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TAB Solingen 15.12.2008 - DIN 14675 Info

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Feuerwehr <strong>Solingen</strong> Seite 3 von 22Vorbeugender Brandschutz Stand: <strong>15.12.2008</strong>SD 37-3Technische Anschlussbedingungen (BMA)1 Allgemeines1.1 GeltungsbereichDiese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen(BMA) mit direkter Anschaltung an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG)der Feuerwehr der Stadt <strong>Solingen</strong>. Sie gelten für Neuanlagen sowie für Erweiterungen undÄnderungen bestehender Anlagen.Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA dieVoraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung vonFalschalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergänzen oder konkretisieren die unter Ziffer2.1 genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diesejedoch in bezug auf die technische Auslegung der BMA in keiner Weise ein.Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollender Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objektesowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und eineffektives Eingreifen ermöglichen.Mit dem Auftrag auf Anschaltung einer BMA an die ÜAG der Stadt <strong>Solingen</strong> erkennt derBetreiber der BMA diese Anschlussbedingungen verbindlich an und verpflichtet sich zu derenEinhaltung.Die Feuerwehr <strong>Solingen</strong> behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen,wenn einsatztaktische oder technische Bedingungen dies erforderlich machen.1.2 BetreiberUnmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung hat der Bauherr bei dem von der Feuerwehr<strong>Solingen</strong> beauftragten BetreiberSiemens Building Technologies GmbH & Co. OHGSBR RHR ESN FIS/SES AusführungKruppstr. 1645128 EssenTel.: 0201 816 - 3599Fax: 0201 816 - 3522einen Auftrag auf Anschaltung der Brandmeldeanlage auf die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungender Feuerwehr <strong>Solingen</strong> zu erteilen.

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