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Allgemeine Versicherungsbedingungen Einkommensschutzbrief

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Art. 4 Bis wann werden die Leistungen ausgezahlt?1. Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen endet, sobald eines der folgendenEreignisse eintritt:a. wenn die Arbeitslosigkeit endet, oder die versicherte Person nicht mehr inder Lage ist, diese nachzuweisen.b.c.d.e.f.die versicherte Person wieder beschäftigt ist,die versicherte Person das Alter von 65 Jahren vollendet hat;die versicherte Person verstirbt;die vereinbarte Leistungsdauer abläuft;der Versicherungsvertrag gekündigt wird;g. der Versicherer 12 aufeinanderfolgende monatliche Zahlungen an dieversicherte Person in Verbindung mit der selben Arbeitslosigkeit gezahlthat;h. die versicherte Person in Altersrente geht, auch wenn dies frühzeitiggeschiet.Art. 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?1. Wir leisten nicht, wenn:a. die Tätigkeit des Versicherten saisongebunden ist und die Arbeitslosigkeitein normales Merkmal der vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit ist;b.die versicherte Person nicht vollbeschäftigt ist;c. der Versicherte unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit aufgrund eines bei Eintrittder Arbeitslosigkeit noch nicht erneuerten, befristeten Arbeitsverhältnissesoder eines Arbeitsverhältnisses auf Probe beschäftigt war oder ein Projektoder Werk vollendet hat, für das er speziell beschäftigt wurde;d. der Versicherte sein Arbeitsverhältnis selbst beendet (zum Beispiel durchAuflösungsvertrag), aufhebt (zum Beispiel durch Aufhebungsvertrag) oderruhen lässt;e. der Versicherte kein Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II von derBundesagentur für Arbeit erhält oder eine Zuwendung deren Grund derArbeitslosigkeit aus gesetzlichen Gründen gleichgesetzt wird;f.der Versicherte die Arbeitslosigkeit durch aktive Teilnahme an Streiks oderdurch die Ausübung einer Straftat selbst provoziert hat;g. die Arbeitlosigkeit während der Wartezeit entstanden oder gemeldet wird;26

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