12.07.2015 Aufrufe

Fallbeispiel Feministische Sozialarbeit

Fallbeispiel Feministische Sozialarbeit

Fallbeispiel Feministische Sozialarbeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite des Mannes schlägt und (…) die Frau dann in ihrer Situation vielleichtnicht so ernst nimmt, wie das wie das angemessen wäre. (…)“ (IV 3, 10) 11Uneinigkeit herrscht auch in der Einschätzung über das Ausmaß der Gefährdung) der beteiligterKinder („Gefahr im Verzug“). So würden deren Traumatisierungen, welche mehrheitlicheinhergehen mit der Gewalttätigkeit gegenüber der Mutter, sei es durch eigene direkte Misshandlungoder indirekt, in Form einer Instrumentalisierung zur Durchsetzung bestimmter Interessen,seitens des Jugendamtes häufig unterschätzt (vgl. IV1, 5; zum Thema Post-Traumatic-Stress-Disorder vgl. Logar 2001, 179). Den Statistiken der Beratungsstelle nachgaben im Jahr 2003 52% und 2004 51% der Mütter minderjähriger Kinder an, dass ihre Kinderebenfalls von Gewalt mitbetroffen sind (vgl. Tätigkeitsberichte 2003, 36 und 2004, 54;vgl. dazu auch die Standard-Headline „Wieder Gewaltattacken auf Frauen. Neue Übergriffevor eigenen Kindern in Wien und der Steiermark“ sowie den Standard-Artikel: „Brutales Endezweier Beziehungen“, vom 02.08.06,1 und 6).Konstatiert Hagemann-White, dass einst die Frauenhausbewegung die Machtausübung desTäters betonte, die Kinderschutzbewegung hingegen dessen Ohnmacht (Hagemann-White2005, 15, zit. nach Heidrich/ Rohleder 2005, 212), so verweisen die Erzählungen über dieHaltung mancher JugendamtsmitarbeiterInnen darauf, dass nach wie vor weibliches undmännliches Gewalthandeln im Generationsverhältnis anders beurteilt wird als männliches imGeschlechterverhältnis. Dem zufolge wird Gewalt gegen Frauen in Ehe und heterosexuellenPaarbeziehungen als geringer zu verurteilendes Gewalthandeln angesehen als Gewalt gegenKinder seitens Erwachsener.4.3. Bedingungen für fachliches ArbeitenWenngleich finanziell abgesichert und räumlich gut ausgestattet - lediglich die comptertechnischeAusrüstung wird seitens der Mitarbeiterinnen als unzureichend beschrieben - siehtsich die Beratungsstelle – vor allem aufgrund permanent steigender Klientinnenzahlen sowieeiner Verschiebung der Beweggründe (multi-Problemlagen) deutlich mit zeitökonomischenProblemen konfrontiert. Die Tatsache, dass sich die Klientinnengruppen verändert haben,d.h. sich vermehrt Frauen an die Beratungsstelle wenden, die mit Armut konfrontiert sind,bedingt neue Anforderungen an die Praxis der Sozialen Arbeit: Die Konfrontation mit fehlendenökonomischen Ressourcen erschwert die Zielsetzungen, d.h. eine Förderung der Selbständigkeitder Klientinnen sowie eine Möglichkeit zur Befreiung aus Gewaltbeziehungen.Dazu eine Mitarbeiterin:11 D.h. die jeweilige Forderung nach Einhaltung des Prinzips der Parteilichkeit einzelner Sozialer Einrichtungenihrer spezifischen Zielgruppe gegenüber, kann sich zum Konfliktpunkt zwischen diesen undzum Nachteil für die ihre KlientInnen gestalten. Zu fragen ist jedoch, ob es tatsächlich in der alltäglichenPraxis tatsächlich so etwas wie ein Prinzip der Neutralität überhaupt gibt, geben kann und ob einsolches überhaupt wünschenswert ist. Anzumerken ist, dass gerade in Bereichen Sozialer Arbeit mitKlientinnen, die von einer Mißachtung und Verletzung ihrer Menschenrechte bedroht sind, wie z.B.von Gewalt betroffene und bedrohte Menschen, eine neutrale Haltung seitens der <strong>Sozialarbeit</strong>erinnenzum Zynismus würde, jegliche ethische Grundprinzipien sozialer Arbeit ad absurdum führen würde.(Anm. der AutorInnen)24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!