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Reichhaltiges Vereinsleben in der AWO - Auf der Höhe

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Februar 2011 AUF DER HÖHE<br />

Seite 19<br />

DGHS-Patientenverfügung rund um die Uhr abrufbar<br />

(r) Die Menschen <strong>in</strong> Deutschland leben immer länger, dank des mediz<strong>in</strong>ischen Fortschritts<br />

und <strong>der</strong> besseren Lebensbed<strong>in</strong>gungen. Themen wie Tod und Sterben werden<br />

jedoch gern an den Rand gedrängt.<br />

Wie wichtig aber gerade hier Vorsorge ist,<br />

weiß je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Familie o<strong>der</strong> Bekanntschaft<br />

Menschen kennt, die sterben<br />

wollen, aber nicht dürfen. Um nicht selbst<br />

<strong>in</strong> diese Situation zu kommen, helfen das<br />

Verfassen e<strong>in</strong>er Patientenverfügung, das<br />

Ausstellen e<strong>in</strong>er Vorsorgevollmacht und<br />

e<strong>in</strong>er Betreuungsverfügung.<br />

Seit dem 1. September 2009 ist das Patientenverfügungsgesetz<br />

<strong>in</strong> Kraft. Ziel ist, den Patientenwillen<br />

im Krankheitsfall verb<strong>in</strong>dlich zu<br />

machen. Doch es gibt noch viele Probleme<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Patientenverfügung.<br />

Vor allem dann, wenn diese nicht auf die spezifische<br />

Behandlungssituation zugeschnitten<br />

o<strong>der</strong> zu unpräzise formuliert ist. Die<br />

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben<br />

e.V. (DGHS) bietet als Patientenschutzorganisation<br />

e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes Angebot an.<br />

Das be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e persönliche Betreuung<br />

und kompetente Beratung, e<strong>in</strong>e komplette<br />

Patientenschutzmappe, die H<strong>in</strong>terlegung <strong>der</strong><br />

Patientenverfügung, den Notfall-Ausweis<br />

und den Notfall-<strong>Auf</strong>kleber. H<strong>in</strong>zu kommt<br />

<strong>der</strong> Rechtsschutz für die Durchsetzung des<br />

Patientenwillens mittels Rechtsanwalt und<br />

vor Gericht.<br />

Als beson<strong>der</strong>en Service kann <strong>der</strong> elektronische<br />

Patientenschutzbrief <strong>der</strong> DGHS künftig<br />

rund um die Uhr weltweit im Internet abgerufen<br />

werden. Ermöglicht wird <strong>der</strong> Zugriff<br />

über das Internet mit Hilfe des DGHS-<br />

Notfall-Ausweises. Das ist e<strong>in</strong>e Karte im<br />

Scheckkartenformat (siehe Muster), die das<br />

Mitglied <strong>in</strong> <strong>der</strong> Brieftasche mit sich trägt.<br />

Die DGHS bietet mehr als professionellen<br />

Patientenschutz. Seit 30 Jahren kämpft sie<br />

dafür, dass das Leben für alle bis zuletzt<br />

human bleibt. Weitere Informationen www.<br />

dghs.de.<br />

Sterben – ke<strong>in</strong> Tabu<br />

(r) Bis <strong>in</strong> die 1970er Jahre war es üblich,<br />

e<strong>in</strong>e Sterbegeldversicherung abzuschließen,<br />

o<strong>der</strong> sie war bei <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

mit e<strong>in</strong>geschlossen.<br />

Man hat sich frühzeitig um se<strong>in</strong> Grab und<br />

se<strong>in</strong>en Grabste<strong>in</strong> gekümmert und die Angehörigen<br />

wussten, wie sich <strong>der</strong> Verstorbene<br />

se<strong>in</strong> Begräbnis wünscht. So haben viele<br />

für die letzte Lebensphase vorgesorgt. Die<br />

Gewissheit, würdig Abschied nehmen zu<br />

können, war für beide Seiten tröstlich.<br />

In Zeiten von Jugendwahn und zunehmen<strong>der</strong><br />

Individualisierung, Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Familienstrukturen, Kirchenaustritten<br />

und hohen beruflichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

wird das Thema Sterben oft verdrängt.<br />

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes<br />

Sterben e.V. (DGHS) setzt sich seit 30<br />

Jahren dafür e<strong>in</strong>, dass Sterben ke<strong>in</strong> Tabu<br />

und <strong>der</strong> Patientenwille auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten<br />

Lebensphase b<strong>in</strong>dend ist. Auch heute ist es<br />

wichtig, Vorsorge zu treffen, zum Beispiel<br />

mit e<strong>in</strong>er Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> DGHS und<br />

e<strong>in</strong>er sicheren Patientenverfügung.<br />

Seit dem 1. September 2009 ist das Patientenverfügungsgesetz<br />

<strong>in</strong> Kraft. Das bedeutet:<br />

Der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Patientenverfügung festgelegte<br />

Wille ist für alle Beteiligten verb<strong>in</strong>dlich. E<strong>in</strong><br />

weiterer positiver Schritt ist das BGH-Urteil<br />

vom 25. Juni 2010, das die Durchsetzung des<br />

Patientenwillens garantiert. Die DGHS hat<br />

mit dazu beitragen, dass auch <strong>in</strong> Deutschland<br />

die Voraussetzung für e<strong>in</strong> humanes Sterben<br />

geschaffen wurde.<br />

Was ist zu beachten? E<strong>in</strong>e Patientenverfügung<br />

sollte so konkret wie möglich abgefasst<br />

se<strong>in</strong>. Allgeme<strong>in</strong>e Angaben wie „ich möchte<br />

ke<strong>in</strong>e lebensverlängernden Maßnahmen“<br />

genügen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht. Die DGHS<br />

hat bereits vor Jahren e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle und<br />

sichere Patientenverfügung – das heißt<br />

Patientenschutzbrief mit Vorsorgevollmacht<br />

und Betreuungsverfügung – entwickelt.<br />

Ihren Mitglie<strong>der</strong>n steht sie beim Ausfüllen<br />

<strong>der</strong> Formulare beratend zur Seite. Der monatliche<br />

Beitrag beträgt 3,50 Euro. Weitere<br />

Informationen www.dghs.de.<br />

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