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Schleswig-Holstein - kassenverwalter.de

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Titel-Thema 10Doppische For<strong>de</strong>rungsbewertungals Wirkungsfeld <strong>de</strong>s kommunalenFor<strong>de</strong>rungsmanagementIn <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz zeigt <strong>de</strong>r Kaufmann seineFor<strong>de</strong>rungen gegenüber Dritten alsVermögensgegenstän<strong>de</strong>. Neben Fragen <strong>de</strong>rBilanzierungsfähigkeit, <strong>de</strong>r Periodisierung sowie<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Betrachtungsweise stehenimmer wie<strong>de</strong>r Bewertungsfragen im Mittelpunkt <strong>de</strong>rBilanzierung. Sowohl im Rahmen <strong>de</strong>r Zugangs- wieauch anlässlich späterer Folgebewertungen musseinem <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach bilanzierungsfähigenVermögensgegenstand ein bestimmter Geldbetragzugeordnet wer<strong>de</strong>n (allg. hierzuBaetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 11. Aufl.,Düsseldorf 2011, S. 185). Eine offene For<strong>de</strong>rungetwa muss bewertet wer<strong>de</strong>n. Für Zwecke <strong>de</strong>rkaufmännischen Rechnungslegung geschieht diesnach Maßgabe bestimmter Bilanzprinzipien(Vorsichtsprinzip, Nie<strong>de</strong>rstwertprinzip) und inVerfolgung bestimmter Bilanzzwecke(Ausschüttungsbemessung, Gläubigerschutz,Steuerbemessung).kameralen Orientierung an reinen Zahlungsströmeneinen Beitrag zur intergenerativen Gerechtigkeitleisten. Die Notwendigkeit, Abschreibungen erwirtschaftenzu müssen, soll eine Verschuldung zuLasten künftigerDie Prinzipien <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbilanzrechts sind mit <strong>de</strong>rEinführung <strong>de</strong>r Doppik auch für das öffentlicheRechnungswesen maßgeblich gewor<strong>de</strong>n. DiesePrinzipien sollen eine <strong>de</strong>n tatsächlichenVerhältnissen entsprechen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>rVermögens-, Finanz- und Ertragslagegewährleisten. Gläubigerschutz und Grundsatz <strong>de</strong>rUnternehmensfortführung verlangen einevorsichtige Bilanzierung, die Erträge möglichst spät,Risiken hingegen möglichst früh abbil<strong>de</strong>t(Imparitätsprinzip) und bereits realisierte Erträgeperio<strong>de</strong>nübergreifend künftigen Aufwendungenzuordnet (Alimentationsprinzip). Eine kommunaleSteuerung, die sich am tatsächlichen gemeindlichenRessourcenverbrauch orientieren soll, ist mithineher auf doppische, <strong>de</strong>nn auf kamerale Prinzipienverwiesen. Die Verwaltungsdoppik je<strong>de</strong>nfalls willmit <strong>de</strong>r Betonung <strong>de</strong>s Ressourcenverbrauchskonzeptesund im Abrücken von <strong>de</strong>rGenerationen unmöglichmachen.Zwar ist die staatliche Doppik seit einiger Zeit unterDruck geraten. Ihre Sinnhaftigkeit wird in vielerleiHinsicht angezweifelt. Längst nicht überall ist sienoch zwingend. Zu<strong>de</strong>m konterkarierendivergieren<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>srechte die angestrebtebun<strong>de</strong>sweite Vergleichbarkeit kommunalerAbschlüsse. Gleichwohl bleibt die Doppik wichtig,nicht zuletzt als Instrument und Wirkungsfeld eines

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