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Ausschreibung - Reservistenkameradschaft Limburg

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D:\_Daten-01\Befehl Schulschießen 2010-11-20.doc\Page 3 of 20 Pages- übernehmen vor dem Schießen den zugewiesenen Schießstand, überprüfenordnungsgemäßen Zustand und übergeben den Stand nach dem Schießen in gleichemZustand an den Schießbahnwart.- melden festgestellte Schäden und Mängel unverzüglich an Gesamtleitenden undSchießbahnwart.- stellen den Schießbetrieb des betreffenden Standes ein, bei Schäden und Mängel, die dieSicherheit beeinträchtigen und nicht sofort behobenen werden können.- sind für die innere Sicherheit ihres Schießstandes verantwortlich und achten auf dieEinhaltung der Sicherheitsbestimmungen gem. ZDv 44/10.- sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens und für das Einhalten derSicherheitsbestimmungen auf der StOSchAnlage und auf den Schießständenverantwortlich.- Lassen durch die Aufsichten beim Schützen vor der Schussabgabe den richtigen Sitz desGehörschutzes prüfen.- stellen sicher, dass Personal in der Anzeigedeckung grundsätzlich Gefechtshelm trägt.- lassen auftretenden Störungen an Waffen gem. Waffenvorschriften beseitigen.- stellen das Tragen des Gehörschutzes gemäß ZDv 44/10, Nr. 1011 im eigenenVerantwortungsbereich sicher.- lassen vor Beginn des Schießen die rote Flagge am Flaggenmast Tor hochzuziehen.- achten darauf, dass beim Einbau von Scheiben Strom ausgeschaltet ist.- achten darauf, dass bei Reparaturen am Kommandopult und den Klappfallscheiben diesenur vom Schießbahnwart durchgeführt werden.- lassen jede Schulschießübung vor den Soldaten durch die Ausbilder schießen.- Tragen nach dem Schießen unaufgefordert verschossenen Munition getrennt nach Art undMenge im ausliegende Nachweisformular beim Schießbahnwart ein.- achten auf Einhaltung der ZDv 3/12, Anlage 6/1 "Schießen mit Handwaffen im Rahmender militärischen Förderung".(4) OTL DILLMANN, eingeteilt als Gesamtleitender- ist verantwortlich als Gesamtleitender für Anlage, Vorbereitung und Durchführung derDienstlichen Veranstaltung.- ist verantwortlich für die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben.- führt vor Beginn des Schießens Einweisung in die Sicherheitsbestimmungen mitSicherheitsbelehrung durch und weist Teilnehmer in Ablauf des Schießens sowie derschießbegleitenden Ausbildung ein.- überwacht ordnungsmäßigen Ablauf der Dienstlichen Veranstaltung.- führt vor und nach dem Schießen Belehrung von Führungs- und Funktionspersonal sowieschießender Abteilung über mögliche Folgen von unerlaubter Aneignung von Waffen undMunition sowie deren Teilen durch.- Belehrt zum Beginn der DVag Führungs- und Funktionspersonal sowie schießendeAbteilung über das Verbot zum Mitführen von privaten Waffen und Munition.- lässt Waffen und Gerät ist mittels Materialausgabeliste an die einzelnen Leitenden vonSchießen übergeben.- ist vor, während und nach Ausbildungsvorhaben verantwortlich für ein sorgfältigesfestzustellen und kontrollieren der Vollzähligkeit an Waffen sowie Munition undSprengstoff, hierbei ist auch der Nachweis des Verbrauchs zu kontrollieren.Bei einem möglichen Fehl hat die Ermittlung von Verbleib und Täter Vorrang vor derAusbildung. Darüber hinaus ist der OffzFü LKdo HESSEN ist hierüber unverzüglich zuinformieren.(5) OStFw FUCHS, eingeteilt als Stellvertreter des Gesamtleitenden und Führer schießende Abteilung- ist Vorgesetzter aufgrund besonderer Anweisung (VVO § 5, Abs. 1).- unterstützt Gesamtleitenden in Anlage und Vorbereitung des gesamtenAusbildungsvorhabens.- ist verantwortlicher Führer für die militärische Sicherheit gem. § 2 UZwGBw auf derStandortschießanlage HIRSCHBERG wozu ihm die Ausübung von Sicherheitsaufgaben,gem. ZDv 14 /9 Teil B 1 Nr. 3 übertragen wird.- wertet gesonderte "Anweisung für die Sicherung der Standortschießanlage Hirschbergwährend des Schießens" aus und stellt Einhaltung und Umsetzung dieser Anweisungsicher.- 3 -

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