01.12.2012 Aufrufe

Reform der Einkommens - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

Reform der Einkommens - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

Reform der Einkommens - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

22 ERSTES KAPITEL Duale <strong>Einkommens</strong>teuer: Begründung und Ausgestaltung − Ein Überblick<br />

rechtlicher Zugriffsrechte und Haftungspflichten). Dabei können auch „Trittbrettfahrereffekte“<br />

eine einschränkende Rolle spielen. Der Gesetzgeber muss sich auch in Zukunft darüber klar sein,<br />

dass die Entlastungswirkungen eines gespaltenen Steuertarifs nicht nur Investitionen unterhalb<br />

o<strong>der</strong> oberhalb eines bestimmten Umfangs o<strong>der</strong> Steuerpflichtige unterhalb o<strong>der</strong> oberhalb eines bestimmten<br />

Grenzsteuersatzes treffen dürfen. Kurz − die Begegnung des Verfassungsrechts mit einer<br />

ökonomisch angeleiteten Steuerwirkungslehre eröffnet dem Gesetzgeber nicht den Einstieg in beliebige<br />

Formen <strong>der</strong> Wirtschaftsgestaltung, son<strong>der</strong>n begründet für ihn eine gesteigerte steuerrechtliche<br />

Gleichheitsverantwortung, die sich nicht auf die Wahrung formaler Steuergleichheit <strong>zur</strong>ückziehen<br />

kann, son<strong>der</strong>n zugleich die wettbewerblichen Effekte des Steuerbefehls in den Blick nehmen<br />

muss.<br />

II. Grundzüge <strong>der</strong> Dualen <strong>Einkommens</strong>teuer<br />

54. Das konstitutive Charakteristikum je<strong>der</strong> Schedulensteuer ist, dass unterschiedliche Einkunftsarten<br />

o<strong>der</strong> Einkommen unterschiedlichen Steuertarifen unterliegen. Bei <strong>der</strong> hier vorgeschlagenen<br />

Dualen <strong>Einkommens</strong>teuer wird das so genannte Erwerbseinkommen steuerlich an<strong>der</strong>s behandelt<br />

als das Kapitaleinkommen. Diese beiden <strong>Einkommens</strong>kategorien werden über einen Zwischenschritt<br />

aus den einzelnen Einkunftsarten abgeleitet. Die Duale <strong>Einkommens</strong>teuer unterscheidet<br />

vier Einkunftskategorien. Die Abgrenzung <strong>der</strong> Einkunftsarten und die Unterschiede zu den<br />

Einkunftsarten des geltenden Rechts werden in den Ziffern 66 ff. ebenso erläutert wie <strong>der</strong> Übergang<br />

zum Erwerbs- und Kapitaleinkommen.<br />

55. Grundsätzlich wird das zu versteuernde Erwerbseinkommen nach dem geltenden linear-progressiven<br />

Steuertarif (T 2005) besteuert. Das zu versteuernde Kapitaleinkommen hingegen unterliegt<br />

einem ermäßigten Steuersatz von einheitlich 25 vH. Tatsächlich wird die Besteuerung des<br />

Kapitaleinkommens in Form einer zusätzlichen Proportionalzone in den T 2005 integriert. Dadurch<br />

wird erreicht, dass das Kapitaleinkommen steuerlich nicht schlechter, son<strong>der</strong>n in aller Regel<br />

besser gestellt wird, als dies gegenwärtig <strong>der</strong> Fall ist. Die Integration in den T 2005 gilt für sämtliches<br />

als Kapitaleinkommen klassifiziertes Einkommen, soweit es nicht schon abgeltend besteuert<br />

wurde. Der Tarifverlauf wird in den Ziffern 73 ff. skizziert.<br />

56. Die Duale <strong>Einkommens</strong>teuer bleibt so nah wie möglich am geltenden Steuerrecht. In das<br />

Körperschaftsteuerrecht sind, von einer Än<strong>der</strong>ung des Körperschaftsteuersatzes abgesehen, nur<br />

unwesentliche Eingriffe erfor<strong>der</strong>lich. Die Än<strong>der</strong>ungen im <strong>Einkommens</strong>teuerrecht beschränken sich<br />

auf das absolut Notwendige. Gleichwohl sind einige neue Begriffe in das Steuerrecht einzuführen,<br />

die zunächst erläutert werden.<br />

1. Grundlegende Begriffe, Einkunftsarten und Steuertarif<br />

Rechnungszins, Eigenkapitalverzinsung und Verzinsungsfreibetrag<br />

57. Der Grundgedanke <strong>der</strong> Dualen <strong>Einkommens</strong>teuer liegt darin, die Verzinsung von investiertem<br />

Kapital unabhängig von <strong>der</strong> Rechts- und Finanzierungsform einheitlich einer günstigen Steuerregelung<br />

zu unterwerfen. Dies erfor<strong>der</strong>t in einem ersten Schritt eine definitorische Zusammenführung<br />

von unterschiedlichen Tatbeständen <strong>der</strong> Kapitalverzinsung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!