9. Sitzung des Gemeinderates Schnottwil - Gemeinde Schnottwil
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Dienstag, 26. Juni 2012<br />
149 01.0741 <strong>Gemeinde</strong>angestellter<br />
Arbeitsplatzbewertung <strong>Gemeinde</strong>werkhof, Arbeitsvergabe<br />
Hinweis auf GR-Beschluss 133-2011<br />
Den <strong>Sitzung</strong>sakten lag die Richtofferte vom 08.06.2011 der Firma cleangreen Consulting<br />
GmbH Worb bei, in welcher unter anderem auch das Pflichtenheft für die Bewertung umschrieben<br />
ist. Die weiteren durch <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger angeforderten Offerten sind<br />
leider bis dato nicht eingetroffen, weshalb an der heutigen <strong>Sitzung</strong> kein Vergabeentscheid<br />
gefällt werden kann.<br />
Auf Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rätin D. Leuenberger erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgenden<br />
Beschluss<br />
Damit der vorgesehene Termin für den Abschluss der Arbeitsplatzbewertung im <strong>Gemeinde</strong>werkhof<br />
per Ende September möglichst eingehalten werden kann, erfolgt die Arbeitsvergabe<br />
mittels Korrespondenzbeschluss, sobald die noch ausstehenden Offerten vorliegen.<br />
150 01.1700 Versicherungen<br />
Betreuung Versicherungsportefolio, Grundsatzentscheid<br />
Hinweis auf GR-Beschluss 79-2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die Betreuung <strong>des</strong> Versicherungsportefolios der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Schnottwil</strong> mit Beschluss vom 05.12.1994 der Firma Tremag AG, Beratungsgesellschaft <strong>des</strong><br />
Schweizerischen <strong>Gemeinde</strong>verban<strong>des</strong>, übertragen. Aufgrund <strong>des</strong> Begehrens eines einheimischen<br />
Aussendienstmitarbeiters der Vaudoise Versicherungen, ihm den bestehenden<br />
Maklervertrag zu übertragen, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 4. April 2012 einstimmig entschieden,<br />
den bisherigen Vertrag mit der Tremag AG nicht aufzulösen, weil es sich bei der Tremag AG<br />
um eine versicherungsunabhängige neutrale Beratung handelt.<br />
Für die finanzielle Kompetenzabgrenzung beim Abschluss einer Versicherung ist die Prämie<br />
massgebend, weil die einzelnen Policen voneinander unabhängig und <strong>des</strong>halb nicht als gesamte<br />
Einheit zu betrachten sind. Aus dieser Sicht liegt der Abschluss von Versicherungsverträgen<br />
klar im Kompetenzbereich <strong>des</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong>. Diese Auslegung wird übrigens<br />
vom kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n gestützt.<br />
Anlässlich eines Gesprächs zwischen einer Vertretung der <strong>Gemeinde</strong> und dem Aussendienstmitarbeiter<br />
der Vaudoise verlangt dieser nun Einsicht in alle Versicherungspolicen der<br />
Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> in der Absicht, für die Betreuung <strong>des</strong> Versicherungsportefolios<br />
eine Gegenofferte einzureichen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest:<br />
� Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat bezüglich der Wahl <strong>des</strong> Versicherungsmaklers bereits am<br />
04.04.2012 einen Entscheid gefällt, auf den er nicht zurückzukommen bereit ist.<br />
� Im vorliegenden Fall handelt es sich beim Antragsteller nicht um einen unabhängigen<br />
Versicherungsmakler, sondern um einen Aussendienstmitarbeiter der Vaudoise Versicherungen.<br />
� Die Interessen <strong>des</strong> Aussendienstmitarbeiters der Vaudoise liegen verständlicherweise<br />
hauptsächlich darin, mit der Einwohnergemeinde <strong>Schnottwil</strong> Versicherungsverträge abschliessen<br />
zu können.<br />
� Weil das Maklermandat bei der TREMAG liegt, müsste sich der Antragsteller für den Abschluss<br />
von Versicherungspolicen dort bewerben.<br />
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