B. AUFGABENBEZOGENE UNTERNEHMENS- FÜHRUNG
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Aufgabenbezogene <strong>UNTERNEHMENS</strong><strong>FÜHRUNG</strong><br />
Führungskompetenz<br />
Sie ist die Zuständigkeit von Managern für Führungsaufgaben, z. B.<br />
die Führungskompetenz eines Vorstandsmitglieds. Solche Führungskräfte<br />
werden in der Managementliteratur als Vorbilder und Macher<br />
interpretiert (Jetter/Skrotzki, Richter).<br />
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Die Zubilligung von Befugnissen ist nicht für alle Aufgabenträger einheitlich zu regeln,<br />
sondern es ist zu differenzieren. Den Vorgesetzten höherer Hierarchieebenen müssen<br />
aufgrund der höheren Verantwortung weiter gehende Befugnisse zugestanden werden<br />
als Mitarbeitern an der Basis.<br />
Aber auch Mitarbeiter mit reinen Ausführungsaufgaben erhalten bestimmte Teilbefugnisse,<br />
z. B. die Kompetenz der Verfügung über Transportmaschinen.<br />
Die Verantwortung ist das persönliche Einstehen für die Folgen von Handlungen und<br />
Entscheidungen (Bleicher). Für die ordnungsgemäße Bewältigung der jeweiligen Aufgaben<br />
trägt die befugte Person die entsprechende Verantwortung.<br />
Ohne die Befugnis ist ein Vorgesetzter bzw. ein Mitarbeiter nicht verantwortlich zu machen.<br />
Hervorzuhebende Arten der Verantwortung sind:<br />
Erfolgsverantwortung<br />
Budgetverantwortung<br />
Personalverantwortung<br />
Sachmittelverantwortung<br />
Terminverantwortung<br />
Sie wird auch als Ergebnisverantwortung bezeichnet. Die Führungskraft<br />
trägt die Verantwortung dafür, dass ein Erfolg eintritt. Sie wird<br />
aber auch verantwortlich gemacht, wenn Misserfolge gegeben sind.<br />
Die Führungskraft trägt die Verantwortung dafür, dass die Kostenvorgaben<br />
eingehalten werden, die sich aus dem entsprechenden Budget<br />
ergeben. Sie hat Überschreitungen des Budgets zu begründen.<br />
Hier trägt der Instanzeninhaber die Verantwortung für den zweckentsprechenden<br />
Einsatz des Personals und dessen effi zienter Arbeit. Es<br />
ist auch darauf zu achten, dass die Fürsorgepfl icht des Vorgesetzten<br />
erfüllt wird.<br />
Der Stelleninhaber ist für den ordnungsgemäßen Einsatz der Maschinen<br />
bzw. Werkzeuge verantwortlich. Eine besondere Verantwortung<br />
kommt Aufgabenträgern zu, die mit sehr teueren Maschinen bzw.<br />
Werkstoffen arbeiten.<br />
Hier trägt die Führungskraft oder ein Mitarbeiter die Verantwortung<br />
dafür, dass festgesetzte Termine eingehalten werden, z. B. Beschaffungstermine,<br />
Fertigungstermine, Verkaufstermine, Steuertermine.<br />
Die Übertragung von Verantwortung an einen Aufgabenträger erfolgt oftmals ohne<br />
ihre ausdrückliche Nennung allein durch Übertragung einer Aufgabe. Es ist jedoch nötig,<br />
den Verantwortungsumfang gesondert zu defi nieren und zu dokumentieren, z. B.<br />
in einer Stellenbeschreibung (Olfert, Olfert/Rahn, Vahs).<br />
Es ist notwendig, den Grundsatz der Kongruenz von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung<br />
zu beachten. Dieses Prinzip besagt, dass die Verantwortung in ihrem Umfang<br />
mit der Aufgabe und der Kompetenz übereinstimmen soll.<br />
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