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ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Bundesministerium für ...

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- 2 - Darstellung des Untersuchungsrahmens Vollständigkeit der Unterlagen in Hinblick auf die inhaltlichen <strong>An</strong>forderungen des§ 6 Abs. 1 UVP-G 2000 Methodischer <strong>An</strong>satz zur Erstellung der UVE Nachvollziehbarkeit bei der Erstellung der DatenDem <strong>Bundesministerium</strong> für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,Referat Umweltbewertung, wurden folgende Unterlagen übermittelt:Box/Mappe/EinlageBOX 1 STRASSENBAULICHES OPERAT TEIL 11.1 Zusammenfassung1.2 Das Vorhaben – Projektgeschichte und Alternativen1.3 Grundlagen Verkehr1.5 Detaillagepläne Gesamtprojekt1.6 Lagepläne Einbauten1.7 Entwässerung1.8 Detaillängenschnitte S36 Hauptanlage1.9 Detaillängenschnitte AST und Nebenanlagen1.10 Querschnitte Hauptanlage1.11 Querschnitte <strong>An</strong>schlussstellen und Nebenanlagen1.12 Gestaltungskonzept ArchitekturBOX 2 STRASSENBAULICHES OPERAT TEIL 22.1 Bauphase und Materialbewirtschaftung2.2 Deponiestandorte2.3 Maßnahmenplanung2.4 Vorentwürfe Kunstbauwerke - Bereich KM 0,000 - 6,5002.5 Vorentwürfe Kunstbauwerke - Bereich KM 6,501 - 12,2022.6 GrundeinlösungBox 3 - Tunnelvorentwurf3.1 Tunnel Judenburg3.2 Tunnel Pöls3.3 Unterflurtrasse WöllBOX 4 UVE Zusammenfassung, Maßnahmen, Fachbeiträge: Siedlung, Lärm,Erschütterungen, Nutzungen4.1 UVE4.2 Mensch – Nutzungen: Land- und Forstwitschaft, Jagd, Wild, Fischerei4.3 Mensch – Siedlung, Erholung: Siedlungsraum, Raumentwicklung, Freitzeit u. Erholung, Sach-


- 4 -1. Generelle <strong>An</strong>merkungen zur UVEDie Unterlagen zur UVE sind insgesamt sehr gut strukturiert und enthalten in vielenBereichen umfassende Informationen zur Beurteilung der Umweltauswirkungen desgeplanten Vorhabens. Insbesondere werden die Ausführungen zu den FachbereichenOberflächengewässer, Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume als vollständigerachtet. Ebenfalls eine sehr gute Basis zur Beurteilung der Umweltauswirkungenbieten die Unterlagen zu den Bereichen Wald, Wildökologie, Geologie undHydrogeologie, zu denen nur geringfügige Ergänzungen erforderlich sind.Die Unterlagen zu den Bereichen Wald und Wildökologie enthalten äußerst guteErhebungen zum Ist-Zustand, auch die Maßnahmenplanung ist als besondersgelungen hervorzuheben. Im Fachbereich Oberflächengewässer wurde eine sehr guteMethodik gewählt.Die Schutzgüter Luft und Klima werden in den Unterlagen ausführlich und gutstrukturiert dokumentiert. Zu ergänzen sind Aussagen zur Luftschadstoffbelastung inden Jahren nach der Fertigstellung sowie zu Maßnahmen in der Bauphase.Die UVE ist in Bezug auf den Fachbereich Lärm inhaltlich umfassend sowieübersichtlich aufgebaut. Für die Nachvollziehbarkeit ist die UVE um eine medizinischeBeurteilung zu ergänzen, welche die schalltechnischen <strong>An</strong>nahmen bestätigt.Betreffend die Verwendung von Grenzwerten und der Projektierung von Maßnahmensind Ergänzungen erforderlich.Umfassendere Ergänzungen sind für die Bereiche Boden und Landwirtschaftnotwendig. Es fehlen wesentliche Grundlagen zum Ist-Zustand. Die Behandlung undBewertung des Ist-Zustands und der Auswirkungen weist Inkonsistenzen auf. Dievorgeschlagenen Maßnahmen sind mangelhaft und sehr unverbindlich formuliert.Alle Verkehrsuntersuchungen beschränken sich auf den motorisiertenIndividualverkehr. Es sind weitere verkehrliche Parameter, die <strong>das</strong> gesamteVerkehrssystem beschreiben, in die Berechnungen und Bewertungen einzubeziehen.Im Folgenden sind die für die jeweiligen Fachbereiche notwendigen Ergänzungen,untergliedert nach den gemäß § 6 UVP-G 2000 geforderten <strong>An</strong>gaben zurUmweltverträglichkeitserklärung, dargestellt.


