Ausgabe 47/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 20 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>47</strong>/<strong>2010</strong><br />
Einladung zur Sitzung des Gemeinderates<br />
Weiler am 02.12.10<br />
Hiermit lade ich zur Sitzung des Gemeinderates Weiler ein, die am<br />
Donnerstag, dem 2. Dezember <strong>2010</strong> um 18.30 Uhr<br />
im Gemeindehaus in Weiler stattfindet.<br />
Tagesordnung:<br />
A) Öffentliche Sitzung<br />
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
für das Haushaltsjahr 2008 und Entlastungserteilung<br />
gemäß § 114 GemO<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über den Neuabschluss des<br />
Stromkonzessionsvertrages<br />
4. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2011<br />
5. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Beamers<br />
für gemeindliche Zwecke<br />
6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung<br />
für das Bürgerhaus „Ehemalige Schule“<br />
7. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
B) Nichtöffentliche Sitzung<br />
Im nichtöffentlichen Teil wird der Rat über wichtige Themen informiert.<br />
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister<br />
Informationsveranstaltung<br />
für Grundstückseigentümer<br />
Das DLR (Dienstleistungszentrum ländlicher Raum) führt am 8.<br />
Dezember <strong>2010</strong> eine Informationsveranstaltung über die mögliche<br />
Verbesserung der Agrarstruktur in Weiler durch.<br />
Es wird über das Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung) und<br />
freiwilliger Landtausch informiert. Herr Kommer vom DLR, steht<br />
im Anschluss an die Präsentation gerne für Fragen der Grundstückseigentümer<br />
zur Verfügung.<br />
Eingeladen sind alle Eigentümer die in Weiler Grundstücke besitzen.<br />
Die Veranstaltung findet am,<br />
Mittwoch dem 8. Dezember <strong>2010</strong> um 19:00 Uhr<br />
im Bürgerhaus statt.<br />
Nach der Veranstaltung lädt die Ortsgemeinde herzlich zu einem<br />
Bier an der Theke des Bürgerhauses ein.<br />
WOLLMERATH<br />
Haushaltssatzung der<br />
Ortsgemeinde Wollmerath<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />
vom 23.11.<strong>2010</strong><br />
Der Ortsgemeinderat hat am 16.06.<strong>2010</strong> aufgrund der §§ 95 ff. der<br />
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB 1. S.<br />
153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />
Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 17.11.<strong>2010</strong> hiermit bekannt<br />
gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 174.804,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 217.736,00 EUR<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 42.932,00 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 164.195,00 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 203.681,00 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf - 39.486,00 EUR<br />
die auflerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />
die auflerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
der Saldo der auflerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 39.000,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 67.548,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit - 28.548,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 86.655,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 18.621,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit 68.034,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 289.850,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 289.850,00 EUR<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- verzinste Kredite auf 28.548,00 EUR<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
(Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt<br />
auf 0,00 EUR.<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den<br />
künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf 280 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 352 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
für den ersten Hund 30,00 EUR<br />
für den zweiten Hund 42,00 EUR<br />
für jeden weiteren Hund 54,00 EUR<br />
Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />
Die Steuer beträgt jährlich:<br />
für den ersten gefährlichen Hund 450,00 EUR<br />
für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2010</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
- entfällt -<br />
§ 6<br />
Altersteilzeit<br />
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.<br />
des Vorvorjahres (noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Vorjahres (noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt)<br />
§ 8<br />
Deckungsvermerke<br />
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes<br />
die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit<br />
im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt<br />
ist.<br />
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig<br />
deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).