Ausgabe 47/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 14 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>47</strong>/<strong>2010</strong><br />
1. Beiträge für die Investitionen und die Unterhaltungskosten von<br />
Feld- und Waldwegen:<br />
100 % der Aufwendungen/Investitionen<br />
§ 6<br />
Altersteilzeit<br />
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres<br />
(noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres<br />
(noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres<br />
(noch nicht bekannt)<br />
§ 7<br />
Deckungsvermerke<br />
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes<br />
die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit<br />
im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt<br />
ist.<br />
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig<br />
deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).<br />
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />
innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16<br />
Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />
Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten<br />
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16<br />
Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.<br />
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten<br />
im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung<br />
von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen<br />
innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung<br />
von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />
bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.<br />
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemH-<br />
VO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb<br />
eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />
56766 <strong>Ulmen</strong>, den 24.11.<strong>2010</strong><br />
Ortsgemeinde Filz<br />
gez. Hieronimus, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt sowie die Unterdeckung im<br />
Finanzhaushalt wurde von der Aufsichtsbehörde gem. § 121 GemO<br />
beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert, durch eine sparsame<br />
Mittelbewirtschaftung den Fehlbedarf zurückzuführen.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.11.<strong>2010</strong> bis<br />
einschließlich 08.12.<strong>2010</strong> während der Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
in <strong>Ulmen</strong>, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich<br />
aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister<br />
eingesehen werden.<br />
56766 <strong>Ulmen</strong>, den 24.11.<strong>2010</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />
gez. Steimers, Bürgermeister<br />
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),<br />
gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder<br />
Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein<br />
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande<br />
gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
GEVENICH<br />
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters<br />
dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus<br />
Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel. 02678/1405 oder 0170/3257901<br />
www.gevenich.com<br />
Einladung der Vereinsvorstände<br />
Hiermit lade ich alle Vereinsvorstände für<br />
Mittwoch, dem 01.12.<strong>2010</strong> um 19.00 Uhr<br />
in das Feuerwehrhaus Gevenich ein. Dieser Besprechunungstermin<br />
dient der Abstimmung der Veranstaltungen im Jahr 2011, damit<br />
die entsprechenden Termine zur Berücksichtigung und Veröffentlichung<br />
für den Veranstaltungskalender der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong><br />
weitergeleitet werden können. Ich bitte alle Vereine und Organisationen,<br />
mit mindestens einem Vertreter an dieser<br />
Besprechung teilzunehmen. Soweit dies nicht möglich ist, bitte ich<br />
mir in 2011 geplante Veranstaltungen vorab mitzuteilen, damit diese<br />
entsprechend Berücksichtigung finden können.<br />
Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister<br />
Bekanntmachung der<br />
Ortsgemeinde Gevenich<br />
Es wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde<br />
Gevenich in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> vom<br />
23.03.1995, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung<br />
von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der<br />
Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der derzeit geltenden<br />
Fassung, öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat der<br />
Ortsgemeinde Gevenich in seiner Sitzung am 28. Oktober <strong>2010</strong> beschlossen<br />
hat, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das<br />
Gebiet „Hinter der Altstraße“ aufzustellen.<br />
Folgender Beschluss wurde gefasst:<br />
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, nach §§ 1, 1a, 2, 2a sowie<br />
§§ 9 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB) Folgendes:<br />
Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung hält es der Gemeinderat<br />
für erforderlich, für die Errichtung einer Wohnbebauung<br />
mit Nebenanlagen im Außenbereich einen vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan aufzustellen. Als Art der baulichen Nutzung<br />
wird ein Mischgebiet mit der Zulässigkeit Wohngebäude sowie Geschäfts-<br />
und Bürogebäude gem. § 6 BauNVO festgesetzt.<br />
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und<br />
beauftragt die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong> das Verfahren<br />
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.<br />
Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1<br />
BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.<br />
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Hinter der Altstraße“.<br />
Die Ortsgemeinde Gevenich beantragt weiterhin bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ulmen</strong> die Fläche im Flächennutzungsplan im<br />
Rahmen der 6. Fortschreibung als Mischgebiet auszuweisen.<br />
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan<br />
ersichtlich.<br />
56766 <strong>Ulmen</strong>, den 22. November <strong>2010</strong><br />
Ortsgemeinde Gevenich<br />
Fischer, Ortsbürgermeister<br />
Bekanntmachung der<br />
Ortsgemeinde Gevenich<br />
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Gevenich<br />
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Hinter der Altstraße“<br />
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gevenich hat in seiner Sitzung<br />
am 28. Oktober <strong>2010</strong> beschlossen, einen vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan für das Gebiet „Hinter der Altstraße“ aufzustellen.<br />
Der entsprechende Aufstellungsbeschluss mit Abgrenzung des<br />
Plangebietes ist im vorliegenden Mitteilungsblatt „Vulkan-Echo“<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> vom 27.11.2008, <strong>Ausgabe</strong> <strong>47</strong>/<strong>2010</strong>,<br />
veröffentlicht.<br />
Ein entsprechender Bebauungsplanentwurf liegt inzwischen vor.<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert<br />
durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die<br />
Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in