- 5 -2. Notwendige Ergänzungen2.1. zu: Beschreibung des VorhabensVerkehr/RaumordnungIm UVE-Bericht (S. 14ff) wird auf die Konformität des geplanten Vorhabens mitüberörtlichen Programmen eingegangen. Dazu finden sich u.a. folgende Aussagen:• UVE-Bericht S. 15: der Beitrag des ggstl. Straßenbauvorhabens „zu einem verbessertenZugang zum transeuropäischen Netz“;• Bericht Verkehr S. 13: „Da die Achse S6 – S36 – B317 innerhalb des österreichischenStraßennetzes eine Verbindungsfunktion zwischen dem Nordosten(Wien, niederösterreichischer Zentralraum) und dem Süden Österreichs (KärntnerZentralraum) darstellt, sind neben den lokalen und regionalen Auswirkungendes Ausbaus auch die überregionalen Aspekte einer transösterreichischenVerbindung zu betrachten. Durch den Ausbau der Semmering Scheitelstrecke,den Ausbau der S36 bzw. der S37 bis zur A2 in Klagenfurt ergibt sich in dennächsten Jahren eine attraktive Alternativroute zur A2-Südautobahn, wodurchgroßräumig Verkehr verlagert werden wird“.In diesem Zusammenhang ist die Auseinandersetzung hinsichtlich der Konformität desggstl. Vorhabens mit den Vorgaben des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention 1erforderlich, in dem festgehalten wird, <strong>das</strong>s die Vertragsparteien „auf den Bau neuerhochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr“ verzichten.Zudem ist bei der Betrachtung der Konformität des geplanten Vorhabens mitüberörtlichen Programmen zu berücksichtigen, <strong>das</strong>s mit einem „verbesserten Zugang“(UVE-Bericht S. 15 s.o.) nicht ausschließlich der Straßenverkehr gemeint sein muss.Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob durch die Errichtung der Straße räumlicheEntwicklungen im Bereich der Trasse zu erwarten sind. Es ist darzustellen, obentsprechende Vorkehrungen für eine geregelte oder erwünschte Entwicklunggetroffen werden, um negativen raumplanerischen Tendenzen (wie z.B. der<strong>An</strong>siedlung von Gewerbeparks „in der grünen Wiese“) entgegenzuwirken.VerkehrDie im Bericht Verkehr (S. 10) angeführten verkehrlichen Parameter zur Festlegungdes Untersuchungsrahmens beschränken sich auf <strong>das</strong> „System Straße“. WeitereParameter, die <strong>das</strong> gesamte Verkehrssystem beschreiben, sind darzustellen.Die Beurteilung der Qualität des Verkehrsflusses (= Level of Service, LOS) im BerichtVerkehr (S. 14) beschränkt sich allein auf den Zustand der Straße. Da die anderenTeilnehmer des Verkehrssystems in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt werden,wird <strong>das</strong> Gesamtbild zu Gunsten des Straßenverkehrs verzerrt. AlleVerkehrsteilnehmer sind entsprechend zu ergänzen.1 Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich „Verkehr“ (Protokoll Verkehr),BGBl. III Nr. 234/2002 i.d.g.F.


