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Neues aus dem Landesjugendamt - Landschaftsverband Rheinland

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2/2005JugendhilfeReport<strong>Neues</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Landesjugendamt</strong>Fortbildung „Case Management“für Fachkräfte des ASDDas <strong>Landesjugendamt</strong> <strong>Rheinland</strong> führte von Mai2004 – Februar 2005 eine vierteilige Fortbildung„Case Management im Allgemeinen SozialenDienst“ durch. Die Kursleitung lag bei Prof.Dr. Peter Löcherbach, Rektor der KFH Mainz inZusammenarbeit mit <strong>dem</strong> Institut für Weiterbildungund Angewandte Forschung in der SozialenArbeit der FH Koblenz (IWS), vertreten durchdie Professoren Dr. R. Frietsch und Dr. R. Ningel.Dieser zertifizierte Basiskurs vermittelte denAkteuren <strong>aus</strong> den Sozialen Diensten der rheinischenJugendämter die Theorie und Praxis desCase Management.Was ist Case Management?Eine zentrale Frage der Teilnehmendenund vieler Interessierten lautet: „Ist CaseManagement (CM) etwas neues und besonderesoder ist es nur ein veredeltes oder standardisiertesHilfeplanverfahren?Seit <strong>dem</strong> Ende der 80er Jahre ist Case Managementin der sozialen Arbeit im Gespräch. Anlasswaren Rationalisierungsgedanken und eine Diskussionüber die Wirksamkeit und Nutzen dersozialen Leistungen. Ein Unterstützungsmanagementwie das Case Management zielt in seinemSelbstverständnis auf Zusammenarbeit undDienstleistungsorientierung. Case Management,Helfersysteme und Hilfeempfänger verpflichtensich auf die gemeinsame Verfolgung von <strong>aus</strong>gehandeltenZielen. Case Management setzt eineFallgruppeneinteilung für die Organisation derEinzelfälle vor<strong>aus</strong>. Fallgruppen, die für das CaseManagement geeignet sind, zeigen drei Merkmalean:1. Komplexität2. Unterschiedliche Leistungsbereiche3. Zustimmung des HilfeempfängersDie besonderen Vorteile des Case Managementfür den Anwendungsbereich der Jugendhilfeunter den Aspekten der Effektivität und Effizienzerschließen sich <strong>aus</strong> der Struktur und <strong>dem</strong>Ablauf des Case Management. Die einzelnenSchritte des Case Management als Fallmanagementsind mit englischen Fachwörtern benannt.Zu einer besseren Veranschaulichung benutzeich deutsche Begriffe und setze die eigentlichenFach<strong>aus</strong>drücke in Klammern.Aus dieser Struktur des Case Managementkönnte man ableiten, dass es sich doch um einumfangreiches Hilfeplanverfahren handelt. Dassehen Case Manager/-innen jedoch anders:Aus <strong>dem</strong> Qualitätsmanagement ist für denDienstleistungsbereich der Jugendhilfe das unoactu-Prinzipals ein zentraler Grundsatz bekannt.Danach fallen Herstellung und Konsum einerDienstleistung zusammen. Das bedeutet ohneaktive Beteiligung und vertrauensvoller Zusammenarbeitmit <strong>dem</strong> Hilfeempfänger und Auftraggeberist ein Case Management nicht möglich,denn er ist Koproduzent der zu leistenden Hilfen.Die Wirkungen der Hilfen sind davon entscheidendabhängig. Der Fokus bei der Einschätzungwird auf die Ressourcen des Leistungsempfängersund auf das Netzwerk seiner Lebensweltgelegt (Sozialraum). Es werden nur die Problemlagenbearbeitet, die im Kontrakt mit ihm <strong>aus</strong>gehandeltund vereinbart worden sind. Der/dieCase Manager/-in kann Lotsenfunktion übernehmen,im Assessment bewerten, aber nur die imZusammenarbeitund DienstleistungsorientierungKontaktaufnahme (Engagement, Intake)Eignung als