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IngSight 10 - Dorsch Gruppe

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• Sofortmaßnahmen zur Wasserverlusterkennung<br />

und -reduktion,<br />

• Instandsetzung von Leitungsnetzen<br />

und Anlagen der Abwasserentsorgung,<br />

• Einleiten / Festlegen von Standards<br />

für Wartung und Unterhaltungsmaßnahmen.<br />

Phase 2: Neue Investments – ausschließlich<br />

im Bereich der Abwasserentsorgung<br />

und -behandlung<br />

Maßnahmen Phase 2:<br />

• Ausbau der Abwassernetze,<br />

• Erweiterung von Kapazitäten in<br />

der Abwasserentsorgung durch<br />

Reparatur und Ergänzung bestehender<br />

Anlagen sowie Neubau von<br />

Kläranlagen.<br />

Was ist eine SUP bzw. engl. SEA?<br />

In der EU gilt seit Juni 200 die<br />

„Richtlinie 200 /42/EG über die<br />

Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

bestimmter Pläne und Programme“<br />

(engl. SEA-Directive, dt. SUP-Richtlinie).<br />

SEA steht dabei für „Strategic<br />

Environmental Assessment“ oder SUP<br />

für „Strategische Umweltprüfung“.<br />

Die Richtlinie, die mittlerweile in<br />

allen Mitgliedsstaaten der EU in<br />

nationales Recht umgesetzt wurde,<br />

gilt unmittelbar für alle von der<br />

EU mitfinanzierten Pläne und<br />

2<br />

Programme (Art. 2), die voraussichtlich<br />

erhebliche Umweltauswirkungen<br />

haben. Ziel der Richtlinie ist es, „im<br />

Hinblick auf die Förderung einer<br />

nachhaltigen Entwicklung ein hohes<br />

Umweltschutzniveau sicherzustellen<br />

und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen<br />

bei der Ausarbeitung<br />

und Annahme von Plänen und<br />

Programmen einbezogen werden.“<br />

Die SEA prüft daher in systematischer<br />

Art und Weise mögliche Umweltauswirkungen<br />

von Plänen und Programmen,<br />

um diese Belange in einem<br />

möglichst frühen Zeitpunkt in den<br />

(politischen) Entscheidungsprozeß<br />

mit einzubringen. Auf diese Weise ist<br />

es möglich, etwaige nachteilige Entwicklungen<br />

zu erkennen und Maßnahmen<br />

zur Vermeidung und Verminderung<br />

sowie zur Modifizierung<br />

der Pläne und Programme erwirken<br />

zu können. Die SEA untersucht<br />

und behandelt die Umweltbelange<br />

frühzeitig auf höherer Abstaktionsebene,<br />

die konkrete Beurteilung der<br />

Umwelt- und Sozialverträglichkeit<br />

von Projekte erfolgt auf der nächsten<br />

Ebene, der Planung und Genehmigung<br />

von Einzelprojekten aus den<br />

Plänen und Programmen.<br />

Das umweltplanerische Instrument<br />

hier ist die ESIA / UVP (Environmental<br />

and Social Impact Assessment /<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung).<br />

Richtlinie<br />

Plan<br />

Programm<br />

Projekte<br />

Die SEA in Projekten der EZ / FZ<br />

Auf der Grundlage der EU-SUP-Richtlinie<br />

haben sämtliche Organisationen<br />

der finanziellen und Entwicklungs-<br />

Zusammenarbeit (EZ / FZ) eigene<br />

Leit- oder Richtlinien sowohl für ihr<br />

umwelt- und sozialverträgliches Handeln<br />

als auch für die Durchführung<br />

von Strategischer Umweltprüfung<br />

und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

verabschiedet. In den jüngsten Updates<br />

dieser Leitlinien ist nun vielfach<br />

die Verpflichtung zur Beurteilung<br />

der Auswirkungen von Plänen,<br />

Programmen und Projekten auf<br />

den Klimawandel hinzugekommen<br />

(engl. Climate Change Impact<br />

Assessment).<br />

Hierbei geht die Intention in zwei<br />

Richtungen: Einmal um die Abschätzung<br />

von Auswirkungen von Programmen<br />

/ Projekten auf den Klimawandel,<br />

zum anderen um mögliche<br />

Anpassungsstrategien der beabsichtigten<br />

Projekte und Maßnahmen an<br />

negative Auswirkungen des Klimawandels.<br />

Die SEA hat in diesem Kontext – wie<br />

auch in unserem Fall – stets auch<br />

die Aufgabe zur Rechtfertigung der<br />

verwendeten Finanzmittel im Sinne<br />

einer nachhaltigen, umwelt-, sozialund<br />

klimaverträglichen Entwicklung<br />

beizutragen.<br />

Strategische<br />

Umweltprüfung<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Ebenen der Umweltprüfung

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