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Praxishandreichung Migrationsspezifische ... - KUMULUS-PLUS

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tig verstärkende Diskriminierung entstehen – dieHerausforderung der migrationsspezifischen beschäftigungsorientiertenBeratung besteht darin,dies zu durchbrechen. Das gelingt allerdings nicht,indem Ratsuchende möglichst schnell in eineBerufstätigkeit vermittelt werden, deren Niveaueiner bisherigen Beschäftigung entspricht odersogar noch darunter liegt. Bei Beratungen durchAgenturen für Arbeit und ARGEn, JobCenter oderOptionskommunen kommt hinzu, dass Arbeitsloseauf Leistungen angewiesen sind, so dass die beschäftigungsorientierteBeratung letztendlich ineinem Zwangskontext stattfindet. Beraterinnenund Berater, die gezwungen sind, Leistungsmissbrauchspräventionzu betreiben und gegebenenfallsSanktionen verhängen müssen, werden kaumals kooperativer Gesprächpartner akzeptiert. Siewerden oft auch selbst den Blick kaum frei haben,um alle Optionen beruflicher Weiterbildungoder berufliche Neuorientierung zu betrachten.Eine nachhaltige Re-Integration in den erstenArbeitsmarkt macht oft Qualifizierungen erforderlich.Beraterinnen und Berater stehen dannvor der Herausforderung, Arbeitlose für eine Bildungsinvestitionzu gewinnen. Bei Menschen,die wenig erfolgserfahren sind, daher Versagensängstehaben und zudem während dieser für siezweifelhaften Bildungsphase womöglich nochEinbußen eines ohnehin geringen Einkommens inKauf nehmen müssen, ist das keine leichte Aufgabe.Dies ist zwar nicht migrationsspezifisch, dochergibt sich die Spezifik daraus, dass Migrantinnenund Migranten häufiger vor solchen Herausforderungenstehen. Auch die Suche nach fachlich geeignetenMaßnahmen, die eine erfolgreiche Qualifizierungsteilnahmeauch mit der ZweitspracheDeutsch ermöglichen, fällt ins Ressort von migrationsspezifischenBeraterinnen und Beratern.Solche Maßnahmen sind häufig weder die zeitsparendstenoch die billigste Lösung, aber oft dienachhaltigere. In den Arbeitsverwaltungen, die inletzter Zeit weg von fundierten Qualifizierungenund hin zu kurzen, preiswerten Maßnahmen tendieren,erfordert eine solche Förderentscheidungein hervorragendes fachliches Standing der Beraterinnenund Berater.Die oben beschriebenen Herausforderungen geltenebenso für eine Beratung nach Zeiten, in denenPersonen nicht erwerbstätig waren und auchkeine sozialen Transferleistungen beziehen, zumBeispiel während Erziehungszeiten. Da auch Ungelernteunter den Erwerbslosen sein können, muss23

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