- 6 -Bei den verwendeten Modellen ist die Transparenz und damit die erforderlicheNachvollziehbarkeit grundsätzlich nicht gegeben. Die Ergebnisse können lediglich inBezug auf Grundannahmen und Plausibilität geprüft werden. Eine plausibleBeschreibung des Modells ist zu ergänzen.Im Bericht Verkehr (S. 22) wird beschrieben, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> verwendete makroskopischeVerkehrsmodell VISUM sowohl Individual-, Öffentlichen- als auch Rad- undFußgeherverkehr berechnen kann. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur derStraßenverkehr modelliert wurde, obwohl <strong>das</strong> ggstl. Projekt auch Auswirkungen auf dieanderen Verkehrsteilnehmer haben wird. Entsprechende Ergänzungen sinderforderlich.Die Ergebnisse der Modellrechnung sind im Bericht Verkehr nicht nachvollziehbaraufbereitet. Ein übersichtlicher Vergleich der Verkehrsmengen in den verschiedenenVarianten ist zu ergänzen. Weiters ist die gewählte Einheit der angeführtenVerkehrsmengen (JDTV, Spitzenstunde, etc.) anzugeben.Die angeführte Bewertung des Verkehrszustands als „unbefriedigend/befriedigend“(UVE-Bericht, S. 32) gibt ausschließlich die Sicht des Straßenverkehrs wieder. DieSichtweise aller anderen Teilnehmer des Verkehrssystems ist zu ergänzen.Die Auswahl der als Grundlage zur Ermittlung der Verkehrsmengen im StraßenzugB 317-S 36-S 6 herangezogenen „relevanten“ Dauerzählstellen (vgl. Beilage VerkehrS. 8) ist zu begründen. Es ist außerdem anzugeben, warum nicht näher gelegeneZählstellen herangezogen wurden.2.2. Übersicht über die wichtigsten anderen geprüften LösungsmöglichkeitenWaldDie Aussagen zur Null-Variante (Fachbericht Forstwirtschaft, Kap. 7, S. 137; UVE-Bericht, S. 26f), insbesondere zur Veränderung der Immissionssituation und derdadurch bedingten Auswirkungen auf <strong>das</strong> Schutzgut Wald, sind in dieser kurzenAusführung nicht nachvollziehbar. Eine schlüssige Beschreibung des angesprochenenSzenarios ist zu ergänzen. Ein bloßer Verweis auf andere, der gegenständlichen UVEnicht beigeschlossenen Untersuchungen ist nicht ausreichend.2.3. zu: Beschreibung der möglicherweise vom Vorhaben erheblichbeeinträchtigten UmweltLandwirtschaftIn der Darstellung des Ist-Zustandes (Fachbericht Landwirtschaft, Boden, Kap. 4,S. 11ff) sind Betriebsformen, Viehzählungen, Betriebsgrößenstrukturen, Frucht- undKulturarten sowie die Flächennutzung tabellarisch dargestellt und in knapper Formverbal kommentiert. Informationen zu biologisch wirtschaftenden Betrieben, zumlandwirtschaftlichen Wegenetz, zu Ausweisungen von ÖPUL-Flächen und zu <strong>An</strong>gabenüber Dünge- und Spritzmitteleinsatz im Untersuchungsraum sind zu ergänzen und indie Bewertung des Ist-Zustands aufzunehmen.


- 7 -Boden/AltlastenDie Darstellung und Bewertung des Ist-Zustands beschränkt sich auf vier forstlicheStandorte, wiewohl im Untersuchungsraum auch landwirtschaftliche oder andereFlächen (Aubereiche) relevant sind. Die ausgewählten Standorte sind daher nichtrepräsentativ für den gesamten Untersuchungsraum. Die Auswahl ist fachlich zubegründen bzw. sind eine Darstellung und Bewertung der landwirtschaftlich oderanders genutzten Böden zu ergänzen. Ebenso ist eine generelle Übersicht der imUntersuchungsraum vorkommenden Bodentypen (wie etwa anhand der digitalenBodenkarte) und deren Eigenschaften sowie der aktuellen Nutzung anzuführen. DieseInformationen sind auch kartographisch darzustellen.Für die Beschreibung der Ist-Situation wurden die SteiermärkischenBodenschutzberichte 2 angeführt. Die Daten daraus sind darzulegen und gemeinsammit den im Zuge des Einreichprojektes durchgeführten Erhebungen in die Bewertungeinzubeziehen.Das