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Ausschreibung - Reservistenkameradschaft Limburg

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D:\_Daten-01\Befehl Schulschießen 2010-11-20.doc\Page 9 of 20 Pages(3) Kreiskassenwart RHEINGAU-HESSEN-NASSAU- übernimmt Kosten der Truppenverpflegung für aktive Soldatinnen und Soldaten sowiefördernde Mitglieder des VdRBw und rechnet diese mit LKdo HESSEN, FwRes LIMBURG/ DIEZ ab.- übernimmt Kosten für den Kauf von Medaillen, Weihnachtsgänsen und Puten, gem.<strong>Ausschreibung</strong> für das Jahresabschlußschießen.T./ - rechnet ab und legt vor, Gesamtkostenabrechnung an nächster Kreisvorstandssitzung.(4) VdRBw, KrsOrgLtr RHEINGAU-HESSEN-NASSAU wird gebeten- Veranstaltungsvorhaben zu unterstützen sowie DVag-Unterlagen, Teilnehmermeldungenund sonstige notwendige Meldungen an LKdo HESSEN, FwRes LIMBURG / DIEZweiterzuleiten.- alle RK Vorsitzenden innerhalb der KrsGrp RHEINGAU-HESSEN-NASSAU übergeplantes Ausbildungsvorhaben zu informieren und eine Kopie derVeranstaltungsausschreibung zu übersenden.- eingeteiltem Führungs- und Funktionspersonal eine Kopie dieser Anweisung zuübersenden.- Medaillen, gem. abgestimmter <strong>Ausschreibung</strong> für das Jahresabschlußschießen zubeschaffen und am Tag der DVag auf StOSchAnl HIRSCHBERG zuzuführen.(5) LogRgt 46 wird gebetenSchießvorhaben materiell gem. Anforderung LKdo HESSEN, FwRes LIMBURG / DIEZ zuunterstützen und Abstimmung der Materialgestellung zwischen LogRgt 46 und NschBtl 462vorzunehmen.(6) NschBtl 462 wird gebetenSchießvorhaben materiell gem. Anforderung LKdo HESSEN, FwRes LIMBURG / DIEZ zuunterstützen.e) Sicherheit und Verhalten auf der Standortschießanlage(1) Militärische Sicherheit und Torposten- Die Standortschießanlage ist ein militärischer Sicherheitsbereich gem. § 2 UZwGBW undals solcher durch Ausschilderung gekennzeichnet. Unbefugtes Betreten sowie dasAneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten;- Der eingeteilte Torposten nimmt Sicherheitsaufgaben gem. ZDv 14/9 Teil B 1 Nr. 3 warund hat während des Schießens den Zugang zur StOSchAnl gegen unbefugtes Betretenzu sichern sowie Ausführung oder Fortsetzung von Strafen gegen Angehörige derBundeswehr oder der verbündeten Streitkräfte sowie gegen militärische Anlagen,Einrichtungen oder Gegenstände der Bundeswehr und gegen die militärischeGeheimhaltung im Bereich StOSchAnl zu verhindern;- Der Torposten hält das Tor zur StOSchAnl geschlossen und führt bei allen Personen, diedie Anlage betreten wollen, die Personen- und Kraftfahrzeugüberprüfung gemäßZDv 10/6, Kap, 8 bis 12 durch. Im Zweifelsfall entscheidet der Leitende über dieZutrittsberechtigung.(2) Verhalten und Verbote auf der Standortschießanlage- Verschuss von Gefechtsmunition mit Leuchtspur.- Anschlag- und Zielübungen in den Schießständen (außer Probeanschlägen in denStellungen).- die Mitnahme von Exerzier- und Manöverpatronen.- die Verwendung von Hartzielen (Panzerplatten, Flaschen, Steinen, Tontauben u.ä.).- das Betreten der Wälle.- das Befahren der Standfläche mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Fahrzeuge derGeländebetreuung und von der Standortschießanlage bereitgestellten Transportmitteln fürGerät.- der Aufenthalt der schießenden Abteilung auf der Standfläche.- das Betreten und Verlassen der Anzeigedeckung ohne Befehl des Leitenden.- das Betreten und Verlassen der Anzeigedeckung auf einem anderen als dem dafürvorgesehenen Weg.- das Schanzen und Ausheben von Deckungen oder Kampfständen.- unbefugtes Arbeiten an den elektrischen und mechanischen Scheibengeräten;- das Wegwerfen und Liegenlassen von Papier, Munitionsverpackungen,Reinigungsdochten usw.- 9 -

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