IngSight 10 - Dorsch Gruppe
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• Sofortmaßnahmen zur Wasserverlusterkennung<br />
und -reduktion,<br />
• Instandsetzung von Leitungsnetzen<br />
und Anlagen der Abwasserentsorgung,<br />
• Einleiten / Festlegen von Standards<br />
für Wartung und Unterhaltungsmaßnahmen.<br />
Phase 2: Neue Investments – ausschließlich<br />
im Bereich der Abwasserentsorgung<br />
und -behandlung<br />
Maßnahmen Phase 2:<br />
• Ausbau der Abwassernetze,<br />
• Erweiterung von Kapazitäten in<br />
der Abwasserentsorgung durch<br />
Reparatur und Ergänzung bestehender<br />
Anlagen sowie Neubau von<br />
Kläranlagen.<br />
Was ist eine SUP bzw. engl. SEA?<br />
In der EU gilt seit Juni 200 die<br />
„Richtlinie 200 /42/EG über die<br />
Prüfung der Umweltauswirkungen<br />
bestimmter Pläne und Programme“<br />
(engl. SEA-Directive, dt. SUP-Richtlinie).<br />
SEA steht dabei für „Strategic<br />
Environmental Assessment“ oder SUP<br />
für „Strategische Umweltprüfung“.<br />
Die Richtlinie, die mittlerweile in<br />
allen Mitgliedsstaaten der EU in<br />
nationales Recht umgesetzt wurde,<br />
gilt unmittelbar für alle von der<br />
EU mitfinanzierten Pläne und<br />
2<br />
Programme (Art. 2), die voraussichtlich<br />
erhebliche Umweltauswirkungen<br />
haben. Ziel der Richtlinie ist es, „im<br />
Hinblick auf die Förderung einer<br />
nachhaltigen Entwicklung ein hohes<br />
Umweltschutzniveau sicherzustellen<br />
und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen<br />
bei der Ausarbeitung<br />
und Annahme von Plänen und<br />
Programmen einbezogen werden.“<br />
Die SEA prüft daher in systematischer<br />
Art und Weise mögliche Umweltauswirkungen<br />
von Plänen und Programmen,<br />
um diese Belange in einem<br />
möglichst frühen Zeitpunkt in den<br />
(politischen) Entscheidungsprozeß<br />
mit einzubringen. Auf diese Weise ist<br />
es möglich, etwaige nachteilige Entwicklungen<br />
zu erkennen und Maßnahmen<br />
zur Vermeidung und Verminderung<br />
sowie zur Modifizierung<br />
der Pläne und Programme erwirken<br />
zu können. Die SEA untersucht<br />
und behandelt die Umweltbelange<br />
frühzeitig auf höherer Abstaktionsebene,<br />
die konkrete Beurteilung der<br />
Umwelt- und Sozialverträglichkeit<br />
von Projekte erfolgt auf der nächsten<br />
Ebene, der Planung und Genehmigung<br />
von Einzelprojekten aus den<br />
Plänen und Programmen.<br />
Das umweltplanerische Instrument<br />
hier ist die ESIA / UVP (Environmental<br />
and Social Impact Assessment /<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung).<br />
Richtlinie<br />
Plan<br />
Programm<br />
Projekte<br />
Die SEA in Projekten der EZ / FZ<br />
Auf der Grundlage der EU-SUP-Richtlinie<br />
haben sämtliche Organisationen<br />
der finanziellen und Entwicklungs-<br />
Zusammenarbeit (EZ / FZ) eigene<br />
Leit- oder Richtlinien sowohl für ihr<br />
umwelt- und sozialverträgliches Handeln<br />
als auch für die Durchführung<br />
von Strategischer Umweltprüfung<br />
und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
verabschiedet. In den jüngsten Updates<br />
dieser Leitlinien ist nun vielfach<br />
die Verpflichtung zur Beurteilung<br />
der Auswirkungen von Plänen,<br />
Programmen und Projekten auf<br />
den Klimawandel hinzugekommen<br />
(engl. Climate Change Impact<br />
Assessment).<br />
Hierbei geht die Intention in zwei<br />
Richtungen: Einmal um die Abschätzung<br />
von Auswirkungen von Programmen<br />
/ Projekten auf den Klimawandel,<br />
zum anderen um mögliche<br />
Anpassungsstrategien der beabsichtigten<br />
Projekte und Maßnahmen an<br />
negative Auswirkungen des Klimawandels.<br />
Die SEA hat in diesem Kontext – wie<br />
auch in unserem Fall – stets auch<br />
die Aufgabe zur Rechtfertigung der<br />
verwendeten Finanzmittel im Sinne<br />
einer nachhaltigen, umwelt-, sozialund<br />
klimaverträglichen Entwicklung<br />
beizutragen.<br />
Strategische<br />
Umweltprüfung<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Ebenen der Umweltprüfung