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Demo Begleitpapiere für Ausfuhrsendungen

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D 12. Fachbegriffe Außenwirtschaft<br />

Mitglieder: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru.<br />

Assoziiert: Argentinien, Brasilien, Chile, Paraguay, Uruguay.<br />

Beobachterstatus: Mexiko, Panama.<br />

Anmelder<br />

Der Anmelder ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt<br />

oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Der Anmelder muss,<br />

im Gegensatz zum Ausführer, in der Gemeinschaft ansässig sein, da er <strong>für</strong> die Zollbehörden<br />

als Ansprechpartner fungiert. Der Anmelder gestellt die Waren und verfügt<br />

über die erforderlichen Unterlagen. Es ist nicht notwendig, dass die anzumeldenden<br />

Waren auch Eigentum des Anmelders sind. Häufig vertreten Speditionen<br />

den Einführer/Ausführer (Feld 14 des Einheitspapiers).<br />

Anschreibeverfahren (ASV)<br />

Eines der vereinfachten Verfahren nach Art. 76 ZK. Auf der Grundlage einer Bewilligung<br />

werden die Waren nicht auf dem Amtsplatz der Abfertigungszollstelle,<br />

sondern in den Geschäftsräumen des Warenempfängers gestellt und durch Anschreibung<br />

in der Buchführung zu dem betreffenden Zollverfahren angemeldet.<br />

Notwendig ist hier eine Mitteilung an die Zollstelle, dass Waren eingetroffen und<br />

angeschrieben sind. Bestimmte Waren mit Gestellungsbefreiung (also ohne entsprechende<br />

Mitteilung und somit auch unter Befreiung des Zollstraßenzwangs)<br />

können in der betrieblichen Buchführung angeschrieben werden. Dies ist ebenfalls<br />

von einer Bewilligung abhängig. In beiden Fällen ist eine ergänzende Zollanmeldung<br />

<strong>für</strong> die in einem bestimmten Zeitraum eingeführten und angeschriebenen<br />

Waren abzugeben (i.d.R. monatlich). Die Einfuhrabgabenerhebung erfolgt nach<br />

Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung. Das Anschreibeverfahren kann auch <strong>für</strong><br />

die Ausfuhrangewendet werden, hierzu ist eine Bewilligung als Zugelassener Ausführer<br />

erforderlich.<br />

Antidumpingmaßnahme<br />

Handelspolitische Maßnahme, mit der gedumpte Einfuhren bekämpft werden sollen.<br />

Antidumpingmaßnahmen werden dann ergriffen, wenn Waren nachweislich<br />

unter den Herstellkosten in die EU eingeführt werden und dies zu einer Schädigung<br />

der Hersteller in der EU führen könnte. In der Regel werden Antidumpingzölle<br />

in Höhe der Dumpingspanne von der EU verhängt.<br />

APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation)<br />

Die Organisation wurde 1989 mit dem Fernziel gegründet, eine Freihandelszone<br />

zwischen den Industriestaaten der Gemeinschaft bis 2010 und zwischen allen Mitgliedstaaten<br />

bis zum Jahr 2020 zu schaffen.<br />

Mitglieder: Australien, Brunei Darussalam, Chile, China (VR), Hongkong, Indonesien,<br />

Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen,<br />

Russische Föderation, Singapur, Süd-Korea, Taiwan, Thailand, USA, Vietnam.<br />

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