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Ausgabe 47/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 20 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>47</strong>/<strong>2010</strong><br />

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates<br />

Weiler am 02.12.10<br />

Hiermit lade ich zur Sitzung des Gemeinderates Weiler ein, die am<br />

Donnerstag, dem 2. Dezember <strong>2010</strong> um 18.30 Uhr<br />

im Gemeindehaus in Weiler stattfindet.<br />

Tagesordnung:<br />

A) Öffentliche Sitzung<br />

1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

für das Haushaltsjahr 2008 und Entlastungserteilung<br />

gemäß § 114 GemO<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über den Neuabschluss des<br />

Stromkonzessionsvertrages<br />

4. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2011<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Beamers<br />

für gemeindliche Zwecke<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung<br />

für das Bürgerhaus „Ehemalige Schule“<br />

7. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />

B) Nichtöffentliche Sitzung<br />

Im nichtöffentlichen Teil wird der Rat über wichtige Themen informiert.<br />

Otto Schneiders, Ortsbürgermeister<br />

Informationsveranstaltung<br />

für Grundstückseigentümer<br />

Das DLR (Dienstleistungszentrum ländlicher Raum) führt am 8.<br />

Dezember <strong>2010</strong> eine Informationsveranstaltung über die mögliche<br />

Verbesserung der Agrarstruktur in Weiler durch.<br />

Es wird über das Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung) und<br />

freiwilliger Landtausch informiert. Herr Kommer vom DLR, steht<br />

im Anschluss an die Präsentation gerne für Fragen der Grundstückseigentümer<br />

zur Verfügung.<br />

Eingeladen sind alle Eigentümer die in Weiler Grundstücke besitzen.<br />

Die Veranstaltung findet am,<br />

Mittwoch dem 8. Dezember <strong>2010</strong> um 19:00 Uhr<br />

im Bürgerhaus statt.<br />

Nach der Veranstaltung lädt die Ortsgemeinde herzlich zu einem<br />

Bier an der Theke des Bürgerhauses ein.<br />

WOLLMERATH<br />

Haushaltssatzung der<br />

Ortsgemeinde Wollmerath<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />

vom 23.11.<strong>2010</strong><br />

Der Ortsgemeinderat hat am 16.06.<strong>2010</strong> aufgrund der §§ 95 ff. der<br />

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB 1. S.<br />

153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />

Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 17.11.<strong>2010</strong> hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 174.804,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 217.736,00 EUR<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 42.932,00 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 164.195,00 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 203.681,00 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf - 39.486,00 EUR<br />

die auflerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />

die auflerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

der Saldo der auflerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 39.000,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 67.548,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit - 28.548,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 86.655,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 18.621,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit 68.034,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 289.850,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 289.850,00 EUR<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- verzinste Kredite auf 28.548,00 EUR<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt<br />

auf 0,00 EUR.<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den<br />

künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 280 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 352 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

für den ersten Hund 30,00 EUR<br />

für den zweiten Hund 42,00 EUR<br />

für jeden weiteren Hund 54,00 EUR<br />

Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />

Die Steuer beträgt jährlich:<br />

für den ersten gefährlichen Hund 450,00 EUR<br />

für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2010</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

- entfällt -<br />

§ 6<br />

Altersteilzeit<br />

Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.<br />

des Vorvorjahres (noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorjahres (noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt)<br />

§ 8<br />

Deckungsvermerke<br />

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes<br />

die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit<br />

im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt<br />

ist.<br />

1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).

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