CM Fall (Screening)Einschätzung (Assessment)Hilfeplanung (Planning)Kontraktmanagement (Intervention)Steuerung/Modifikation (Monitoring)Auswertung (Evaluation)d.h. Führen eines Erstgespräches, Klärungshilfe, erste Dienstleistungsidee, Kontraktd.h. ist der Fall für das CM geeignet (Fallgruppen), weil verschiedene Leistungsbereicheberührt werden, Zusammenarbeit und Beteiligung des Hilfeempfängersgegeben sindd.h. Ressourcenanalyse, Situations- und Problemanalyse, Beteiligung der Betroffenend.h. Bedarf und Ziele festlegen, Erfolgsfaktoren, -indikatoren, vorhandene Hilfen undRessourcen, Leitlinie Effektivität und Effizienzd.h. der Hilfeplan als Kontrakt wird umgesetzt (Serviceplan), Vernetzung derunterschiedlichen Leistungsbereiche in Form von B<strong>aus</strong>teinen, Modulen oder Meilensteineauf einer abgestimmten Zeitschiene (Effizienzgedanke), Transparenz im Hilfeprozessfür alle Beteiligtend. h. Akzeptanz seitens des Klienten, Kooperation mit allen Beteiligten, Verlaufsberichte,Zwischen<strong>aus</strong>wertung, Modifikation sprich Reassessment, Steuern des Hilfeprozessesd.h. Beendigung der Hilfe, (Teil)Ziele überprüfen (Indikatoren), Verhältnis Aufwand-Erfolg,Qualität der Hilfen, Konsequenzen, Vermittlung (Weitere Hilfen?), neuer Kontrakt,Leistungen überprüfen, Jugendhilfe planen durch Rückkoppelung an die(System)Steuerung Jugendamt25


<strong>Neues</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Landesjugendamt</strong>2/2005JugendhilfeReportCase-Managementals veredeltesHilfeplanverfahren?Systemsteuerungdurch das JugendamtHilfeplan festgelegten Ziele werden umgesetzt.Ohne eine belastungsfähige Beziehung zwischenHilfeempfänger und Case Manager/-in und dasEinverständnis zum Monitoring kann Case Managementnicht funktionieren. Der/ die CaseManager/-in verhandelt im Bereich der Jugendhilfemit den Fachkräften der Spezialdienste imJugendamt, Anbietern von Jugendhilfeleistungenund außerhalb des Arbeitsfeldes der Jugendhilfemit Vertretern von externen Leistungsbereichen.Zeitplan, Umfang, Art und Weise sowie Kostender Leistungen sind Inhalt der „Meilensteine“.Mit allen am Fall beteiligten Personen und Dienstleisternwerden Indikatoren für das Monitoringvereinbart. Der/die Case Manager/-in arbeitet indieser Phase als Netzwerker/-in. Idealerweise wirddas Netzwerk von der Steuerungseinheit des Jugendamteszur Verfügung gestellt und Leitung sichertden Status des/der Case Manager/-in durchVereinbarungen mit den Leistungsanbietern ab.In der Monitoringphase überprüft und wertet der/die Case Manager/-in die Meilensteine <strong>aus</strong> nachden Prinzipien der Effektivität (Erfolg/Wirksamkeitnach vereinbarten Standards) und Effizienz(Notwendige Zeit, professionelle Helfer etc.). BeiBedarf erfolgt ein Reassessment oder eine Beendigungder Hilfe. Die Beendigung einer Hilfe istimmer mit einer Evaluation der vereinbarten Zieleverbunden. Die einzelnen Schritte des Case Managementswerden verbindlich dokumentiert unddie Zielerreichung verfolgt.Das Case Management in den komplexen Einzelfällenentfaltet ohne die Systemsteuerungdurch das Jugendamt seine Wirkung jedoch nurbegrenzt. Systemsteuerung bedeutet Einrichtungund Pflege interner Netzwerke im eigenen Leistungsbereich,externer Netzwerke von geeigneten,geprüften Anbietern von Leistungen im Sinnegemeinsamer Zielvorstellungen, verbindlicherAbsprachen und vereinbarter Qualitätsstandards.Die Systemsteuerung Case Management sorgt fürdie Einspeisung <strong>aus</strong>gewerteter Bedarfsmeldungenüber die Rückkopplung der evaluierten Einzelfälledurch eine computergestützte Dokumentation.Mit diesen Erläuterung ist eine Antwort auf dieEingangsfrage “Ist Case Management ein veredeltesoder standardisiertes Hilfeplanverfahren?