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Prüfung der baulichen Erweiterung des Polizeipräsidiums Köln Kalk

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– 9 –Die Planungen auf dem Grundstück 1 stellte <strong>der</strong> BLB NRW Ende 2004 ein und kauftedas in <strong>der</strong> Anlage 1 bezeichnete Grundstück 3 für rd. 5,4 Mio. € ebenfalls von A, um daraufdie <strong>Erweiterung</strong> <strong>des</strong> PP Köln bauen zu können.Gründe für die Planungseinstellungen <strong>des</strong> BLB NRW waren aus den dem LRH vorgelegtenUnterlagen nicht zu entnehmen. Nach den dem LRH mündlich erteilten Auskünften<strong>des</strong> BLB NRW hätten zur Erzielung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Nutzflächen baurechtliche Son<strong>der</strong>genehmigungeneingeholt werden müssen. Zudem hätten zur Umsetzung <strong>der</strong> vomPP Köln geltend gemachten Gesamtzahl an Stellplätzen zusätzliche Flächen gekaufto<strong>der</strong> angemietet werden müssen. Weiterhin hat das FM im Beantwortungsverfahrendarauf hingewiesen, dass sich aus <strong>der</strong> Neuorganisation <strong>der</strong> Polizei in Köln und Leverkusenweiterer Stellplatzbedarf ergeben habe.Der LRH hat moniert, dass <strong>der</strong> BLB NRW auch hier die erfor<strong>der</strong>liche Untersuchung nach§ 7 Abs. 2 LHO nicht durchgeführt hat. Der BLB NRW hätte untersuchen müssen, inwieweites wirtschaftlich war, die fortgeschrittenen Planungen auf dem Grundstück 1aufzugeben und auf einem an<strong>der</strong>en, eigens dafür angekauften Grundstück 3 neue Planungenzu beginnen. Allein <strong>der</strong> Vergleich <strong>der</strong> im Jahr 2003 auf dem Grundstück 1 geplantenBGF von 16.590 m² mit <strong>der</strong> <strong>des</strong> 2008 gebauten <strong>Erweiterung</strong>sgebäu<strong>des</strong> (PP <strong>Kalk</strong>II) in Höhe von 15.550 m² 3 verdeutlicht, dass <strong>der</strong> damalige Entwurf <strong>des</strong> BLB NRW hätteverwirklicht werden können. 4 Zudem stand nach <strong>der</strong> vom LRH vorgefundenen Aktenlagedie Neuorganisation <strong>der</strong> Polizei Leverkusen und Köln erstmals konkret ab 2006 in Rede,so dass sie 2004 nicht kausal für die Einstellung <strong>der</strong> Planungen gewesen sein kann. DieStellplatzbeschaffung wäre auch in dem vom PP Köln gefor<strong>der</strong>ten Umfang möglich gewesen,wenn <strong>der</strong> BLB NRW sich darum ernsthaft bemüht hätte. Denn bei <strong>der</strong> späterdurchgeführten <strong>Erweiterung</strong>sbaumaßnahme wurden Parkplätze auf einem angrenzendenGrundstück ohne Probleme angemietet. Der LRH konnte auch nicht feststellen,dass <strong>der</strong> BLB NRW sich darum bemüht hätte, etwaige Son<strong>der</strong>genehmigungen einzuholen.Soweit diese für den später errichteten <strong>Erweiterung</strong>sbau erfor<strong>der</strong>lich waren, wurdensie von <strong>der</strong> Stadt Köln erteilt.34Die BGF bezieht sich nur auf das Gebäude ohne die Flächen <strong>der</strong> Tiefgaragen.Eine Bewertung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Auswirkungen dieser vom BLB NRW auf 34,5 Mio. € geschätzten Alternative ist dem LRHnicht möglich, weil die Kosten für die zusätzlich benötigten Stellplätze vom BLB NRW nicht berechnet worden sind.

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