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Allgemeine Versicherungsbedingungen Einkommensschutzbrief

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Zusätzliche Voraussetzungen sind, dass die versicherte Person am ersten Tag nachdem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Vollzeitbeschäftigung hat, und dass dieArbeitsunfähigkeit fortbesteht wenn der Versicherungsfall bei CIGNA angezeigtwird.Art. 4 Bis wann werden die Leistungen ausgezahlt?1.Der Anspruch auf die Versicherungsleistung(-en) endet sobald eines derfolgenden Ereignisse eintritt:a. die versicherte Person ist nicht mehr arbeitsunfähig, bzw. nicht mehr in derLage die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen;b. die versicherte Person verstirbt;c. die versicherte Person wieder eine Beschäftigung aufnimmt;d. bei Vollendung des 65. Lebensjahr;e. die versicherte Person in Altersrente geht, auch wenn dies vorzeitiggeschieht;f. der Versicherungsvertrag gekündigt wird;g. der Versicherer 12 aufeinanderfolgende Monatsleistungen aufgrundderselben Arbeitsunfähigkeit geleistet hat;Art. 5 Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?Wir leisten nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit wie folgt verursacht wurde:22a. durch Geistesstörungen oder psychiatrische oder psychologischeBewusstseinsstörungen, es sei denn, Sie sind iin Behandlung bei einemqualifizierten und ordnungsgemäß zugelassenen Psychiater;b. Rückenverletzungen, es sei denn, es wird durch ein ärztliches Attestnachgewiesen, dass ein pathologischer Schaden vorliegt;c.d.medizinische Operationen oder Behandlungen, die nicht notwendig sind,wie zum Beispiel - aber nicht begrenzt auf - Schönheitschirurgie;professionell betriebene Sportarten;e. Wir leisten auch nicht wenn die versicherte Person frühzeitig in Altersrentegeht;f.Wir leisten ferner keine Zahlungen, wenn die versicherte Person keineRente oder Leistungen vom Staat auf Grund der Arbeitsunfähigkeitbezieht (gesetzliche Krankenversicherung); Zusätzlich zu den Ausschlüssendie in diesem Artikel gelistet werden, finden die Ausschlüsse des

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