im Fachbericht Landwirtschaft, Boden (S. 49) vorgestellte Bewertungsschemafindet leider keine nachvollziehbare <strong>An</strong>wendung bei der Bewertung des Ist-Zustands.Diese erfolgt unabhängig davon verbal-argumentativ. Das Bewertungsschema istnachvollziehbar zur <strong>An</strong>wendung zu bringen und die Bewertung der Sensibilitätdahingehend zu überarbeiten.Eine Darstellung der Bodenfunktionen, insbesondere der natürlichen Bodenfunktionenim Untersuchungsraum, sowie die Darstellung und Bewertung der Erosionsgefährdungaufgrund der Hanglagen der Trasse sind zu ergänzen. Ebenso sind die Bonitäten derlandwirtschaftlich genutzten Böden im Untersuchungsraum anzuführen und zubewerten.Die Diskussion der <strong>An</strong>wendungsbereiche des Bodenschutzprotokolls derAlpenkonvention 3 für <strong>das</strong> ggstl. Vorhaben, insbesondere betreffend die Artikel 11 und13, ist zu ergänzen.Aus den Unterlagen zur UVE geht nicht hervor, ob für den Bereich der Trasse und derunmittelbaren Umgebung eine Erhebung von Altlasten und Verdachtsflächen sowieAltablagerungen und Altstandorten bzw. die Erhebung der Standortgeschichtedurchgeführt wurde. Diesbezügliche Ergänzungen sind erforderlich.WaldIm Fachbeitrag Forstwirtschaft (Kap. 1.3.1, S. 13) wird im Rahmen der Festlegung desUntersuchungsraums auf eine mögliche Erweiterung des Untersuchungsraumes –u. a. hinsichtlich „projektbedingter Auswirkungen durch Luftschadstoffe“ –hingewiesen. Dies ist nicht verständlich und daher näher zu erläutern.2 Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landwirtschaftlich-Chemische Versuchs- undUntersuchungsanstalt (Hrsg.) (1988–1996): Steiermärkische Bodenschutzberichte (1988–1996). Amtder Steiermärkischen Landesregierung.3 Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz (ProtokollBodenschutz), BGBl. III Nr. 235/2002 i.d.g.F..


- 8 -2.4. zu: Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen desVorhabens auf die UmweltBodenBei der Darstellung der Flächenverluste wird der Schwerpunkt auf landwirtschaftlicheFlächen gelegt, welche in der Sensibilitätsbewertung fehlen. Im Gegensatz dazuwerden forstliche Flächen (verbale Beschreibung S. 51 letzte 2 Absätze, Tabelle 11),welche die Grundlage der Sensibilitätsbewertung darstellen, in die Betrachtung derFlächenverluste nicht einbezogen. Dies ist nicht nachvollziehbar. Die forstlichenFlächen sind in der Auswirkungsbeurteilung, die landwirtschaftlichen Flächen in derSensibilitätsbewertung zu ergänzen.Es ist klarzustellen, welche Flächen in Tab.12 des Fachberichts Landwirtschaft, Boden(S. 51) angesprochen werden.Die Bewertung der Auswirkungen durch Schadstoffeinträge ist mit Fakten und Zahlenzu belegen (Verkehrsprognosen: Dabei sind u.a. für die Bewertung wesentlicheKernaussagen aus dem zitierten Bericht (Scholler, 2004) zur Nachvollziehbarkeitanzuführen.) Mögliche Kontaminationen durch neue Schadstoffe wie Platin ausKatalysatoren sind in den Prognosen zu berücksichtigen.Eine Darstellung der Auswirkungen auf die Bodenfunktionen, insbesondere auf dienatürlichen Bodenfunktionen im Untersuchungsraum ist zu ergänzen und in dieBewertung mit einzubeziehen.Wildökologie/JagdIn Kapitel 4 „Darstellung der zu erwartenden negativen und positiven Auswirkungen“wird unter dem Punkt „Lebensraumstörung“ der potenzielle Uhu-Brutplatz amFalkenberg angesprochen. Dazu wird u.a. festgehalten, <strong>das</strong>s dieser „im Bereich überdem Tunnel liegt“ (Kap. 4, S. 71), weshalb die Wirkungsintensität als gering bewertetwird. Diese Einschätzung ist ohne nähere Begründung nicht nachvollziehbar. Da essich beim Uhu um eine störungssensible Art des <strong>An</strong>hang I der