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1 praktikumsvereinbarung volljähriger student - ISEG Business School

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PRAKTIKUMSVEREINBARUNG VOLLJÄHRIGER STUDENTPraktikum in einem deutschsprachigen Land : ___________________________(Land)Zwischen :Der/Dem PRAKTIKANTIN/ENHerr/Frau Geb. am Wohnhaft ...(Frankreich)Schulklasse: .Der AUSBILDUNGSEINRICHTUNG<strong>ISEG</strong> PARISAdresse : 28 rue des Francs-BourgeoisF – 75003 PARIS (Frankreich)Telf. + 33 (0)1 44 78 88 88 Fax : + 33 (0)1 44 78 88 89Vertreten durch: Frau Adrienne JABLANCZY, DirektorinDem BETRIEB..Adresse : ..Telf. Vertreten durch: Berufsbereich : .Wird nachfolgende Vereinbarung im Rahmen der Bestimmungen des Artikels 9des französischen Gesetzes n° 2006-396 vom 31. März 2006 zurChancengleichheit geschlossen:ARTIKEL 1 : GEGENSTAND DES PRAKTIKUMS :Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist für die/den Praktikantin/en dieAusführung eines Ausbildungspraktikums in einem Betrieb.Dementsprechend wird es im Rahmen des in der PÄDAGOGISCHEN ANLAGEdefinierten pädagogischen Projekts abgeleistet.DER BETRIEB wird der/dem PRAKTIKANTIN/EN die Umsetzung der in dieserAnlage beschriebenen Tätigkeiten anbieten.ARTIKEL 2 : DAUER UND ABLAUF DES PRAKTIKUMS :Beginn des Praktikums : Ende des Praktikums :Eine eventuelle Verlängerung oder Wiederholung des Praktikums kann ingegenseitigem Einverständnis der Vertragsparteien beschlossen werden, ineinem zeitlichen Rahmen von sechs Monaten, auβer im Falle eineskursusintegrierten Praktikums.Die/der PRAKTIKANT/IN bleibt während des Praktikums Angehörige/r derAUSBILDUNGSEINRICHTUNG .. Im Rahmen derAbleistung des Praktikums wird sie/er sich in Deutschland bewegen können.Sollte sie/er sich im Ausland aufhalten, wird der BETRIEB dieAUSBILDUNGSEINRICHTUNG mindestens 15 Tage vor dem Abreiseterminschriftlich in Kenntnis setzen, damit diese die zuständige Krankenkassebenachrichtigen kann. Im gegenteiligen Fall verpflichtet sich dieAUSBILDUNGSEINRICHTUNG dazu, die Abgaben für den Schutz der/desPRAKTIKANTIN/EN zu entrichten.Convention de stage <strong>ISEG</strong> version allemande1


Es werden folgende Vereinbarungen zur Arbeitszeit mit einer monatlichen Anzahl von ..Stunden (auβer besonderem Einverständnis der beiden Parteien) getroffen :Montag : ;Dienstag : . ;Mittwoch : . ;Donnerstag : ;Freitag : ;Samstag : ..;Die/der PRAKTIKANT/IN könnte eventuell nachts (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr), an einem Sonn- oderFeiertag arbeiten, unter folgenden Bedingungen :ARTIKEL 3 : BETREUUNG DER/DES PRAKTIKANTIN/EN :Die AUSBILDUNGSEINRICHTUNG und der BETRIEB ernennen jeweils eine Person, die dieBetreuung der/des PRAKTIKANTIN/EN übernimmt, einen . DieLetzteren tragen ihre vollständigen Angaben in die PÄDAGOGISCHEN ANLAGE ein.Diese verantwortlichen Betreuer informieren sich über den Ablauf und den Stand des Praktikums undder eventuell auftretenden Schwierigkeiten.Der verantwortliche Betreuer im Betrieb garantiert die ÜbereinstimmungPraktikumszielstellungen.der Kursus- und derARTIKEL 4 : BEURTEILUNG :Die Tätigkeit des Praktikanten wird bei Beendigung des Praktikums seitens beider verantwortlichenBetreuer beurteilt. Die Bewertungskriterien sind in der ANLAGE PRAKTIKUMSBEWERTUNGaufgeführt. Bei Beendigung des Praktikums wird diese Anlage durch den verantwortlichen Betreuer imBETRIEB ausgefüllt, und dann von der/vom PRAKTIKANTIN/EN an den verantwortlichen Betreuer inder AUSBILDUNGSEINRICHTUNG weitergereicht.Gleichzeitig wird vom BETRIEB eine > ohne jegliche Beurteilungausgestellt.ARTIKEL 5 : VERGÜTUNG, KOSTENERSTATTUNG UND GELDWERTE VORTEILEFür die Dauer des Praktikums erhält die/der PRAKTIKANT/IN eine monatliche Vergütung(Aufwandsentschädigung) von €, die ihr/ihm von zugestellt wird.Diese Vergütung ist keine Lohnzahlung.Während des Praktikums für den BETRIEB entrichtete Kosten werden unter folgenden Bedingungenerstattet :Der/dem PRAKTIKANTIN/EN werden auβerdem folgende geldwerte Vorteile zustehen :Falls die Vergütung und etwaige geldwerte Vorteile (umgerechnet) die Summe von 398,13 € für eineWochenarbeitszeit von 35 Stunden überschreiten sollten, wären die in Frankreich gültigenSozialabgaben (CSA, CSG, CRDS, FNAL) zu entrichten und eine Lohnabrechnung zu erstellen.Convention de stage <strong>ISEG</strong> version allemande2


