Demo Begleitpapiere für Ausfuhrsendungen
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D 12. Fachbegriffe Außenwirtschaft<br />
Mitglieder: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru.<br />
Assoziiert: Argentinien, Brasilien, Chile, Paraguay, Uruguay.<br />
Beobachterstatus: Mexiko, Panama.<br />
Anmelder<br />
Der Anmelder ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt<br />
oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Der Anmelder muss,<br />
im Gegensatz zum Ausführer, in der Gemeinschaft ansässig sein, da er <strong>für</strong> die Zollbehörden<br />
als Ansprechpartner fungiert. Der Anmelder gestellt die Waren und verfügt<br />
über die erforderlichen Unterlagen. Es ist nicht notwendig, dass die anzumeldenden<br />
Waren auch Eigentum des Anmelders sind. Häufig vertreten Speditionen<br />
den Einführer/Ausführer (Feld 14 des Einheitspapiers).<br />
Anschreibeverfahren (ASV)<br />
Eines der vereinfachten Verfahren nach Art. 76 ZK. Auf der Grundlage einer Bewilligung<br />
werden die Waren nicht auf dem Amtsplatz der Abfertigungszollstelle,<br />
sondern in den Geschäftsräumen des Warenempfängers gestellt und durch Anschreibung<br />
in der Buchführung zu dem betreffenden Zollverfahren angemeldet.<br />
Notwendig ist hier eine Mitteilung an die Zollstelle, dass Waren eingetroffen und<br />
angeschrieben sind. Bestimmte Waren mit Gestellungsbefreiung (also ohne entsprechende<br />
Mitteilung und somit auch unter Befreiung des Zollstraßenzwangs)<br />
können in der betrieblichen Buchführung angeschrieben werden. Dies ist ebenfalls<br />
von einer Bewilligung abhängig. In beiden Fällen ist eine ergänzende Zollanmeldung<br />
<strong>für</strong> die in einem bestimmten Zeitraum eingeführten und angeschriebenen<br />
Waren abzugeben (i.d.R. monatlich). Die Einfuhrabgabenerhebung erfolgt nach<br />
Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung. Das Anschreibeverfahren kann auch <strong>für</strong><br />
die Ausfuhrangewendet werden, hierzu ist eine Bewilligung als Zugelassener Ausführer<br />
erforderlich.<br />
Antidumpingmaßnahme<br />
Handelspolitische Maßnahme, mit der gedumpte Einfuhren bekämpft werden sollen.<br />
Antidumpingmaßnahmen werden dann ergriffen, wenn Waren nachweislich<br />
unter den Herstellkosten in die EU eingeführt werden und dies zu einer Schädigung<br />
der Hersteller in der EU führen könnte. In der Regel werden Antidumpingzölle<br />
in Höhe der Dumpingspanne von der EU verhängt.<br />
APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation)<br />
Die Organisation wurde 1989 mit dem Fernziel gegründet, eine Freihandelszone<br />
zwischen den Industriestaaten der Gemeinschaft bis 2010 und zwischen allen Mitgliedstaaten<br />
bis zum Jahr 2020 zu schaffen.<br />
Mitglieder: Australien, Brunei Darussalam, Chile, China (VR), Hongkong, Indonesien,<br />
Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen,<br />
Russische Föderation, Singapur, Süd-Korea, Taiwan, Thailand, USA, Vietnam.<br />
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