“möglich.Case Management ist ein Instrument zur Steuerungund Bearbeitung von Jugendhilfeleistungenund wird von Prof. Löcherbach wie folgt definiert:„Case Management tritt als Fallmanagementund/oder Systemmanagement in Erscheinung.Mit Fallmanagement ist eine konkrete Unter-stützungsarbeit zur Verbesserung der persönlichenNetzwerke gemeint.• Hier geht es darum, einen hilfsbedürftigenMenschen effektiv und effizient zu begleiten,den Hilfsprozess für ihn zu steuern.Systemmanagement bezieht sich auf Nutzung,Heranziehung und Initiierung von Netzwerken.• Hier geht es um ein effizientes und effektivesManagement der Versorgung im Gebietder jeweiligen Zuständigkeiten unddarum das System der Versorgung zu optimieren.In der Praxis des Case Management fließen diebeiden Aspekte meist zusammen“.Die klassische Hilfeplanung nach <strong>dem</strong> SGB VIII istein wichtiger Teil des Fallmanagements aber keinCase Management.Der KursKonzept und Praxis des Case Management wurdein den Basismodulen auf <strong>dem</strong> Hintergrund deralltäglichen Fallarbeit vermittelt. Die Erfahrungund das Wissen <strong>aus</strong> der eigenen Praxis schufenden Nährboden für die Reflexion und das Lernenim Kurs. Für die Teilnehmenden eine Her<strong>aus</strong>forderung.Ein zentraler Inhalt war der Transfer desCase Management in das Arbeitsfeld der AllgemeinenSozialen Dienste.Nach anfänglicher Skepsis in Einzelfragen warensich die Teilnehmenden einig, dass Case Managementein gutes und hilfreichen Instrumentzur Organisation von Hilfen in einem Jugendamtist. Alle Beteiligten waren hoch zufrieden mit derQualität der Vermittlung des Lehrstoffes durch diedrei Fachhochschullehrer. Die unterschiedlichenAnsätze auf <strong>dem</strong> Boden eines gemeinsamen Konzeptesbereicherten die Lernerfahrungen aller Beteiligten.Wie geht’s weiter?Aufgrund der positiven Erfahrungen mit <strong>dem</strong> erstenBasiskurs wird im August 2005 ein zweiterBasiskurs folgen. Die Einzel<strong>aus</strong>schreibung ist vorbereitet.Für beide Basiskurse werden im Sinne der Qualitäteiner guten Weiterbildung zwei Aufbaukursenach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaftfür Sozialarbeit (DGS), <strong>dem</strong> Deutschen Berufsverbandfür Soziale Arbeit (DBSH) und <strong>dem</strong> DeutschenBerufsverband für Pflegeberufe (DBFK) angeboten.Der erste zweiteilige Aufbaukurs ist fürHerbst 2006 geplant.26


2/2005JugendhilfeReport<strong>Neues</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Landesjugendamt</strong>Die – von vielen Telnehmenden – empfundenMagenschmerzen bei der Umsetzung in die Praxiswerden von uns in der Fachberatung des<strong>Landesjugendamt</strong>es geteilt. Eine Lösung bot sich<strong>dem</strong> <strong>Landesjugendamt</strong> <strong>Rheinland</strong> durch die guteZusammenarbeit mit den Kath. FachhochschulenMainz und NW an. Auf Antrag der Fachhochschulengenehmigte das Bundesministerium für Bildungund Forschung ein Forschungsprojekt:„Computergestütztes Case Management inder Kinder- und Jugendhilfe“Als Verbundpartner beteiligt sich das <strong>Landesjugendamt</strong><strong>Rheinland</strong> an diesem Forschungsprojekt,um den rheinischen Jugendämtern im Bereich derHilfen zur Erziehung auf der Basis eines zu modifizierendenSoftwareprogramms eine