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Die Eigenverwaltung der Unternehmensinsolvenz nach ESUG - ZIS

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II. <strong>Eigenverwaltung</strong>•Kompetenzen des Sachwalters− § 270a Abs.2 InsO: vorläufiger Sachwalter für den §§ 274, 275 InsO entspr. gelten− Bei Nachteilsfeststellung: ledigliche Anzeigepflicht des (vorl.) Sachwalters § 274 Abs. 3InsO− § 274 InsO: Prüfungs- und Berichtspflicht, grds. keine Handlungs-/ Verfügungsbefugnis,keine dem § 22 InsO annähernd vergleichbare Position− § 275 InsO: eingeschränkte Mitwirkungsbefugnis bei ungewöhnlichen Rechtsgeschäften,ggf. Kassenführung− Auf Antrag: Zustimmungsbedürftigkeit für bestimmte Rechtsgeschäfte § 277 InsO− Anfechtungsbefugnis § 280 InsO− Bei Fehlentwicklungen: § 272 InsO: Aufhebung <strong>der</strong> Anordnung <strong>der</strong> <strong>Eigenverwaltung</strong>durch das Gericht− Haftung des Sachwalters <strong>nach</strong> Maßgabe des § 274 Abs. 1 InsORECHTSANWALT26.02.2013 CHRISTOPHER SEAGON16

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