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Dezember 2011 - Gemeinde Innervillgraten

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FörderungenFörderungenFahrtkostenzuschuss für Internatschüler/LandTirolFahrtkostenzuschüsse für SchülerInnenmit Hauptwohnsitz in Tirol,die für den Schulbesuch in einerZweitunterkunft außerhalb desHauptwohnsitzes wohnen.Voraussetzung ist die Vorlage desSchülerbeihilfenbescheides desLandesschulrates und der Nachweisdes zuständigen Finanzamtesüber eine ausbezahlte Schulfahrtbeihilfe.Darüber hinausgehende Kostenwerden bis zur maximalen Förderhöhevon € 400,-- ersetzt. Anträgean das Amt der Tiroler Landesregierung,Landesgedächtnisstiftung.Beihilfe der AK Tirol für Schülereiner schulischen AusbildungFür Kinder von AK-Mitgliedern, dieeine Schulausbildung ab der 9.Schulstufe (z. B. PolytechnischeSchule, 1. Klasse HTL, 1. KlasseHAK) absolvieren. Die Beihilfe istabhängig vom Hauhaltsnettoeinkommen.Ab der 10. Schulstufewird die Beihilfe nur für SchülerInnenvergeben, die keinen Anspruchauf eine staatliche Schülerbeihilfehaben. Auch Krankenpflege- undPflegehelferausbildung sowie dieAusbildung nach dem Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetzwerdengefördert. Keine Beihilfe gibt es abder 10. Schulstufe, wenn ein Anspruchauf eine Schülerbeihilfe desLandesschulrates oder des Amtesder Tiroler Landesregierung besteht.Die Beihilfenhöhe liegt einkommensgestaffeltzwischen € 290,--und € 670,-- im Jahr. Anträge an dieAK Tirol.Stipendien – BeihilfenBeihilfe der AK Tirol für Schülereiner Schule für BerufstätigeDie AK Tirol fördert AK-Mitglieder,die eine Schule für Berufstätige besuchen(z. B. HTL, AHS- oder HAKAbendschule). Ebenso werden dieKrankenpflege- und Pflegehelferausbildungsowie Ausbildungennach dem Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetzgefördert. AntragstellerInmuss arbeiterkammerumlagepflichtigbeschäftigt oder bei einerVollzeitausbildung überwiegend 4Jahre in Tirol AK-umlagepflichtiggewesen sein. Oder mindestensein Elternteil muss in Tirol aktuellAK-Mitglied sein oder Pensionsantrittgewesen sein.Die Beihilfenhöhe liegt einkommensgestaffeltzwischen € 290,--und € 670,-- im Jahr. Anträge an dieAK Tirol.Stipendien für Schüler aus derLandesgedächtnisstiftung bzw.des Landes TirolSchülerInnen, mit Wohnsitz in Tirolerhalten abhängig vom Familieneinkommenein Stipendium, wenn siein der Regel keinen Anspruch aufeine finanzielle Unterstützung derzuständigen Bundesstellen haben(kein Rechtsanspruch).Förderungsschwerpunkte:1. SchülerInnen der 5. bis einschließlich8. Schulstufe, die auszwingenden Gründen in einemInternat untergebracht werdenmüssen.2. Schüler der 9. Schulstufe (1.Klasse Oberstufe) einer höherenoder mittleren Schule3. Schüler ab der 10. Schulstufewenn nachweisbar kein Anspruchauf eine Schülerbeihilfe des Bundesbesteht (z. B. Notendurchschnittüber 2,9 oder Schulwechsel, etc.).Positiver Schulerfolg im Vorjahrfür Stipendien des Landes, Notendurchschnittnicht über 2,5 für Stipendiender LandesgedächtnisstiftungStipendien des Landes werdenfür Schüler bereitgestellt, die trotzsozialer Bedürftigkeit weder ein Stipendiumder Landesgedächtnisstiftung,noch nach dem Schülerbeihilfengesetzerhalten. Voraussetzungist ein positiver Schulerfolg im letztenJahreszeugnis.Einbringungsfrist bis spätestens 15.November des jeweiligen Schuljahresan die Schulleitung.Schul-, Heim- und Fahrtkostenbeihilfefür Schüler/LandesschulratFür Schüler ab der 9. Schulstufe(Heim- und Fahrtkostenbeihilfe,bzw. der 10. Schulstufe (Schulbeihilfe),die eine mittlere oder höhereSchule besuchen, abhängig vomFamilieneinkommen. Notendurchschnittin den Pflichtgegenständennicht über 2,9 bzw. 3,1 (Heimbeihilfe).Antragsfrist ist jeweils der 31.12.des Schuljahres.Beihilfenhöhe maximal € 1.130,--/Jahr (Schulbeihilfe), bzw. € 1.380,--/Jahr (Heimbeihilfe) zuzüglich einerFahrtkostenbeihilfe von € 105,--/Jahr.Heimfahrtbeihilfe für SchülerAnspruch haben Eltern, deren Kindnicht am Hauptwohnsitz die Schuleabsolviert und deshalb in der Näheder Schule wohnen muss, am