B. AUFGABENBEZOGENE UNTERNEHMENS- FÜHRUNG
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1. <strong>UNTERNEHMENS</strong>LEITUNG<br />
91<br />
Bei ihrer Tätigkeit hat die Unternehmensleitung nicht nur die Unternehmensinteressen,<br />
sondern vor allem die Interessen folgender Teilnehmer abzuwägen:<br />
Konkurrenteninteressen<br />
Kapitalinteressen<br />
Bürgerinteressen<br />
Unternehmensinteressen<br />
Arbeitnehmerinteressen<br />
Staatsinteressen<br />
Kundeninteressen<br />
Werden diese unterschiedlichen Interessen nicht genügend in die Entscheidungen einbezogen,<br />
können erhebliche Probleme entstehen, wie die folgenden Beispiele zeigen:<br />
Werden die Interessen der Anteilseigner zu sehr betont, z. B. durch stark steigenden<br />
Unternehmenswert und sehr hohe Dividenden, dann kann das zu Konfl ikten mit den<br />
Arbeitnehmerinteressen führen.<br />
Wird den Arbeitnehmerinteressen, z. B. hohen Lohn- und Gehaltssteigerungen, sehr<br />
hohe Bedeutung beigemessen, dann kann das zu Lasten der Unternehmens- bzw. Kapitalinteressen<br />
gehen.<br />
Wird den Bürgerinteressen zu wenig entsprochen, z. B. Negieren des Umweltschutzes,<br />
dann können Käufer verloren gehen, die von diesem Verhalten enttäuscht sind.<br />
Werden die Interessen der Kunden zu wenig berücksichtigt, z. B. durch beträchtliche<br />
Preiserhöhungen, dann kann das zu Absatzeinbußen führen.<br />
Wird den staatlichen Interessen zu wenig entsprochen, z. B. über die Abschöpfung<br />
von Gewinnen durch nicht zulässige Abschreibungen, dann entstehen Probleme mit<br />
öffentlichen Instanzen.<br />
Werden die Interessen der Konkurrenten am Markt zu wenig berücksichtigt, z. B. aufgrund<br />
Nichtbeachtung von Kostensenkungen für deren Produkte, dann können preisbewusste<br />
Käufer zur Konkurrenz abwandern.<br />
Die Unternehmensleitung hat bei ihren Entscheidungen die Aufgabe, diese unterschiedlichen<br />
Interessen gegeneinander abzuwägen und das Unternehmen dabei zum Erfolg zu<br />
führen.