Beteiligung von Beginn an! - Kindernet
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Lehrgänge für Helfer/innen in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
ab dem Fortbildungsjahr 2007/2008<br />
Nach dem Inkrafttreten des<br />
Oö. Kinderbetreuungsgesetzes am<br />
1. September 2007 werden ab<br />
dem Fortbildungsjahr 2007/2008<br />
erstmalig eigene Lehrgänge für<br />
Helfer/innen in Oö. Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
<strong>an</strong>geboten.<br />
Der Besuch eines solchen Lehrg<strong>an</strong>gs<br />
wird für sämtliche Helfer/innen, die in<br />
oberösterreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
beschäftigt sind, gesetzlich<br />
verpflichtend sein. Von der Fortbildungsstelle<br />
des Kindergarten- und Hortreferates<br />
werden in den nächsten Jahren<br />
Lehrgänge <strong>an</strong>geboten. Dadurch wird<br />
sichergestellt, dass sämtliche aktiv tätigen<br />
Helfer/innen bis zum Ablauf der Überg<strong>an</strong>gsfrist<br />
(1. September 2012) einen solchen<br />
Lehrg<strong>an</strong>g besuchen können.<br />
D<strong>an</strong>ach darf zur Hilfskraft nur bestellt werden,<br />
wer diese Grundausbildung bereits<br />
nachweist. Für Helfer/innen, die bereits<br />
eine Helfer/innenschulung beim BFI oder<br />
WIFI absolviert haben, entfällt die Verpflichtung<br />
zum Besuch des Lehrg<strong>an</strong>gs.<br />
Der Lehrg<strong>an</strong>g umfasst insgesamt 80<br />
Unterrichtseinheiten. Die Org<strong>an</strong>isation<br />
eines Praktikumsplatzes erfolgt durch die<br />
Teilnehmer/innen des Lehrg<strong>an</strong>gs selbst in<br />
Absprache mit den zuständigen Leitungen<br />
und Rechtsträgern der eigenen Einrichtung<br />
und jener Einrichtung, in der das<br />
Praktikum absolviert werden soll. Den<br />
Teilnehmer/inne/n wird empfohlen,<br />
sich gleich zu <strong>Beginn</strong> der<br />
Lehrgänge mit den <strong>an</strong>deren<br />
Kolleg/inn/en über Praktikumsmöglichkeiten<br />
auszutauschen und mit den<br />
zuständigen Leitungen und Rechtsträgern<br />
ein Praktikum zu vereinbaren. Das Praktikum<br />
ist möglichst so <strong>an</strong>zulegen, dass die<br />
40 UE geblockt absolviert werden können<br />
und alle Teilnehmer/innen des Lehrg<strong>an</strong>gs<br />
vor dem Termin für die Reflexion ihr Praktikum<br />
bereits absolviert haben.<br />
Über die Absolvierung der Praktikumszeit<br />
ist <strong>von</strong> den Rechtsträgern eine formlose<br />
Bestätigung <strong>an</strong> die/den jeweilige/n Helfer/in<br />
auszuhändigen.<br />
Diese Bestätigung ist<br />
11<br />
bei der Praktikums-<br />
Reflexion vorzulegen. Die<br />
Reflexion im Ausmaß <strong>von</strong> 4 UE<br />
gibt den Teilnehmer/innen die Möglichkeit,<br />
die eigenen Praxiserfahrungen zu<br />
reflektieren und einen Tr<strong>an</strong>sfer zwischen<br />
Theorie und Praxis herzustellen.<br />
Neben dem Lehrg<strong>an</strong>gs<strong>an</strong>gebot können<br />
die Helfer/innen wie bisher auch <strong>an</strong>dere<br />
pädagogisch relev<strong>an</strong>te Themen aus dem<br />
umf<strong>an</strong>greichen Fortbildungsprogramm<br />
auswählen.<br />
Mag. a Eva-Maria Mörtenhuber<br />
Lehrgänge für Helfer/innen