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Allgemeine Versicherungsbedingungen Einkommensschutzbrief

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h. der Versicherte unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht mindestenssechs Monate vollzeitbeschäftigt war;i.j.k.l.Frühzeitige Versetzung in Altersrente;der Versicherte unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit selbstständig war;Ein befristeter Arbeitsvertrag endet;wenn der Versicherte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch grobfahrlässiges oder vorsätzlich arbeitswidriges Verhalten selbst verursachthat.2. Werden Leistungen aus der Todesfallversicherung oder derArbeitsunfähigkeitsversicherung erbracht, können keine Leistungen aufgrundvon Arbeitslosigkeit erbracht werden.Zusätzlich zu den Ausschlüssen die in diesem Artikel gelistet werden, finden dieAusschlüsse des Art. 4 für die Risikolebensversicherung in gleicher Weise auf dieArbeitslosigkeitsversicherung AnwendungArt. 6 Was gilt bei mehrfacher Arbeitslosigkeit?1. Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss die versicherte Person vor Beginnder erneuten Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate ununterbrochen beidemselben Arbeitgeber mindestens 16 Stunden pro Woche unbefristet,sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. In diesem Fall leisten wirmaximal für weitere 12 Monate.2. Der Versicherer wird maximal 24 monatliche Zahlungen für Leistungsfälleaufgrund Arbeitslosigkeit während der Versicherungsdauer erbringen .Art. 7 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungenwegen Arbeitslosigkeit verlangt werden?1.Sofern Sie Leistungen aus der Arbeitslosigkeitsversicherung verlangen, sind unsunverzüglich folgende Unterlagen einzureichen:a. eine Kopie der Versicherungspolice;b. das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe desKündigungsgrundes;c. eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit über den Bezug vonArbeitslosengeld (Bewilligungsbescheid);d. Eine Kopie Ihres letzten Arbeitsvertrages;27

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