empirischeStandortbestimmung des HandlungskonzeptesCase Management in ökonomischer und fachlicherHinsicht zu ermöglichen.Eine Ausschreibung an die Jugendämter erfolgt inKürze.Zum Ende meiner Anmerkungen zu unserer erfolgreichenFortbildung wünsche ich mir eineImplementierung des Case Management in denschwierigen und komplexen Alltag der Jugendämter,um die Arbeit übersichtlicher, zufriedenstellender und wirksamer zu gestalten. Unter <strong>dem</strong>Motto des mir namentlich nicht bekannten Verfassersdes folgenden Spruches:„Wer etwas anders,aber nicht besser machen will,sollte besser etwas anderes machen.“Für weitere Informationen stehe ich gerne zurVerfügung.Jörg Klotz,<strong>Landesjugendamt</strong> <strong>Rheinland</strong>,joerg.Klotz@lvr.deAufbaukurs 2006jugendhilfe & schule informDiese Online-Publikation des <strong>Landesjugendamt</strong>es <strong>Rheinland</strong> richtet sich analle Fachkräfte, die in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule tätigsind. Kontakt: alexander.mavroudis@lvr.deZur Ausgabe 1/2005:Jugendsozialarbeit & Schule: ein „Dauerbrenner“für alle, die in <strong>dem</strong> Arbeitsfeld tätig sind; einThema, dass auch die „inform“ in den zurückliegendenJahren mit vielen Beiträgen begleitethat. Das hat gute Gründe, denn die Jugendsozialarbeitgehört zu den Arbeitsfeldern in der Kinder-und Jugendhilfe, in denen bereits sehr frühmit Schulen kooperiert wurde. Gerade auch inNordrhein-Westfalen haben die Fachkräfte undTräger von Beratungsstellen, Jugendwerkstättenund sog. Schulmüdenprojekten die enge Abstimmungund Zusammenarbeit mit den Schulengesucht, <strong>aus</strong> denen ihre Zielgruppen kommen:Benachteiligte Jugendliche im Übergang von derSchule in Ausbildung und Beruf – in den letztenJahren vermehrt auch jüngere, noch schulpflichtigeMädchen und Jungen. Angesichts der fachpolitischenDiskussionen – haben Fachvertreterauf Bundesebene sowie <strong>aus</strong> NRW das Profil derJugendsozialarbeit als Bildungspartner aktualisiertund geschärft. Die Beiträge im Schwerpunktdokumentieren zu<strong>dem</strong> beispielhafte Angeboteund Projekte <strong>aus</strong> denen man viel lernen kann.Das betrifft u.a. den Bereich der Grundschulen,in <strong>dem</strong> sich Kooperationsstrukturen zurzeit mitenormem Tempo entwickeln. In NRW ist dies<strong>dem</strong> Landesprogramm Offene Ganztagsschuleim Primarbereich geschuldet. Aber auch in anderenBundesländern öffnen sich Grundschulen, wieder Beitrag über die Berliner Schulstationen zeigt.Kostenloser download unter www.jugend.lvr.deunter Publikationen.Jugendhilfeplanung – „und mach nur einen Plan…“Jugendhilfeplanung ist eine der Kernaufgabendes öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. In Gesetzen,Richtlinien und politischen Diskussionenwird sie kontinuierlich als das zentrale Steuerungsinstrumenteingefordert. Zugleich leidet dieJugendhilfeplanung unter finanzbedingtem Funktionsverlust,die Planungshorizonte haben sichverändert. Das Schwerpunktheft der Zeitschrift„jugendhilfe“ greift dieses Spannungsverhältnisauf. Mit Beiträgen von Joachim Merchel „Jugendhilfeplanungals Modus der Qualitätsentwicklung“Peter Marquardt, „Jugendhilfeplanung– eine fachliche und jugendpolitische Aufgabe“und von Andreas Hopmann, <strong>Landesjugendamt</strong><strong>Rheinland</strong>, „Jugendhilfeplanung als Funktion“.ISSN 0022-5940, www.jugendhilfe-netz.de27


