Studienordnung für den - Hochschule Wismar
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Mit <strong>den</strong> einzelnen Kompetenzfeldern vertiefen sich die Studieren<strong>den</strong> in zwei speziellen<br />
Teildisziplinen der BWL. Jedes Kompetenzfeld besteht aus drei Modulen, wobei jedes<br />
Kompetenzfeld nur einmal gewählt wer<strong>den</strong> darf und erfolgreich abgeschlossen wer<strong>den</strong><br />
muss.<br />
§ 8<br />
Lehr- und Lernformen<br />
(1) Lehr- und Lernformen des Teilzeitstudiums sind:<br />
� Präsenzveranstaltungen in Form von seminaristischem Unterricht<br />
� Selbststudium: eigenständige Auseinandersetzung mit studien- und<br />
prüfungsrelevanten Inhalten unter Zuhilfenahme ausgehändigter Studienbriefe,<br />
einschließlich der Vor- und Nachbereitung des vermittelten Lehrstoffs der<br />
Präsenzveranstaltungen.<br />
(2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module<br />
zusammensetzen, ist im Studienplan (Anlage I) festgelegt.<br />
§ 9<br />
Präsenzveranstaltungen<br />
Der Umfang der Vor-Ort-Präsenzveranstaltungen <strong>für</strong> die einzelnen Module beträgt<br />
mindestens 32 und maximal 64 Stun<strong>den</strong>. Zu <strong>den</strong> Präsenzveranstaltungen wird<br />
Onlineunterstützung angeboten.<br />
§ 10<br />
Studienberatung<br />
(1) Alle Studieren<strong>den</strong> können sich in allgemeinen Angelegenheiten ihres Studiums vom<br />
Dezernat <strong>für</strong> stu<strong>den</strong>tische und akademische Angelegenheiten der <strong>Hochschule</strong> <strong>Wismar</strong><br />
beraten lassen.<br />
(2) Die <strong>Hochschule</strong> informiert außerdem im Rahmen der allgemeinen Studienberatung<br />
über die von ihr getragenen Studienmöglichkeiten.<br />
(3) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich aller spezifischen<br />
Prüfungsangelegenheiten wird von der zuständigen Fakultät durchgeführt. Die<br />
Studienfachberatung sollte insbesondere zu Beginn des Studiums, bei nicht<br />
bestan<strong>den</strong>en Prüfungen und bei Studienplatzwechsel in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Hochschulanzeiger<br />
der <strong>Hochschule</strong> <strong>Wismar</strong> in Kraft.