist das Unternehmen<br />
berechtigt, den Geschäftsbetrieb in folgenden<br />
Versicherungszweigen aufzunehmen:<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
a) Summenversicherung<br />
b) Kostenversicherung<br />
c) kombinierte Leistungen<br />
d) Personenbeförderung<br />
Nr. 2 Krankheit<br />
a) Tagegeld<br />
b) Kostenversicherung<br />
c) kombinierte Leistungen<br />
Nr. 3 Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)<br />
Sämtliche Schäden an<br />
a) Kraftfahrzeugen<br />
b) Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb<br />
Nr. 4 Schienenfahrzeug-Kasko<br />
Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen<br />
Nr. 5 Luftfahrzeug-Kasko<br />
Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen<br />
Nr. 6 See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko<br />
Sämtliche Schäden an:<br />
a) Flussschiffen<br />
b) Binnenseeschiffen<br />
c) Seeschiffen<br />
Nr. 7 Transportgüter<br />
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern,<br />
unabhängig von dem jeweils verwendeten<br />
Transportmittel<br />
Nr. 8 Feuer- und Elementarschäden<br />
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die<br />
Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:<br />
a) Feuer<br />
b) Explosion<br />
c) Sturm<br />
d) andere Elementarschäden außer Sturm<br />
f) Bodensenkungen und Erdrutsch<br />
Nr. 9 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden<br />
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die<br />
Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder<br />
Frost durch Ursachen anderer Art (wie beispielsweise<br />
Diebstahl) hervorgerufen, soweit diese Ursachen nicht<br />
-14-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
Interview<br />
Agenda<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
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Aufsichtspraxis<br />
unter Nummer 8 erfasst sind<br />
Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht<br />
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des<br />
Frachtführers), die sich aus der Verwendung von<br />
Luftfahrzeugen ergibt<br />
Nr. 12 See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht<br />
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des<br />
Frachtführers), die sich aus der Verwendung von<br />
Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt<br />
Nr. 13 Allgemeine Haftpflicht<br />
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die<br />
Nummern 10, 11 und 12 fallen<br />
Nr. 14 Kredit<br />
a) allgemeine Zahlungsunfähigkeit<br />
b) Ausfuhrkredit<br />
c) Abzahlungsgeschäfte<br />
d) Hypothekendarlehen<br />
e) landwirtschaftliche Darlehen<br />
Nr. 15 Kaution<br />
Nr. 16 Verschiedene finanzielle Verluste<br />
a) Berufsrisiken<br />
b) ungenügende Einkommen (allgemein)<br />
c) Schlechtwetter<br />
d) Gewinnausfall<br />
e) laufende Unkosten allgemeiner Art<br />
f) unvorhergesehene Geschäftsunkosten<br />
g) Wertverluste<br />
h) Miet- oder Einkommensausfall<br />
i) indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits<br />
erwähnten<br />
j) nichtkommerzielle Geldverluste<br />
k) sonstige finanzielle Verluste<br />
Nr. 17 Rechtsschutz<br />
Nr. 18 Beistand<br />
Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in<br />
Schwierigkeiten befinden<br />
a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem<br />
Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort<br />
-15-<br />
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WERTGARANTIE Technische Versicherung AG<br />
Breite Str. 6-8<br />
30159 Hannover<br />
Dienstleistungsverkehr in Italien<br />
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die<br />
Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder<br />
Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise<br />
Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese<br />
Ursachen nicht unter Nummer 8 erfasst sind<br />
VA 32 – I 5079 – 5488 – 20<strong>08</strong>/0001<br />
Folgende zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland gemeldete Versicherungs-<br />
unternehmen haben ihre Namen/Adressen geändert<br />
Alter Name /Adresse Neuer Name / Adresse<br />
7597<br />
First American Title Insurance Company (UK)<br />
White Stubbs Lane, Broxbourne<br />
Hertfordshire EN10 7AF<br />
Vereinigtes Königreich<br />
7023<br />
General Surety & Guarantee Co. Company Limited<br />
Cheshire SK9 5BZ<br />
PO Box 10, Wilmslow<br />
Vereinigtes Königreich<br />
7521<br />
Lombard General Insurance Company Ltd.<br />
Lombard House<br />
182 High Street<br />
Tonbridge Kent TN9 1BY<br />
Vereinigtes Königreich<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
7597<br />
First Title Insurance Plc<br />
London International Press Centre<br />
76 Shoe Lane<br />
London<br />
EC4A 3JB<br />
Vereinigtes Königreich<br />
VA 31 – I 5000 – 7597 – 20<strong>08</strong>/0001<br />
7023<br />
Zurich GSG Limited<br />
2 nd Floor<br />
Sandfield House<br />
Water Lane<br />
Wilmslow<br />
Cheshire<br />
SK9 5BZ<br />
Vereinigtes Königreich<br />
VA 31 – I 5000 – 7023 – 20<strong>08</strong>/0001<br />
7521<br />
Groupama Insurance Company Limited<br />
Groupama House<br />
24-26 Minories<br />
London<br />
EC3N 1DE<br />
Vereinigtes Königreich<br />
VA 31 – I 5000 – 7521 – 20<strong>08</strong>/0001<br />
-19-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
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-20-<br />
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Wertpapieraufsicht
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
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I. Kreditinstitute<br />
Emporiki Bank of Greece SA<br />
