Protokoll HFA 09.06.2008 - Hochtaunuskreis
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Fachbereich Beteiligungsmanagement) beantworten Fragen<br />
der Abgeordneten zum Neubauvorhaben und zum geplanten<br />
Finanzierungsmodell.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mit den Stimmen von<br />
CDU (8), FDP (2) und FWG (1) bei Enthaltung der SPD (4) und<br />
der GRÜNE (2) folgenden Beschluss:<br />
1. Das Vorhaben des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es, durch die kreiseigene<br />
Hochtaunus-Kliniken gGmbH zwei Krankenhaus-Neubauten<br />
an den Standorten Bad Homburg v.d.<br />
Höhe und Usingen errichten zu lassen, wird ausdrücklich<br />
bestätigt.<br />
2. Der als Anlage (Die Anlage liegt der Einladung zur<br />
Kreistagssitzung am 16.06.2008 bei.) beigefügten, unter<br />
dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien<br />
– Kreisausschuss, Kreistag, Aufsichtsrat der<br />
Hochtaunus-Kliniken gGmbH – getroffenen „Vereinbarung<br />
zur Förderung der Krankenhausneubauten der<br />
Hochtaunus-Kliniken im Wege der öffentlich-privaten<br />
Partnerschaft (PPP)“ zwischen dem Land Hessen, der<br />
Hochtaunus-Klinken gGmbH und dem <strong>Hochtaunuskreis</strong><br />
wird zugestimmt.<br />
3. Der Kreistag stimmt zu,<br />
� der Absicht der Hochtaunus-Kliniken gGmbH,<br />
ein Vergabeverfahren zur Realisierung der<br />
Neubauten und zum gebäudebezogenen Facilitymanagement<br />
in öffentlich-privater Partnerschaft<br />
(Public-Private-Partnership, PPP) durchzuführen,<br />
� dem dabei zur Anwendung kommenden Inhabermodell<br />
(die Grundstücke bleiben im Eigentum<br />
der Gesellschaft),<br />
� der Finanzierungsvariante „Forfaitierung mit Einredeverzicht“<br />
und<br />
� der Festlegung einer Budgetobergrenze als Zuschlagsvorbehalt.<br />
Die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu beschließende<br />
Ausschreibung ist in ihren Grundzügen dem Haupt- und<br />
Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.<br />
4. Der Kreis verpflichtet sich dem Grunde nach und unter<br />
dem Vorbehalt besonderer Beschlussfassung im Kreistag<br />
� zur Übernahme einer Kreisbürgschaft in Höhe<br />
der nicht durch die Förderung aus Landesmitteln<br />
gedeckten Investitionskosten und<br />
� zur vorübergehenden und sukzessive abnehmenden<br />
Bezuschussung der jährlich von der<br />
Hochtaunus-Kliniken gGmbH zu leistenden Zahlungen<br />
– insbesondere auch die Zwischenfinanzierungskosten<br />
für den auf eine Auszahlung über<br />
sechs Jahre ausgelegten Landeszuschuss.<br />
Die entsprechenden Beschlüsse werden zu gegebener<br />
Zeit – vor allem auch im Zusammenhang mit den<br />
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