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B. AUFGABENBEZOGENE UNTERNEHMENS- FÜHRUNG

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Aufgabenbezogene <strong>UNTERNEHMENS</strong><strong>FÜHRUNG</strong><br />

Führungskompetenz<br />

Sie ist die Zuständigkeit von Managern für Führungsaufgaben, z. B.<br />

die Führungskompetenz eines Vorstandsmitglieds. Solche Führungskräfte<br />

werden in der Managementliteratur als Vorbilder und Macher<br />

interpretiert (Jetter/Skrotzki, Richter).<br />

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Die Zubilligung von Befugnissen ist nicht für alle Aufgabenträger einheitlich zu regeln,<br />

sondern es ist zu differenzieren. Den Vorgesetzten höherer Hierarchieebenen müssen<br />

aufgrund der höheren Verantwortung weiter gehende Befugnisse zugestanden werden<br />

als Mitarbeitern an der Basis.<br />

Aber auch Mitarbeiter mit reinen Ausführungsaufgaben erhalten bestimmte Teilbefugnisse,<br />

z. B. die Kompetenz der Verfügung über Transportmaschinen.<br />

Die Verantwortung ist das persönliche Einstehen für die Folgen von Handlungen und<br />

Entscheidungen (Bleicher). Für die ordnungsgemäße Bewältigung der jeweiligen Aufgaben<br />

trägt die befugte Person die entsprechende Verantwortung.<br />

Ohne die Befugnis ist ein Vorgesetzter bzw. ein Mitarbeiter nicht verantwortlich zu machen.<br />

Hervorzuhebende Arten der Verantwortung sind:<br />

Erfolgsverantwortung<br />

Budgetverantwortung<br />

Personalverantwortung<br />

Sachmittelverantwortung<br />

Terminverantwortung<br />

Sie wird auch als Ergebnisverantwortung bezeichnet. Die Führungskraft<br />

trägt die Verantwortung dafür, dass ein Erfolg eintritt. Sie wird<br />

aber auch verantwortlich gemacht, wenn Misserfolge gegeben sind.<br />

Die Führungskraft trägt die Verantwortung dafür, dass die Kostenvorgaben<br />

eingehalten werden, die sich aus dem entsprechenden Budget<br />

ergeben. Sie hat Überschreitungen des Budgets zu begründen.<br />

Hier trägt der Instanzeninhaber die Verantwortung für den zweckentsprechenden<br />

Einsatz des Personals und dessen effi zienter Arbeit. Es<br />

ist auch darauf zu achten, dass die Fürsorgepfl icht des Vorgesetzten<br />

erfüllt wird.<br />

Der Stelleninhaber ist für den ordnungsgemäßen Einsatz der Maschinen<br />

bzw. Werkzeuge verantwortlich. Eine besondere Verantwortung<br />

kommt Aufgabenträgern zu, die mit sehr teueren Maschinen bzw.<br />

Werkstoffen arbeiten.<br />

Hier trägt die Führungskraft oder ein Mitarbeiter die Verantwortung<br />

dafür, dass festgesetzte Termine eingehalten werden, z. B. Beschaffungstermine,<br />

Fertigungstermine, Verkaufstermine, Steuertermine.<br />

Die Übertragung von Verantwortung an einen Aufgabenträger erfolgt oftmals ohne<br />

ihre ausdrückliche Nennung allein durch Übertragung einer Aufgabe. Es ist jedoch nötig,<br />

den Verantwortungsumfang gesondert zu defi nieren und zu dokumentieren, z. B.<br />

in einer Stellenbeschreibung (Olfert, Olfert/Rahn, Vahs).<br />

Es ist notwendig, den Grundsatz der Kongruenz von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung<br />

zu beachten. Dieses Prinzip besagt, dass die Verantwortung in ihrem Umfang<br />

mit der Aufgabe und der Kompetenz übereinstimmen soll.<br />

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