Vogelschutzrichtliniehandelt, die besonderem Schutz unterliegt, und die Felsregion im Bereich desgeplanten Tunnelportals "wahrscheinliche Uhu-Brutplätze" beherbergt (S. 44), istsowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase zu prüfen und plausibel zu begründen,ob <strong>das</strong> Brutverhalten des Uhus negativ beeinflusst wird.GrundwasserDie UVE ist hinsichtlich Geologie und Hydrogeologie gut und nachvollziehbarausgeführt. Es sind jedoch die zu erwartenden Auswirkungen in Bezug auf die<strong>An</strong>forderungen des § 30c Wasserrechtsgesetzes (Umweltziele für Grundwasser)darzustellen und bei der Bewertung zu berücksichtigen. Dies betrifft v.a. die Frage, obsich der Zustand des Grundwasserkörpers verändern wird (chemisch und/oderquantitativ).In den Unterlagen wird die zu erwartende Erhöhung des Chloridgehalts imGrundwasser infolge Straßensalzung im Winter angesprochen und alsumweltverträglich eingestuft. Diese Beurteilung kann jedoch nicht nachvollzogenwerden, da eine Frachtberechnung nicht beigelegt ist, welche als Grundlage für einesolche Beurteilung dienen würde. Diese Berechnung ist zu ergänzen.


- 9 -LandwirtschaftEs ist darzustellen welche Auswirkungen <strong>das</strong> Vorhaben auf die landwirtschaftlichenStrukturen hat, da immerhin Flächen in der Größe von vier Vollerwerbsbetrieben imTalraum verloren gehen werden.Die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion durch Schadstoffeinträge(Staub,…) während der Bau- und Betriebsphase sind zu ergänzen und in dieBewertung einzubeziehen.Bei der Darstellung der zu erwartenden negativen und positiven Auswirkungen(Kap. 5, S. 51ff) ist unter dem Unterkapitel „Flächenzerschneidung“ eine Liste derFlächengrößen von Böschungen und Restflächen angeführt. Diesen Zahlenwerten istaber weder angefügt wie viele landwirtschaftliche Betriebe vonZerschneidungseffekten betroffen sind, noch sind diese einer Nutzung zugewiesen.Aus den Flächenangaben (in ha) wurde ein Mittelwert gebildet und dieSchlussfolgerung gezogen, <strong>das</strong>s die Zerschneidung „angesichts der durchschnittlichenBetriebsgrößen vertretbar“ ist. Dies stellt aus fachlicher Sicht eine unzulässigeVerallgemeinerung dar. In diesem Zusammenhang ist zu ergänzen, welche und wieviele landwirtschaftliche Flächen bzw. Betriebe von Flurzerschneidungen betroffensind (Lage, Größe und Verteilung der Flächen) und in wieweit es zu Beeinträchtigungder Bewirtschaftbarkeit und des landwirtschaftlichen Wegenetzes kommt.Die Darstellungen in Kapitel „Verbleibende Auswirkungen, Restbelastungen“ sind zukursorisch und daher nicht plausibel und nachvollziehbar (S. 58). Aufbauend auf demzu überarbeitenden Ist-Zustand (siehe unter Punkt 2.3) sind die verbleibendenAuswirkungen unter Berücksichtigung von verbindlich vorgesehenen konkretisiertenMaßnahmen (siehe unter Punkt 2.5) zu beschreiben und zu bewerten.LuftDie Prognose der Luftschadstoffbelastung wird im Fachbereich Luft (Einlage 5.4.2) für<strong>das</strong> Jahr 2020 durchgeführt. Unklar ist, ob es im Zeitraum zwischen der Fertigstellungdes Vorhabens und dem Jahr 2020 nicht zu einer höheren Schadstoffbelastungkommen könnte. Dies deshalb, da die spezifischen Abgasemissionen – insbesondereauch die primären NO 2 -Emissionen – in den nächsten Jahren noch auf einem höherenNiveau als im Jahr 2020 sein werden. Es ist daher die Luftschadstoffbelastung für dengenannten Zeitraum zu berechnen; bei unzulässigen Grenzwertüberschreitungen sindMaßnahmen vorzusehen.LärmIn der UVE wird angeführt, <strong>das</strong>s eine humanmedizinische Beurteilung sowohl für dieBau- als auch für die Betriebsphase erfolgt. Die UVE ist um dieses Gutachten zuergänzen.


