6.2 Übergang Schule/BerufEin wichtiger Einschnitt im Leben eines jungen Menschen mit Behinderungen ergibt sich, wieauch bei nicht behinderten Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen, in der Phase der Schulentlassung. Hierstellt sich <strong>die</strong> Frage, ob <strong>und</strong> ggf. welcher Arbeit bzw. Beschäftigung er im Anschluss an <strong>den</strong>Schulbesuch nachgehen kann.Ba<strong>den</strong>-WürttembergischerBildungsplanDie für <strong>den</strong> zukünftigen Werdegang erforderlichen Gr<strong>und</strong>lagen wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Schulen mit<strong>den</strong> Schülern <strong>und</strong> deren Eltern auf Basis des ba<strong>den</strong>-württembergischen Bildungsplans derSchule für Geistigbehinderte 1 2 geschaffen. Neben Kompetenzen zur Lebensbewältigung <strong>und</strong>Unterstützung zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit geht es darum, <strong>die</strong> Schüler zu befähigen,eine für sie befriedigende gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen. In verstärktem Maß geht esdabei auch um <strong>die</strong> Befähigung zu konkreten lebenspraktischen Fähigkeiten z.B. durch Wohntraining.Ein besonderes Gewicht bekommt <strong>die</strong> Frage, welchen beruflichen Weg der Schülermit Behinderungen nimmt. So wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> letzten Jahren <strong>die</strong> Aktivitäten der Schulen inZusammenarbeit mit dem Integrationsfach<strong>die</strong>nst des KVJS <strong>und</strong> der Agentur für Arbeit umfassendausgebaut, um Schülern möglichst entsprechend ihrer Fähigkeiten angemessene Entwicklungsmöglichkeitenzu eröffnen. Auf <strong>die</strong> einzelnen Initiativen, insbesondere <strong>die</strong> des B<strong>und</strong>esgesetzgebersbezüglich des Gesetzes zur Einführung unterstützter Beschäftigung vom22.12.2008, soll an anderer Stelle eingegangen wer<strong>den</strong>. Ziel dabei ist, ein weitgehend normalesLeben sicher zu stellen (Normalitätsprinzip). Es sollen möglichst viele Menschen mit geistigenBehinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fin<strong>den</strong>.Für Schüler mit Behinderungen gibt es derzeit im Wesentlichen drei Beschäftigungsformen:Normalitätsprinzip• Integration in <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt• Tätigkeit in einem Integrationsprojekt• Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen- WfbM (§§ 39 ff.SGB IX) 3 .Besteht z.B. bei schwerstbehinderten Menschen keine Werkstattfähigkeit, kommt <strong>die</strong> Betreuungin einer sog. Förder- <strong>und</strong> Betreuungsgruppe (FuB) in Betracht.Förder- <strong>und</strong>BetreuungsgruppeIn <strong>den</strong> vergangenen Jahrzehnten wur<strong>den</strong> <strong>die</strong> Beschäftigungsmöglichkeiten in WfbM angesichtseines steigen<strong>den</strong> Bedarfs konsequent ausgebaut 4 . Aus heutiger Sicht wurde dabei zuwenig Augenmerk darauf gelegt, ob es nicht auch Menschen mit geistigen Behinderungengibt, <strong>die</strong> mit entsprechender Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigtwer<strong>den</strong> können. Erst allmählich begannen <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sem Bereich tätigen Akteure sich zu vernetzen<strong>und</strong> Strategien zu erarbeiten, <strong>die</strong> mit Blick auf <strong>die</strong> individuellen Potentiale der Zielgruppedem Prinzip der Selbstbestimmung <strong>und</strong> Teilhabe Rechnung tragen.1 Die Schule für Geistigbehinderte gliedert sich in Ba<strong>den</strong>-Württemberg in <strong>die</strong> je dreijährige Unter-, Mittel-, Ober- <strong>und</strong> Werkstufe.Die Dauer jeder Stufe kann verlängert wer<strong>den</strong>, so dass der Besuch der Schule für Geistigbehinderte bis zur Höchstdauervon achtzehn Schuljahren möglich ist.2 Dieser Bildungsplan ist seit 01. August 1983 in Kraft. Er wird derzeit auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Eckpunktepapiers aus dem Jahr2004, der Bildungspläne der anderen allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen, des Bildungsplanentwurfs der Förderschule <strong>und</strong> der „InternationalClassification of Functioning, Disability and Health“ (ICF) der WHO neu erarbeitet (Quelle: LandesbildungsserverBa<strong>den</strong>-Württemberg3 Anerkannte Werkstätten nehmen <strong>die</strong>jenigen behinderten Menschen aus ihrem Einzugsgebiet auf, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Aufnahmevoraussetzungengemäß § 136 Abs. 2 SGB IX erfüllen, <strong>und</strong> wenn Leistungen durch <strong>die</strong> Rehabilitationsträger gewährleistet sind; ..