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Der Han<strong>de</strong>lsrichter und sein Amt<br />

Ein Leitfa<strong>de</strong>n<br />

von<br />

Dr. Heinz Weil, Karin Horstmann, Klaus Lindloh<br />

6., völlig neu konzipierte Auflage<br />

Der Han<strong>de</strong>lsrichter und sein Amt – Weil / Horstmann / Lindloh<br />

wird vertrieben von <strong>beck</strong>-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong><br />

Thematische Glie<strong>de</strong>rung:<br />

Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch – Han<strong>de</strong>ls- und Wirtschaftsrecht – Han<strong>de</strong>ls- und Wirtschaftsrecht<br />

Verlag Franz <strong>Vahlen</strong> München 2012<br />

Verlag Franz <strong>Vahlen</strong> im Internet:<br />

www.vahlen.<strong>de</strong><br />

ISBN 978 3 8006 3861 1<br />

Inhaltsverzeichnis: Der Han<strong>de</strong>lsrichter und sein Amt – Weil / Horstmann / Lindloh


Lindloh<br />

Der Han<strong>de</strong>lsrichter und sein Amt<br />

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Der Han<strong>de</strong>lsrichter<br />

und sein Amt<br />

<strong>beck</strong>-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong><br />

Ein Leitfa<strong>de</strong>n<br />

von<br />

Klaus Lindloh<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r Richter am Landgericht i.R.<br />

Landgericht Hamburg<br />

2. Auflage<br />

zugleich 6., völlig neu konzipierte Auflage<br />

<strong>de</strong>s von Dr. Heinz Weil begrün<strong>de</strong>ten<br />

und von Karin Horstmann fortgeführten Werks<br />

Verlag Franz <strong>Vahlen</strong> München 2012


eck-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong><br />

www.vahlen.<strong>de</strong><br />

ISBN 978 3 8006 3861 1<br />

© 2012 Verlag Franz <strong>Vahlen</strong> GmbH<br />

Wilhelmstraße 9, 80801 München<br />

Druck: Nomos Verlagsgesellschaft<br />

In <strong>de</strong>n Lissen 12, 76547 Sinzheim<br />

Satz: Textservice Zink, Neue Steige 33, 74869 Schwarzach<br />

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier<br />

(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)


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„Gerichte, bei welchen tüchtige und erfahrene Kaufleute<br />

mitwirken, wer<strong>de</strong>n in Han<strong>de</strong>lssachen ohne Weiteres und mit<br />

Sicherheit zu einem sachgemäßen, die Gestaltung <strong>de</strong>s kaufmännischen<br />

Verkehrs richtig würdigen<strong>de</strong>n Urtheil gelangen<br />

können, …“<br />

Aus: Begründung <strong>de</strong>s Entwurfs eines Gerichtsverfassungsgesetzes,<br />

6. Titel Han<strong>de</strong>lsgerichte, §§ 81–92, Drucksache Deutscher<br />

Reichstag, 2. Legislatur-Perio<strong>de</strong>, II. Session 1874, zitiert nach: Carl<br />

Hahn, Die gesamten Materialien zu <strong>de</strong>n Reichs-Justizgesetzen,<br />

Band 1 Materialien zum Gerichtsverfassungsgesetz, Neudruck <strong>de</strong>r<br />

Ausgabe Berlin 1883, Aalen 1983 (im Folgen<strong>de</strong>n: Hahn, Materialien),<br />

Abt. 1 Seite 111.


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Inhaltsübersicht<br />

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Seite<br />

Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1<br />

A. Überblick über die geschichtliche Entwicklung . . . . . 4<br />

B. Darstellung <strong>de</strong>r in Deutschland gelten<strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Regelungen, die sich mit <strong>de</strong>m<br />

Han<strong>de</strong>lsrichter befassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

I. Der Han<strong>de</strong>lsrichter ist „Richter“ . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

II. Der Han<strong>de</strong>lsrichter ist „ehrenamtlicher“<br />

Richter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

III. Han<strong>de</strong>lsrichter sind „Richter bei <strong>de</strong>n Kammern<br />

für Han<strong>de</strong>lssachen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

IV. Wer kann Han<strong>de</strong>lsrichter wer<strong>de</strong>n? . . . . . . . . . . . . 19<br />

V. Wie wird man Han<strong>de</strong>lsrichter? . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

VI. Wie lange kann man Han<strong>de</strong>lsrichter sein? . . . . . . 26<br />

VII. An <strong>de</strong>r Entscheidung welcher Rechtsstreitigkeiten<br />

wirkt <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsrichter mit? . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

VIII. An <strong>de</strong>r Entscheidung welcher Rechtsstreitigkeiten<br />

wirkt <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsrichter nicht mit? . . . . . 32<br />

IX. Gang <strong>de</strong>s Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

C. Hamburger berufliche Praxis in einer Kammer<br />

für Han<strong>de</strong>lssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

I. Allgemeines zur Geschäftsverteilung . . . . . . . . . . . 50<br />

II. Verteilung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsrichter auf<br />

die Sitzungstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />

III. Kontakte <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsrichter untereinan<strong>de</strong>r . . . . . 53<br />

IV. Bekanntgabe <strong>de</strong>s Mitwirkungsplans . . . . . . . . . . . 54<br />

V. Voten anfertigen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

VI. Mündliche Verhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

VII


VIII<br />

Inhaltsübersicht<br />

VII. Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

VIII. Vorteile <strong>de</strong>r Mitwirkung von Han<strong>de</strong>lsrichtern<br />

für die Qualität <strong>de</strong>r Entscheidungen . . . . . . . . . . 60<br />

IX. Vorteile <strong>de</strong>r Mitwirkung von Han<strong>de</strong>lsrichtern<br />

für die Rechtsprechung im Allgemeinen . . . . . . . 64<br />

X. Beweggrün<strong>de</strong> für einen Kaufmann, sich als<br />

Han<strong>de</strong>lsrichter zur Verfügung zu stellen . . . . . . . 66<br />

XI. Öffentliche Würdigung <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r<br />

Hamburger Han<strong>de</strong>lsrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

<strong>beck</strong>-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong><br />

D. Anhang: Gesetzestexte im Auszug . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />

I. Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />

II. Bürgerliches Gesetzbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

III. Deutsches Richtergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

IV. Gerichtsverfassungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

V. Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

VI. Zivilprozessordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

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