Download: Mieter Info 2011 - Gemeinnützige Baugenossenschaft eG
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Bagatellschäden immer melden !<br />
iele <strong>Mieter</strong> meinen es gut und<br />
Vwollen helfen, Kosten zu<br />
sparen, indem Sie den Handwerker,<br />
der in der Nachbarwohnung zu tun<br />
hat, ansprechen und bitten, bei ihnen<br />
einen Bagatellschaden gleich<br />
mit zu beheben.<br />
So weit - so gut.<br />
Nur, wenn sich dann später<br />
herausstellt, dass der Bagatellschaden<br />
gar keiner ist und die<br />
Rechnung über € 55,00 liegt, wer<br />
zahlt dann die Zeche ?<br />
Immer der <strong>Mieter</strong>, es sei denn, er hat<br />
die Genossenschaft im Vorfeld<br />
darüber informiert, dass der<br />
Handwerker bei ihm einen<br />
Bagatellschaden behoben hat.<br />
15<br />
Im Regelfall weist der Handwerker<br />
den <strong>Mieter</strong> darauf hin, dass er ohne<br />
Auftrag der Genossenschaft nicht<br />
tätig werden darf, es sei denn, der<br />
<strong>Mieter</strong> bezahlt die Rechnung, z.B.<br />
bei einem Privatauftrag.<br />
Aber der Handwerker hat ja einen<br />
Tagesplan, den er einhalten muss, so<br />
dass in der Regel ein neuer Termin<br />
vereinbart werden muss.<br />
Doch bei einem Austausch einer<br />
Dichtung z.B. wird schon mal die<br />
Ausnahme gemacht.<br />
Darum, liebe <strong>Mieter</strong>, i m m e r die<br />
Genossenschaft über jeden noch so<br />
kleinen Schaden informieren, dann<br />
gibt es auch hinterher keine<br />
Meinungsverschiedenheiten, wer<br />
denn letztendlich die Rechnung<br />
zahlen muss.