- 11 -Wildökologie/JagdAls Maßnahme zur Vermeidung von wildökologischen Störungen durch Licht und Lärm"während der Morgen-, Abend- und Nachstunden" werden laut <strong>An</strong>gaben imFachbericht Wildökologie und Jagdbetrieb (Kap. 5, S. 113) die Bauarbeiten in denFreistreckenabschnitten auf die Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr beschränkt. DieseMaßnahme ist jedoch nicht geeignet, Störungen der vorkommenden Schalenwildarten(Rehwild; Rotwild als Wechselwild) zu vermeiden, da deren Äsungsrhythmenvorwiegend bei Dämmerung statt finden. Wenn die Vermeidung von Störungen desSchalenwildes <strong>das</strong> Ziel der betreffenden Maßnahme darstellt, dann ist eineVerkürzung der Bauzeiten (von nach Sonnenaufgang bis vor Sonnenuntergang) vorzusehen;andernfalls ist diese Maßnahme zum Schutz des Schalenwildes nichtwirksam und eine Begründung der getroffenen Maßnahme anzuführen.LuftIm Fachbereich Luft (Einlage 5.4.2) und in der Umweltverträglichkeitserklärung wirdwährend der Bauphase für den Bereich Rothenturm eine NO 2 -Belastung über demGrenzwert für den Jahresmittelwert nicht ausgeschlossen. Im Unterschied zumBereich Pichl werden aber keine Maßnahmen verbindlich festgelegt sondern lediglichmögliche Maßnahmen aufgelistet. Dies ist nicht nachvollziehbar, es sind daher auchfür den Bereich Rothenturm verbindliche Maßnahmen vorzusehen, mit denen eineEinhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden kann.Luft/KlimaDurch <strong>das</strong> Vorhaben kommt es verglichen mit der Nullvariante zu höheren Emissionenan NOx, PM10 und CO 2 . Obwohl aufgrund der relativ geringen Vorbelastung imUntersuchungsgebiet keine Grenzwertüberschreitungen gemäß IG-L prognostiziertwerden, sind zur Erreichung anderer Umweltqualitätsziele, wie z.B. imEmissionshöchstmengengesetz-Luft oder im Kyoto-Protokoll festgelegt, Maßnahmen(wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) vorzusehen, die einen <strong>An</strong>stieg derEmissionen dieser Luftschadstoffe verhindern.LärmIn der UVE wird im Fachbeitrag Baulärm die Förderung von passiven Maßnahmenbeschrieben (LS-Fester, Schalldämmlüfter), da in einigen Fällen aktiver Schutz nichtmöglich ist. Es ist anzugeben, wie sichergestellt werden kann, <strong>das</strong>s diese Förderungenvon den direkt betroffenen <strong>An</strong>rainern in <strong>An</strong>spruch genommen werden und dieerwähnten passiven Maßnahmen zum Einsatz kommen.Bei den schalltechnischen Berechnungen wird davon ausgegangen, <strong>das</strong>s LKW imZeitraum von 22 bis 5 Uhr die Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß Straßenverkehrsordnungvon 60 km/h einhalten. In der UVE ist anzuführen, wie die Einhaltungder Geschwindigkeit sichergestellt wird.


