Demo Begleitpapiere für Ausfuhrsendungen
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Dokumenteninkasso C2.2.<br />
Das Dokumenteninkasso<br />
Dieser Beitrag wurde <strong>für</strong> die EL 4/2007 vollständig überarbeitet<br />
von Klaus Vorpeil (Gau-Bickelheim) und Isabella Brunotte (München)<br />
Inkasso ist eine Zahlungsbedingung, bei der die Banken Dokumente bearbeiten,<br />
und entsprechende Weisungen von Kunden erhalten haben, mit dem Ziel,<br />
— ein Akzept oder eine Zahlung zu erlangen bzw.<br />
— Handelspapiere gegen Akzept bzw. Zahlung auszuhändigen oder<br />
— Dokumente unter anderen Bedingungen auszuhändigen.<br />
Mit dem dokumentären Inkasso (engl.: collection, franz.: encaissement) werden die<br />
Banken beauftragt, wenn zwischen den Geschäftspartnern im Kaufvertrag die Zahlungsbedingungen<br />
„Dokumente gegen Zahlung“ (documents against payment, abgekürzt:<br />
d/p) oder „Dokumente gegen Akzept“ (documents against acceptance, abgekürzt:<br />
d/a) vereinbart wurden. „Dokumente gegen Zahlung“ wird im Kaufvertrag<br />
vereinbart, wenn der Exporteur kein Zahlungsziel gewährt, „Dokumente gegen<br />
Akzept“ hingegen, wenn der Exporteur dem Importeur ein Zahlungsziel gewähren<br />
will, das durch das Akzept des Importeurs abgesichert ist. Als zusätzliche<br />
Sicherheit wird gelegentlich auch zum Akzept das Aval (Einlöseversprechen) der<br />
Inkassobank verlangt.<br />
Dokumente gegen Zahlung<br />
documents against payment (d/p)<br />
Inkasso<br />
Dokumente gegen Akzept<br />
documents against acceptance (d/a)<br />
Exporteur gewährt kein Zahlungsziel Exporteur gewährt ein Zahlungsziel<br />
Sicherung: Akzept des Importeurs<br />
Der Inkassoauftrag an seine Bank ist <strong>für</strong> den Exporteur die letzte, <strong>für</strong> ihn aber besonders<br />
wichtige Phase der Abwicklung des Warengeschäfts, denn erst mit dem erfolgreichen<br />
Einzug seiner Forderung realisiert er seinen Gewinn aus dem Exportgeschäft.<br />
Dagegen ergibt sich <strong>für</strong> den Importeur je nach Art der Zahlungsbedingung<br />
bei Vorlage der Dokumente die Verpflichtung, diese sofort zu bezahlen oder<br />
die vom Exporteur ausgestellte Tratte zu akzeptieren und bei Fälligkeit einzulösen.<br />
Der Unterschied zum Akkreditiv besteht darin, dass der Exporteur beim Dokumenteninkasso<br />
als Vorleistung die Ware produziert bzw. zumindest versendet, bevor<br />
die jeweilige Zahlung geleistet oder sichergestellt wird. Als echtes Zug-um-<br />
Zug-Geschäft (Dokumente Zug um Zug gegen Zahlung oder Akzept) stellt das Inkasso<br />
aber eine Zahlungssicherung <strong>für</strong> den Exporteur dar, weil der Importeur erst<br />
nach Leistung über die Ware verfügen kann. Es verbleiben jedoch noch folgende<br />
Risiken <strong>für</strong> den Exporteur:<br />
E 4/2007 1