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Beteiligung von Beginn an! - Kindernet

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Lehrgänge für Helfer/innen in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

ab dem Fortbildungsjahr 2007/2008<br />

Nach dem Inkrafttreten des<br />

Oö. Kinderbetreuungsgesetzes am<br />

1. September 2007 werden ab<br />

dem Fortbildungsjahr 2007/2008<br />

erstmalig eigene Lehrgänge für<br />

Helfer/innen in Oö. Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

<strong>an</strong>geboten.<br />

Der Besuch eines solchen Lehrg<strong>an</strong>gs<br />

wird für sämtliche Helfer/innen, die in<br />

oberösterreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

beschäftigt sind, gesetzlich<br />

verpflichtend sein. Von der Fortbildungsstelle<br />

des Kindergarten- und Hortreferates<br />

werden in den nächsten Jahren<br />

Lehrgänge <strong>an</strong>geboten. Dadurch wird<br />

sichergestellt, dass sämtliche aktiv tätigen<br />

Helfer/innen bis zum Ablauf der Überg<strong>an</strong>gsfrist<br />

(1. September 2012) einen solchen<br />

Lehrg<strong>an</strong>g besuchen können.<br />

D<strong>an</strong>ach darf zur Hilfskraft nur bestellt werden,<br />

wer diese Grundausbildung bereits<br />

nachweist. Für Helfer/innen, die bereits<br />

eine Helfer/innenschulung beim BFI oder<br />

WIFI absolviert haben, entfällt die Verpflichtung<br />

zum Besuch des Lehrg<strong>an</strong>gs.<br />

Der Lehrg<strong>an</strong>g umfasst insgesamt 80<br />

Unterrichtseinheiten. Die Org<strong>an</strong>isation<br />

eines Praktikumsplatzes erfolgt durch die<br />

Teilnehmer/innen des Lehrg<strong>an</strong>gs selbst in<br />

Absprache mit den zuständigen Leitungen<br />

und Rechtsträgern der eigenen Einrichtung<br />

und jener Einrichtung, in der das<br />

Praktikum absolviert werden soll. Den<br />

Teilnehmer/inne/n wird empfohlen,<br />

sich gleich zu <strong>Beginn</strong> der<br />

Lehrgänge mit den <strong>an</strong>deren<br />

Kolleg/inn/en über Praktikumsmöglichkeiten<br />

auszutauschen und mit den<br />

zuständigen Leitungen und Rechtsträgern<br />

ein Praktikum zu vereinbaren. Das Praktikum<br />

ist möglichst so <strong>an</strong>zulegen, dass die<br />

40 UE geblockt absolviert werden können<br />

und alle Teilnehmer/innen des Lehrg<strong>an</strong>gs<br />

vor dem Termin für die Reflexion ihr Praktikum<br />

bereits absolviert haben.<br />

Über die Absolvierung der Praktikumszeit<br />

ist <strong>von</strong> den Rechtsträgern eine formlose<br />

Bestätigung <strong>an</strong> die/den jeweilige/n Helfer/in<br />

auszuhändigen.<br />

Diese Bestätigung ist<br />

11<br />

bei der Praktikums-<br />

Reflexion vorzulegen. Die<br />

Reflexion im Ausmaß <strong>von</strong> 4 UE<br />

gibt den Teilnehmer/innen die Möglichkeit,<br />

die eigenen Praxiserfahrungen zu<br />

reflektieren und einen Tr<strong>an</strong>sfer zwischen<br />

Theorie und Praxis herzustellen.<br />

Neben dem Lehrg<strong>an</strong>gs<strong>an</strong>gebot können<br />

die Helfer/innen wie bisher auch <strong>an</strong>dere<br />

pädagogisch relev<strong>an</strong>te Themen aus dem<br />

umf<strong>an</strong>greichen Fortbildungsprogramm<br />

auswählen.<br />

Mag. a Eva-Maria Mörtenhuber<br />

Lehrgänge für Helfer/innen

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