- 12 -Im „Technischen Bericht Betrieb“ (4/4/1, Kapitel 10.1.4.) wird angeführt, <strong>das</strong>s bei denschalltechnischen Berechnungen von der Verwendung einer lärmarmen Split-Mastix-Asphaltdeckschicht (LSMA) ausgegangen wird. Es ist in der UVE vorgesehen, <strong>das</strong>svor Freigabe des Betriebes eine Prüfung der schalltechnischen Eigenschaften dieserDeckschicht gemäß den <strong>An</strong>forderungen an SMA/LSMA durchzuführen ist. Es istanzugeben, wie bei Nichteinhaltung der <strong>An</strong>forderungen verfahren wird.2.6. Allgemein verständliche ZusammenfassungDie „Allgemein verständliche Zusammenfassung“ (1.1.3) beinhaltet einige technischeund naturwissenschaftliche Fachbegriffe. Es kann nicht davon ausgegangen werden,<strong>das</strong>s Begriffe wie beispielsweise „relikte Altarme“, „geologisch stark tektonisiertemGebirge“, „leicht reliefierte […] Talboden“, „hohe Reliefenergie“ (S. 7, 14, 22, 25) vonNicht-Fachleuten verstanden werden. Die „Allgemein verständlicheZusammenfassung“ sollte jedoch insbesondere dieser Gruppe einen Überblick über<strong>das</strong> Vorhaben und dessen Umweltauswirkungen verschaffen. Die „Allgemeinverständliche Zusammenfassung“ (1.1.3) ist daher hinsichtlich ihrer sprachlichenVerständlichkeit zu überarbeiten.3. Empfehlungen3.1. zu: Beschreibung des VorhabensRaumordnung/VerkehrEs wird oft darauf hingewiesen (UVE-Bericht S. 27), <strong>das</strong>s der Ausbau der S 36 für die„Intensivierung der Wirtschaftsräume“ unbedingt notwendig ist. Dabei ist allerdings zuberücksichtigen, <strong>das</strong>s eine zukunftsträchtige und nachhaltige Intensivierung nicht alleinauf den Straßenverkehr setzen, sondern Alternativen dazu anbieten sollte.3.2. zu: Beschreibung der möglicherweise vom Vorhaben erheblichbeeinträchtigten UmweltWildökologie/JagdDie fehlende Kartenlegende der Kartenbeilage "Wildschäden laut ErhebungFachbeitrag Forstwirtschaft" (Einlage 4.2.8) beeinträchtigt die Nachvollziehbarkeit derdargestellten Informationen und sollte im Sinne der Vollständigkeit ergänzt werden.Für den Leser/die Leserin wäre eine zusätzliche Seitenangabe zu den <strong>An</strong>gaben derTabellen- und Abbildungsnummern im Fließtext hilfreich, weil tw. auf Tabellenverwiesen wird, die erst 30 Seiten nach dem Zitat im Text angeführt sind (z. B. S. 13:Verweis auf Tabelle 3-7, S. 51: Abbildung 3-7).


- 13 -WaldDie zahlreichen GIS-Karten verschaffen einen raschen Überblick über Sachverhalte.Detaillierte Informationen sind aber v.a. bei den in A4-Format abgebildeten Karten(Fachbericht Forstwirtschaft, ab S. 45) nur sehr schwer zu entnehmen. Zur besserenVerständlichkeit sollten daher die Karten überarbeitet werden.BodenIn Tab. 11 des Fachberichts Landwirtschaft, Boden (S. 51) sollte zur ausreichendenNachvollziehbarkeit klargestellt werden, ob mit den angeführten <strong>An</strong>gaben Hektar oderProzent gemeint sind.3.3. zu: Beschreibung der Maßnahmen zu Vermeidung oder Verminderungwesentlicher nachteiliger AuswirkungenLärmBezüglich der Tunnelsprengarbeiten wird im „Technischen Bericht Baulärm“ (4/4/12)unter dem Kapitel „Beweissicherung“ angeführt, <strong>das</strong>s eine Überprüfung derrechnerisch ermittelten Schallimmissionen zu Beginn des Tunnelbaus erfolgt. Es sollteals Maßnahme vorgesehen werden, <strong>das</strong>s ohne positive Prüfung derSchallimmissionswerte die Sprengungen nur tagsüber durchgeführt werden.Bezüglich der Änderung im bestehenden Straßennetz erfolgt eine Darstellung derLärmimmissionen für den Teilausbau (S 36 ohne S 37) und für einenImmissionsabstand von 25 Metern von der Straßenachse. Die Auswirkungen derLärmimmissionen im Straßennetz sollten jedenfalls auch für den Vollausbau (S 36 plusS 37) und auch in größeren Distanzen von der Straßenachse dargestellt werden.gemäß § 6 Abs. 2 Z 32 UKGDr. Karl Kienzl

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