<strong>Neues</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Landesjugendamt</strong>2/2005JugendhilfeReport6. Zertifikatskurs zur JugendhilfeplanungSeit Einführung und Umsetzung des Kinder- undJugendhilfegesetzes 1991 haben die Landesjugendämter<strong>Rheinland</strong> und Westfalen-Lippe fünfZertifikatskurse zur Jugendhilfeplanung durchgeführt.In diesen Kursenkonnten ca. 120Planerinnen und Planerfür die kommunale JugendhilfeplanunginNordrhein – Westfalen<strong>aus</strong>gebildet werden.Dass damit der landesweiteBedarf noch nichtgedeckt ist, hat dieResonanz auf die Ausschreibungdes 6. Zertifikatskursesgezeigt.Anfang Dezember 2004 startete der 6. Zertifikatskurszur Jugendhilfeplanung mit 16 Teilnehmerinnenund Teilnehmer <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rheinland</strong>und Westfalen-Lippe.Die inhaltliche Konzeption stellt ein „persönlichesPlanungsprojekt“ in den Mittelpunkt, das denTeilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht,praxisorientiert die theoretischen Inhalte des Kursesin die bestehende kommunale Planungspraxisumzusetzen. Neben den fachbereichsorientiertenPlanungsbereichen stehen strukturelle und ablauforientiertePlanungsprojekte im Vordergrund.Der Kurs umfasst 6 Theorieblocks, der im Sommer2006 mit einer Zertifizierung der Teilnehmerinnenund Teilnehmern zur Jugendhilfeplanung abschließt.Infos: bernhard.selbach@lvr.deGisela WeddingMartina HorlitzGisela Wedding neu im <strong>Landesjugendamt</strong>Seit <strong>dem</strong> 1. Februar 2005 bin ich als Diplom-Sozialpädagoginin der Abteilung „Schutz von Kindernund Jugendlichen in Tageseinrichtungen fürKinder“ im Amt für Kinder und Familie tätig.Für das Aufgabengebiet Beratung, Aufsicht undFortbildung für Tageseinrichtungen für Kinderbringe ich mehrjährige Berufserfahrung als Fachberaterinin der Abteilung Tageseinrichtungenfür Kinder beim Diözesan-Caritasverband fürdas Erzbistum Köln e. V. mit. Zu meinem weiterenberuflichen Erfahrungshintergrund gehörtdie langjährige Tätigkeit in der Leitungsfunktioneiner fünfgruppigen Kindertageseinrichtung, inder Beratungsarbeit mit Kindern, Jugendlichenund Eltern und in der Jugendarbeit.Zum 1. August 2005 werde ich im Rahmen meinerAufgaben für die Stadt Düsseldorf zuständig sein.Ich freue mich auf diese neue berufliche Her<strong>aus</strong>forderungund hoffe auf eine gute vertrauensvolleund konstruktive Zusammenarbeit mitallen Beteiligten.Erreichen können Sie mich unter der Telefonnr.:0221/809-6288 oder unter meiner Mail-Adresse:gisela.wedding@lvr.deMartina Horlitz neu im <strong>Landesjugendamt</strong>Seit <strong>dem</strong> 1. April bin ich im „Amt für Jugendämterund Jugendförderung“ als Fachberaterin tätigund bin dort für die Bereiche Offene Kinder- undJugendarbeit, Jugendschutz, Internationale Jugendarbeitund Mädchenarbeit zuständig.Ich bin Diplomsozialpädagogin, Magister der Verhaltenswissenschaftenmit Schwerpunkt ArbeitsundOrganisationspsychologie und zertifiziertede Bono-Trainerin.Ich habe nach meinem Anerkennungsjahr beimDiakonischen Werk die Leitung eines Stadteilbürosin der Gemeinwesenarbeit übernommen. ImAnschluss daran leitete ich sechs Jahre die stadtteilorientierteKinder- und Jugendarbeit in Bonn/Endenich.Bis Ende 2004 habe ich bei der LandesarbeitsgemeinschaftKatholische Offene Kinder- undJugendarbeit in NRW als Referentin und stellvertretendeGeschäftsführerin gearbeitet. Schwerpunktewaren, u.a. Forschungsprojekte in Zusammenarbeitmit Prof. Michael Schumann von derUniversität Siegen, Ausbildung von BeraterInnenin QQS (Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherungund Selbstevaluation) in Zusammenarbeit mitProf. Dr. Hiltrud von Spiegel von der FachhochschuleMünster sowie die Fortbildung und Beratungvon Trägern und Fachkräften.Außer<strong>dem</strong> habe ich in den letzten Jahren freiberuflichfür Unternehmensberatungen gearbeitet,u.a. zum Thema Profiling für Aka<strong>dem</strong>ikerInnenund Kundenpsychologie.Ich freue mich sehr nun für das <strong>Landesjugendamt</strong>tätig zu sein.Kontakt: 0221/809-6093;E-Mail: martina.horlitz@lvr.de28


