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Fallbeispiel Feministische Sozialarbeit

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4.4. Definition von FachlichkeitBislang wurde Fachlichkeit von den ProfessionistInnen selbst, intern im Verein bzw. im Teamder Beratungsstelle definiert. Diese konzentrierte sich auf die unmittelbare Arbeit mit derspezifischen Klientinnengruppe sowie auf feministische Zielsetzungen. Erworben aufgrundlangjähriger Praxis sowie in Auseinandersetzung mit internationalen Projekten und der aktivenTeilnahme an internationalen Fortbildungen, sowie einer themenzentrierten wissenschaftlichenAuseinandersetzung werden Standards und Fachlichkeit permanent erweitertund überprüft. Professionalität wird nicht als statische Größe, sondern als im Wandel befindlichund diskursiv verstanden. Für Fortbildungen steht den Mitarbeiterinnen ein Fortbildungsurlaubim Ausmaß von 72 Arbeitsstunden pro Jahr zu sowie eine Finanzierung in der Höhevon 363 Euro. Für die Teilnahme an internationalen Seminaren, sowohl im Interesse derbesseren Vernetzung, des Erfahrungsaustausches als auch der eigenen Fortbildung nehmendie Mitarbeiterinnen mitunter unbezahlten Urlaub und übernehmen persönlich die anfallendenKosten (vgl. IV 1, 17; IV 2, 18). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Bildungskarenz.Aufgrund der Tatsache, dass die Mitarbeiterinnen auf keinerlei Vorwissen und Vorkenntnisseim Bereich zurückgreifen konnten, sei– so eine Mitarbeiterin – die Gewaltarbeit zu Beginnvor allem ein „learning by doing“ gewesen, sowohl im Verein als auch in der Beratungsstelle:„Aber wir haben uns kontinuierlich entwickelt und professionalisiert. Die Konzepte der Frauenhausarbeit,der Betreuungsarbeit wurden ausgefeilt, die Teamarbeit hat sich professionalisiert.“(Interview Sieder, Tätigkeitsbericht 2004, 12) Denn so eine andere Interviewpartnerin:„Wir sind auch sehr offen für das Lernen, wir interessieren uns eigentlich auch für alles.“(IV 2, 13)2003 führte das Beratungsstellenteam eine Fragebogenaktion durch, welche einerseits anKlientinnen als auch an kooperierende Vereine und soziale Institutionen adressiert war. InFolge dieser Eigen-Evaluierung, welche auf überwiegend breites und positives Echos stieß,wurde die Vernetzungs- und Informationstätigkeit, insbesondere mit dem Wiener Jugendamtin Form eines einmal jährlich stattfindenden Austausches mit den Leitenden <strong>Sozialarbeit</strong>erInnender Jugendämter intensiviert. Auf Basis der Auswertung der Klientinnenbefragungwurden Standards für den Erstkontakt und die weiteren Beratungsgespräche festgesetzt (vgl.Tätigkeitsbericht 2004, 47-51). Aktuell werden Überlegungen im Hinblick auf die EntwicklungStandards für weitere Beratungsgespräche unternommen, diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen.(Tätigkeitsbericht 2004, 51)Geforderte Qualitätsnachweise seitens der Finanziers konzentrieren sich auf die Ausweisungeiner möglichst hohen Quote von Beratungen. Somit stehen interne Ansprüche an Fachlichkeitals inhaltliche Qualität externen Zielvorgaben einer Fachlichkeit als nachzuweisendeQuantität gegenüber, mitunter im Widerspruch zu den Grundprinzipen feministischer <strong>Sozialarbeit</strong>.Aufgrund einer Nichtanerkennung bzw. fehlender Resonanz seitens der Geschäftsführung,des Vorstands sowie der Finanziers auf die Bemühungen der Mitarbeiterinnen umeine Erweiterung der eigenen Fachlichkeit zeigen sich vor allem die bereits seit langem inder Beratungsstelle tätigen Mitarbeiterinnen enttäuscht, mitunter resigniert: „Es wird zwarimmer gesagt, man soll Fortbildungen nehmen, aber in Wirklichkeit hat es keinen Wert“. Fürdie Geschäftsführung wäre lediglich der Kostenfaktor von Fortbildungen von Interesse (vgl.28

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