ARTIKEL 6 : SOZIALE ABSICHERUNGDie/der PRAKTIKANT/IN ist im Falle eines Arbeitsunfalles und beim Auftreten einer Berufskrankheitvon der AUSBILDUNGSEINRICHTUNG versichert, falls die Vergütung unter oder bei 12,5% des fürdie Abgabenberechnung in Frankreich gültigen Höchststundenlohnsatzes liegt, oder falls die Dauerdes Praktikums 3 Monate nicht überschreitet. Ansonsten muss dieser Versicherungsschutz vomBETRIEB getragen werden.Falls die Vergütung über dem oben genannten Satz liegt, wird die/der PRAKTIKANT/IN von derAUSBILDUNGSEINRICHTUNG versichert. Diese wird auch die erforderlichen Erklärungen im Falleeines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit bei der zuständigen französischen Krankenkasseübernehmen.Für andere Fälle als Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten besteht der <strong>student</strong>ischeVersicherungsschutz der/des PRAKTIKANTN/EN weiter.ARTIKEL 7 : DISZIPLIN ; VERTRAULICHKEITDie/der PRAKTIKANT/IN verpflichtet sich die Betriebsordnung der Firma bezüglich der Hygiene, derSicherheit und den allgemeinen Richtlinien zu beachten (Zugang zum Betrieb, Benutzung desMaterials und der Kommunikationsmittel, Schweigepflicht).Der BETRIEB verpflichtet sich dem Praktikanten zu Beginn des Praktikums gegebenenfalls eine Kopieder Betriebsordnung auszuhändigen.Die/der PRAKTIKANT/IN verpflichtet sich ausdrücklich ohne Genehmigung des BETRIEBS keine deraufgegriffenen Informationen zur Veröffentlichung zu verwenden und darüber Stillschweigengegenüber Auβenstehenden zu bewahren. Diese Verpflichtung ist während des Praktikumszeitraumsund gleichfalls darüber hinaus gültig. Die/der PRAKTIKANT/IN verpflichtet sich ohne Genehmigungkein Dokument des BETRIEBS zu behalten, mitzunehmen oder zu kopieren.Im Rahmen der Vertraulichkeit der im Praktikumsbericht enthaltenen Informationen kann derBETRIEB eine Beschränkung der Verbreitung, oder die Entnahme gewisser vertraulicher Teileverlangen. Die AUSBILDUNGSEINRICHTUNG versichert sich, dass Personen, die von solchenKenntnis haben könnten, der Schweigepflicht unterstehen und im Bericht enthaltene Informationennicht verwenden und darüber Stillschweigen bewahren.ARTIKEL 8 : ABWESENHEIT :Jede Fehlzeit ist der AUSBILDUNGSEINRICHTUNG unverzüglich zu melden.Die verantwortlichen Betreuer einigen sich über Fälle entschuldigten Fehlens.ARTIKEL 9 : UNTERBRECHUNG UND ABBRUCH DES PRAKTIKUMS :Falls eine der drei Vertragsparteien das Praktikum definitiv zu unterbrechen wünscht, muss sieunbedingt die beiden anderen schriftlich davon und über den Grund in Kenntnis setzen. Der Abbrucherfolgt erst nach einem Einigungsversuch der Parteien.Er wird schriftlich nach dem Einigungsversuch bestätigt.ARTIKEL 10 : STATUS DER/DES PRAKTIKANTIN/ENWährend der gesamten Praktikumsdauer bleibt die/der PRAKTIKANT/IN Student derAUSBILDUNGSEINRICHTUNG. Er kann keinen Anspruch auf die den Angestellten des BETRIEBSgewährten Vorteile stellen. Sie/er zählt nicht zur Belegschaft des BETRIEBS.Convention de stage <strong>ISEG</strong> version allemande3


