Reform der Einkommens - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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4 ERSTES KAPITEL Duale <strong>Einkommens</strong>teuer: Begründung und Ausgestaltung − Ein Überblick<br />
So notwendig eine Neuordnung <strong>der</strong> Kommunalfinanzen auch ist, eine <strong>Reform</strong> <strong>der</strong> Unternehmensbesteuerung<br />
im Jahr 2008 darf nicht daran scheitern, dass an <strong>der</strong> Gewerbesteuer festgehalten wird.<br />
Das Konzept <strong>der</strong> Dualen <strong>Einkommens</strong>teuer kann auch verwirklicht werden, wenn an <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />
festgehalten wird.<br />
2. <strong>Reform</strong>optionen: Synthetische o<strong>der</strong> duale <strong>Einkommens</strong>teuer?<br />
Synthetische <strong>Einkommens</strong>teuer<br />
8. Eine erste Grundsatzentscheidung bei <strong>der</strong> <strong>Reform</strong> <strong>der</strong> Unternehmensbesteuerung betrifft die<br />
Frage, ob am steuerpolitischen Ideal einer synthetischen <strong>Einkommens</strong>teuer festgehalten o<strong>der</strong> ob<br />
dieses aufgegeben werden soll. Eine synthetische <strong>Einkommens</strong>teuer ermittelt den Gesamtbetrag<br />
<strong>der</strong> Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten und unterwirft das daraus abgeleitete zu versteuernde<br />
Einkommen einem einheitlichen Steuertarif.<br />
Die synthetische <strong>Einkommens</strong>teuer weist vor allem dann unbestreitbare Vorteile als Option für<br />
eine <strong>Reform</strong> <strong>der</strong> Unternehmensbesteuerung auf, 2) wenn sie mit einer flat rate, also einem einheitlichen<br />
Grenzsteuersatz oberhalb eines Grundfreibetrags, ausgestattet ist und eine Integration von<br />
<strong>Einkommens</strong>teuer und Körperschaftsteuer dadurch erfolgt, dass sich <strong>der</strong> konstante Grenzsteuersatz<br />
<strong>der</strong> <strong>Einkommens</strong>teuer und <strong>der</strong> Körperschaftsteuersatz entsprechen. Die großen Vorteile einer flat<br />
tax mit integrierter Körperschaftsbesteuerung als <strong>Reform</strong>option für die Unternehmensbesteuerung<br />
gelten unabhängig davon, dass sich eine synthetische <strong>Einkommens</strong>teuer in reiner Form kaum verwirklichen<br />
lassen dürfte.<br />
9. Eine synthetische <strong>Einkommens</strong>teuer kombiniert mit einer flat rate führt zu einem kaum lösbaren<br />
Dilemma, wenn neben den Zielen einer Unternehmensteuerreform auch die Nebenbedingung<br />
einer Begrenzung <strong>der</strong> Steuerausfälle eingehalten werden soll. Die Verbesserung <strong>der</strong> internationalen<br />
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems verlangt einen Steuersatz von (etwa)<br />
25 vH für die Körperschaftsteuer und im Rahmen einer flat tax auch für die <strong>Einkommens</strong>teuer.<br />
Gleichzeitig müsste <strong>der</strong> Grundfreibetrag bei <strong>der</strong> <strong>Einkommens</strong>teuer hinreichend hoch angesetzt<br />
werden, wenn allzu drastische negative Verteilungswirkungen vermieden werden sollten. Beides<br />
zusammengenommen − ein niedriger Grenzsteuersatz und ein hoher Grundfreibetrag − führt zu<br />
beträchtlichen Steuerausfällen. Sollen die Steuermin<strong>der</strong>einnahmen begrenzt werden, kann dies nur<br />
mit erheblichen Abstrichen bei den Zielen Verbesserung <strong>der</strong> Standortattraktivität und Verteilungsgerechtigkeit<br />
erreicht werden.<br />
10. Im Folgenden wird von <strong>der</strong> Hypothese ausgegangen, dass eine synthetische <strong>Einkommens</strong>teuer<br />
in <strong>der</strong> Form einer flat tax auf absehbare Zeit in Deutschland keine Chance auf Umsetzung<br />
hat. Bei Beibehaltung eines direkt-progressiven <strong>Einkommens</strong>teuertarifs lässt sich insbeson<strong>der</strong>e das<br />
Ziel einer entscheidungsneutralen Besteuerung im Unternehmensbereich ohne Rückkehr zum Anrechnungsverfahren<br />
bei <strong>der</strong> Körperschaftsteuer von vornherein nicht erreichen. Die Wie<strong>der</strong>einführung<br />
des Anrechnungsverfahrens ist aber so gut wie ausgeschlossen.<br />
2) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen (2004).