Wochenendeheimfährt und kein öffentlichesVerkehrsmittel unentgeltlichbenützen muss mindestens 2 kmlang sein.Die Beihilfe beträgt je nach Entfernungzwischen € 19,-- und € 58,--/Monat. Anträge beim Wohnsitzfinanzamt(Formular Beih 85).Schulfahrtbeihilfe für SchülerAnspruch haben Eltern deren Kindfür die Fahrt vom Wohnort in dieSchule und zurück kein öffentlichesVerkehrsmittel unentgeltlich benutzenkann. Schüler muss Anspruchauf Familienbeihilfe haben undder kürzeste Weg in eine Richtungmuss mindestens 2 km betragen.Die Beihilfe ist je nach Entfernungunterschiedlich hoch gestaffelt.Anträge beim Wohnsitzfinanzamt(Formular Beih 85)Steuerfreibeträge bei auswärtigerBerufsausbildung (undBerufsschule)Kosten für die zwangsläufige auswärtigeBerufsausbildung einesKindes. Besteht im Einzugsbereichdes Wohnortes keine entsprechendeAusbildungsmöglichkeit und dasKind muss eine auswärtige Schule(mind. 25 km Entfernung) besuchen,so kann für jeden angefangenenMonat ein Freibetrag von €110,-- monatlich geltend gemachtwerden.Ist die Ausbildungsstätte vomWohnort mehr als 80 km entfernt,dann steht der Freibetrag auf alleFälle zu.Bei einer Entfernung von wenigerals 80 km steht der Freibetrag zu,wenn für Schüler innerhalb von 25km keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeitbesteht und amAusbildungsort eine Zweitunterkunftbewohnt wird.Geltendmachung über die Arbeitnehmerveranlagung.Studienbeihilfe des BundesOrdentlich Studierende an Hochschule,Fachhochschule, Akademienund Konservatorien. Studienberechtigungsprüfung.Österreichischer Staatsbürger undgleichgestellte Ausländer, Studienerfolg,soziale Bedürftigkeit. Höchstalter30 Jahre.Stipendium der „Michael vonZoller-Stiftung“Stipendien für erbrachte Leistungenim vergangenen Schul- bzw.Studienjahr für SchülerInnen undStudentInnen aus Tirol, die österreichischeStaatsbürger sind und eineösterreichische höhere Schule mitReifeprüfungsabschluss bzw. Universität,Pädagogische Akademie,Berufspädagogische Akademie,Akademie für Sozialarbeit und Landundforstwirtschaftliche Akademiebesuchen. Stipendien sind abhängigvom Familieneinkommen.Das Pro-Kopf-Einkommen darf netto€ 620,-- nicht überschreiten und dieeigenen Einkünfte dürfen nicht über€ 8.000,-- jährlich brutto liegen.Weitere Voraussetzung ist ein günstigerSchulerfolg (2,1 Notendurchschnittund kein „nicht genügend“),bzw. Studienerfolg (2,3 Notendurchschnittim Reife-, Berufsreife- bzw.Studienberechtigungsprüfungszeugnisfür StudentInnen im erstenStudienjahr, bzw. 2,5 für StudentInnenan Akademien, bzw. 3 bei StudentInnenan Universitäten).Einreichfrist 15. September bis 31-Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahresbeim Amt der NÖ Landesregierung.Daniel und Maria Swarovski-StiftungDie Stiftung fördert Schülerinnenund Schüler an mittleren oder höherenSchulen ab der 10. Schulstufe.Voraussetzung ist soziale Bedürftigkeit,Hauptwohnsitz in Tirol, Notendurchschnittvon max. 2,0 undder Schüler muss eine inländischeSchule besuchen und nicht älter als27 Jahren sein.Schulstartbeihilfe des LandesTirolFür SchülerInnen mit Hauptwohnsitzin Tirol zwischen 6 und 15 Jahren,abhängig vom Familieneinkommen.Der Zuschuss beträgt € 145,35 proschulpflichtigem Kind und wird einmaljährlich im Herbst ausbezahlt.Achtung: Einreichtermine beachten(meistens der 30. September jedenJahres) Anträge beim Amt der TirolerLandesregierung, Abt. JUFF-Familienreferat.Kinderbetreuungsbeihilfefür Mütter/Väter mit Hauptwohnsitzin Tirol, die als Alleinerziehende ihrKind außerhäuslich betreuen lassenmüssen, um ihren Beruf nachgehenzu können und beim AMSkeine Unterstützung mehr erhalten(vor der Antragstellung beim JUFFmuss beim AMS um Unterstützungangesucht werden). Abhängig vomEinkommen.Anträge und Infos bei:AAB-BezirksobmannMeinhard ParggerTel.: 0664/1203440E-Mail: meinhard.pargger@gmx.atEin Informationsblatt überLehrlingsförderungen,Stipendien-Beihilfen undArbeitnehmerförderungenliegt im <strong>Gemeinde</strong>amt<strong>Innervillgraten</strong> zur freienEntnahme auf.22 23

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