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B. AUFGABENBEZOGENE UNTERNEHMENS- FÜHRUNG

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1. <strong>UNTERNEHMENS</strong>LEITUNG<br />

91<br />

Bei ihrer Tätigkeit hat die Unternehmensleitung nicht nur die Unternehmensinteressen,<br />

sondern vor allem die Interessen folgender Teilnehmer abzuwägen:<br />

Konkurrenteninteressen<br />

Kapitalinteressen<br />

Bürgerinteressen<br />

Unternehmensinteressen<br />

Arbeitnehmerinteressen<br />

Staatsinteressen<br />

Kundeninteressen<br />

Werden diese unterschiedlichen Interessen nicht genügend in die Entscheidungen einbezogen,<br />

können erhebliche Probleme entstehen, wie die folgenden Beispiele zeigen:<br />

Werden die Interessen der Anteilseigner zu sehr betont, z. B. durch stark steigenden<br />

Unternehmenswert und sehr hohe Dividenden, dann kann das zu Konfl ikten mit den<br />

Arbeitnehmerinteressen führen.<br />

Wird den Arbeitnehmerinteressen, z. B. hohen Lohn- und Gehaltssteigerungen, sehr<br />

hohe Bedeutung beigemessen, dann kann das zu Lasten der Unternehmens- bzw. Kapitalinteressen<br />

gehen.<br />

Wird den Bürgerinteressen zu wenig entsprochen, z. B. Negieren des Umweltschutzes,<br />

dann können Käufer verloren gehen, die von diesem Verhalten enttäuscht sind.<br />

Werden die Interessen der Kunden zu wenig berücksichtigt, z. B. durch beträchtliche<br />

Preiserhöhungen, dann kann das zu Absatzeinbußen führen.<br />

Wird den staatlichen Interessen zu wenig entsprochen, z. B. über die Abschöpfung<br />

von Gewinnen durch nicht zulässige Abschreibungen, dann entstehen Probleme mit<br />

öffentlichen Instanzen.<br />

Werden die Interessen der Konkurrenten am Markt zu wenig berücksichtigt, z. B. aufgrund<br />

Nichtbeachtung von Kostensenkungen für deren Produkte, dann können preisbewusste<br />

Käufer zur Konkurrenz abwandern.<br />

Die Unternehmensleitung hat bei ihren Entscheidungen die Aufgabe, diese unterschiedlichen<br />

Interessen gegeneinander abzuwägen und das Unternehmen dabei zum Erfolg zu<br />

führen.

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