21.08.2012 Aufrufe

So machen Sie Ihrem Vermieter Beine

So machen Sie Ihrem Vermieter Beine

So machen Sie Ihrem Vermieter Beine

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

wenn zwei Monatsmieten Zahlungsrückstand<br />

zusammengekommen sind<br />

und der <strong>Vermieter</strong> mit Kündigung<br />

droht. Vor Gericht muss der Mieter<br />

dann im Zweifelsfall belegen, dass<br />

er kompetenten Rechtsrat eingeholt<br />

und nicht etwa „aus dem Bauch heraus“<br />

gekürzt hat. Er darf sich auch<br />

nicht mit der Lektüre von Zeitungsartikeln<br />

begnügen, wie das Landge­<br />

Wird Klage auf Mängelbeseitigung<br />

eingereicht,<br />

kommen manche<br />

<strong>Vermieter</strong> schneller in Gang<br />

richt Berlin vor einigen Jahren urteilte<br />

(LG Berlin vom 6. September 2005<br />

– 63 S 111/05).<br />

Viele Mieter <strong>machen</strong> sich auch keine<br />

Vorstellung davon, wie detailliert die<br />

Mängel vor Gericht beschrieben und<br />

belegt werden müssen. Schließlich<br />

müssen sich die Richter ein Bild da ­<br />

von <strong>machen</strong> können, wie stark das<br />

Wohnen durch den Mangel beeinträchtigt<br />

ist. Da reicht es nicht, ständiges<br />

„Geklopfe und Gehämmere“<br />

aus der Nachbarwohnung anzuführen.<br />

Selbst ein über Jahre geführtes<br />

Lärmprotokoll stellt viele Richter<br />

nicht zufrieden. Vielmehr müssen<br />

die Schäden und Beeinträchtigungen<br />

ausführlich dokumentiert werden,<br />

MieterMagazin 1+2/2011<br />

etwa durch Fotos,<br />

Zeugen, Lärmmessungen<br />

oder Sachverständigengutachten.<br />

Auf der sicheren Seite<br />

ist, wer weiterhin die<br />

volle Miete unter Vorbehalt<br />

zahlt. Manchmal<br />

bietet es sich auch an, sich mit dem<br />

<strong>Vermieter</strong> auf eine pauschale Mietminderung<br />

zu einigen, etwa bei einer<br />

Modernisie rung. Das erspart<br />

dann auch das Führen eines Bautagebuchs.<br />

Ausgeschlossen ist die Mietminderung,<br />

wenn der Mieter den Mangel<br />

schon bei Vertragsabschluss kannte<br />

oder problemlos hätte erkennen<br />

können. Ist man beispielsweise in<br />

einen Altbau mit marodem Treppenhaus<br />

und verrotteten Fenstern ge ­<br />

zo gen, kann man anschließend des ­<br />

halb nicht die Miete mindern.<br />

Minderungsrecht lebt<br />

nach Mieterhöhung<br />

wieder auf<br />

Gleichwohl ist der Anspruch auf Beseitigung<br />

des Mangels nicht grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, es sei denn,<br />

der schlechte Zustand wurde vertraglich<br />

festgehalten. Fehler, die<br />

Kostenbeteiligung bei Reparaturen?<br />

„Für die Reparatur der Heizungsanlage<br />

stellen wir Ihnen 120 Euro in<br />

Rechnung“ – wenn Mieter mit solchen<br />

oder ähnlichen Forderungen<br />

des <strong>Vermieter</strong>s konfrontiert werden,<br />

ist Vorsicht geboten. Zwar enthalten<br />

mittlerweile viele Mietverträge<br />

Re gelungen zu sogenannten Kleinreparaturen,<br />

mit denen die Kosten<br />

für Bagatellschäden beziehungsweise<br />

„kleine Instandsetzun gen“ auf<br />

die Mieter abgewälzt wer den sollen.<br />

Doch viele dieser Klau seln sind<br />

rechtlich unwirksam. <strong>So</strong> muss es sich<br />

tatsächlich um Kleinigkeiten handeln,<br />

nach der Rechtsprechung darf<br />

die Reparatur höchstens 100 Euro<br />

man auf den ersten Blick nicht bemerken<br />

konnte, etwa eine schlecht<br />

funktionierende Heizung oder Nachbarschaftslärm,<br />

muss man allerdings<br />

nicht hinnehmen. Und für alle anderen<br />

Fälle gilt: Nach einer Mieterhöhung<br />

lebt das Recht auf Miet­<br />

kosten. Sind im Vertrag 75 Euro als<br />

Höchstgrenze festgehalten und die<br />

Rechnung beträgt 85 Euro, muss<br />

man gar nichts zahlen. Zudem muss<br />

im Mietvertrag auch eine Höchstgrenze<br />

für einen bestimmten Zeitraum<br />

– zum Beispiel pro Jahr – genannt<br />

werden. Außerdem darf sich<br />

die Klausel nur auf solche Teile der<br />

Mietwohnung beziehen, die dem<br />

direkten und häufigen Zugriff des<br />

Mieters ausgesetzt sind, etwa Armaturen<br />

oder die Zugeinrichtung<br />

von Rollläden, nicht aber Heizungsanlagen<br />

oder Wasserleitungen. Und<br />

nicht vergessen: Ohne eine solche<br />

Vereinbarung im Mietvertrag darf E<br />

Vorsicht: Minderungsansprüche<br />

werden von Mietern<br />

häufig überschätzt<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!