2/2005JugendhilfeReport<strong>Neues</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Landesjugendamt</strong>Entscheidungskompetenzim Jugendhilfe<strong>aus</strong>schussFortbildungs- und Informationsangebot des <strong>Landesjugendamt</strong>es <strong>Rheinland</strong>Überall im <strong>Rheinland</strong> haben nach der Kommunalwahlneu gebildete Jugendhilfe<strong>aus</strong>schüsseihre Arbeit aufgenommen. In vielen Ausschüssensitzen neue Mitglieder – im gesamten <strong>Rheinland</strong>sind es schätzungsweise 1000 Neulinge. In Kölnwurde eine Veranstaltungsreihe mit insgesamt 3Terminen durchgeführt, die den neuen und altenMitgliedern bei der Vorbereitung auf ihre Arbeithilft. Rund 90 Teilnehmer waren zur Auftaktveranstaltungzum <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong>(LVR) nach Köln-Deutz gekommen.Mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten vonJugendhilfe<strong>aus</strong>schüssen befasste sich der ersteTeil der Fortbildungsreihe.Die weiteren Veranstaltungen vermittelten einenGesamtüberblick über die Jugendhilfe: Kindertagesstätten,Jugendförderung, Hilfen zurErziehung, Jugendhilfeplanung, Strukturen derZusammenarbeit mit freien Trägern und mit derVerwaltung, kommunale Finanzierung, OffeneGanztagsschule. Die einzelnen Vorträge sind imInternet dokumentiert.Im Sommer findet eine weitere Fortbildungsveranstaltungstatt: Am 31./1.9.2005lädt das <strong>Landesjugendamt</strong> <strong>Rheinland</strong> dieMitglieder der Jugendhilfe<strong>aus</strong>schüsse im<strong>Rheinland</strong> zur Jahrestagung in den Jugendhof<strong>Rheinland</strong> ein.An vielen Orten im <strong>Rheinland</strong> wurden erfolgreicheInhouseveranstaltungen zur Zielentwicklungund zu einzelnen Fachthemen mit den Ausschüssenvor Ort durchgeführt. Zugleich stehen dieMitarbeiter/innen des <strong>Landesjugendamt</strong>es fürBeratung und Information gerne zur Verfügung.Der LVR hat auch eine Broschüre mit <strong>dem</strong> Titel„Entscheidungskompetenz im Jugendhilfe<strong>aus</strong>schuss– Leitfaden für die Arbeit im Jugendhilfe<strong>aus</strong>schuss“her<strong>aus</strong>gegeben.Alle Informationen gibt es unterwww.jugend.lvr.de unter service. (cg)Am 28. Mai 2005 verstarb der Leiter des Schulamtes†beim <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong>Harald KuhlerDer <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> (LVR) trauert um Harald Kuhler. Der Leiter des Schulverwaltungsamtes ist am 28. Mai nach kurzer,schwerer Krankheit im Alter von 63 Jahren verstorben. Seit fast fünf Jahren war er für die 40 Rheinischen Schulen und Internate in derTrägerschaft des LVR und damit für rund 7000 Kinder mit körperlichen, Sinnes- und Sprachbehinderungen zuständig.Harald Kuhler hatte seine Verwaltungs<strong>aus</strong>bildung bei der Stadt Solingen begonnen und dort bis 1980 unterschiedliche verantwortlicheTätigkeiten übernommen. Seit <strong>dem</strong> arbeitete er für den <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> in Köln. Zunächst