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Ausgabe 47/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 10 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>47</strong>/<strong>2010</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong> stellt zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in im Bereich Anlagenbuchung<br />

und Kasse ein. Die Tätigkeit umfasst die Mitarbeit<br />

bei der doppischen Haushaltsführung und das Verbuchen der<br />

Ein- und Auszahlungen.<br />

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit Bezahlung<br />

nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />

(TVöD).<br />

Wir suchen Bewerber/innen mit einer Verwaltungsausbildung<br />

oder einer adäquaten kaufmännischen Ausbildung. Erfahrungen<br />

im Bereich Doppik bzw. Anlagenbuchhaltung sind erwünscht.<br />

Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz in einer modernen Verwaltung<br />

mit einem jungen serviceorientierten Team.<br />

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte<br />

bis spätestens 15.12.<strong>2010</strong> an die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

-Personal-<br />

Marktplatz 1<br />

56766 <strong>Ulmen</strong><br />

Fragen hierzu beantwortet Julia Bannach (Tel.: 02676/409-260)<br />

gerne.<br />

Verordnung<br />

nach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz<br />

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der<br />

Stadt <strong>Ulmen</strong><br />

am 28.11.<strong>2010</strong><br />

Aufgrund des § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG)<br />

vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Stadt<br />

<strong>Ulmen</strong> folgende Rechtsverordnung erlassen:<br />

§ 1<br />

Die Verkaufsstellen in der Stadt <strong>Ulmen</strong> dürfen am Sonntag,<br />

28.11.<strong>2010</strong>, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.<br />

§ 2<br />

(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes<br />

vom 6. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zur Zeit<br />

geltenden Fassung sind zu beachten.<br />

(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt<br />

werden.<br />

§ 3<br />

Die Inhaberin oder der Inhaber der Verkaufsstelle ist verpflichtet,<br />

ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer<br />

der am 28.11.<strong>2010</strong> beschäftigten Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung<br />

an diesem Sonntag gewährte Freizeit zu führen.<br />

§ 4<br />

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 3 werden als<br />

Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.<br />

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche<br />

können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

vom 12. April 1976 (BGBl. 1976 Teil I, S.<br />

965), in der derzeit gültigen Fassung geahndet werden.<br />

Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach § 21<br />

Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl.<br />

2002 Teil I, S 2318) in der derzeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden.<br />

Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit<br />

nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6.<br />

Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I; S. 1170) in der zur Zeit geltenden<br />

Fassung verfolgt werden.<br />

§ 5<br />

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />

56766 <strong>Ulmen</strong>, 16.11.<strong>2010</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

Az.: 3.3/148-08<br />

(Steimers) Bürgermeiste<br />

Bekanntmachung<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> sowie der Ortsgemeinden<br />

Auderath, Bad Bertrich, Büchel, Gevenich, Lutzerath und<br />

der Stadt <strong>Ulmen</strong><br />

Jahresabschluss der Projektentwicklungsgesellschaft<br />

Vulkaneifel/<strong>Ulmen</strong> mbH<br />

zum 31. Dezember 2009<br />

Der Jahresabschluss der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel/<strong>Ulmen</strong><br />

mbH zum 31. Dezember 2009 für das Geschäftsjahr<br />

2009 wurde von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Dr.<br />

Dornbach und Partner GmbH, Koblenz, geprüft. Der Wirtschaftsprüfer<br />

hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

In der Sitzung am 10. November <strong>2010</strong> hat die Gesellschafterversammlung<br />

der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel/<strong>Ulmen</strong><br />

mbH beschlossen, den Jahresabschluss 2009 einschl. Lagebericht in<br />

der vorliegenden Form anzuerkennen und den Bilanzgewinn auf<br />

neue Rechnung vorzutragen.<br />

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk<br />

liegen nach § 90 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz<br />

(GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />

153), in der zuletzt geltenden Fassung, in der Zeit vom<br />

6. Dezember <strong>2010</strong> bis einschließlich 14. Dezember <strong>2010</strong><br />

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00<br />

Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong>, Marktplatz 1, Zimmer 204,<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

<strong>Ulmen</strong>, den 17. November <strong>2010</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

Alfred Steimers, Bürgermeister<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Markplatz 1, 56766 <strong>Ulmen</strong><br />

Tel.: 02676/409-0, Fax:02676/409-501<br />

Hinweis:<br />

Das Bürgerbüro ist am Samstag, dem<br />

4. Dezember <strong>2010</strong><br />

wieder geöffnet, und zwar von 10.00 bis 12.00 Uhr.<br />

Die übrigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros:<br />

Montag- Freitag 08.00 - 12.30 Uhr<br />

Montag- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr, jeden 3. Donnerstag im<br />

Monat bis 18.00 Uhr<br />

Das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros:<br />

Sie können:<br />

- sich an-, ab- und ummelden<br />

- Fundsachen abliefern oder abholen<br />

- Lohnsteuerkarten beantragen oder ändern lassen<br />

- Ihren Hund an- und abmelden<br />

- Ihre Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen<br />

- Antragsformulare abgeben<br />

Sie können beantragen:<br />

- Personalausweise und Pässe<br />

- Kinderausweise<br />

- zur Fahrerlaubnis: Erst-/Neuerteilung, Erweiterung, Personenbeförderung,<br />

- polizeiliche Führungszeugnisse<br />

- Auskunft Gewerbezentralregister<br />

Sie erhalten<br />

- Personalausweise und Pässe<br />

- Kinderausweise<br />

- Lohnsteuerkarten und Ersatzlohnsteuerkarten<br />

- Meldebescheinigungen<br />

- Untersuchungsberechtigungsscheine<br />

- Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften<br />

- allgemeine Informationen zum Fremdenverkehr<br />

- Info-Material<br />

- Bügerberatung und Information<br />

Sie erhalten Antragsformulare für<br />

- Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung<br />

- Lohnsteuerermäßigung<br />

- Wohngeld

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