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So machen Sie Ihrem Vermieter Beine

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TiTel<br />

Michael Roggen -<br />

brodt ist stellvertretender<br />

Geschäftsf ührer<br />

des Berliner<br />

Mietervereins<br />

E<br />

Foto: Christian Muhrbeck<br />

gezeigt hat und der sich den Empfang<br />

ebenfalls bestätigen lässt.<br />

Die Mängelmeldung sollte unbedingt<br />

eine konkrete Frist zur Beseitigung<br />

enthalten. Bei einem Notfall,<br />

zum Beispiel einen Rohrbruch oder<br />

Heizungsausfall im Winter, muss unverzüglich<br />

gehandelt werden. Bei<br />

normalen Mängeln gilt in der Regel<br />

gung als so schwerwiegend empfunden,<br />

dass man am liebsten gar keine<br />

Miete mehr zahlen würde. Doch<br />

Miet minderung ist weder Bestrafung<br />

noch Druckmittel, sondern ein Ausgleich<br />

für den zeitweisen Wertverlust<br />

der Wohnung. Zu hohe Quoten sind<br />

sehr gefährlich, nicht nur, weil man<br />

sich an die reduzierte Miete gewöhnen<br />

kann. Wer überzogen mindert,<br />

riskiert eine Zahlungsklage und im<br />

schlimmsten Fall die Kündigung. Einige<br />

<strong>Vermieter</strong> warten nur darauf,<br />

dass zwei Monatsmieten Mietrückstand<br />

zusammenkommen und kündigen<br />

dann sofort.<br />

MieterMagazin: Welche anderen<br />

Möglichkeiten gibt es, einen unwilligen<br />

<strong>Vermieter</strong> zur Mängelbeseitigung<br />

zu bewegen, insbesondere bei<br />

größeren Instandhaltungsdefiziten,<br />

bei denen eine Ersatzvornahme nicht<br />

in Frage kommt?<br />

Ist Gefahr im Verzug,<br />

ist sofortiges Handeln Pflicht<br />

ein Zeitraum von 14 Tagen als angemessen.<br />

Manchmal kann aber auch<br />

eine längere Frist vernünftig sein, etwa<br />

wenn nasse Wände erst richtig<br />

trocknen müssen, bevor sie mit einem<br />

Neuanstrich versehen werden.<br />

Weiter darf neben der Beschreibung<br />

des Mangels und der Fristsetzung<br />

die Ankündigung der Mietminde­<br />

Roggenbrodt: Ein gut funktionierendes<br />

Druckmittel ist das Zurückbehaltungsrecht.<br />

Dabei hält man<br />

neben der Mietminderung den<br />

drei­ bis fünffachen Minderungsbetrag<br />

zurück. Im Extremfall ist<br />

also gar keine Miete mehr zu zahlen.<br />

Viele <strong>Vermieter</strong> lassen sich davon<br />

sehr viel eher beeindrucken<br />

als durch die vergleichsweise geringen<br />

Beträge bei der Mietminderung.<br />

Allerdings muss man sich darüber<br />

im Klaren sein, dass man das<br />

Geld – anders als bei der Mietminderung<br />

– nach erfolgter Mängelbeseitigung<br />

sofort nachzahlen muss.<br />

Mein Rat daher: Man macht das<br />

für höchstens drei oder vier Monate,<br />

um dem <strong>Vermieter</strong> <strong>Beine</strong> zu<br />

<strong>machen</strong>. Passiert dann immer noch<br />

nichts, erhebt man Klage auf Mängelbeseitigung.<br />

Interview: Birgit Leiß<br />

rung nicht fehlen. <strong>So</strong>lange ein nicht<br />

nur unerheblicher Mangel vorliegt,<br />

darf die Miete nämlich gekürzt werden.<br />

Man kann aber auch erst einmal<br />

die Zahlung der vollen Miete<br />

unter Vorbehalt erklären. „Passiert<br />

danach wochenlang nichts, kann die<br />

Miete auch rückwirkend gekürzt<br />

Kein Geld verschenken<br />

wer den“, erläutert Frank Maciejewski,<br />

Rechtsexperte beim BMV. Beschwert<br />

man sich laufend, zahlt jedoch<br />

die Miete anstandslos weiter,<br />

ist eine spätere Mietminderung zwar<br />

nicht ausgeschlossen, aber man verschenkt<br />

unter Umständen Geld, weil<br />

man die anstandslos gezahlte Miete<br />

nicht zurückverlangen kann.<br />

Die bei Mietern sehr beliebte Mietminderung<br />

ist jedoch nicht ohne Risiko.<br />

Zwar hat man grundsätzlich<br />

ein Recht darauf, nicht die volle<br />

Miete zu zahlen, solange die Wohnung<br />

nicht im ordnungsgemäßen<br />

Zustand ist. Dieses Recht muss nicht<br />

beim <strong>Vermieter</strong> „beantragt“ werden<br />

und ist auch nicht von seiner<br />

Zustimmung abhängig. „Doch bei<br />

fehlerhafter, das heißt völlig abwegiger<br />

Minderung kann es passieren,<br />

dass man die Wohnung verliert“,<br />

erklärt Maciejewski.<br />

Viele Mieter überschätzen ihre möglichen<br />

Minderungsansprüche. Häufig<br />

werden dubiose Tabellen aus dem<br />

In ternet zu Rate gezogen, statt eine<br />

pro fessionelle Rechtsberatung zu<br />

kon sul tieren. „Vorsicht vor Mietminde<br />

rungslisten!“ heißt es daher auch<br />

beim Mieterverein. Allgemein gültige<br />

Quoten für bestimmte Mängel<br />

gibt es nicht, es kommt immer auf<br />

den Einzelfall an. Auch die in den<br />

Broschüren des Deutschen Mieterbunds<br />

aufgeführten Gerichtsurteile<br />

mit Minderungsquoten sind Beispielsfälle<br />

und dienen nur als grobe<br />

Orientierung. Die Gerichte reagieren<br />

zunehmend ungehalten, wenn wegen<br />

einer Lappalie, beispielsweise<br />

einem Loch im Parkett oder einem<br />

winzigen Schimmelfleck, die Miete<br />

um 30 Pro zent gemindert wird.<br />

Gefährlich wird es spätestens dann,<br />

16 MieterMagazin 1+2/2011

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