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Der Han<strong>de</strong>lsrichter und sein Amt<br />
Ein Leitfa<strong>de</strong>n<br />
von<br />
Dr. Heinz Weil, Karin Horstmann, Klaus Lindloh<br />
6., völlig neu konzipierte Auflage<br />
Der Han<strong>de</strong>lsrichter und sein Amt – Weil / Horstmann / Lindloh<br />
wird vertrieben von <strong>beck</strong>-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong><br />
Thematische Glie<strong>de</strong>rung:<br />
Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch – Han<strong>de</strong>ls- und Wirtschaftsrecht – Han<strong>de</strong>ls- und Wirtschaftsrecht<br />
Verlag Franz <strong>Vahlen</strong> München 2012<br />
Verlag Franz <strong>Vahlen</strong> im Internet:<br />
www.vahlen.<strong>de</strong><br />
ISBN 978 3 8006 3861 1<br />
Inhaltsverzeichnis: Der Han<strong>de</strong>lsrichter und sein Amt – Weil / Horstmann / Lindloh
Lindloh<br />
Der Han<strong>de</strong>lsrichter und sein Amt<br />
<strong>beck</strong>-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong>
eck-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong>
Der Han<strong>de</strong>lsrichter<br />
und sein Amt<br />
<strong>beck</strong>-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong><br />
Ein Leitfa<strong>de</strong>n<br />
von<br />
Klaus Lindloh<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r Richter am Landgericht i.R.<br />
Landgericht Hamburg<br />
2. Auflage<br />
zugleich 6., völlig neu konzipierte Auflage<br />
<strong>de</strong>s von Dr. Heinz Weil begrün<strong>de</strong>ten<br />
und von Karin Horstmann fortgeführten Werks<br />
Verlag Franz <strong>Vahlen</strong> München 2012
eck-<strong>shop</strong>.<strong>de</strong><br />
www.vahlen.<strong>de</strong><br />
ISBN 978 3 8006 3861 1<br />
© 2012 Verlag Franz <strong>Vahlen</strong> GmbH<br />
Wilhelmstraße 9, 80801 München<br />
Druck: Nomos Verlagsgesellschaft<br />
In <strong>de</strong>n Lissen 12, 76547 Sinzheim<br />
Satz: Textservice Zink, Neue Steige 33, 74869 Schwarzach<br />
Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier<br />
(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
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„Gerichte, bei welchen tüchtige und erfahrene Kaufleute<br />
mitwirken, wer<strong>de</strong>n in Han<strong>de</strong>lssachen ohne Weiteres und mit<br />
Sicherheit zu einem sachgemäßen, die Gestaltung <strong>de</strong>s kaufmännischen<br />
Verkehrs richtig würdigen<strong>de</strong>n Urtheil gelangen<br />
können, …“<br />
Aus: Begründung <strong>de</strong>s Entwurfs eines Gerichtsverfassungsgesetzes,<br />
6. Titel Han<strong>de</strong>lsgerichte, §§ 81–92, Drucksache Deutscher<br />
Reichstag, 2. Legislatur-Perio<strong>de</strong>, II. Session 1874, zitiert nach: Carl<br />
Hahn, Die gesamten Materialien zu <strong>de</strong>n Reichs-Justizgesetzen,<br />
Band 1 Materialien zum Gerichtsverfassungsgesetz, Neudruck <strong>de</strong>r<br />
Ausgabe Berlin 1883, Aalen 1983 (im Folgen<strong>de</strong>n: Hahn, Materialien),<br />
Abt. 1 Seite 111.
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Inhaltsübersicht<br />
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Seite<br />
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1<br />
A. Überblick über die geschichtliche Entwicklung . . . . . 4<br />
B. Darstellung <strong>de</strong>r in Deutschland gelten<strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Regelungen, die sich mit <strong>de</strong>m<br />
Han<strong>de</strong>lsrichter befassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
I. Der Han<strong>de</strong>lsrichter ist „Richter“ . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
II. Der Han<strong>de</strong>lsrichter ist „ehrenamtlicher“<br />
Richter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
III. Han<strong>de</strong>lsrichter sind „Richter bei <strong>de</strong>n Kammern<br />
für Han<strong>de</strong>lssachen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
IV. Wer kann Han<strong>de</strong>lsrichter wer<strong>de</strong>n? . . . . . . . . . . . . 19<br />
V. Wie wird man Han<strong>de</strong>lsrichter? . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
VI. Wie lange kann man Han<strong>de</strong>lsrichter sein? . . . . . . 26<br />
VII. An <strong>de</strong>r Entscheidung welcher Rechtsstreitigkeiten<br />
wirkt <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsrichter mit? . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
VIII. An <strong>de</strong>r Entscheidung welcher Rechtsstreitigkeiten<br />
wirkt <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsrichter nicht mit? . . . . . 32<br />
IX. Gang <strong>de</strong>s Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
C. Hamburger berufliche Praxis in einer Kammer<br />
für Han<strong>de</strong>lssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
I. Allgemeines zur Geschäftsverteilung . . . . . . . . . . . 50<br />
II. Verteilung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsrichter auf<br />
die Sitzungstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />
III. Kontakte <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsrichter untereinan<strong>de</strong>r . . . . . 53<br />
IV. Bekanntgabe <strong>de</strong>s Mitwirkungsplans . . . . . . . . . . . 54<br />
V. Voten anfertigen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />
VI. Mündliche Verhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />
VII
VIII<br />
Inhaltsübersicht<br />
VII. Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />
VIII. Vorteile <strong>de</strong>r Mitwirkung von Han<strong>de</strong>lsrichtern<br />
für die Qualität <strong>de</strong>r Entscheidungen . . . . . . . . . . 60<br />
IX. Vorteile <strong>de</strong>r Mitwirkung von Han<strong>de</strong>lsrichtern<br />
für die Rechtsprechung im Allgemeinen . . . . . . . 64<br />
X. Beweggrün<strong>de</strong> für einen Kaufmann, sich als<br />
Han<strong>de</strong>lsrichter zur Verfügung zu stellen . . . . . . . 66<br />
XI. Öffentliche Würdigung <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r<br />
Hamburger Han<strong>de</strong>lsrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
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D. Anhang: Gesetzestexte im Auszug . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />
I. Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />
II. Bürgerliches Gesetzbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
III. Deutsches Richtergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />
IV. Gerichtsverfassungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
V. Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />
VI. Zivilprozessordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93