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Protokoll HFA 09.06.2008 - Hochtaunuskreis

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Fachbereich Beteiligungsmanagement) beantworten Fragen<br />

der Abgeordneten zum Neubauvorhaben und zum geplanten<br />

Finanzierungsmodell.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mit den Stimmen von<br />

CDU (8), FDP (2) und FWG (1) bei Enthaltung der SPD (4) und<br />

der GRÜNE (2) folgenden Beschluss:<br />

1. Das Vorhaben des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es, durch die kreiseigene<br />

Hochtaunus-Kliniken gGmbH zwei Krankenhaus-Neubauten<br />

an den Standorten Bad Homburg v.d.<br />

Höhe und Usingen errichten zu lassen, wird ausdrücklich<br />

bestätigt.<br />

2. Der als Anlage (Die Anlage liegt der Einladung zur<br />

Kreistagssitzung am 16.06.2008 bei.) beigefügten, unter<br />

dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien<br />

– Kreisausschuss, Kreistag, Aufsichtsrat der<br />

Hochtaunus-Kliniken gGmbH – getroffenen „Vereinbarung<br />

zur Förderung der Krankenhausneubauten der<br />

Hochtaunus-Kliniken im Wege der öffentlich-privaten<br />

Partnerschaft (PPP)“ zwischen dem Land Hessen, der<br />

Hochtaunus-Klinken gGmbH und dem <strong>Hochtaunuskreis</strong><br />

wird zugestimmt.<br />

3. Der Kreistag stimmt zu,<br />

� der Absicht der Hochtaunus-Kliniken gGmbH,<br />

ein Vergabeverfahren zur Realisierung der<br />

Neubauten und zum gebäudebezogenen Facilitymanagement<br />

in öffentlich-privater Partnerschaft<br />

(Public-Private-Partnership, PPP) durchzuführen,<br />

� dem dabei zur Anwendung kommenden Inhabermodell<br />

(die Grundstücke bleiben im Eigentum<br />

der Gesellschaft),<br />

� der Finanzierungsvariante „Forfaitierung mit Einredeverzicht“<br />

und<br />

� der Festlegung einer Budgetobergrenze als Zuschlagsvorbehalt.<br />

Die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu beschließende<br />

Ausschreibung ist in ihren Grundzügen dem Haupt- und<br />

Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.<br />

4. Der Kreis verpflichtet sich dem Grunde nach und unter<br />

dem Vorbehalt besonderer Beschlussfassung im Kreistag<br />

� zur Übernahme einer Kreisbürgschaft in Höhe<br />

der nicht durch die Förderung aus Landesmitteln<br />

gedeckten Investitionskosten und<br />

� zur vorübergehenden und sukzessive abnehmenden<br />

Bezuschussung der jährlich von der<br />

Hochtaunus-Kliniken gGmbH zu leistenden Zahlungen<br />

– insbesondere auch die Zwischenfinanzierungskosten<br />

für den auf eine Auszahlung über<br />

sechs Jahre ausgelegten Landeszuschuss.<br />

Die entsprechenden Beschlüsse werden zu gegebener<br />

Zeit – vor allem auch im Zusammenhang mit den<br />

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