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Studienordnung für den - Hochschule Wismar

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Mit <strong>den</strong> einzelnen Kompetenzfeldern vertiefen sich die Studieren<strong>den</strong> in zwei speziellen<br />

Teildisziplinen der BWL. Jedes Kompetenzfeld besteht aus drei Modulen, wobei jedes<br />

Kompetenzfeld nur einmal gewählt wer<strong>den</strong> darf und erfolgreich abgeschlossen wer<strong>den</strong><br />

muss.<br />

§ 8<br />

Lehr- und Lernformen<br />

(1) Lehr- und Lernformen des Teilzeitstudiums sind:<br />

� Präsenzveranstaltungen in Form von seminaristischem Unterricht<br />

� Selbststudium: eigenständige Auseinandersetzung mit studien- und<br />

prüfungsrelevanten Inhalten unter Zuhilfenahme ausgehändigter Studienbriefe,<br />

einschließlich der Vor- und Nachbereitung des vermittelten Lehrstoffs der<br />

Präsenzveranstaltungen.<br />

(2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module<br />

zusammensetzen, ist im Studienplan (Anlage I) festgelegt.<br />

§ 9<br />

Präsenzveranstaltungen<br />

Der Umfang der Vor-Ort-Präsenzveranstaltungen <strong>für</strong> die einzelnen Module beträgt<br />

mindestens 32 und maximal 64 Stun<strong>den</strong>. Zu <strong>den</strong> Präsenzveranstaltungen wird<br />

Onlineunterstützung angeboten.<br />

§ 10<br />

Studienberatung<br />

(1) Alle Studieren<strong>den</strong> können sich in allgemeinen Angelegenheiten ihres Studiums vom<br />

Dezernat <strong>für</strong> stu<strong>den</strong>tische und akademische Angelegenheiten der <strong>Hochschule</strong> <strong>Wismar</strong><br />

beraten lassen.<br />

(2) Die <strong>Hochschule</strong> informiert außerdem im Rahmen der allgemeinen Studienberatung<br />

über die von ihr getragenen Studienmöglichkeiten.<br />

(3) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich aller spezifischen<br />

Prüfungsangelegenheiten wird von der zuständigen Fakultät durchgeführt. Die<br />

Studienfachberatung sollte insbesondere zu Beginn des Studiums, bei nicht<br />

bestan<strong>den</strong>en Prüfungen und bei Studienplatzwechsel in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Hochschulanzeiger<br />

der <strong>Hochschule</strong> <strong>Wismar</strong> in Kraft.

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