war er Geschäftsführer derGeschäftsstelle der Beschwerdekommission, anschließend persönlicher Referent des Landesdirektors Dr. Bert Fischbach. In den Jahrendanach war er als Werkleiter des Eigenbetriebs Rheinische Heilpädagogische Heime und als Abteilungsleiter im Amt 41 des <strong>Landesjugendamt</strong>estätig, bevor er im Jahr 2000 zum Schulverwaltungsamt wechselte.Am 10. April 2005 verstarb im Alter 48 Jahrenunsere Kollegin und MitarbeiterinAnnette Lütkemeier†Annette Lütkemeier war seit 1991 beim <strong>Landesjugendamt</strong> <strong>Rheinland</strong> als Diplom-Sozialpädagogin in der Abteilung Schutz von Kindern inTageseinrichtungen im Amt für Kinder und Familie tätig.Im Bereich der Stadt Wuppertal und des Oberbergischen Kreises hat Frau Lütkemeier dazu beigetragen, den Ausbau von Tageseinrichtungenfür Kinder mit zu gestalten und damit günstige Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen von Mädchen und Jungen zuschaffen. Ihr Ziel war es, vor Ort durch Fachlichkeit und enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten neue Wege zu suchen und richtigeEntwicklungen zu stützen.Sie hat darüber hin<strong>aus</strong> die Entwicklung der Fortbildung, die das <strong>Landesjugendamt</strong> für pädagogische Fachkräfte <strong>aus</strong> Tageseinrichtungenfür Kinder anbietet, mit gestaltet und vorangebracht.Wir haben Frau Lütkemeier als gradlinige, pflichtbewusste und fachkompetente Mitarbeiterin und Kollegin geschätzt. Ihre Arbeit war geprägtdurch hohen Einsatz im Hinblick auf die Sicherung des Kindeswohls. Ihren westfälischen Humor, verbunden mit der in ihrer Persönlichkeitliegenden Klarheit und Souveränität, werden wir sehr vermissen. Annette Lütkemeier hat in der langen Zeit ihrer Krankheit nie ihrArbeitsgebiet ganz <strong>aus</strong> den Augen verloren. Auch der persönliche Kontakt zu uns blieb bis zuletzt bestehen.Wir sind sehr traurig, dass sie den Kampf gegen ihre schwere Krankheit verloren hat.29


Jugendhilfe<strong>Neues</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Landesjugendamt</strong>Report§Aktuelles zur Gesetzgebung des Bundesund des Landes Nordrhein-WestfalenUnter dieser Überschrift wird in jeder Ausgabe des Jugendhilfereports ein kurzer Überblick über wichtige jugendhilferelevanteneue Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen und aktuelle Gesetzesvorhaben gegeben.Zum 01.04.2005 ist das Berufsbildungsreformgesetzin Kraft getreten.Durch dieses Gesetz sollen die Ausbildungschancenfür junge Menschenverbessert und eine hohe Qualität derberuflichen Ausbildung gesichert werden.Die duale Berufs<strong>aus</strong>bildung wirdmodernisiert und flexibilisiert. Fernersind nun auch Ausbildungsabschnitteim Ausland möglich. Absolventenschulischer Berufs<strong>aus</strong>bildungen werdenzukünftig leichter zu Kammerabschlussprüfungenzugelassen. Auch neue Formender Kooperation von Schule undBetrieb§werden möglich.Bereits seit 01.01.2005 werden durchdas Gesetz für verbesserten Unfallschutzfür ehrenamtlich und bürgerschaftlichEngagierte mehr ehrenamtlichTätige als bisher in den Schutzder Unfallsversicherung miteinbezogen.Bürgerinnen und Bürger, die sich in Vereinenoder Verbänden im Auftrag odermit Zustimmung von Kommunen oderKirchen ehrenamtlich engagieren, sindnun versichert, unabhängig davon, obdies direkt für die Kommune oder Kirchegeschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied.Damit ist die Vereinsmitgliedschaft,die in der Vergangenheitden Versicherungsschutz regelmäßighat