Zweigniederlassung Deutschland, Frankfurt<br />
am Main<br />
FGH Bank N.V., Niederlassung Deutschland,<br />
Frankfurt am Main<br />
Macquarie Bank International Limited,<br />
Zweigniederlassung München, München<br />
Phynance GmbH, Köln<br />
UBI Banca International - Niederlassung<br />
München, München<br />
UniCredit Gestione Crediti S.p.A., ZNL<br />
Deutschland, München<br />
V-Bank AG, München<br />
II. Finanzdienstleistungsinstitute<br />
Dr. Unger Investment GmbH, Heilbronn,<br />
Neckar<br />
Finanzplanungsbüro Niklas & Lehmann GbR,<br />
Berlin<br />
Findependence AG, Gärtringen<br />
FiNet Asset Management AG, Marburg<br />
IG Markets Limited Zweigniederlassung<br />
Deutschland, Düsseldorf<br />
IMC Options B.V. Zweigniederlassung<br />
München, München<br />
Kaah Express Germany GmbH, Bonn<br />
Michael Anton Index Portfolio Concept<br />
GmbH, Dillingen, Saar<br />
MNB Nick Beteiligungen GmbH, Frankfurt<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
I. Kreditinstitute<br />
Calyon Financial SNC Niederlassung Frankfurt<br />
am Main, Frankfurt am Main<br />
fusioniert auf Newedge Group (Frankfurt<br />
Branch), Frankfurt am Main<br />
IXIS Corporate & Investment Bank<br />
Zweigniederlassung Deutschland, Frankfurt am<br />
Main<br />
fusioniert auf NATIXIS Zweigniederlassung<br />
Deutschland, Frankfurt am Main<br />
Wertpapierhandelsbank Wagner & Lang GmbH,<br />
Hamburg<br />
II. Finanzdienstleistungsinstitute<br />
-21-<br />
Internationales<br />
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Thema<br />
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Agenda<br />
Archelon Deutschland GmbH, Frankfurt am Main<br />
Brummer Financial Services e.K., Frankfurt am<br />
Main<br />
Eckstein Finanzportfolioberatung und<br />
-verwaltung, Königstein im Taunus<br />
EEC Ellen Ehrich Consulting, Hamburg<br />
Bekanntmachungen<br />
Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
EFM East-in-West Fund Management GmbH,<br />
Mönchengladbach<br />
Jürgen Krüger Börsenmakler GmbH, Hamburg<br />
SAB Wertpapier Vermittlungsgesellschaft mbH,<br />
Bad Homburg v d Höhe
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
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-22-<br />
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Wertpapieraufsicht
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
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CSR Beratungsgesellschaft mbH, Hofheim<br />
Dr. Walter Naggl rrm Research und Risiko<br />
Management, München<br />
EEC Ellen Ehrich Consulting, Hamburg<br />
Fiducia Treuhand AG, Bonn<br />
FPM Frankfurt Performance Management AG,<br />
Frankfurt am Main<br />
GM Kapital Anlage- und Wirtschaftsberatung<br />
GmbH & Co. KG, Altenkunstadt<br />
Kersten Anlageberatung GmbH, Niddatal<br />
Private Wealth Invest André Wörhoff e.K.,<br />
Runkel, Lahn<br />
Bekanntmachung<br />
SP-APR 1303-20<strong>08</strong>/00<strong>08</strong><br />
über eine ausländische Investmentgesellschaft vom 7. Juli 20<strong>08</strong><br />
Ausländische Investmentgesellschaft Repräsentant<br />
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-<br />
aufsicht gibt nach § 138 Abs. 3 des Investment-<br />
gesetzes (InvG) in der Fassung der Bekannt-<br />
machung vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I<br />
S. 2676), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I<br />
S. 3<strong>08</strong>9) bekannt, dass die<br />
Alceda Fund Management S.A.<br />
4, rue Dicks<br />
L-1417 Luxemburg<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
die<br />
SEB AG<br />
Ulmenstraße 30<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
nach § 136 Abs. 1 Nr. 2 InvG als Repräsentant für das<br />
Investmentvermögen<br />
Aquila Capital Hedge – Multistrategy Opportunity<br />
benannt hat.<br />
WA 46-Wp 6300-aNU-70134857-20<strong>08</strong>/0001<br />
-23-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
Thema<br />
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Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
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Bitte beachten Sie die neue Postfachanschrift<br />
der BaFin:<br />
Postfach 1253, 53002 Bonn<br />
Aufsicht aktuell<br />
Aufsichtsrecht<br />
Aufsichtspraxis<br />
-24-<br />
Internationales<br />
Berichte<br />
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Versicherungsaufsicht<br />
Bankenaufsicht<br />
Wertpapieraufsicht<br />
Die Satzung der BaFin hat sich geändert (BGBl. I<br />
Nr. 38, S. 1731). Die aktuelle Fassung finden Sie in<br />
Kürze auch auf unserer Homepage www.bafin.de<br />
unter BaFin » Grundlagen.
<strong>08</strong>/<strong>08</strong><br />
<strong>BaFinJournal</strong><br />
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Impressum<br />
Herausgeber<br />
Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Graurheindorfer Straße 1<strong>08</strong>, 53117 Bonn<br />
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt<br />
Internet: www.bafin.de<br />
Redaktion und Layout<br />
BaFin, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Georg-von-Boeselager-Str. 25, 53117 Bonn<br />
E-Mail: journal@bafin.de<br />
Ansprechpartner<br />
Heike Schmidt, Fon: +49 228 - 41<strong>08</strong> 3529<br />
Sven Gebauer, Fon: +49 228 - 41<strong>08</strong> 1385<br />
Fotos<br />
Eigene Bilder, Fotolia.de, Photocase.com,<br />
-25-<br />
Journal-Design<br />
Discodoener<br />
Agentur für Design & Kommunikation<br />
Stiftstraße 1, 70173 Stuttgart<br />
Disclaimer<br />
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der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der<br />
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