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ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Bundesministerium für ...

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- 7 -Boden/AltlastenDie Darstellung und Bewertung des Ist-Zustands beschränkt sich auf vier forstlicheStandorte, wiewohl im Untersuchungsraum auch landwirtschaftliche oder andereFlächen (Aubereiche) relevant sind. Die ausgewählten Standorte sind daher nichtrepräsentativ für den gesamten Untersuchungsraum. Die Auswahl ist fachlich zubegründen bzw. sind eine Darstellung und Bewertung der landwirtschaftlich oderanders genutzten Böden zu ergänzen. Ebenso ist eine generelle Übersicht der imUntersuchungsraum vorkommenden Bodentypen (wie etwa anhand der digitalenBodenkarte) und deren Eigenschaften sowie der aktuellen Nutzung anzuführen. DieseInformationen sind auch kartographisch darzustellen.Für die Beschreibung der Ist-Situation wurden die SteiermärkischenBodenschutzberichte 2 angeführt. Die Daten daraus sind darzulegen und gemeinsammit den im Zuge des Einreichprojektes durchgeführten Erhebungen in die Bewertungeinzubeziehen.Das im Fachbericht Landwirtschaft, Boden (S. 49) vorgestellte Bewertungsschemafindet leider keine nachvollziehbare <strong>An</strong>wendung bei der Bewertung des Ist-Zustands.Diese erfolgt unabhängig davon verbal-argumentativ. Das Bewertungsschema istnachvollziehbar zur <strong>An</strong>wendung zu bringen und die Bewertung der Sensibilitätdahingehend zu überarbeiten.Eine Darstellung der Bodenfunktionen, insbesondere der natürlichen Bodenfunktionenim Untersuchungsraum, sowie die Darstellung und Bewertung der Erosionsgefährdungaufgrund der Hanglagen der Trasse sind zu ergänzen. Ebenso sind die Bonitäten derlandwirtschaftlich genutzten Böden im Untersuchungsraum anzuführen und zubewerten.Die Diskussion der <strong>An</strong>wendungsbereiche des Bodenschutzprotokolls derAlpenkonvention 3 für <strong>das</strong> ggstl. Vorhaben, insbesondere betreffend die Artikel 11 und13, ist zu ergänzen.Aus den Unterlagen zur UVE geht nicht hervor, ob für den Bereich der Trasse und derunmittelbaren Umgebung eine Erhebung von Altlasten und Verdachtsflächen sowieAltablagerungen und Altstandorten bzw. die Erhebung der Standortgeschichtedurchgeführt wurde. Diesbezügliche Ergänzungen sind erforderlich.WaldIm Fachbeitrag Forstwirtschaft (Kap. 1.3.1, S. 13) wird im Rahmen der Festlegung desUntersuchungsraums auf eine mögliche Erweiterung des Untersuchungsraumes –u. a. hinsichtlich „projektbedingter Auswirkungen durch Luftschadstoffe“ –hingewiesen. Dies ist nicht verständlich und daher näher zu erläutern.2 Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landwirtschaftlich-Chemische Versuchs- undUntersuchungsanstalt (Hrsg.) (1988–1996): Steiermärkische Bodenschutzberichte (1988–1996). Amtder Steiermärkischen Landesregierung.3 Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz (ProtokollBodenschutz), BGBl. III Nr. 235/2002 i.d.g.F..

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