scheitern lassen, unschädlich fürdas Bestehen des Unfallversicherungsschutzes.Die Vierte Verordnung zur Änderungder Regelbetrag-Verordnung wurdeim Bundesgesetzblatt verkündet. Dieneuen Regelbeträge für den Kindesunterhalt,die ein wichtiger Maßstab fürdie Unterhaltsverpflichtung von Elterngegenüber ihren minderjährigen Kindernsind, mit denen sie nicht in einemH<strong>aus</strong>halt zusammenleben, gelten ab<strong>dem</strong> 01.07.2005.Am 13.04.2005 fand im Ausschussfür Familie, Senioren, Frauen und Jugenddes Deutschen Bundestageseine öffentliche Anhörung zu denEntwürfen eines Gesetzes zur Weiterentwicklungder Kinder- und Jugendhilfe(KICK), eines KommunalenEntlastungsgesetzes (KEG) undeines Gesetzes zur Änderung desSGB VIII statt. Auf Ablehnung bei denVerbänden stieß insbesondere die sog.Finanzkraftkl<strong>aus</strong>el des KEG, wonach dieLeistungen der Kinder- und Jugendhilfean der Finanzkraft der Städte und Gemeinden<strong>aus</strong>gerichtet werden sollen.Auf Landesebene ist in Nordrhein-Westfalen am 15.03.2005 ein neuesSchulgesetz (SchulG) im Gesetz- undVerordnungsblatt verkündet worden.Das Gesetz wird mit Ausnahme einzelnerBestimmungen zum 01.08.2005 inKraft treten. Es fasst die bisherigen siebenSchulgesetze in Nordrhein-Westfalenund die Kernregelungen der AllgemeinenSchulordnung zu einem einheitlichenLandesschulgesetz zusammen.§ 5 SchulG regelt die Zusammenarbeitvon Schulen mit außerschulischen Partnern.Nach § 9 Abs. 3 kann der Schulträgermit den Trägern der öffentlichenund freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen,die Bildung und Erziehungfördern, eine weitergehende Zusammenarbeitvereinbaren, um außerunterrichtlicheAngebote vorzuhalten (OffeneGanztagsschule). Dabei soll auchdie Bildung gemeinsamer Steuerungsgruppenvorgesehen werden. Kinderund Jugendliche mit festgestelltemsonderpädagogischen Förderbedarfkönnen nach § 37 Abs. 4 des SchulG,wenn das Bildungsziel der Förderschulein anderer Weise nicht erreicht werdenkann und Hilfen nach <strong>dem</strong> SGBVIII erforderlich sind, auf Vorschlag des2/2005Jugendamtes und mit Zustimmung derEltern durch die Schulaufsichtsbehördeauch in Einrichtungen der Jugendhilfeuntergebracht werden. Nach § 77SchulG hat das Schulministerium inschulischen Angelegenheiten von allgemeinerund grundsätzlicher Bedeutungu.a. die kommunalen Spitzenverbände– die auch an diesem Gesetz mitwirkenkonnten – und die landesweitenZusammenschlüsse der Träger der freienJugendhilfe, soweit Belange der Jugendhilfeberührt sind, zu beteiligen.§ 120 des Schulgesetzes NW sieht vor,dass personenbezogene Daten derSchülerinnen und Schüler sowie der Eltern,die in der Schule vorhanden sind,<strong>dem</strong> Jugendamt und <strong>Landesjugendamt</strong>nur übermittelt werden dürfen, soweitsie von diesen Stellen zur Erfüllung derIhnen durch Rechtsvorschrift übertragenenAufgaben benötigt werden.Mit <strong>dem</strong> neuen Schulgesetz bestehtnach § 34 Abs. 6 die Schulpflicht auchfür Kinder von Asylbewerberinnen undAsylbewerbern und alleinstehendeKinder und Jugendliche, die einen Asylantraggestellt haben, sobald sie einerGemeinde zugewiesen sind solangeihr Aufenthalt gestattet ist. Für <strong>aus</strong>reisepflichtige<strong>aus</strong>ländische Kinder undJugendliche besteht die Schulpflicht biszur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.§Regine Tintner<strong>Landesjugendamt</strong> <strong>Rheinland</strong>,regine.tintner@lvr.de30

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