ARTIKEL 11 : VERSICHERUNGSSCHUTZ :Jede der Vertragsparteien bestätigt ihren Haftpflichtsversicherungsschutz.Stellt der BETRIEB der/dem PRAKTIKANTIN/EN ein Fahrzeug zur Verfügung, muss die Versicherungdes Fahrzeugs im Falle der Benutzung durch einen Praktikanten gewährleistet sein.Gleichfalls darf die/der PRAKTIKANT/IN weder sein eigenes noch ein geliehenes Fahrzeug imRahmen des Praktikums benutzen, ohne dessen Versicherung in diesem Fall zu überprüfen.ARTIKEL 12 : EINSTELLUNG :Falls ein Arbeitsvertrag mit dem BETRIEB vor Ablauf des Praktikums unterzeichnet werden sollte,wird die vorliegende Vereinbarung hinfällig. Die/der PRAKTIKANT/IN wäre kein/e Student/in mehr undwürde der Haftung durch die AUSBILDUNGSEINRICHTUNG nicht mehr unterstehen. Die letzteremüsste unbedingt vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags in Kenntnis gesetzt werden.Ort . Datum .Unterschrift und Stempel Unterschrift Unterschrift und StempelBETRIEB PRAKTIKANT/IN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGConvention de stage <strong>ISEG</strong> version allemande4


2.) Tätigkeiten im Laufe des Praktikums<strong>ISEG</strong> programme EXECUTIVE und <strong>ISEG</strong> programme FINANCE :1. Studienjahr : BeobachtungspraktikumEntdeckung der Unternehmenswelt und Eingewöhnung.2. Studienjahr : AnwendungspraktikumSchrittweise Eingliederung in die Arbeitsswelt.3. Studienjahr : Integriertes PraktikumEine wahre Unternehmenserfahrung, in der die Kenntnisse des Studenten zur Anwendung gelangen.4. Studienjahr :1. Berufsprojekt : Ausführung eines Projektes für ein Unternehmen. Der Student beginnt diesesProjekt (im Unternehmen anwesend oder nicht) zwei Tage pro Woche.2. Berufsmission: der Student führt eine Mission aus, im Idealfall in dem Unternehmen seinesBerufsprojektes. Mit dem Ziel, sich dem Arbeitsmarkt zu stellen und seine erworbenenKenntnisse umzusetzen, dies im Rahmen einer finalisierten Mission mit Zielsetzungen und zuerreichenden Ergebnissen, die Gegenstand einer Bewertung von seitens des Unternehmenssein könnten.5. Studienjahr : vollständige Eingliederung in ein Unternehmen (4 Wochentage)In engem Zusammenhang mit dem ausgewählten Berufsbereich vervollständigt diese Eingliederungim Unternehmen die erworbenen Kenntnisse und stellt diese und die Auswahl der ersten beruflichenTätigkeit unter Beweis.<strong>ISEG</strong> programme SUP1. Studienjahr : BeobachtungspraktikumEntdeckung der Unternehmenswelt und der Hauptfunktionen.2. Studienjahr : Anwendungspraktikum in EuropaAnwendung der erworbenen Fähigkeiten in den Bereichen Sprachen, Handel und BWL, um dieunterschiedlichen Arbeitsmethoden zu betrachten.3. Studienjahr : Internationales ManagementpraktikumEingliederung in ein Unternehmen im Ausland, mit der Vergleich der Funktionsmethoden derfranzösischen und ausländischen Partner als Ziel.4. Studienjahr : Internationale MissionLangzeitpraktikum für ein französisches oder ausländisches Unternehmen dessen Gegenstand es ist,Partner in Frankreich und im Ausland miteinender in Verbindung zu bringen.5. Studienjahr : vollständige Eingliederung in ein Unternehmen (4 Wochentage)In engem Zusammenhang mit dem ausgewählten Berufsbereich vervollständigt diese Eingliederungim Unternehmen die erworbenen Kenntnisse und stellt diese und die Auswahl der ersten beruflichenTätigkeit unter Beweis.EINZELHEITEN ÜBER DIE AUFGABE IM UNTERNEHMEN :Convention de stage <strong>ISEG</strong> version allemande6


3.) Bewertungskriterien :Für jedes Programm ist das Praktikum Gegenstand eines Praktikumsberichtes, dessen Inhalt sowohlals auch seine Form bewertet wird. Dieser Praktikumsbericht kann auch Gegenstand einerPräsentation vor einem Prüfungsausschuss sein.Unterschrift und Stempel Unterschrift Unterschrift und StempelBETRIEB PRAKTIKANT/IN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGConvention de stage <strong>ISEG</strong> version allemande7


ANLAGE BEWERTUNG BEI PRAKTIKUMSENDENAME / VORNAME DES STUDENTEN . KLASSE ..1. Bewertung durch den BETRIEB :2. Meinung der/des PRAKTIKANTIN/EN :3. Bewertung durch die AUSBILDUNGSEINRICHTUNG :Datum : Unterschrift und Stempel Unterschrift Unterschrift und StempelBETRIEB PRAKTIKANT/IN AUSBILDUNGSEINRICHTUNGConvention de stage <strong>ISEG</strong> version allemande8

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