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ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Bundesministerium für ...

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- 5 -2. Notwendige Ergänzungen2.1. zu: Beschreibung des VorhabensVerkehr/RaumordnungIm UVE-Bericht (S. 14ff) wird auf die Konformität des geplanten Vorhabens mitüberörtlichen Programmen eingegangen. Dazu finden sich u.a. folgende Aussagen:• UVE-Bericht S. 15: der Beitrag des ggstl. Straßenbauvorhabens „zu einem verbessertenZugang zum transeuropäischen Netz“;• Bericht Verkehr S. 13: „Da die Achse S6 – S36 – B317 innerhalb des österreichischenStraßennetzes eine Verbindungsfunktion zwischen dem Nordosten(Wien, niederösterreichischer Zentralraum) und dem Süden Österreichs (KärntnerZentralraum) darstellt, sind neben den lokalen und regionalen Auswirkungendes Ausbaus auch die überregionalen Aspekte einer transösterreichischenVerbindung zu betrachten. Durch den Ausbau der Semmering Scheitelstrecke,den Ausbau der S36 bzw. der S37 bis zur A2 in Klagenfurt ergibt sich in dennächsten Jahren eine attraktive Alternativroute zur A2-Südautobahn, wodurchgroßräumig Verkehr verlagert werden wird“.In diesem Zusammenhang ist die Auseinandersetzung hinsichtlich der Konformität desggstl. Vorhabens mit den Vorgaben des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention 1erforderlich, in dem festgehalten wird, <strong>das</strong>s die Vertragsparteien „auf den Bau neuerhochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr“ verzichten.Zudem ist bei der Betrachtung der Konformität des geplanten Vorhabens mitüberörtlichen Programmen zu berücksichtigen, <strong>das</strong>s mit einem „verbesserten Zugang“(UVE-Bericht S. 15 s.o.) nicht ausschließlich der Straßenverkehr gemeint sein muss.Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob durch die Errichtung der Straße räumlicheEntwicklungen im Bereich der Trasse zu erwarten sind. Es ist darzustellen, obentsprechende Vorkehrungen für eine geregelte oder erwünschte Entwicklunggetroffen werden, um negativen raumplanerischen Tendenzen (wie z.B. der<strong>An</strong>siedlung von Gewerbeparks „in der grünen Wiese“) entgegenzuwirken.VerkehrDie im Bericht Verkehr (S. 10) angeführten verkehrlichen Parameter zur Festlegungdes Untersuchungsrahmens beschränken sich auf <strong>das</strong> „System Straße“. WeitereParameter, die <strong>das</strong> gesamte Verkehrssystem beschreiben, sind darzustellen.Die Beurteilung der Qualität des Verkehrsflusses (= Level of Service, LOS) im BerichtVerkehr (S. 14) beschränkt sich allein auf den Zustand der Straße. Da die anderenTeilnehmer des Verkehrssystems in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt werden,wird <strong>das</strong> Gesamtbild zu Gunsten des Straßenverkehrs verzerrt. AlleVerkehrsteilnehmer sind entsprechend zu ergänzen.1 Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich „Verkehr“ (Protokoll Verkehr),BGBl. III Nr. 234/2002 i.d.g.F.

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