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Die Eigenverwaltung der Unternehmensinsolvenz nach ESUG - ZIS

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II. <strong>Die</strong> <strong>Eigenverwaltung</strong> im deutschen Insolvenzrecht• <strong>Die</strong> Begründung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen Bestimmungen:„Das Recht <strong>der</strong> <strong>Eigenverwaltung</strong>, das die Möglichkeit eröffnet, dem Schuldner seineVerwaltungs- und Verfügungsbefugnis <strong>nach</strong> Verfahrenseröffnung zu belassen, hat bislangeine zu geringe praktische Bedeutung.“„ <strong>Die</strong> Vorteile <strong>der</strong> <strong>Eigenverwaltung</strong> drohen vielfach schon dadurch verloren zu gehen, dassim Eröffnungsverfahren ein „starker“ vorläufiger Verwalter eingesetzt wird, dem Schuldneralso die Verfügungsmacht über das Unternehmensvermögen entzogen wird. <strong>Die</strong>s kann unteran<strong>der</strong>em dazu führen, dass das Vertrauen <strong>der</strong> Geschäftspartner in die Geschäftsleitung deSchuldners und <strong>der</strong>en Sanierungskonzept zerstört wird.“„Eine <strong>der</strong> Hauptursachen für die geringe praktische Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Eigenverwaltung</strong> dürftedarin liegen, dass ein Schuldner, dessen Unternehmen insolvent o<strong>der</strong> von einer Insolvenzbedroht ist, vor einem frühzeitigen Insolvenzantrag mit Antrag auf <strong>Eigenverwaltung</strong> schondeshalb zurückschreckt, weil er damit rechnen muss, dass das Gericht seinen Antrag auf<strong>Eigenverwaltung</strong> ablehnt und ein Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter eröffnet.“(vgl. BT-Drs. 17/5712 zur <strong>Eigenverwaltung</strong> bzw. zur Einfügung <strong>der</strong> §§ 270a – 270c))RECHTSANWALT26.02.2013 CHRISTOPHER SEAGON9

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