“§ 136 Abs 1 SGB IX. Anm: Das Einzugsgebiet einer Werkstatt wird bei deren Anerkennung (§ 142 SGB IX) durch <strong>die</strong> Agenturfür Arbeit <strong>und</strong> <strong>den</strong> (über-) örtlichen Träger der Sozialhilfe festgelegt bzw. wenn erforderlich auch gemeinsam geändert.Das bedeutet, dass je nach Wohnort eines behinderten Menschen, der in einer Werkstatt beschäftigt wird feststeht, welcheWerkstatt Betracht kommt. Durch das Festlegen eines Einzugsgebiets wird einerseits – bei Vorliegen der entsprechen<strong>den</strong>Voraussetzungen – der Rechtsanspruch eines behinderten Menschen auf Aufnahme in eine bestimmte Werkstatt gewährleistet<strong>und</strong> andererseits <strong>die</strong>nt es der Sicherheit bei der Planung von Werkstattplätzen.26 Übergang Schule/Beruf
6.2.1 angebotsstrukturIm Planungsraum gibt es derzeit folgende Werkstätten für behinderte Menschen sowie Förder-<strong>und</strong> Betreuungsgruppen mit insgesamt 946 Plätzen in <strong>den</strong> Werkstätten <strong>und</strong> 133 Plätzenin <strong>den</strong> FuB.Tabelle 5RegionOrt, Name der Werkstatt, TrägerPlatzzahlenWerkstattPlatzzahlen der jeweils unterdem „verlängerten Dach“ derWfbM angesiedelten Förder<strong>und</strong>BetreuungsgruppeRegion WeinheimRegion <strong>Heidelberg</strong>/SandhausenWeinheim, Diakonie-Werkstatt<strong>Rhein</strong>-<strong>Neckar</strong>, Werkstatt Weinheim,Verein für Gemeindediakonie,MannheimWeinheim, Diakonie-Werkstatt<strong>Rhein</strong>-<strong>Neckar</strong>, WerkstattFreu<strong>den</strong>berg, Verein fürGemeindediakonie, MannheimWeinheim, Tagesförderzentrum,Verein für Gemeindediakonie,Mannheim<strong>Heidelberg</strong>, <strong>Heidelberg</strong>erWerkstätten, Hauptwerkstatt<strong>Heidelberg</strong>, Lebenshilfe <strong>Heidelberg</strong>120 12100 00 30150 5 0Sandhausen, <strong>Heidelberg</strong>erWerkstätten, ZweigwerkstattSandhausen, Robert-Bosch-Straße,Lebenshilfe <strong>Heidelberg</strong>100 0Sandhausen, <strong>Heidelberg</strong>erWerkstätten, ZweigwerkstattSandhausen, Industriestraße,Lebenshilfe <strong>Heidelberg</strong>60 32Region SinsheimSinsheim, Kraichgau-Werkstatt fürbehinderte Menschen, LebenshilfeSinsheim146 26Region WieslochWiesloch, Kurpfalz-WerkstattgGmbH, Lebenshilfe Wiesloch120 12Region Schwetzingen/HockenheimHockenheim, <strong>Heidelberg</strong>erWerkstätten, ZweigwerkstattHockenheim, Lebenshilfe <strong>Heidelberg</strong>150 21Summe: 946 1334 Derzeit besuchen in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland nahezu 260.000 (Anm.: geistig, körperlich <strong>und</strong> seellisch behinderte)Menschen <strong>die</strong> WfbM. Von 2001 bis 2010 ist nach Zahlen der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger derSozialhilfe von einer Fallzahlensteigerung in <strong>den</strong> Werkstätten von 40,1 v.H. auszugehen. Andererseits liegt der Übergangvon Beschäftigten aus der Werkstatt auf <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt bei ... 0,32 v.H. – Quelle: „Schnittstelle allgemeinerArbeitsmarkt – Werkstatt für behinderte Menschen – Der Stand der b<strong>und</strong>esweiten Diskussion ...“Herausgeber: KVJS StandAugust 2008. Derzeit wer<strong>den</strong> in Ba<strong>den</strong>-Württemberg in 99 Hauptwerkstätten <strong>und</strong> 153 weiteren Betriebsstätten rd. 24.400Werkstattplätze angeboten. Davon wer<strong>den</strong> r<strong>und</strong> 4.300 Plätze ausschließlich von seelisch behinderten Menschen belegt –Quelle: Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen . ein Wegweiser, Ministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales Ba<strong>den</strong>-Württemberg.5 wird aktuell erweitert um 30 PlätzeÜbergang Schule/Beruf27